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	<title>Finanzen-fuer-Freie.de &#187; Krankenversicherung</title>
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	<description>Der kostenlose Finanzratgeber für Freelancer und Selbstständige</description>
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		<title>Chaos beim Krankengeld für Selbstständige</title>
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		<pubDate>Thu, 15 Jan 2009 09:26:13 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[News Geld, Vorsorge, Versicherung]]></category>
		<category><![CDATA[Krankenversicherung]]></category>

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		<description><![CDATA[Wie funktioniert Management by Potatoes? Richtig: Rein in die Kartoffeln, raus aus den Kartoffeln. Nach diesem Prinzip scheint die Bundesregierung derzeit zu handeln, wenn es ums Krankengeld für Selbstständige geht.
Zunächst war beschlossen, für gesetzlich versicherte Selbstständige das Krankengeld in den Standardtarifen der Krankenkassen zum Jahreswechsel 2008/2009 abzuschaffen. Wer als Selbstständiger im Krankheitsfall eine Tagegeld von [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Wie funktioniert Management by Potatoes? Richtig: Rein in die Kartoffeln, raus aus den Kartoffeln. Nach diesem Prinzip scheint die Bundesregierung derzeit zu handeln, wenn es ums Krankengeld für Selbstständige geht.</p>
<p>Zunächst war beschlossen, für gesetzlich versicherte Selbstständige das Krankengeld in den Standardtarifen der Krankenkassen zum Jahreswechsel 2008/2009 abzuschaffen. Wer als Selbstständiger im Krankheitsfall eine Tagegeld von seiner Krankenkasse bekommen will, muss nun seit dem 1. Januar entweder einen teureren Wahltarif bei der gesetzlichen Krankenkasse oder eine Extraversicherung bei einer privaten Krankenversicherung abschließen.</p>
<p>Den Versicherern war dieser Umstand nicht unrecht, denn er sorgte für ordentliche Abschlusszahlen sowohl bei den gesetzlichen wie bei den privaten Anbietern. Sauer waren hingegen die Betroffenen, bei denen gerade jetzt im schwieriger werdenden wirtschaftlichen Umfeld hohe Zusatzkosten für die finanzielle Absicherung im Krankheitsfall hinzukommen.</p>
<p>Offenbar hat man in Berlin angesichts der in diesem Jahr bevorstehenden Wahlen nun kalte Füße bekommen, und womöglich wird kräftig zurückgerudert. Seit wenigen Tagen liegt nämlich ein Referentenentwurf des Gesundheitsministeriums vor, nach dem Freiberufler doch wieder über den Standardtarif der gesetzlichen Krankenkasse ihr Krankentagegeld absichern können. Der Vorteil: Beim Wechsel zu einer günstigeren Kasse steht dann nicht die beim Wahltarif geltende dreijährige Bindungsfrist im Weg.</p>
<p>Doch was ist mit denen, die bereits einen solchen Tarif oder gar eine private Zusatzversicherung abgeschlossen haben? Über Sonderkündigungsrechte oder Entschädigungen haben sich die Verantwortlichen offenbar noch keine Gedanken gemacht.</p>
<p><strong>Fazit</strong>: Wer als Betroffener schon einen Wahltarif oder eine Zusatzversicherung abgeschlossen hat, muss die Entwicklung in der Gesetzgebung ständig beobachten, um den richtigen Ausstiegszeitpunkt nicht zu verpassen.</p>
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		<title>Krankenversicherung: Lückenhafter Schutz bei Geschäftsreisen ins Ausland</title>
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		<pubDate>Fri, 07 Nov 2008 15:31:14 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Versicherungen]]></category>
		<category><![CDATA[Geschäftsreise]]></category>
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		<description><![CDATA[Schön, wenn man zwischendurch auch mal als Freiberufler ein Auslandsprojekt hat. Schlecht, wenn man dann im Ausland krank wird oder einen Unfall hat. Und noch schlechter ist es dann festzustellen, dass womöglich ein Teil der Behandlungskosten nicht erstattet wird.
