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	<title>Finanzen-fuer-Freie.de &#187; Haftung</title>
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	<description>Der kostenlose Finanzratgeber für Freelancer und Selbstständige</description>
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		<title>Was bringt die neue Mini-GmbH?</title>
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		<pubDate>Wed, 22 Oct 2008 16:11:42 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[News Steuern und Recht]]></category>
		<category><![CDATA[Recht]]></category>
		<category><![CDATA[Haftung]]></category>
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		<description><![CDATA[Die Frage nach der passenden Rechtsform stellt sich sowohl für Existenzgründer wie auch für etablierte Unternehmer. Für diejenigen, die freiberuflich oder als 1-Mann/Frau-Unternehmen unterwegs sind, gibt es ab dem 1. November mit der „Unternehmergesellschaft (UG)“ &#8211; im Volksmund schon bekannt als Mini-GmbH – eine neue Variante. Die spannende Frage ist: Was wird sie taugen?
Erst mal [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Die Frage nach der passenden Rechtsform stellt sich sowohl für Existenzgründer wie auch für etablierte Unternehmer. Für diejenigen, die freiberuflich oder als 1-Mann/Frau-Unternehmen unterwegs sind, gibt es ab dem 1. November mit der „Unternehmergesellschaft (UG)“ &#8211; im Volksmund schon bekannt als Mini-GmbH – eine neue Variante. Die spannende Frage ist: Was wird sie taugen?</p>
<p>Erst mal die Eckpunkte des neuen Gebildes:</p>
<ul>
<li>Das Startkapital beträgt nicht mindstens 25.000 Euro wie bei der normalen GmbH, sondern kann ab einem Euro frei festgelegt werden.</li>
<li>Ein Gründungsset in Form von Muster-Gesellschaftsvertrag und weiterer Formulare hilft dabei, die Firma mit minimalen Zeitaufwand und Gebühren von insgesamt 120 bis 130 Euro zu gründen. Zum Vergleich: Die GmbH-Gründung frisst locker ein paar Tausender.</li>
<li> Jedes Jahr muss ein Viertel des Gewinns zurückgestellt werden, bis ein Stammkapital von 25.000 Euro erreicht ist. Dann kann die Umfirmierung in eine reguläre GmbH erfolgen.</li>
</ul>
<p>Ist das jetzt der große Knaller für Freie und Einzelunternehmer? Ich finde, man sollte die neue Mini-GmbH trotz der durchaus vorhandenen Vorteile nicht überbewerten.</p>
<p><strong>Lieber UG als Ltd.</strong></p>
<p>Als Vorteil sehe ich, dass es damit eine vernünftige Alternative zur britischen Limited gibt. Ich habe immer ein mulmiges Gefühl, wenn ich mit einem Unternehmen zusammenarbeiten soll, das die berüchtigte Ltd.-Endung im Firmennamen führt und in einem Postfach in Birmingham residiert. Ebenfalls vorteilhaft ist, dass die Kosten für die Gründung viel niedriger sind als bei der GmbH. Man kann das Geld dann investieren anstatt den Notar und das Gericht zu alimentieren. Und wer sein Kleinunternehmen auch mit 10.000 Euro Eigenkapital solide finanzieren kann, hat nun eine Möglichkeit der Haftungsbeschränkung.</p>
<p>Aber gerade die Haftungsbeschränkung wird oftmals überschätzt. Natürlich ist es gut, wenn bei einer großen Kundenpleite oder einem nicht abgesicherten Haftungsfall nur die Firma über den Jordan geht und nicht auch noch Haus und Hof wegversteigert wird. Aber es sollte sich niemand die Illusion machen, dass man per Haftungsbeschränkung auch aus dem Finanzierungsrisiko rauskommt: Eine Bank will Sicherheiten sehen, und ohne persönliche Bürgschaft kann man aus den meisten Kreditanträgen höchstens noch Papierflieger machen.</p>
<p>Ein weiterer Nachteil für Kreative: Die Gründung einer Unternehmergesellschaft dürfte, weil sie eine juristische Person ist, wahrscheinlich zum Rauswurf aus der Künstlersozialkasse führen. Also Vorsicht, liebe Kolleginnen und Kollegen aus der schreibenden, gestaltenden oder musizierenden Zunft.</p>
<p>Sinnvoll könnte die UG für Kleinunternehmer sein, die aufgrund ihrer Tätigkeit – z.B. als Bauingenieure – ein relativ hohes Regressrisiko eingehen, wobei hier vieles über eine vernünftige Berufshaftpflichtversicherung abgedeckt werden kann. Zwiespältig ist die Begründung der Sinnhaftigkeit für Unternehmen, die als Großhändler oder ähnliches mit größeren Summen in finanzielle Vorleistung treten müssen und sich per Haftungsbeschränkung gegen eine Insolvenz von Großkunden absichern. Ich frage mich: Wird ein Einzelunternehmer, der in eine UG umfirmiert, noch denselben Lieferantenkredit erhalten? Ich vermute, eher nicht – und dann muss er über seine Bank vorfinanzieren, persönlich bürgen und hätte gleich Einzelunternehmer bleiben können.</p>
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		<title>Warum die Berufs-Haftpflichtversicherung so wichtig ist</title>
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		<pubDate>Mon, 20 Oct 2008 15:43:05 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Versicherungen]]></category>
		<category><![CDATA[Haftung]]></category>

