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	<title>Finanzen-fuer-Freie.de &#187; Leasing</title>
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		<title>Unbefristeter Leasingvertrag: Zahlen ohne Ende</title>
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		<pubDate>Mon, 20 Oct 2008 15:03:27 +0000</pubDate>
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				<category><![CDATA[Finanzierung]]></category>
		<category><![CDATA[Recht]]></category>
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		<description><![CDATA[Ein Fall aus der Praxis: Für den Internisten Rolf F. wurde das Leasing einer Telefonanlage zum kostspieligen Dauerbrenner. Weil er davon ausging, dass nach der vertraglich vereinbarten Amortisationsdauer von fünf Jahren die Anlage kostenlos in sein Eigentum übergehen werde, kümmerte er sich nicht um die Zahlung der monatlichen Raten. Doch die Leasinggesellschaft buchte die weitere [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Ein Fall aus der Praxis: Für den Internisten Rolf F. wurde das Leasing einer Telefonanlage zum kostspieligen Dauerbrenner. Weil er davon ausging, dass nach der vertraglich vereinbarten Amortisationsdauer von fünf Jahren die Anlage kostenlos in sein Eigentum übergehen werde, kümmerte er sich nicht um die Zahlung der monatlichen Raten. Doch die Leasinggesellschaft buchte die weitere drei Jahre ab – bis der Arzt die Zahlungen bemerkte und das Geld zurückfordern wollte.</p>
<p>Doch die Leasinggesellschaft stellte sich quer. Weil der Vertrag auf unbefristete Zeit abgeschlossen worden sei, müsse erst einmal fristgerecht zum Halbjahresende gekündigt werden. Auf die Rückzahlung der nach der Amortisationsfrist überwiesenen Raten habe der Kunde keinen Anspruch, weil er die Anlage weiter genutzt habe.</p>
<p><strong>Keine Ausgleichszahlung bei verspäteter Kündigung</strong></p>
<p>Mit dieser Aussage befindet sich die Leasinggesellschaft sogar juristisch auf der sicheren Seite, denn ein Urteil des Oberlandesgerichtes Hamm besagt sinngemäß: Der Zeitpunkt der Vollamortisation im unbefristeten Leasingvertrag ist nicht als Vertragsende auszulegen. Wer aussteigen will, muss fristgerecht kündigen – auch wenn wegen der vollen Amortisation der Anschaffungs- und Finanzierungskosten keine Ausgleichszahlung mehr zu leisten ist. (Aktenzeichen 13 U 132/98)</p>
<p>Weil viele Leasingverträge nach Ablauf der festen Grundmietdauer als unbefristeter Vertrag weitergeführt werden, lauert im Kleingedruckten eine Falle für unaufmerksame Zahler. Je nach Bedingungen der Gesellschaft sind manchmal sogar mehrmonatige Kündigungsfristen einzuhalten. Gerade bei Leasingverträgen mit kleinerem Volumen besteht die Gefahr, dass die Abbuchungen praktisch unkontrolliert durch die Buchhaltung laufen und damit im Extremfall über Jahre hinweg unbemerkt bleiben.</p>
<p><b>Tipp:</b> Wenn Sie sich bei der Finanzierung einer Investition für Leasing entscheiden, sollten Sie unbedingt die Amortisations- und Kündigungsfristen im Auge behalten, um unnötige Mehrausgaben zu vermeiden. Auf keinen Fall sollten Sie sich als Leasingnehmer darauf verlassen, dass sich zum gegebenen Zeitpunkt die Leasinggesellschaft bei Ihnen meldet. Zwar sprechen kundenfreundliche Anbieter ihre Klienten in Eigeninitiative an – doch für so manchen Leasinggeber sind die unbemerkt weiterlaufenden Zahlungen eine höchst willkommene Einnahmenquelle.</p>
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		<title>Die Fallen beim Autoleasing</title>
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		<pubDate>Mon, 20 Oct 2008 15:01:54 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Leasing ist vor allem bei Selbstständigen eine beliebte Form der Autofinanzierung. Steuerliche Absetzbarkeit und geringe Höhe der Monatsraten &#8211; mit diesen Argumenten machen Autoverkäufer ihren selbstständigen Kunden diese Finanzierungsform schmackhaft. Allerdings stellt sich bei gründlichem Nachrechnen meist heraus, dass im Vergleich zur Barzahlung Leasing oft nicht die bessere Alternative ist.
