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	<title>Finanzen-fuer-Freie.de &#187; Risiko</title>
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	<description>Der kostenlose Finanzratgeber für Freelancer und Selbstständige</description>
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		<title>Was bringt die neue Mini-GmbH?</title>
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		<pubDate>Wed, 22 Oct 2008 16:11:42 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[News Steuern und Recht]]></category>
		<category><![CDATA[Recht]]></category>
		<category><![CDATA[Haftung]]></category>
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		<description><![CDATA[Die Frage nach der passenden Rechtsform stellt sich sowohl für Existenzgründer wie auch für etablierte Unternehmer. Für diejenigen, die freiberuflich oder als 1-Mann/Frau-Unternehmen unterwegs sind, gibt es ab dem 1. November mit der „Unternehmergesellschaft (UG)“ &#8211; im Volksmund schon bekannt als Mini-GmbH – eine neue Variante. Die spannende Frage ist: Was wird sie taugen?
Erst mal [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Die Frage nach der passenden Rechtsform stellt sich sowohl für Existenzgründer wie auch für etablierte Unternehmer. Für diejenigen, die freiberuflich oder als 1-Mann/Frau-Unternehmen unterwegs sind, gibt es ab dem 1. November mit der „Unternehmergesellschaft (UG)“ &#8211; im Volksmund schon bekannt als Mini-GmbH – eine neue Variante. Die spannende Frage ist: Was wird sie taugen?</p>
<p>Erst mal die Eckpunkte des neuen Gebildes:</p>
<ul>
<li>Das Startkapital beträgt nicht mindstens 25.000 Euro wie bei der normalen GmbH, sondern kann ab einem Euro frei festgelegt werden.</li>
<li>Ein Gründungsset in Form von Muster-Gesellschaftsvertrag und weiterer Formulare hilft dabei, die Firma mit minimalen Zeitaufwand und Gebühren von insgesamt 120 bis 130 Euro zu gründen. Zum Vergleich: Die GmbH-Gründung frisst locker ein paar Tausender.</li>
<li> Jedes Jahr muss ein Viertel des Gewinns zurückgestellt werden, bis ein Stammkapital von 25.000 Euro erreicht ist. Dann kann die Umfirmierung in eine reguläre GmbH erfolgen.</li>
</ul>
<p>Ist das jetzt der große Knaller für Freie und Einzelunternehmer? Ich finde, man sollte die neue Mini-GmbH trotz der durchaus vorhandenen Vorteile nicht überbewerten.</p>
<p><strong>Lieber UG als Ltd.</strong></p>
<p>Als Vorteil sehe ich, dass es damit eine vernünftige Alternative zur britischen Limited gibt. Ich habe immer ein mulmiges Gefühl, wenn ich mit einem Unternehmen zusammenarbeiten soll, das die berüchtigte Ltd.-Endung im Firmennamen führt und in einem Postfach in Birmingham residiert. Ebenfalls vorteilhaft ist, dass die Kosten für die Gründung viel niedriger sind als bei der GmbH. Man kann das Geld dann investieren anstatt den Notar und das Gericht zu alimentieren. Und wer sein Kleinunternehmen auch mit 10.000 Euro Eigenkapital solide finanzieren kann, hat nun eine Möglichkeit der Haftungsbeschränkung.</p>
<p>Aber gerade die Haftungsbeschränkung wird oftmals überschätzt. Natürlich ist es gut, wenn bei einer großen Kundenpleite oder einem nicht abgesicherten Haftungsfall nur die Firma über den Jordan geht und nicht auch noch Haus und Hof wegversteigert wird. Aber es sollte sich niemand die Illusion machen, dass man per Haftungsbeschränkung auch aus dem Finanzierungsrisiko rauskommt: Eine Bank will Sicherheiten sehen, und ohne persönliche Bürgschaft kann man aus den meisten Kreditanträgen höchstens noch Papierflieger machen.</p>
<p>Ein weiterer Nachteil für Kreative: Die Gründung einer Unternehmergesellschaft dürfte, weil sie eine juristische Person ist, wahrscheinlich zum Rauswurf aus der Künstlersozialkasse führen. Also Vorsicht, liebe Kolleginnen und Kollegen aus der schreibenden, gestaltenden oder musizierenden Zunft.</p>
<p>Sinnvoll könnte die UG für Kleinunternehmer sein, die aufgrund ihrer Tätigkeit – z.B. als Bauingenieure – ein relativ hohes Regressrisiko eingehen, wobei hier vieles über eine vernünftige Berufshaftpflichtversicherung abgedeckt werden kann. Zwiespältig ist die Begründung der Sinnhaftigkeit für Unternehmen, die als Großhändler oder ähnliches mit größeren Summen in finanzielle Vorleistung treten müssen und sich per Haftungsbeschränkung gegen eine Insolvenz von Großkunden absichern. Ich frage mich: Wird ein Einzelunternehmer, der in eine UG umfirmiert, noch denselben Lieferantenkredit erhalten? Ich vermute, eher nicht – und dann muss er über seine Bank vorfinanzieren, persönlich bürgen und hätte gleich Einzelunternehmer bleiben können.</p>
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		<title>Die Berufsunfähigkeit-Versicherung</title>
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		<pubDate>Mon, 20 Oct 2008 15:48:10 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Versicherungen]]></category>
		<category><![CDATA[Berufsunfähigkeit]]></category>
		<category><![CDATA[Risiko]]></category>

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		<description><![CDATA[Die private Absicherung für den Fall der Berufsunfähigkeit zählt zu den wichtigsten Vorsorgemaßnahmen, die Sie treffen sollten. Selbst wenn Sie noch Mitglied in der gesetzlichen Rentenversicherung sein sollten, reichen deren Leistungen im Ernstfall zumeist bei weitem nicht aus. 