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		<description><![CDATA[Wer einen Schaden verursacht, muss dafür geradestehen – das ist die alltagstaugliche Beschreibung für den etwas sperrigen Begriff der Haftpflicht. In der Praxis hat sich schon des öfteren gezeigt, dass ein Missgeschick im schlimmsten Fall ruinöse Haftungsansprüche nach sich ziehen kann. Wenn durch einen versehentlich verursachten Unfall Menschen schwer verletzt werden und die Haftung in [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Wer einen Schaden verursacht, muss dafür geradestehen – das ist die alltagstaugliche Beschreibung für den etwas sperrigen Begriff der Haftpflicht. In der Praxis hat sich schon des öfteren gezeigt, dass ein Missgeschick im schlimmsten Fall ruinöse Haftungsansprüche nach sich ziehen kann. Wenn durch einen versehentlich verursachten Unfall Menschen schwer verletzt werden und die Haftung in einer lebenslangen Invaliditätsrente besteht, können durchaus sechsstellige Summen erreicht werden.</p>
<p>Die Haftpflichtversicherung schützt Sie vor solchen Ansprüchen: Sie prüft zunächst, ob der Anspruch überhaupt berechtigt ist – und wenn dies der Fall ist, übernimmt sie die geforderten Zahlungen. Im privaten Bereich braucht jeder Haushalt daher eine Privat-Haftpflichtversicherung, und bei Fahrzeugen ist die KFZ-Haftpflichtversicherung ohnehin obligatorisch.</p>
<p><strong>Keine Deckung über die Privat-Haftpflichtversicherung</strong></p>
<p>Wenn Sie selbstständig tätig sind, springt Ihre private Haftpflichtversicherung jedoch nicht ein, wenn der Haftungsanspruch im Rahmen Ihrer beruflichen Tätigkeit entstanden ist. Deshalb sollten Sie unbedingt eine Berufs-Haftpflichtversicherung abschließen.</p>
<p>Wie teuer eine solche Versicherung für Sie wird, hängt von mehreren Faktoren ab, nämlich von</p>
<ul>
<li>Ihrem ausgeübten Beruf,</li>
<li>der Größe Ihres Unternehmens,</li>
<li>der Vertragslaufzeit und</li>
<li>den Deckungssummen.</li>
</ul>
<p>Zum Beruf: Die Versicherungen kalkulieren ihre Tarife nach dem Berufsrisiko, und das kann je nach Berufsgruppe sehr unterschiedlich ausfallen. So stellen beispielsweise Freelancer aus der Werbebranche ein eher niedriges Risiko dar, weil die dort üblichen Streitigkeiten wie das Nichtgefallen eines Designs oder strittige Formulierungen im Text zwar ärgerlich sind, aber keine Haftungsfragen aufwerfen. Anders hingegen ist die Situation bei selbstständigen Bauingenieuren, wo Planungsfehler schon einmal Regressforderungen nach sich ziehen können.</p>
<p>Zur Größe des Unternehmens ist in diesem Zusammenhang eher Erfreuliches zu melden: Als Selbstständige ohne Angestellte werden Sie in aller Regel in die günstigste Tarifstufe innerhalb der Berufsgruppe eingeordnet.</p>
<p>Zur Vertragslaufzeit: In der Regel laufen Haftpflicht-Versicherungsverträge ein Jahr, und Sie können den Vertrag mit einer Frist von drei Monaten kündigen. Gerne werden aber auch Fünf-Jahres-Verträge angeboten, bei denen Sie deutlich weniger Prämie zahlen. Dafür binden Sie sich jedoch für fünf Jahre an denselben Versicherer.</p>
<p>Zu den Deckungssummen: Hier sollten Sie lieber auf Nummer sicher gehen und nicht mit der Einschränkung Ihres Versicherungschutzes ein paar Euro Jahresprämie sparen. Wenn nämlich die Deckungssumme auf 500.000 Euro begrenzt ist und der Schaden 750.000 Euro beträgt, müssen Sie die fehlende Viertelmillion aus eigener Tasche zahlen. Unterschieden wird dabei zumeist nach Sachschäden und Personenschäden. Jeweils drei bis fünf Millionen Euro sollten dabei auf jeden Fall abgedeckt sein. </p>
<p><strong>Sonderfall: Vermögensschaden-Haftpflicht</strong></p>
<p>Ein Sonderfall innerhalb der Haftpflichtversicherung ist die Vermögensschaden-Haftpflicht. Diese kommt immer dann zum Tragen, wenn keine Personen verletzt und keine Gegenstände beschädigt wurden, sondern der Geschädigte wegen Ihres Fehlers einen Teil seines Vermögens verloren hat. Alle Berufsgruppen mit beratender Funktion – zum Beispiel Anwälte, Finanzvermittler oder Unternehmensberater – sollten diesen Schutz in ihre Police mit einbeziehen.</p>
<p><b>Tipp:</b> Manche Versicherer bieten kostengünstige Kombinationen aus Privat- und Berufs-Haftpflichtversicherung an, oftmals bei bestimmten Berufsverbänden noch mit einem Gruppenrabatt bei Abschluss über den Versicherungsmakler des Verbands. Wenn Sie in einem Berufsverband organisiert sind, sollten Sie nach Möglichkeit auch dort ein Versicherungsangebot einholen.</p>
<p><strong>Umfrage: Was zahlen Sie?</strong></p>
<p>An dieser Stelle möchte ich gerne ein paar Daten aus der Praxis sammeln und veröffentlichen. Nutzen Sie einfach die Kommentarfunktion und nennen Sie &#8211; natürlich anonym &#8211; Ihre Versicherungskosten.</p>
<p><strong>Prämien aus der Praxis:</strong></p>
<p>Journalist, Mitglied im Deutschen Journalisten-Verband (DJV), Kombination aus Privat- und Berufs-Haftpflichtversicherung, Jahresprämie 93,70 Euro</p>
<p>Physiotherapeutin, nur Berufs-Haftpflichtversicherung, Jahresprämie 150,- Euro</p>
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