Nicht zu verwechseln ist das Leasing [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Leasing ist vor allem bei Selbstständigen eine beliebte Form der Autofinanzierung. Steuerliche Absetzbarkeit und geringe Höhe der Monatsraten &#8211; mit diesen Argumenten machen Autoverkäufer ihren selbstständigen Kunden diese Finanzierungsform schmackhaft. Allerdings stellt sich bei gründlichem Nachrechnen meist heraus, dass im Vergleich zur Barzahlung Leasing oft nicht die bessere Alternative ist.</p>
<p>Nicht zu verwechseln ist das Leasing mit dem Mietkauf, bei dem am Ende der Mietdauer das Eigentum automatisch an Sie übergeht. Im Prinzip handelt es sich bei Leasing um einen Mitvertrag mit fester Dauer und zusätzlichen Mietbedingungen. Im Vergleich zum klassichen Mieter sind Sie jedoch als Leasingnehmer schlechter gestellt. Wird ein gemietetes Fahrzeug durch Hagel beschädigt, kommt für die Reparatur der Eigentümer auf. Beim geleasten Auto ist die Reparatur oder die Zahlung einer entsprechenden Versicherung Sache des Leasingnehmers. Dazu kommen noch manche Klauseln, die unter Umständen ärgerlich und teuer werden können.</p>
<p><strong>Diese Nachteile kann Leasing häufig mit sich bringen:</strong></p>
<ul>
<li><b>Versicherungspflicht.</b> Während man bei einer Kreditfinanzierung noch über die Notwendigkeit einer Vollkaskoversicherung verhandeln kann, ist diese beim Abschluss eines Leasingvertrags fast immer obligatorisch.</li>
<li><b>Inspektionen.</b> Der Kreditnehmer ist nicht zur Wahrnehmung jedes Inspektionstermins verpflichtet, der Leasingnehmer jedoch muss sein Fahrzeug stets im &quot;scheckheftgepflegten&quot; Zustand halten.</li>
<li><b>Vorzeitige Rückzahlung.</b> Autokredite können mit üblicherweise sechsmonatiger Frist auch vorzeitig getilgt werden, wenn Sie höhere Einnahmen als erwartet vorweisen können. Ein Leasingvertrag bindet Sie als Kunde auf die gesamte Laufzeit.</li>
<li><b>Verkauf.</b> Wenn Ihnen Ihr kreditfinanziertes Fahrzeug nicht mehr gefällt, können Sie es verkaufen und den Kredit vorzeitig kündigen oder in die Finanzierung Ihres neuen Autos mit einbeziehen. Den &quot;Geleasten&quot; müssen Sie fahren, solange der Vertrag läuft.</li>
<li><b>Kilometerbegrenzung.</b> Beim Leasing gelten oft Kilometerbeschränkungen (z.B. 30.000 km in drei Jahren). Wer mehr fährt, muß bei Vertragsende für jeden zusätzlichen Kilometer auf dem Zähler Gebühren an die Leasinggesellschaft bezahlen.</li>
<li><b>Bagatellschäden. </b>Leasinggesellschaften gelten bei der Rücknahme des Fahrzeugs bei Vertragsende als besonders pingelig. Für jeden kleinen Kratzer oder Abnutzungsspuren im Innenraum werden Ihnen Abschläge auf den Restwert angerechnet, die Sie sozusagen als Schadenersatz an die Leasinggesellschaft zahlen müssen.</li>
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