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	<title>Finanzen-fuer-Freie.de &#187; Rechnung</title>
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	<description>Der kostenlose Finanzratgeber für Freelancer und Selbstständige</description>
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		<title>Zahlen mit Skonto lohnt sich auch bei überzogenem Konto</title>
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		<pubDate>Mon, 06 Apr 2009 14:11:03 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Finanzierung]]></category>
		<category><![CDATA[News Finanzierung]]></category>
		<category><![CDATA[Liquidität]]></category>
		<category><![CDATA[Rechner]]></category>
		<category><![CDATA[Rechnung]]></category>

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		<description><![CDATA[Was tun, wenn eine Rechnung mit Skontoabzug bezahlt werden kann, dann aber das Girokonto in die roten Zahlen rutschen würde? Auf den ersten Blick scheint es sinnvoller, auf den Skontoabzug zu verzichten und das reguläre Zahlungsziel auszunutzen, damit aufgrund der bis dahin zu erwartenden Geldeingänge kein teurer Dispokredit in Anspruch genommen werden muss.
Doch in Wirklichkeit [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Was tun, wenn eine Rechnung mit Skontoabzug bezahlt werden kann, dann aber das Girokonto in die roten Zahlen rutschen würde? Auf den ersten Blick scheint es sinnvoller, auf den Skontoabzug zu verzichten und das reguläre Zahlungsziel auszunutzen, damit aufgrund der bis dahin zu erwartenden Geldeingänge kein teurer Dispokredit in Anspruch genommen werden muss.</p>
<p>Doch in Wirklichkeit ist es fast immer sinnvoller, einen angebotenen Skontoabzug bei schneller Zahlung auch in Anspruch zu nehmen &#8211; sogar dann, wenn kaum Guthaben auf dem Konto vorhanden ist. Grund dafür ist, dass die zusätzlichen Zinsen aufgrund der Kontoüberziehung nur auf die wenigen Tage zwischen Ablauf der Skontofrist und dem regulären Zahlungsziel herunterzurechnen sind.</p>
<p>Im untenstehenden Skontorechners lässt sich auf Basis individueller Vorgaben der Vorteil einer Skonto-Zahlung ermitteln.</p>
<p><strong>Wichtiger Hinweis:</strong> Bitte setzen Sie bei Kommazahlen zur Trennung kein Komma, sondern einen Punkt. Für die Nutzung des Rechners muss Javascript aktiviert sein.</p>
<p><script type="text/javascript">
<!--
function skontoberechnen() {
netto = document.eingabe.rebetrag.value - document.eingabe.rebetrag.value*document.eingabe.skonto.value/100;
zinstage = document.eingabe.zahlungsziel.value - document.eingabe.skontofrist.value;
kontostand = netto - document.eingabe.guthaben.value;
zinsbetrag = kontostand * zinstage * document.eingabe.dispozins.value/36000;
ersparnis = document.eingabe.rebetrag.value - netto - zinsbetrag;
alert("Bei Skontoabzug zahlen Sie " + netto.toFixed(2) + " Euro.\n" + "Dazu kommen Dispozinsen in Höhe von " + zinsbetrag.toFixed(2) + " Euro.\n" + "Ihre Ersparnis beträgt " + ersparnis.toFixed(2) + " Euro.\n");
}
//-->
</script><br />
﻿<br />
<form name="eingabe" action="">
<h3>Ihr persönlicher Skonto-Vorteilsrechner</h3>
<p>Brutto-Rechnungsbetrag in Euro:<br />
<input name="rebetrag" type="text" size="15"></p>
<p>Guthaben auf dem Girokonto in Euro:<br />
<input name="guthaben" type="text" size="15"></p>
<p>Zinssatz für den Dispo-Kredit in Prozent:<br />
<input name="dispozins" type="text" size="15"></p>
<p>Skontofrist in Tagen:<br />
<input name="skontofrist" type="text" size="15"></p>
<p>Skontoabzug in Prozent:<br />
<input name="skonto" type="text" size="15"></p>
<p>Zahlungsziel ohne Skontoabzug in Tagen:<br />
<input name="zahlungsziel" type="text" size="15"></p>
<input type="button" value="Daten senden" name="Senden" onClick="skontoberechnen()">
</form>
]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>Was die Rechnung enthalten muss</title>
		<link>http://www.finanzen-fuer-freie.de/2008/10/was-die-rechnung-enthalten-muss/</link>
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		<pubDate>Mon, 20 Oct 2008 15:36:26 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Recht]]></category>
		<category><![CDATA[Rechnung]]></category>

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		<description><![CDATA[Ärgerlich, aber gar nicht so selten: Sie haben Ihre Leistung gebracht, der Kunde ist zufrieden, und Sie schicken ihm die Rechnung. Ein paar Tage später kommt der Anruf mit der Bitte, die Rechnung nochmals auszustellen, weil wichtige Angaben fehlen.
