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	<title>Finanzen-fuer-Freie.de &#187; Künstlersozialkasse</title>
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	<description>Der kostenlose Finanzratgeber für Freelancer und Selbstständige</description>
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		<title>Die Künstlersozialkasse</title>
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		<pubDate>Mon, 20 Oct 2008 16:28:20 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Versicherungen]]></category>
		<category><![CDATA[Künstlersozialkasse]]></category>

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		<description><![CDATA[Wenn Sie glauben, die Künstlersozialkasse würde nur Malern, Bildhauern, Schauspielern oder anderen Angehörigen der leider nur allzu oft brotlosen Kunstberufe offenstehen, täuschen Sie sich. Auch freie Journalisten, Werbetexter, Fotografen oder Grafikdesigner können die staatlich subventionierten Leistungen der Künstlersozialkasse zu ihrem Vorteil nutzen.
Allerdings steht die Künstlersozialkasse nicht allen Selbständigen offen. Aufgrund ihres gesetzlichen Auftrags versichert die [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Wenn Sie glauben, die Künstlersozialkasse würde nur Malern, Bildhauern, Schauspielern oder anderen Angehörigen der leider nur allzu oft brotlosen Kunstberufe offenstehen, täuschen Sie sich. Auch freie Journalisten, Werbetexter, Fotografen oder Grafikdesigner können die staatlich subventionierten Leistungen der Künstlersozialkasse zu ihrem Vorteil nutzen.</p>
<p>Allerdings steht die Künstlersozialkasse nicht allen Selbständigen offen. Aufgrund ihres gesetzlichen Auftrags versichert die Kasse nur Selbstständige in künstlerischen oder publizistischen Berufen. In den Künstlersozialkasse-Bestimmungen wird detailliert aufgelistet, welche Berufsgruppen Zugang zur günstigen Sozialversicherung haben. Die erste Unterteilung erfolgt in die Bereiche Wort, Musik, bildende Kunst und darstellende Kunst. Innerhalb der einzelnen Bereiche können sich dann Selbständige aus verschiedenen Berufen versichern. </p>
<p><strong>Schwerpunkt der Tätigkeit ist ausschlaggebend</strong></p>
<p>Weil sich bei freien Kreativen künstlerische und technische oder beratende Leistungen oft überschneiden, beurteilt die Künstlersozialkasse bei der Aufnahme, ob der Schwerpunkt der Tätigkeit in der Kreation anzusiedeln ist. Dabei wird die Arbeitsleistung als Ganzes betrachtet. Wer beispielsweise als freier Grafiker seinen Kunden ein Komplettpaket aus Beratung, Entwurf und Satz anbietet, schafft nach den Künstlersozialkasse-Bestimmungen aufgrund der kreativen Komponente insgesamt eine künstlerische Leistung. Ein Webdesigner, der überwiegend die Entwürfe von Grafikern in HTML-Programmierung umsetzt, ist hingegen auch dann von der Künstlersozialkasse ausgeschlossen, wenn er ein Grafikdesign-Studium absolviert hat.</p>
<p><b>Wichtig:</b> Grundvoraussetzung ist überdies, dass Sie keine Angestellten beschäftigen und nicht in einer Rechtsform wie GmbH oder Ltd. firmieren. Beschäftigt werden dürfen lediglich Minijobber und &#8211; sofern eine Berechtigung vorhanden ist &#8211; Auszubildende.</p>
<p>Wenn Sie in die Künstlersozialkasse aufgenommen werden, bleiben Sie auch als Selbstständiger Pflichtmitglied Ihrer gesetzlichen Kranken- oder Ersatzkasse. Die Künstlersozialkasse fungiert sozialversicherungstechnisch als Arbeitgeber, der von den Versicherten die üblichen Arbeitnehmerbeiträge zur Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung einsammelt. Der Clou: Als Versicherter müssen Sie nur den 50-prozentigen Arbeitnehmeranteil bezahlen, der Rest der Sozialversicherungsbeiträge wird aus pauschalen Abgaben von Verlagen und anderen Verwertern von Urheberrechten sowie aus staatlichen Zuschüssen bestritten. </p>