Egal ob ein Selbstständiger privat oder gesetzlich krankenversichert ist: Der Versicherungsschutz auf Auslandsreisen ist zunächst einmal nicht [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Schön, wenn man zwischendurch auch mal als Freiberufler ein Auslandsprojekt hat. Schlecht, wenn man dann im Ausland krank wird oder einen Unfall hat. Und noch schlechter ist es dann festzustellen, dass womöglich ein Teil der Behandlungskosten nicht erstattet wird.</p>
<p>Egal ob ein Selbstständiger privat oder gesetzlich krankenversichert ist: Der Versicherungsschutz auf Auslandsreisen ist zunächst einmal nicht lückenlos abgedeckt. Selbst in EU-Ländern kann es vorkommen, dass Ärzte und Krankenhäuser bei Ausländern den teureren Privattarif abrechnen. Wer dann Mitglied bei einer gesetzlichen Krankenkasse ist, muss dann einen Teil der Kosten selbst übernehmen. Bei privaten Krankenversicherungen kommt es darauf an, ob der Versicherungsschutz im Ausland ausdrücklich enthalten ist oder nicht – im Zweifelsfall sollten Sie lieber nachfragen anstatt sich auf Vermutungen zu verlassen.</p>
<p>Speziell für Auslandsreisen gibt es zu günstigen Tarifen von meist weniger als zehn Euro pro Jahr Auslandsreise-Krankenversicherungen, die diese Lücke scheinbar schließen. Scheinbar deshalb, weil die Frage nach beruflichen Auslandsreisen je nach Versicherer ganz unterschiedlich gehandhabt wird. Manche Versicherer decken sowohl private wie auch geschäftliche Auslandsreisen ab, andere beschränken den Schutz auf private Reisen.</p>
<p>Beschränkt ist die Absicherung überdies auf Reisen, die je nach Versicherer maximal sechs bis sieben Wochen dauern. Wer länger am Stück im Ausland bleibt, verliert nach Ablauf dieser Frist bis zu seiner Rückkehr den Versicherungsschutz. Bei längerem Auslandsaufenthalt sind dann spezielle Versicherung auf Tagessatzbasis abzuschließen, deren Gesamtkosten sich dann nach der Dauer der Reise richten.</p>
<p><strong>Tipp:</strong> Wenn Sie häufiger auch mal geschäftlich im Ausland unterwegs sind, sollten Sie beim Abschluss einer Auslandsreise-Krankenversicherung unbedingt darauf achten, dass ausdrücklich auch Geschäftsreisen mit eingeschlossen sind.</p>
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		<title>Krankentagegeld: Worauf es ab Januar 2009 ankommt</title>
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		<pubDate>Tue, 28 Oct 2008 12:05:35 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Versicherungen]]></category>
		<category><![CDATA[Krankenversicherung]]></category>

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		<description><![CDATA[Ab dem 1. Januar 2009 fällt für gesetzlich versicherte Selbstständige das Krankentagegeld weg. Bislang gab es ab der siebten Krankheitswoche Krankengeld von der Kasse – automatisch gilt bis Ende 2008 diese Regelung allerdings nur für diejenigen, die als Selbstständige pflichtversichert sind, also beispielsweise die Pflichtmitglieder der Künstlersozialkasse.