Das sind keine Schikanen des Kunden, sondern Anforderungen, die dessen Finanzamt stellt. Weil in den vergangenen Jahren [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Ärgerlich, aber gar nicht so selten: Sie haben Ihre Leistung gebracht, der Kunde ist zufrieden, und Sie schicken ihm die Rechnung. Ein paar Tage später kommt der Anruf mit der Bitte, die Rechnung nochmals auszustellen, weil wichtige Angaben fehlen.</p>
<p>Das sind keine Schikanen des Kunden, sondern Anforderungen, die dessen Finanzamt stellt. Weil in den vergangenen Jahren der Umsatzsteuerbetrug stark zugenommen hat, drücken Finanzämter bei der Steuerprüfung immer seltener ein Auge zu, weil Lieferantenrechnungen nicht hundertprozentig den formalen Anforderungen genügen. Daher sollten Sie lieber auf Nummer sicher gehen und Ihre Rechnungen mit allen erforderlichen Angaben versehen.</p>
<p>Eine Rechnung muss die folgenden Daten und Informationen enthalten:</p>
<ul>
<li>Den vollständigen Namen und die vollständige Anschrift des Rechnungsstellers.</li>
<li>Den vollständigen Namen und die vollständige Anschrift des Rechnungssempfängers.</li>
<li>Die komplette Steuernummer des Rechnungsstellers.</li>
<li>Eine fortlaufende Rechnungsnummer, die vom Rechnungssteller vergeben wird.</li>
<li>Die Art und Menge der gelieferten Ware oder der erbrachten Dienstleistung.</li>
<li>Das Datum der Lieferung oder der Leistungserbringung.</li>
<li>Das Datum der Rechnungsausstellung.</li>
<li>Den Nettobetrag ohne Umsatzsteuer.</li>
<li>Den Umsatzsteuersatz sowie den Umsatzsteuerbetrag.</li>
<li>Den zu zahlenden Gesamtbetrag inklusive Umsatzsteuer.</li>
</ul>
<p><strong>Kulantere Vorschriften bei Kleinbetragsrechnungen</strong></p>
<p>Bei der Abrechnung kleinerer Beträge gelten weniger scharfe Formvorschriften. Damit sollen Unternehmen entlastet werden, die wegen vieler kleiner Einzelrechnungen ohnehin schon einen hohen Verwaltungsaufwand haben. Der O-Ton aus der Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung (UStDV, Paragraf 33) lautet wie folgt:</p>
<p>Eine Rechnung, deren Gesamtbetrag 150 Euro nicht übersteigt, muss mindestens folgende Angaben enthalten:</p>
<ul>
<li>den vollständigen Namen und die vollständige Anschrift des leistenden Unternehmers,</li>
<li>das Ausstellungsdatum,</li>
<li>die Menge und die Art der gelieferten Gegenstände oder den Umfang und die Art der sonstigen Leistung und</li>
<li>das Entgelt und den darauf entfallenden Steuerbetrag für die Lieferung oder sonstige Leistung in einer Summe sowie den anzuwendenden Steuersatz oder im Fall einer Steuerbefreiung einen Hinweis darauf, dass für die Lieferung oder sonstige Leistung eine Steuerbefreiung gilt.</li>
</ul>
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		</item>
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		<title>Wie sich das schnelle Schreiben von Rechnungen auszahlt</title>
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		<pubDate>Mon, 20 Oct 2008 15:33:07 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Geldmanagement]]></category>
		<category><![CDATA[Liquidität]]></category>
		<category><![CDATA[Rechnung]]></category>