<p>Als gesetzliche Sozialversicherung errechnet die Künstlersozialkasse ihre Beiträge aus der Höhe Ihres Einkommens. Dabei zählen nicht die tatsächlich erzielten Einnahmen, sondern eigene Schätzungen des Versicherungsnehmers, die jedes Jahr bis Ende November für das Folgejahr abgegeben werden müssen. Wenn sich im Lauf des Jahres Korrekturbedarf ergibt, können die Versicherten ihre Einkommensschätzungen jederzeit korrigieren. Die Beitragsanpassung erfolgt jeweils zum Folgemonat, <b>rückwirkende Änderungen gibt es bei der Künstlersozialkasse nicht</b>. Die unterjährige Neueinschätzung des Einkommens ist keine Muss-, sondern eine Kann-Regelung.</p>
<p><strong>Fünf Jahre Wahlrecht</strong></p>
<p>In den ersten fünf Jahren nach der Existenzgründung haben Sie als freier Kreativer die Wahl: Sie können sich entweder in der Künstlersozialkasse oder privat versichern. Weil in den ersten Jahren das Einkommen meist recht niedrig ist, können Sie von den günstigen Beiträgen der Künstlersozialkasse profitieren. Falls Sie sich lieber privat versichern wollen, können Sie sich für die ersten fünf Jahre von der gesetzlichen Versicherung über die Künstlersozialkasse befreien lassen. Doch Vorsicht: Die Rückkehr in die Künstlersozialkasse ist nur bis zum Ende des fünften Jahres möglich. Wenn Sie bis dahin keinen Antrag auf Ende der Befreiung gestellt haben, müssen Sie sich künftig privat versichern.</p>
<p><b>Tipp:</b> Weil bei der Künstlersozialkasse die Hälfte der Sozialversicherungsbeiträge aus Verwerterabgaben und Staatszuschüssen bestritten wird, rechnet sich der Umstieg in die Privatvorsorge für die wenigsten &#8211; schließlich sind Familienmitglieder ohne eigenes Einkommen zum Nulltarif mitversichert, und es fließen Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung. Daher sollten Sie in der Künstlersozialkasse bleiben, wenn Sie hineindürfen. Die Grundversorgung der gesetzlichen Vorsorgekasse können Sie dann je nach Bedarf mit privaten Zusatzversicherungen oder Vorsorgesparplänen ergänzen.</p>
<p><a href="http://www.kuenstlersozialkasse.de/" target="_blank">Link zur Künstlersozialkasse</a></p>
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		<title>Künstlersozialkasse unter Beschuss</title>
		<link>http://www.finanzen-fuer-freie.de/2008/09/kunstlersozialkasse-unter-beschuss/</link>
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		<pubDate>Wed, 10 Sep 2008 09:53:47 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[News Geld, Vorsorge, Versicherung]]></category>
		<category><![CDATA[Künstlersozialkasse]]></category>

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		<description><![CDATA[Wieder einmal wollen ein paar Ministerpräsidenten den sozialen Ast absägen, auf dem viele Kreative sitzen. Die Künstlersozialkasse (KSK) solle reformiert oder am besten gleich abgeschafft werden, berichtet der Berliner Tagesspiegel über einen Gesetzesentwurf. Im Kern geht es wie üblich wieder darum, den Verwertern von Kreativ-Leistungen die Abgabe an die Künstlersozialkasse zu sparen. Wirtschaftlich gesehen ist [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Wieder einmal wollen ein paar Ministerpräsidenten den sozialen Ast absägen, auf dem viele Kreative sitzen. Die Künstlersozialkasse (KSK) solle reformiert oder am besten gleich abgeschafft werden, berichtet der <a href="http://www.tagesspiegel.de/wirtschaft/Kuenstlersozialkasse-Versicherung-Freiberufler;art271,2611276" target="_blank">Berliner Tagesspiegel über einen Gesetzesentwurf</a>. Im Kern geht es wie üblich wieder darum, den Verwertern von Kreativ-Leistungen die Abgabe an die Künstlersozialkasse zu sparen. Wirtschaftlich gesehen ist diese Denkweise unsinnig, weil die an KSK-Mitglieder bezahlten Honorare meist so niedrig sind, dass sie selbst unter Berücksichtigung der Abgabe von 4,9 Prozent in der Regel viel günstiger sind als die Kosten, die für vergleichbare Leistungen von Agenturen in Rechnung gestellt werden.</p>
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