Dazu kommt: Für die gesetzliche Rentenversicherung zählt im Fall der eingeschränkten oder vollständigen Erwerbsunfähigkeit lediglich, wie viele [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Die private Absicherung für den Fall der Berufsunfähigkeit zählt zu den wichtigsten Vorsorgemaßnahmen, die Sie treffen sollten. Selbst wenn Sie noch Mitglied in der gesetzlichen Rentenversicherung sein sollten, reichen deren Leistungen im Ernstfall zumeist bei weitem nicht aus. </p>
<p>Dazu kommt: Für die gesetzliche Rentenversicherung zählt im Fall der eingeschränkten oder vollständigen Erwerbsunfähigkeit lediglich, wie viele Stunden pro Tag gearbeitet werden können. Weil dabei der bisher ausgeübte Beruf keine Rolle spielt, kann beispielsweise eine selbstständige Unternehmensberaterin gezwungen werden, zu niedrigerem Lohn eine Stelle als Pförtnerin anzutreten. Für die damit verbundene Einkommensminderung zahlt die Staatskasse keinen Ausgleich. Nur wer weniger als drei Stunden pro Tag arbeiten kann, hat Anspruch auf die staatliche Erwerbsunfähigkeitsrente. Bei drei bis sechs Stunden gibt es die Hälfte, und wer länger arbeiten kann, bekommt kein Geld von der gesetzlichen Rentenversicherung.</p>
<p><strong>Der billigste Anbieter ist nicht immer der beste</strong></p>
<p>Wenn Sie eine private Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen wollten, sollten Sie das Kleingedruckte sorgfältig vergleichen &#8211; denn der billigste Anbieter ist längst nicht immer die beste Alternative. Das beginnt schon bei der Antragstellung: Wenn Sie Allergien oder chronische Leiden haben, werden Sie von manchen Versicherungen entweder gar nicht erst aufgenommen oder mit happigen Risikozuschlägen belegt. Die Vorgehensweise ist dabei alles andere als einheitlich. Was der eine Anbieter noch großzügig akzeptiert, kann für seinen Konkurrenten schon ein Grund für die Ablehnung des Antrags sein. Aus diesem Grund ist es sinnvoll, bei mehreren Versicherern Probeanträge zu stellen &#8211; hierbei sollte der Antrag deutlich als &quot;unverbindlicher Probeantrag&quot; gekennzeichnet werden.</p>
<p>Auch bei den Leistungen gibt es große Unterschiede. Die private Berufsunfähigkeitsversicherung tritt nämlich nicht automatisch dann ein, wenn der Versicherte eine gesetzliche Erwerbsunfähigkeitsrente bezieht. Zwar gibt es für die Leistungen der Versicherer einen vorgeschriebenen Mindeststandard &#8211; aber der ist mehr als dürftig. Ob ein einzelner Versicherer seinen Kunden mehr Schutz bietet, lässt sich erst beim genauen Studieren der Vertragsklauseln erkennen.</p>
<p>Gerade für Selbstständige in hochqualifizierten Berufen ist es von großer Bedeutung, dass der Versicherer auf die so genannte <b>abstrakte Verweisung</b> verzichtet. Mit dem Vorbehalt des Verweisungsrechts lassen sich nämlich viele Anbieter eine Hintertür offen, durch die sie ihrer Zahlungspflicht entkommen können. Wie bei der gesetzlichen Versicherung können die Kunden dann dazu verpflichtet werden, im Fall der Berufsunfähigkeit auf einen geringer qualifizierten und schlechter bezahlten Job umzusatteln. Verzichtet der Anbieter auf diese Klausel, muss er schon dann bezahlen, wenn der Versicherungsnehmer seinem Beruf oder einer vergleichbaren Tätigkeit nicht mehr nachgehen kann. Kundenfreundliche Klauseln sehen daher vor, dass die Berufsunfähigkeit schon dann eintritt, wenn entweder ein konkret bezeichneter Beruf oder der &quot;Beruf, der der bisherigen Lebensstellung entspricht&quot; nicht mehr ausgeübt werden kann.</p>
<p>Ein weiteres wichtiges Kriterium ist die so genannte <b>6-Monats-Prognose</b>. Hier verpflichtet sich die Versicherung zur Zahlung der Rente, wenn ein Arzt die voraussichtliche Berufsunfähigkeit für die nächsten sechs Monate bescheinigt.</p>
