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	<title>Finanzen-fuer-Freie.de &#187; Kreditsicherheiten</title>
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	<description>Der kostenlose Finanzratgeber für Freelancer und Selbstständige</description>
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		<title>Öffentliche Bürgschaft spart Kreditkosten</title>
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		<pubDate>Wed, 04 Mar 2009 09:19:46 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Mit den Milliarden-Bürgschaften des Bundes für klamme Banken ist die Bürgschaft als Kreditsicherung wieder in den Mittelpunkt gerückt. Doch nicht nur Großunternehmen und gewerbliche Mittelständler, sondern auch Existenzgründer und Freiberufler können bei der Finanzierung ihrer Investitionen auf öffentliche Bürgschaften zurückgreifen. Angeboten werden sie von den Bürgschaftsbanken der Länder. Dabei gilt der Grundsatz: Zuständig ist die [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Mit den Milliarden-Bürgschaften des Bundes für klamme Banken ist die Bürgschaft als Kreditsicherung wieder in den Mittelpunkt gerückt. Doch nicht nur Großunternehmen und gewerbliche Mittelständler, sondern auch Existenzgründer und Freiberufler können bei der Finanzierung ihrer Investitionen auf öffentliche Bürgschaften zurückgreifen. Angeboten werden sie von den Bürgschaftsbanken der Länder. Dabei gilt der Grundsatz: Zuständig ist die Bürgschaftsbank des Bundeslandes, in dem der Unternehmer oder Freiberufler seinen Sitz hat.</p>
<p>Die öffentlichen Bürgschaftsbanken helfen Ihnen auf indirekte Weise bei der Finanzierung Ihres Unternehmens. Als Darlehensgeber fungiert in aller Regel die Hausbank, während die Bürgschaftsbank lediglich das Ausfallrisiko übernimmt. Auf diese Weise wird Ihnen bei der doch recht risikobehafteten Finanzierung Ihrer Selbstständigkeit der Zugang zu Krediten deutlich erleichtert. Der Grund: Weil im Fall der Zahlungsunfähigkeit des Kreditnehmers die Bürgschaftsbank einspringt, kann die kreditgebende Bank das Darlehen praktisch als risikolos einstufen.</p>
<h3>Bürgschaft kann Kreditantrag retten</h3>
<p>Wer den Aufbau oder die Erweiterung des eigenen Unternehmens zu finanzieren hat, kann mit Hilfe der Bürgschaftsbank die Finanzierung im Vergleich zum Kredit ohne Sicherheit meist zu weit günstigeren Konditionen realisieren. Mehr noch: Bei so manchem Investitionsvorhaben, dessen Finanzierung die Hausbank zunächst verweigert hatte, konnte mit Hilfe einer Bankbürgschaft die Kreditzusage doch noch erreicht werden.</p>
<p>Die Beantragung kann auf zwei Wegen erfolgen. Bei größeren Bürgschaften übernimmt üblicherweise die Hausbank die Weiterleitung des Antrags an die zuständige Bürgschaftsbank. Bei kleineren Finanzierungsvorhaben steht in vielen Bundesländern auch der direkte Weg zur Bürgschaftsbank offen. Die Institute wollen damit Kundennähe zeigen und die Unternehmer von ihrer Hausbank unabhängiger machen – ein Fakt, von dem nur wenige wissen. Der Vorteil dieser Vorgehensweise: Die Finanzierungsverhandlung kann deutlich abgekürzt werden, wenn die Bürgschaftszusage bereits vorliegt. Die Direkt-Bürgschaft läuft unter der Bezeichnung &#8220;Bürgschaft ohne Bank (BoB)&#8221;, und die Obergrenze liegt je nach Bundesland bei 50.000 bis 500.000 Euro.</p>
<h3>Gleiche Unterlagen wie bei Kreditverhandlung</h3>
<p>Um eine Bürgschaft zu erhalten, müssen Sie die gleichen Unterlagen wie bei der Kreditverhandlung vorlegen. Dazu gehören Bilanzen, die Aufstellung von Vermögenswerten und Schulden sowie die Gewinn- und Verlustrechnung. Auch die zu erwartenden Gewinne aus der zu finanzierenden Investition müssen schlüssig dargelegt werden, um die Bürgschaftsbank von einem Engagement zu überzeugen. Denn die Institute sehen sich nicht als Notnagel für Pleitekandidaten, sondern als Förderer für aussichtsreiche Investitionen.</p>