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		<description><![CDATA[Je länger Sie auf Ihr Geld warten, desto größer wird Ihr finanzielles Risiko. Daher sollten Sie zwischen dem Zeitpunkt der Ablieferung Ihrer Arbeit und dem Schreiben der Rechnung keine unnötige Zeit verstreichen lassen. Wenn noch Preise oder Konditionen zu klären sind, sollten Sie diese Aufgaben &#8211; auch wenn sie Ihnen unangenehm sein sollten &#8211; nicht [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Je länger Sie auf Ihr Geld warten, desto größer wird Ihr finanzielles Risiko. Daher sollten Sie zwischen dem Zeitpunkt der Ablieferung Ihrer Arbeit und dem Schreiben der Rechnung keine unnötige Zeit verstreichen lassen. Wenn noch Preise oder Konditionen zu klären sind, sollten Sie diese Aufgaben &#8211; auch wenn sie Ihnen unangenehm sein sollten &#8211; nicht vor sich herschieben, sondern am besten schon bei der Auftragserteilung lückenlos klären. Gerade bei Unklarheiten ist so mancher Kunde versucht, die Rechnung zuerst einmal liegen zu lassen. Halten Sie sich nochmals vor Augen:</p>
<ul>
<li>Wenn Sie Ihre Arbeit erledigt, aber noch nicht abgerechnet haben, müssen Sie dies in wirtschaftlicher Hinsicht schon als offene Forderung bewerten. Der Grund: Mit Ihrer Arbeit, den Rohstoffen und den sonstigen Kosten sind Sie bereits in Vorleistung getreten. Dazu kommt, dass das Risiko des Zahlungsausfalls steigt, je höher der Stand Ihrer offenen Forderungen ist.</li>
<li>Wenn Sie das Abrechnen Ihrer Leistungen auf die lange Bank schieben, kostet aufgrund des Zinsausfalls jeder verlorene Tag bares Geld &#8211; weil dann schaffen Sie es möglicherweise nicht, Ihr Girokonto ins Haben zu bringen oder einen Kredit vorzeitig zurückzuzahlen.</li>
</ul>
<p>Dazu ein Beispiel: Sie erwirtschafen einen jährlichen Umsatz von 90.000 Euro, aber weil Sie mit Ihrer Arbeit kaum nachkommen, schreiben Sie Ihre Rechnungen nur alle zwei Monate, und Ihr Girokonto ist deshalb oft in den roten Zahlen. Bei einem Dispo-Zinssatz von 13,5 Prozent und einer durchnittlichen Verzögerung bei der Rechnungserstellung von 30 Tagen entsteht Ihnen ein <b>Zinsverlust von 1.012,50 Euro</b> pro Jahr. Nicht eingerechnet wurde hier der zusätzliche Arbeitsaufwand, der dadurch entsteht, dass Sie mehrere Wochen alte Vorgänge nachvollziehen müssen.</p>
]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>So reduzieren Sie Ihre offenen Forderungen</title>
		<link>http://www.finanzen-fuer-freie.de/2008/10/so-reduzieren-sie-ihre-offenen-forderungen/</link>
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		<pubDate>Mon, 20 Oct 2008 15:13:16 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Geldmanagement]]></category>
		<category><![CDATA[Liquidität]]></category>
		<category><![CDATA[Mahnung]]></category>
		<category><![CDATA[Rechnung]]></category>

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		<description><![CDATA[Die Rechnung ist versandt &#8211; aber nun lautet die entscheidende Frage: Wie können Sie Ihre Kunden motivieren, möglichst schnell zu bezahlen? Zunächst einmal sollten Sie als Zahlungsziel ein konkretes Datum vorgeben. &#34;Zahlbar bis zum 13.02.2008&#34; ist besser als &#34;Zahlbar innerhalb von 14 Tagen&#34;. Der Grund: Bei einem klaren Datum beginnt ab diesem Zeitpunkt die Verzugsfrist [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Die Rechnung ist versandt &#8211; aber nun lautet die entscheidende Frage: Wie können Sie Ihre Kunden motivieren, möglichst schnell zu bezahlen? Zunächst einmal sollten Sie als Zahlungsziel ein konkretes Datum vorgeben. &quot;Zahlbar bis zum 13.02.2008&quot; ist besser als &quot;Zahlbar innerhalb von 14 Tagen&quot;. Der Grund: Bei einem klaren Datum beginnt ab diesem Zeitpunkt die Verzugsfrist zu laufen, und Sie können gegebenenfalls Verzugszinsen verlangen.</p>