<p><strong>Rückwirkende Rentenzahlung schützt vor finanziellen Verlusten</strong></p>
<p>Wird der Versicherte berufsunfähig, muss er dies innerhalb von drei Monaten der Versicherung melden. Üblicherweise steht dem Kunden bei verspäteter Mitteilung die Rentenzahlung erst ab dem Meldemonat zu. Manche Versicherer gewähren hingegen in solchen Fällen die <b>rückwirkende Rentenzahlung</b> ab dem tatsächlichen Eintritt der Berufsunfähigkeit. Diese kundenfreundliche Klausel schützt davor, dass wegen einer verspäteten Meldung bares Geld verloren geht. Bei den finanziellen Modalitäten ist es überdies von Vorteil, wenn die Versicherung beim Stellen des Leistungsantrags die Beiträge zinslos bis zur Entscheidung stundet.</p>
<p>Weil es bei der Berufsunfähigkeitsversicherung eher auf die tatsächliche Leistung im Bedarfsfall und weniger auf die Höhe der Beiträge ankommt, sollten Sie vor dem Abschluss vorrangig die Kundenfreundlichkeit der einzelnen Klauseln prüfen. Erst wenn bei vergleichbaren Leistungen unterschiedliche Beiträge verlangt werden, sollte die Wahl zu Gunsten des Anbieters mit der niedrigsten Prämie ausfallen. </p>
<p><b>Wichtig:</b> Achten Sie unbedingt darauf, dass beim Ausfüllen des Antrags die Fragen zur Gesundheit lückenlos beantwortet werden. Wenn Sie beispielsweise eine Allergie verschweigen, um den Prämienzuschlag zu sparen, graben Sie sich selbst eine Grube &#8211; denn wenn aufgrund einer nicht angegebenen Vorerkrankung der Beruf nicht mehr ausgeübt werden kann, darf die Versicherung die Rentenzahlung verweigern.</p>
<p><strong>Kombination nur mit Risiko-Lebensversicherung sinnvoll</strong></p>
<p>Die Versicherungen werden entweder als eigenständige Police oder in Kombination mit einer Lebens- oder Rentenversicherung angeboten. Die beste Alternative ist entweder die eigenständige Berufsunfähigkeitsversicherung oder die Kombination mit einer Risikolebensversicherung. Hier kann zu günstigen Beiträgen ein umfassender und flexibler Versicherungsschutz erzielt werden. </p>
<p><b>Vorsicht:</b> Unbedingt abzuraten ist die Verknüpfung mit einer kapitalbildenden Lebens- oder Rentenversicherung. Wenn nämlich aus irgendwelchen Gründen keine Sparraten mehr eingezahlt werden, verlieren Sie automatisch auch den Risikoschutz im Fall der Berufsunfähigkeit!</p>
<p>Anzeige:<br />
<strong>Kurz-Check mit versicherung.net: Was kostet der Schutz vor Berufsunfähigkeit?</strong></p>
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</iframe></p>
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		<title>Die optimale Tilgungsdauer bei Krediten</title>
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		<pubDate>Mon, 20 Oct 2008 15:10:49 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Finanzierung]]></category>
		<category><![CDATA[Kostensparen]]></category>
		<category><![CDATA[Risiko]]></category>

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		<description><![CDATA[Die ideale Gesamtlaufzeit eines Kredites wird nicht nur von Ihrer persönlichen Zahlungskräftigkeit als Kreditnehmers beeinflusst, sondern auch von der Lebensdauer des damit finanzierten Gutes. So gelten bei einer Immobilienfinanzierung aufgrund der langfristigen Nutzung und der hohen Kreditsumme andere Regeln als bei der Finanzierung eines Autos. Generell gilt jedoch, dass ein Kredit niemals zu schnell getilgt [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Die ideale Gesamtlaufzeit eines Kredites wird nicht nur von Ihrer persönlichen Zahlungskräftigkeit als Kreditnehmers beeinflusst, sondern auch von der Lebensdauer des damit finanzierten Gutes. So gelten bei einer Immobilienfinanzierung aufgrund der langfristigen Nutzung und der hohen Kreditsumme andere Regeln als bei der Finanzierung eines Autos. Generell gilt jedoch, dass ein Kredit niemals zu schnell getilgt werden kann &#8211; je früher Sie Ihre Verbindlichkeiten abgezahlt haben, desto besser.</p>
