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	<title>Finanzen-fuer-Freie.de &#187; Urteile</title>
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	<description>Der kostenlose Finanzratgeber für Freelancer und Selbstständige</description>
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		<title>Gewinnermittlung: Freiberufler müssen nicht das EÜR-Formular verwenden</title>
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		<pubDate>Fri, 03 Apr 2009 14:41:17 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[News Steuern und Recht]]></category>
		<category><![CDATA[E-Ü-Rechnung]]></category>
		<category><![CDATA[Urteile]]></category>

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		<description><![CDATA[Seit 2005 besteht die Finanzverwaltung darauf, dass Freiberufler und Selbstständige beim Erstellen der Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) mit der Steuererklärung die Berechnung auf dem offiziellen Formular der Finanzverwaltung einreichen. Für Selbstständige und Freelancer ist das im Vergleich zu den meist selbstgestrickten, aber dafür umso praktikableren Excel- oder OpenOffice-Tabelle meist ein deutlich mühsameres Verfahren.
Nun hat jedoch ein Urteil [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Seit 2005 besteht die Finanzverwaltung darauf, dass Freiberufler und Selbstständige beim Erstellen der Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) mit der Steuererklärung die Berechnung auf dem offiziellen Formular der Finanzverwaltung einreichen. Für Selbstständige und Freelancer ist das im Vergleich zu den meist selbstgestrickten, aber dafür umso praktikableren Excel- oder OpenOffice-Tabelle meist ein deutlich mühsameres Verfahren.</p>
<p>Nun hat jedoch ein Urteil des Finanzgerichts Münster für einen Lichtblick gesorgt. Dort hatte ein Freiberufler gegen das Finanzamt geklagt, das seine über das Datev-Programm erstellte Einnahmen-Überschuss-Rechnung nicht anerkennen wollte. Mit Erfolg: Die Richter entbanden den Kläger von der Pflicht zum Ausfüllen des Finanzamt-Formulars.</p>
<p>Dabei wurde der Fiskus gleich doppelt abgewatscht. Erstens, so die Urteilsbegründung, fehle es an einer ordnungsgemäßen Rechtsgrundlage, weil die Formularpflicht nur in einer Regierungsverordung und nicht in einem Gesetz steht. Und zweitens bringe die Anlage EÜR nur Nachteile für den Unternehmer, aber keine Vorteile für die Finanzverwaltung (Aktenzeichen 6 K2187/08).</p>
<p>Allerdings ist das letzte Wort noch nicht gesprochen. Die Finanzverwaltung will vor dem Bundesfinanzhof in Revision gehen.</p>
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		<title>Freiberuflich oder gewerblich selbstständig?</title>
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		<pubDate>Sat, 10 Jan 2009 14:31:21 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[News Steuern und Recht]]></category>
		<category><![CDATA[Urteile]]></category>

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		<description><![CDATA[Die Frage, ob eine selbstständige Tätigkeit als freiberuflich oder gewerblich einzustufen ist, sorgt immer wieder für Ärger zwischen Unternehmer und Finanzamt. Für Selbstständige ist die Freiberuflichkeit von Vorteil, weil dann keine IHK-Beiträge und keine Gewerbesteuer gezahlt werden müssen. Allerdings fallen sogar waschechte Freiberufler wie z.B. Rechtsanwälte manchmal durchs Raster, weil freiberufliche und gewerbliche Tätigkeiten vermischt [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Die Frage, ob eine selbstständige Tätigkeit als freiberuflich oder gewerblich einzustufen ist, sorgt immer wieder für Ärger zwischen Unternehmer und Finanzamt. Für Selbstständige ist die Freiberuflichkeit von Vorteil, weil dann keine IHK-Beiträge und keine Gewerbesteuer gezahlt werden müssen. Allerdings fallen sogar waschechte Freiberufler wie z.B. Rechtsanwälte manchmal durchs Raster, weil freiberufliche und gewerbliche Tätigkeiten vermischt werden.</p>