<p>Beschleunigen kann die Zahlungen auch das Einräumen eines Skontos. Den Skontobetrag berücksichtigen Sie natürlich schon im voraus in Ihrer Kalkulation, so dass &#8211; aus Ihrer Sicht gesehen &#8211; derjenige einen Zuschlag bezahlt, der seine Rechnung später begleicht.</p>
<p><strong>Die richtige Strategie beim Mahnen</strong></p>
<p>Dann sollten Sie am besten wöchentlich Ihre überfälligen Außenstände durchgehen und prüfen, ob eine Mahnung geschrieben werden muss. Dabei stecken Sie zumeist in der Zwickmühle: Auf der einen Seite wollen Sie für die erbrachte Leistung Ihr wohlverdientes Geld sehen. Andererseits möchten Sie den Kunden mit allzu rüden Formulierungen auch nicht verärgern. Deshalb empfiehlt sich das Prinzip der schrittweisen Steigerung im Umgangston:</p>
<ul>
<li>1. Mahnung: Hier pflegen Sie noch einen sehr höflichem Ton und bezeichnen das Mahnschreiben als &quot;Zahlungserinnerung&quot;. Schließlich kann es ja auch vorkommen, dass Ihr Kunde aus irgendwelchen Gründen Ihre Rechnung nicht erhalten hat. Am Schluss sollten Sie ihn bitten, Ihre Rechnung innerhalb einer Woche zu begleichen.</li>
<li>2. Mahnung: Sie bleiben zwar höflich, doch der Ton darf ruhig bestimmter sein als bei der ersten Mahnung. Dass Ihr Kunde sowohl Ihre Rechnung als auch die erste Mahnung nicht erhalten hat, ist eher unwahrscheinlich. Fordern Sie den säumigen Zahler mit Bestimmtheit auf, die Rechnung innerhalb einer Woche endgültig zu begleichen.</li>
<li>3. Mahnung: Jetzt wird es ernst. Weisen Sie Ihren Kunden darauf hin, dass Sie ihn bereits zwei Mal erfolglos gemahnt haben, setzen Sie ihm eine letzte Frist von einer Woche und kündigen Sie an, im Falle des weiteren Verzugs gerichtliche Schritte einzuleiten. Dies macht bei den meisten schlampigen Zahlern Eindruck und bringt sie auf die Beine.</li>
</ul>
<p>In allen Branchen gibt es schwarze Schafe, die sich auch nach der dritten Mahnung in Schweigen hüllen. Jetzt sind Sie im Zugzwang, denn Sie haben ja dem säumigen Zahler rechtliche Konsequenzen angedroht.</p>
<p>Was können Sie nun tun, um trotzdem noch Ihr Geld zu erhalten? Das hängt davon ab, welcher Gruppe Ihr Schuldner angehört: Der Gruppe derjenigen, die nicht bezahlen können oder derjenigen, die nicht bezahlen wollen. Das können Sie mit einem Anruf recht schnell herausfinden, denn die, die knapp bei Kasse sind, legen dann die Karten meist recht schnell auf den Tisch.</p>
<p><strong>Kann oder will der Kunde nicht zahlen?</strong></p>
<p>Ist Ihr Kunde in echten Geldnöten, sollten Sie es sich zwei Mal überlegen, ob Sie gleich den gerichtlichen Eintreibungsweg mit Mahnbescheid, Pfändung und Konkursverfahren einschlagen sollten. Bieten Sie ihm lieber mit einer teilweisen Stundung seiner Schulden oder Ratenzahlung die Möglichkeit, seine Verbindlichkeiten abzustottern.</p>