<p>Die Laufzeit der Bürgschaft hängt von der Lebensdauer der damit finanzierten Investition ab. So werden bei Gebäuden, Betriebseinrichtung oder Maschinen die üblichen Abschreibungsfristen zugrunde gelegt. Wichtig zu wissen: Wenn Sie mit Hilfe der Bürgschaftsbank Ihre Finanzierung optimieren wollen, sollten Sie auch die dafür anfallenden Kosten in Ihre Rechnung mit einkalkulieren. Trotz der Gebühren ist diese Finanzierungshilfe attraktiv – immerhin kann sie dabei helfen, die Kreditkonditionen um mehrere Prozentpunkte zu senken oder das Darlehen überhaupt erst möglich zu machen.</p>
<p>Mehr Infos gibt es beim <a href="http://www.vdb-info.de/" target="_blank">Verband deutscher Bürgschaftsbanken</a>.</p>
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		<title>So funktioniert die Sicherungsübereignung</title>
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		<pubDate>Mon, 20 Oct 2008 15:07:46 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Eine Sicherungsübereignung liegt dann vor, wenn der Kreditnehmer einen Vermögensgegenstand treuhänderisch an die Bank abtritt, diesen jedoch weiterhin selbst nutzt. Das mag kompliziert anmuten, läßt sich jedoch anhand eines einfachen Beispiels verdeutlichen:
Ein freiberuflicher PR-Berater hat ein neues Auto erworben und einen Teil des Kaufpreises über einen Bankkredit finanziert. Da die Bank nicht bereit ist, den [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Eine Sicherungsübereignung liegt dann vor, wenn der Kreditnehmer einen Vermögensgegenstand treuhänderisch an die Bank abtritt, diesen jedoch weiterhin selbst nutzt. Das mag kompliziert anmuten, läßt sich jedoch anhand eines einfachen Beispiels verdeutlichen:</p>
<p>Ein freiberuflicher PR-Berater hat ein neues Auto erworben und einen Teil des Kaufpreises über einen Bankkredit finanziert. Da die Bank nicht bereit ist, den Kredit als Blankokredit zur Verfügung zu stellen, schließt er mit dem Insitut einen Sicherungsübereignungsvertrag. Er muss den KFZ-Brief bei der Bank hinterlegen und den Wagen vollkaskoversichern, damit die Bank auch im Falle eines selbstverschuldeten Totalschadens auf den Gegenwert des Fahrzeugs zurückgreifen kann. Er darf jedoch den Wagen ohne Einschränkung selbst nutzen. Erst wenn er seine Kreditraten nicht mehr bezahlen würde, könnte die Bank das Auto in Besitz nehmen und zwangsversteigern lassen.</p>
<p>Das heißt konkret: Bei der Sicherungsübereignung räumen Sie der finanzierenden Bank das Recht ein, im Falle der Zahlungsunfähigkeit des Kunden das überschriebene Gut durch Eigennutzung, Verkauf oder Zwangsversteigerung zu verwerten. Sie hingegen können, solange Sie Ihre Verbindlichkeiten pünktlich begleichen, das finanzierte Gut weiterhin nutzen.</p>
<p><strong>Beliebt bei der Finanzierung von Autos und Investitionsgütern</strong></p>
<p>Die Sicherungsübereignung ist nicht nur beim Autokauf eine gängige Form der Absicherung, sondern auch beim Kauf betrieblich genutzter Produktionsanlagen oder technischer Geräte. Ergänzend zum Kreditvertrag wird ein Sicherungsübereignungsvertrag geschlossen, der die Modalitäten zu Nutzung und Verwertung regelt. Hierfür besteht keine gesetzliche Formvorschrift, allerdings werden solche Verträge in aller Regel schriftlich fixiert.</p>