Für freiwillig gesetzlich Versicherte gab es schon bislang unterschiedliche [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Ab dem 1. Januar 2009 fällt für gesetzlich versicherte Selbstständige das Krankentagegeld weg. Bislang gab es ab der siebten Krankheitswoche Krankengeld von der Kasse – automatisch gilt bis Ende 2008 diese Regelung allerdings nur für diejenigen, die als Selbstständige pflichtversichert sind, also beispielsweise die Pflichtmitglieder der Künstlersozialkasse.</p>
<p>Für freiwillig gesetzlich Versicherte gab es schon bislang unterschiedliche Regelungen. Manche Kassen boten ihren selbstständigen Mitgliedern nur einen so genannten ermäßigten Tarif an, der zu einem etwas geringeren Beitragssatz von vornherein kein Krankengeld bietet. Andere Kassen ließen den Kunden die Wahl zwischen dem Normaltarif mit und dem günstigeren Tarif ohne Krankengeld.</p>
<p>Nun wird ab Anfang 2009 das Krankengeld für Selbstständige aus dem Leistungskatalog der Standardtarife gestrichen. Darauf können Sie als Freelancer oder Selbstständiger auf unterschiedliche Weise reagieren.</p>
<p><strong>Alternative 1: Wahltarif bei der gesetzlichen Krankenkasse</strong></p>
<p>Jede Kasse wird ab Januar einen Wahltarif für Selbstständige anbieten, der gegen Aufpreis das Krankentagegeld einschließt. Allerdings binden Sie sich bei solchen Tarifen für drei Jahre an die Krankenkasse, und Sie können selbst bei einer Beitragserhöhung nicht vorzeitig kündigen.</p>
<p><strong>Alternative 2: Private Zusatzversicherung</strong></p>
<p>Wenn Sie im Standardtarif der Krankenkasse bleiben wollen, können Sie über eine private Zusatzversicherung das Krankentagegeld sichern. Vergleichen Sie dabei auf jeden Fall das Angebot Ihrer Krankenkasse mit den Konditionen privater Assekuranzen – und berücksichtigen Sie dabei, dass Sie sich mit einer privaten Zusatzversicherung die Flexibilität beim Kassenwechsel erhalten. Auf der anderen Seite wird die private Versicherung vor dem Abschluss eine Gesundheitsprüfung durchführen, so dass chronisch Kranke oder Allergiker möglicherweise mit höheren Kosten rechnen müssen.</p>
<p><strong>Alternative 3: Selbst vorsorgen</strong></p>
<p>Die Krankentagegeldversicherung ist sowohl bei den Krankenkassen wie auch bei privaten Versicherungen keine billige Angelegenheit: Je nach Alter, Höhe der Absicherung und Beginn der Krankentagegeldzahlung können monatliche Kosten von 20 bis 100 Euro auf Sie zukommen. Wenn Sie für den Krankheitsfall einige tausend Euro auf einem Tagesgeldkonto parken, können Sie damit einige Krankheitwochen überbrücken. Und wenn Sie gesund bleiben, ist das Geld nicht weg. Nachteil: Bei extrem langen Krankheiten kann eine solche Reserver möglicherweise nicht ausreichend sein.</p>
<p><strong>Tipp</strong>: Prüfen Sie Ihren Bedarf genau und holen Sie verschiedene Angebote ein. Um Kosten zu sparen, empfiehlt sich der Auszahlungsbeginn frühestens ab der fünften Krankheitswoche. Für die Überbrückung bis zu diesem Zeitpunkt sollte eine ausreichende Geldreserve vorhanden sein.</p>
<p>&#8212;&#8212;-</p>
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		<title>Sozialversicherung und nebenberufliche Selbstständigkeit</title>
		<link>http://www.finanzen-fuer-freie.de/2008/10/sozialversicherung-und-nebenberufliche-selbststandigkeit/</link>
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		<pubDate>Mon, 20 Oct 2008 16:44:43 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Nebenjob]]></category>
		<category><![CDATA[Versicherungen]]></category>
		<category><![CDATA[Krankenversicherung]]></category>

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		<description><![CDATA[Wenn Sie ein Mini-Unternehmen im Nebenjob führen, sind Sie in aller Regel bereits sozialversichert &#8211; entweder als Arbeitnehmer im Hauptberuf, als Student bei den Eltern oder als ansonsten nicht berufstätiger Ehepartner beim Ehemann oder bei der Ehefrau. Dabei stellt sich jedoch die Frage, ob Sie zusätzliche Sozialabgaben entrichten müssen, wenn Sie nebenbei noch Gewinne aus [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Wenn Sie ein Mini-Unternehmen im Nebenjob führen, sind Sie in aller Regel bereits sozialversichert &#8211; entweder als Arbeitnehmer im Hauptberuf, als Student bei den Eltern oder als ansonsten nicht berufstätiger Ehepartner beim Ehemann oder bei der Ehefrau. Dabei stellt sich jedoch die Frage, ob Sie zusätzliche Sozialabgaben entrichten müssen, wenn Sie nebenbei noch Gewinne aus Ihrer selbstständigen Tätigkeit erzielen.