<p>Auf keinen Fall sollte der Kredit länger laufen als die Lebensdauer der damit finanzierten Anschaffung oder Investition. Die Folgen wären fatal: Wird das Gut durch Abnutzung wertlos und muss ersetzt werden, wäre bei zu langer Finanzierungsdauer zu diesem Zeitpunkt noch eine Restschuld vorhanden. Diese mindert entweder Ihr Eigenkapital bei der notwendigen Ersatzanschaffung, oder sie muss aus Eigenmitteln vollends beglichen werden. Addieren sich in größerem Umfang Altschulden zu neuen Krediten, droht in ungünstigen Fällen sogar die Überschuldung. Um wirtschaftlich arbeiten zu können, müssen neue Anschaffungen getätigt werden, die neue Kredite verursachen. Zur Rate für den Altkredit kommen dann Zins und Tilgung für das neue Darlehen &#8211; und wer in solchen Fällen nicht von vornherein vorsichtig kalkuliert hat, gerät schnell in finanzielle Engpässe.</p>
<p><strong>Schnelle Rückzahlung bringt Kostenvorteile</strong></p>
<p>Auf der anderen Seite lässt sich durch die rasche Tilgung von Krediten langfristig die Eigenkapitalsituation wesentlich verbessern. Ist der Kredit schon lange vor dem Zeitpunnkt der notwendigen Ersatzanschaffung getilgt, können Sie in der Zwischenzeit hierfür bereits zusätzliches Eigenkapital ansparen. Dadurch sinkt entweder die Kreditrate für die Neuanschaffung, oder die nächste Anschaffung kann noch schneller getilgt werden, was Ihnen zusätzlichen finanziellen Spielraum verschafft. Angenehmer Nebeneffekt: Für jeden getilgten Euro müssen Sie keinen Zins mehr an die Bank zahlen, und das senkt spürbar Ihre Kosten.</p>
<p><b>Tipp:</b> Bei der Ermittlung der Lebensdauer können Sie sich an der gesetzlichen Frist für die steuerliche Absetzung für Abnutzung (AfA) orientieren. Zwar ist die tatsächliche Nutzungsdauer meist länger, doch im Sinne einer unternehmerisch vorsichtigen Kalkulation ist diese zeitliche Reserveeinplanung durchaus sinnvoll.</p>
<p>Idealerweise sollte nach der halben Abnutzungsfrist der Kredit getilgt sein. Auf diese Weise bleibt genügend Zeit, für die Ersatzanschaffung Eigenkapital zu bilden. Hier einige Beispiele:</p>
<ul>
<li><b>Büroeinrichtung.</b> Nutzungsdauer 10 Jahre, Finanzierungsdauer maximal 5 Jahre, möglichst mit einem unbesicherten Ratenkredit.</li>
<li><b>Auto.</b> Nutzungsdauer 6 Jahre, Finanzierungsdauer maximal 3 bis 4 Jahre, Ratenkredit mit Sicherungsübereignung.</li>
<li><b>Computer und Peripherie.</b> Nutzungsdauer 4 Jahre, Finanzierungsdauer maximal 2 Jahre, Ratenkredit gegebenenfalls mit Sicherungsübereignung.</li>
<li><b>Überbrückung finanzieller Engpässe.</b> Keine Nutzungsdauer, schnellstmögliche Tilgung, Raten- oder Abruf-/Dispokredit ohne Sicherheiten.</li>
</ul>
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		<title>Risikomanagement bei der Geldanlage</title>
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		<pubDate>Mon, 20 Oct 2008 14:49:55 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Geldanlage]]></category>
		<category><![CDATA[Risiko]]></category>

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		<description><![CDATA[Risikomanagement ist nicht nur eine Angelegenheit von Versicherungen, die bei ihren Kunden abschätzen müssen, ob die zu zahlende Prämie dem Risiko angemessen ist. Auch bei der Geldanlage spielt das Einschätzen von Risiken eine wichtige Rolle – und bei Freelancern und anderen Selbstständigen müssen sogar geschäftliche und finanzielle Risiken ganzheitlich betrachtet werden.