<p>In welcher Höhe das übereignete Gut beliehen wird &#8211; also als echte Kreditsicherheit dienen kann -, hängt von der Lebensdauer und der Verwertbarkeit ab. Je länger die Nutzungsdauer und je einfacher der Verkauf bzw. die Versteigerung im Bedarfsfall, desto höher wird der beleihungsfähige Wert angesetzt. Der Beleihungswert beträgt bei Autos in Einzelfällen bis zu mehr als 80 Prozent des aktuellen Zeitwertes. Bei schnell veraltenden Computern oder nur schwierig zu verwertenden Spezialgeräten liegt die Beleihungsgrenze wesentlich niedriger &#8211; je nach Verhandlungsposition können etwa 40 bis 60 Prozent als Sicherheit dienen.</p>
<p><b>Wichtig:</b> Wird eine Sicherungsübereignung vereinbart, muss in der Regel der Kredit innerhalb der Abschreibungsfrist des übereigneten Gutes zurückgezahlt werden. Diese beträgt bei Computern drei bis vier Jahre, bei Fahrzeugen sechs Jahre und bei technischen Geräten je nach spezifischer Nutzungsdauer etwa fünf bis zehn Jahre.</p>
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		<title>Mitverpflichtung im Kreditvertrag</title>
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		<pubDate>Mon, 20 Oct 2008 15:06:37 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
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		<category><![CDATA[Kreditsicherheiten]]></category>

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		<description><![CDATA[Bei Ehepartnern wird für den Kreditvertrag oft die Übernahme der Kreditschuld durch beide Partner verlangt. Bei der Mitverpflichtung &#8211; auch Schuldmitübernahme genannt &#8211; tritt zusätzlich zum eigentlichen Schuldner eine oder mehrere Personen in den Kreditvertrag mit ein. Die Folgen der Mitverpflichtung sind weitreichend: Zumindest theoretisch kann das Kreditinstitut frei wählen, ob es die Rückzahlung des [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Bei Ehepartnern wird für den Kreditvertrag oft die Übernahme der Kreditschuld durch beide Partner verlangt. Bei der Mitverpflichtung &#8211; auch Schuldmitübernahme genannt &#8211; tritt zusätzlich zum eigentlichen Schuldner eine oder mehrere Personen in den Kreditvertrag mit ein. Die Folgen der Mitverpflichtung sind weitreichend: Zumindest theoretisch kann das Kreditinstitut frei wählen, ob es die Rückzahlung des Darlehens vom Schuldner oder vom Mitunterzeichner verlangt. In der Praxis wird das Geld zunächst einmal vom eigentlichen Kreditnehmer eingefordert &#8211; zumindest solange er ohne Verzug bezahlt.</p>
<p>Die Mitverpflichtung ist dann einzusehen, wenn das finanzierte Gut von beiden Ehepartnern gemeinsam genutzt wird &#8211; wie beispielsweise das Familienauto oder das Eigenheim. Bei betrieblichen Finanzierungen sollte es hingegen Ihr Ziel sein, die Mitverpflichtung nach Möglichkeit zu vermeiden. Vor allem dann, wenn der Betrieb nicht beiden Ehepartnern gemeinsam gehört, ergibt sich durch die Mitverpflichtung bei Betriebskrediten eine krasse Verschiebung des Risikos innerhalb der Familie: Der Betriebsinhaber kann alleine die wirtschaftlichen Vorteile nutzen, während der mitfinanzierende Ehepartner dasselbe finanzielle Risiko trägt.</p>
<p>Ob die kreditgebende Bank auf die Stellung einer Mitverpflichtung besteht, hängt nicht zuletzt auch von Ihrem Verhandlungsgeschick und Ihrer Position als Kunde ab. Wenn Sie als verlässlicher Kunde mit guter Bonität auch bei den Verbindlichkeiten die Trennung von Betrieb und Familie verlangem, können Sie bei nachdrücklicher Argumentation sicherlich erreichen, dass zumindest bei betrieblichen Krediten keine Schuldmitübernahme verlangt wird.</p>
<p><b>Tipp:</b> Wenn Sie handfeste Sicherheiten in Form von Sicherungsübereignung, Abtretungen oder Grundschulden in ausreichender Höhe stellen können, sollten Sie darauf bestehen, daß die Bank bei betrieblichen Finanzierungen auf Bürgschaften oder Mitverpflichtung verzichtet.</p>
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