<p><strong>Arbeitnehmer sind auf der sicheren Seite</strong></p>
<p>Allgemein gilt: Wer seinen Hauptberuf als Arbeitnehmer ausübt, über seinen Arbeitgeber sozialversichert ist und sich nebenher als Selbstständiger noch etwas hinzuverdient, muss als Solo-Unternehmer in der Regel mit keinen zusätzlichen Beiträgen für die Krankenkasse rechnen. Eine Beitragspflicht bei der Krankenkasse kann hingegen entstehen, wenn eine zusätzliche Arbeitskraft mit mehr als 400 Euro Monatslohn eingestellt wird. Eine Pflichtversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung gibt es für neben- und hauptberuflich Selbstständige nur in Ausnahmefällen.
<p><strong>Bei Mitversicherten kommt es auf den Gewinn an</strong></p>
<p>Für diejenigen, die eine Mini-Selbstständigkeit starten und als nicht berufstätige Ehepartner über den Ehemann oder die Ehefrau beitragsfrei krankenversichert sind, gilt die <b>355-Euro-Grenze</b>: Wenn das monatliche Einkommen diesen Betrag nicht übersteigt, bleibt die beitragsfreie Mitversicherung bestehen. Als monatliches Einkommen ist dabei der durch 12 geteilte Jahresgewinn definiert. Liegt der Gewinn über dieser Grenze, dann endet die kostenlose Mitversicherung in der Krankenkasse des Ehepartners.</p>
<p>Die Konsequenz: Wer sich nicht anderweitig krankenversichert, muss sämtliche Arzt-, Krankenhaus- und Medikamentenrechnungen selbst bezahlen. Daher ist beim Ausschluss aus der kostenlosen Mitversicherung schnelles Handeln angesagt; zur Wahl steht dabei die freiwillige Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung oder der Abschluss einer Privatversicherung. <b>Die gleichen Regeln gelten auch für Studenten</b>, die in der Krankenkasse ihrer Eltern kostenlos mitversichert sind. </p>
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		<title>Krankenversicherung: Kasse oder privat?</title>
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		<pubDate>Mon, 20 Oct 2008 16:26:55 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Versicherungen]]></category>
		<category><![CDATA[Krankenversicherung]]></category>

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		<description><![CDATA[Als Selbstständiger können Sie sich entweder als freiwilliges Mitglied bei einer gesetzlichen Krankenkasse oder bei einer privaten Krankenversicherung versichern. Dabei scheint auf den ersten Blick oft die Privatversicherung die bessere Alternative zu sein &#8211; schließlich bekommen Sie dort gerade als gutverdienender Selbstständiger oft zu niedrigeren Beiträgen bessere Leistungen. Allerdings fällt die Entscheidung nur selten eindeutig [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Als Selbstständiger können Sie sich entweder als freiwilliges Mitglied bei einer gesetzlichen Krankenkasse oder bei einer privaten Krankenversicherung versichern. Dabei scheint auf den ersten Blick oft die Privatversicherung die bessere Alternative zu sein &#8211; schließlich bekommen Sie dort gerade als gutverdienender Selbstständiger oft zu niedrigeren Beiträgen bessere Leistungen. Allerdings fällt die Entscheidung nur selten eindeutig zugunsten der privaten Police aus. Welche Alternative wirklich für Sie besser ist, hängt von einigen ganz individuellen Faktoren ab.</p>