<p>Dabei droht die &#8220;Abfärbungs-Falle&#8221;: Wenn gewerbliche Erträge einen nennenswerten Anteil des Gesamtumsatzes ausmachen, kann urplötzlich das gesamte Einkommen aus selbstständiger Tätigkeit als gewerblich eingestuft werden. Die Financial Times Deutschland hat zu dieser Problematik <a href="http://www.ftd.de/karriere_management/recht_steuern/:Recht-Steuern-Wenn-das-Gewerbe-abf%E4rbt/457664.html" target="_blank">einen interessanten Artikel</a> veröffentlicht, der ein paar einschlägige Gerichtsurteile beschreibt.</p>
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		<title>Luxus-Steuernachteil beim Firmenwagen</title>
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		<pubDate>Fri, 21 Nov 2008 10:03:48 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Wer ein zu dickes Auto fährt, dem droht bei der Steuererklärung ein dickes Ende &#8211; ist es in der Online-Ausgabe des Wirtschaftsmagazins Capital zu lesen. Fällt der Firmenwagen allzu luxuriös aus, dann erkennt das Finanzamt wegen Unangemessenheit einen Teil der Kosten und Leasingraten nicht mehr an. Also Vorsicht beim Autokauf &#8211; die Kosten für den [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Wer ein zu dickes Auto fährt, dem droht bei der Steuererklärung ein dickes Ende &#8211; ist es in der <a href="http://www.capital.de/finanzen/steuern/kolumne/100016953.html" target="_blank">Online-Ausgabe des Wirtschaftsmagazins Capital</a> zu lesen. Fällt der Firmenwagen allzu luxuriös aus, dann erkennt das Finanzamt wegen Unangemessenheit einen Teil der Kosten und Leasingraten nicht mehr an. Also Vorsicht beim Autokauf &#8211; die Kosten für den Firmenwagen sollten nicht wie beim Capital-Präzedenzfall ein Drittel des Jahresumsatzes betragen. Sonst könnte der Fahrzeughalter nämlich ein steuerliches Luxusproblem bekommen.</p>
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		<title>Firmenwagen: Kleine Mängel beim Fahrtenbuch dürfen nicht bestraft werden</title>
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		<pubDate>Mon, 03 Nov 2008 08:26:50 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
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		<category><![CDATA[Firmenwagen]]></category>
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		<description><![CDATA[Wer vom Finanzamt dazu verpflichtet worden ist, ein Fahrtenbuch für seinen Firmenwagen zu führen, hat ziemlich heftigen Papierkrieg. Da kann es schon vorkommen, dass man mal eine kleinere Fahrt vergisst oder sich verrechnet. Der Hamburger Steuerberater Michael Fischer hat auf seiner Website einen ausführlichen Beitrag dazu veröffentlicht, unter welchen Voraussetzungen das Finanzamt ein Fahrtenbuch trotz [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Wer vom Finanzamt dazu verpflichtet worden ist, ein Fahrtenbuch für seinen Firmenwagen zu führen, hat ziemlich heftigen Papierkrieg. Da kann es schon vorkommen, dass man mal eine kleinere Fahrt vergisst oder sich verrechnet. Der Hamburger Steuerberater Michael Fischer hat auf seiner Website einen ausführlichen Beitrag dazu veröffentlicht, unter welchen Voraussetzungen das Finanzamt ein Fahrtenbuch trotz kleinerer Mängel als &#8220;ordnungsgemäß geführt&#8221; anerkennen muss.</p>
<p><a href="http://mandanteninformationen.de/?w3cb/5ElZ2Y/K4L7LDvjRT6yvDRi0LAUFTNE8WNwjtgEkTx/M1Ucd9ZwIsU+QKCnA8/Xf0X1NC4+rVVCOmtdHOH6M+jd0Ryy" target="_blank">Hier geht es weiter zum Beitrag von Michael Fischer.</a></p>
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