<p>Die Milde ist purer Selbstzweck: Wenn Sie dem säumigen Zahler den Gerichtsvollzieher ins Haus schicken und ihn zur Eröffnung eines Insolvenzverfahrens zwingen, bekommen Sie &#8211; wenn Sie Glück haben &#8211; vielleicht zehn oder zwanzig Prozent Ihrer ursprünglichen Forderung aus der Konkursmasse. Oft ist es auch schon vorgekommen, dass die Eröffnung eines Konkursverfahrens mangels Masse abgelehnt wird, und dann ist Ihre Forderung auf Nimmerwiedersehen verloren. Deshalb: Auch wenn Sie auf dem außergerichtlichen Weg nur noch die Hälfte des Rechnungsbetrages bekommen, haben Sie immerhin den Totalausfall vermieden.</p>
<p>Hart bleiben sollten Sie jedoch, wenn Ihr Kunde eigentlich zahlen könnte, sich aber vor dem Begleichen seiner Verbindlichkeiten drücken will. Das merken Sie dann, wenn plötzlich nach der dritten Mahnung ominöse Mängel reklamiert oder Vereinbarungen in Frage gestellt werden. Nehmen Sie nochmals alle Unterlagen des Auftrags zur Hand, und kontrollieren Sie, ob Ihre Forderung uneingeschränkt berechtigt ist. Achten Sie dabei auf die Einhaltung von Preisabsprachen, Lieferterminen und Ausführung und bieten Sie im Fall einer berechtigten Reklamation einen angemessenen Forderungsnachlass an.</p>
<p>Will der Kunde diesen Vorschlag nicht akzeptieren, lohnt sich auf jeden Fall der Gang zum Rechtsanwalt, der gemeinsam mit Ihnen die weiteren Schritte in Form von Mahnbescheid und Pfändung veranlasst und Sie auch bei einem eventuell fälligen Gerichtsverfahren vertritt. Wenn der Prozess für Sie erfolgreich ausgeht, muss Ihnen der Prozessgegner nicht nur die volle Forderung, sondern auch die daraus entstandenen Verzugszinsen, Anwalts- und Gerichtskosten erstatten.</p>
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		<title>Kostenloses Rechnungs-Tool</title>
		<link>http://www.finanzen-fuer-freie.de/2008/09/kostenloses-openoffice-tool-fur-rechnungen/</link>
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		<pubDate>Thu, 18 Sep 2008 16:25:08 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[News Job und Alltag]]></category>
		<category><![CDATA[Recht]]></category>
		<category><![CDATA[Kostensparen]]></category>
		<category><![CDATA[Rechnung]]></category>

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		<description><![CDATA[Dirk Swierkowski hat mit RechnungEasyDS ein einfaches Tool zum automatisierten Erstellen von Rechnungen entwickelt. Nicht nur das Tool ist kostenlos (GPL-Lizenz, keine Pseudo-Demo-Shareware), sondern es läuft unter der ebenfalls kostenlosen OpenOffice-Tabellenkalkulation.
Für die meisten Einzelkämpfer dürfte das Mini-Programm genug mitbringen. Das Anlegen von Artikeln ist ebenso möglich wie das Zuordnen von USt-Sätzen oder das automatische Erstellen [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Dirk Swierkowski hat mit<a href="http://www.swierkowski-online.de/programm.htm#rgedsooo" target="_blank"> RechnungEasyDS</a> ein einfaches Tool zum automatisierten Erstellen von Rechnungen entwickelt. Nicht nur das Tool ist kostenlos (GPL-Lizenz, keine Pseudo-Demo-Shareware), sondern es läuft unter der ebenfalls kostenlosen OpenOffice-Tabellenkalkulation.<br />
Für die meisten Einzelkämpfer dürfte das Mini-Programm genug mitbringen. Das Anlegen von Artikeln ist ebenso möglich wie das Zuordnen von USt-Sätzen oder das automatische Erstellen einer Rechnungsliste. Wem das nicht genügt, der kann später immer noch ein leistungsfähigeres Programm kaufen, ohne einen Cent in den Sand gesetzt zu haben. Danke, Dirk!</p>
]]></content:encoded>
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