<p>Das Argument &quot;Bessere Leistung für weniger Geld&quot; stimmt bei gutverdienenden Singles und kinderlosen Doppelverdienern: Ob Sie als Selbstständiger nur 2.000 Euro pro Monat verdienen oder Einkommensmillionär sind, spielt keine Rolle &#8211; die Prämien der Privatversicherer sind unabhängig vom Einkommen. Die Beiträge der privaten Anbieter sind dennoch sehr unterschiedlich, was nicht allein durch die unterschiedliche Kostensätze der einzelnen Gesellschaften bedingt ist. </p>
<p><strong>Private Krankenversicherung: Keine einheitliche Tarifstruktur</strong></p>
<p>Im Gegensatz zum weitgehend einheitlichen Leistung der gesetzlichen Kassen ist jede Privatversicherung ein individuell geschnürtes Versicherungspaket. Zwar ist darin auch die obligatorische Übernahme stationärer und ambulanter Behandlungen enthalten. Wie tief jedoch die Kasse bei Zahnersatz, Brillen, Krankentagegeld oder Heilpraktiker-Behandlungen in die Tasche greifen muss, hängt vom jeweiligen Tarif ab. Je umfangreicher die Leistung, desto teurer werden die Beiträge für den Versicherten. Umgekehrt kann jedoch ein verminderter Leistungsumfang oder ein Selbstbehalt vereinbart werden, um den Beitrag niedrig zu halten.</p>
<p>Besonders attraktiv für Privatversicherte sind die großzügigen Angebote der Versicherungen bei der Übernahme von Zahnersatzkosten oder Krankenhaustagegeld. Dazu kommt, dass Privatpatienten bei vielen Ärzten und Therapeuten eine bevorzugte Behandlung genießen. Das liegt schlichtweg daran, dass hier weitaus höhere Kostensätze als gegenüber den gesetzlichen Kassen abgerechnet werden dürfen.</p>
<p>Allerdings sollten Sie bedenken: Trotz günstiger Beiträge und attraktiver Leistungen ist die private Krankenversicherung auch für gutverdienende Selbstständige nicht zwangsläufig die beste Wahl. Während Kinder und Ehepartner ohne eigenes Einkommen bei der gesetzlichen Kasse zum Nulltarif mitversichert sind, kostet bei den Privatkassen jedes zusätzlich zu versichernde Familienmitglied extra. Selbst wenn Sie als freiwilliges Kassenmitglied den maximalen Beitrag zahlen, neigt sich zuweilen schon beim ersten Kind die Waage zugunsten der gesetzlichen Kasse.</p>
<p><strong>Gesetzliche Krankenkasse: Weniger Beiträge in schlechten Zeiten</strong>
<p>Überdies können Sie in schlechten Zeiten Ihre Beitragskosten als freiwilliges Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse senken. Die Kassen richten die Höhe der Monatsbeiträge an der Höhe Ihres Jahreseinkommens aus. Wenn Sie der Kasse gegenüber darlegen können, dass Sie im laufenden Jahr deutlich schlechter verdienen als bisher, erhalten Sie für solche Phasen einen Nachlass auf den Beitrag.</p>
<p>Ebenfalls für die gesetzliche Kasse spricht die Tatsache, dass private Krankenversicherer ihre Kunden sorgfältig auswählen. Beim Aufnahmeantrag müssen Sie Daten und Fakten zum Gesundheitszustand offenlegen &#8211; wie beispielsweise chronische Krankheiten, Operationen oder Allergien. Ist Ihr Krankheitsregister zu lang, kann die Versicherung die Aufnahme verweigern oder einen happigen Risikozuschlag verlangen. </p>
<p><b>Achtung:</b> Wenn Sie dem privaten Versicherer wichtige Risikofaktoren verschwiegen, wird unter Umständen sogar nachträglich die Leistung verweigert. Daher ist es wichtig, alle Gesundheitsfragen lückenlos zu beantworten.</p>
<p>Die Entscheidung für oder gegen den Ausstieg aus der gesetzlichen Kasse sollte auf jeden Fall gründlich überlegt sein &#8211; denn diesen Schritt können Sie nicht ohne weiteres wieder rückgängig machen. Als &quot;Aussteiger&quot; sollten Sie sich darüber im klaren sein: Wer einmal draußen ist, bleibt auch draußen!</p>
<p></p>
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