Was bedeutet das für Ihre [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Risikomanagement ist nicht nur eine Angelegenheit von Versicherungen, die bei ihren Kunden abschätzen müssen, ob die zu zahlende Prämie dem Risiko angemessen ist. Auch bei der Geldanlage spielt das Einschätzen von Risiken eine wichtige Rolle – und bei Freelancern und anderen Selbstständigen müssen sogar geschäftliche und finanzielle Risiken ganzheitlich betrachtet werden.</p>
<p>Was bedeutet das für Ihre persönliche Anlagestrategie? Zunächst einmal sollten Sie sich darüber im klaren sein, wie groß die finanziellen Risiken sind, die mit Ihrer Selbstständigkeit verbunden sind. Das kann konkret bedeuten, dass Sie im Vergleich zu einem fest angestellen Arbeitnehmer oder gar einem Beamten mit viel mehr Unsicherheit und Schwankungen beim Einkommen rechnen müssen. Ein weiterer Gefahrenherd kommt hinzu, wenn Sie einen Teil Ihrer Existenzgründung auf Kredit finanziert haben – denn das bringt bei geschäftlichen Misserfolgen unangenehme Hebelwirkungen mit sich, weil Zinsen auflaufen und Kredite sich verteuern.</p>
<p>Mit schwankungsintensiven Anlagen wie beispielsweise Aktienfonds oder Anlagezertifikaten satteln Sie noch ein weiteres Risiko obendrauf. Das kann dann bedeuten, dass zusätzlich zu Ihrem Einkommen auch noch der aktuelle Wert Ihres Vermögens Schwankungen unterworfen ist. Wenn sich diese Schwankungen gegenseitig verstärken, können Sie schneller als Ihnen lieb ist auf eine finanzielle Achterbahn geraten.</p>
<p><strong>Selbstständige müssen ihre Anlageziele anders gewichten</strong></p>
<p>Bei selbstständigen Unternehmern sind die einzelnen Bereiche der Geldanlage anders zu gewichten als bei einem Durchschnitts-Arbeitnehmer. Grob ausgedrückt gliedert sich die Geldanlage in vier Segmente:</p>
<ul>
<li><b>Finanzielle Reserve.</b> Das ist der Notgroschen, der für ungeplante Ausgaben zur Verfügung stehen sollte. Wenn Sie selbstständig arbeiten, brauchen Sie noch zusätzliche Reserven, um einkommensschwache Wochen ohne teure Kredite überbrücken zu können. Damit hat dieser Bereich, der nur mit sicheren Tagesgeldern und kurzlaufenden Festgeldern bestückt werden sollte, für Selbstständige mehr Bedeutung.</li>
<li><b>Sparen auf Anschaffungen.</b> Hier geht es um die Eigenkapitalbildung für größere Investitionen wie etwa das nächste Auto oder Möbel. In unterschiedlichem Umfang kommen bei Selbstständigen noch betriebliche Anschaffungen hinzu. Auch hier dominieren sichere Ratensparverträge.</li>
<li><b>Altersvorsorge.</b> Je nachdem, ob Sie weiterhin in der gesetzlichen Rentenversicherung Mitglied sind oder Ihre Vorsorge selbst in die Hand nehmen, haben Sie zusätzlichen Bedarf an Kapitalbildung. Geeignete Anlageformen sind Rürup-Rentensparpläne, bei manchen Berufsgruppen kommt sogar die Riester-Rente in Frage. Sicherheit ist hier wichtiger als eine maximale Renditechance.</li>
<li><b>Freier Vermögensaufbau.</b> In diesem Bereich sind Aktien und ähnliche Anlageformen gut aufgehoben. Allerdings kommt er auf der Prioritätenliste an letzter Stelle.</li>
</ul>
<p>Aus dieser Aufteilung wird ersichtlich, dass bei Selbstständigen Anlageziele dominieren, bei denen Sicherheit gefordert ist. Der Beamte mit sicherer Pension und festem Einkommen braucht weniger Finanzreserven und zusätzliche Altersvorsorge als ein Unternehmer und kann mehr Spielgeld in das freie Vermögen fließen lassen – überspitzt formuliert: Der Beamte kann zocken, aber Sie haben schon in Ihrer Einkommensstruktur genügend Risiken.</p>
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