<?xml version="1.0" encoding="UTF-8"?>
<rss version="2.0"
	xmlns:content="http://purl.org/rss/1.0/modules/content/"
	xmlns:wfw="http://wellformedweb.org/CommentAPI/"
	xmlns:dc="http://purl.org/dc/elements/1.1/"
	xmlns:atom="http://www.w3.org/2005/Atom"
	xmlns:sy="http://purl.org/rss/1.0/modules/syndication/"
	xmlns:slash="http://purl.org/rss/1.0/modules/slash/"
	>

<channel>
	<title>Finanzen-fuer-Freie.de &#187; Gewerbe</title>
	<atom:link href="http://www.finanzen-fuer-freie.de/tag/gewerbe/feed/" rel="self" type="application/rss+xml" />
	<link>http://www.finanzen-fuer-freie.de</link>
	<description>Der kostenlose Finanzratgeber für Freelancer und Selbstständige</description>
	<lastBuildDate>Thu, 15 Apr 2010 13:17:46 +0000</lastBuildDate>
	<generator>http://wordpress.org/?v=2.8.6</generator>
	<language>en</language>
	<sy:updatePeriod>hourly</sy:updatePeriod>
	<sy:updateFrequency>1</sy:updateFrequency>
			<item>
		<title>Gewerbeanmeldung bei nebenberuflicher Selbstständigkeit</title>
		<link>http://www.finanzen-fuer-freie.de/2008/10/gewerbeanmeldung-bei-nebenberuflicher-selbststandigkeit/</link>
		<comments>http://www.finanzen-fuer-freie.de/2008/10/gewerbeanmeldung-bei-nebenberuflicher-selbststandigkeit/#comments</comments>
		<pubDate>Mon, 20 Oct 2008 16:40:36 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Recht]]></category>
		<category><![CDATA[Gewerbe]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.finanzen-fuer-freie.de/?p=122</guid>
		<description><![CDATA[Wenn Sie eine gewerbliche Tätigkeit aufnehmen, müssen Sie dies beim örtlichen Gewerbeamt anmelden. Das gilt auch dann, wenn die Selbstständigkeit nur nebenberuflich ausgeübt wird. Die Gebühren liegen je nach Wohnort bei etwa 20 bis 50 Euro. Das Amt informiert dann weitere Behörden wie Finanzamt, Berufsgenossenschaft und IHK über die Gründung. Im Jahr der Existenzgründung und [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Wenn Sie eine gewerbliche Tätigkeit aufnehmen, müssen Sie dies beim örtlichen Gewerbeamt anmelden. Das gilt auch dann, wenn die Selbstständigkeit nur nebenberuflich ausgeübt wird. Die Gebühren liegen je nach Wohnort bei etwa 20 bis 50 Euro. Das Amt informiert dann weitere Behörden wie Finanzamt, Berufsgenossenschaft und IHK über die Gründung. Im Jahr der Existenzgründung und im Folgejahr muss generell kein IHK-Beitrag gezahlt werden.</p>
<p><b>Tipp:</b> Dauerhaft vom IHK-Beitrag befreit sind Gewerbetreibende, die weder im Handels- noch im Genossenschaftsregister eingetragen sind und deren jährlicher Gewerbeertrag 5.200 Euro nicht übersteigt.</p>
<p>Manche Berufe werden nicht als Gewerbe, sondern als freiberufliche Tätigkeit eingestuft. Dann besteht weder die Pflicht der gewerblichen Anmeldung noch die Zwangsmitgliedschaft in der IHK bei höheren Umsätzen. Allerdings werden nur solche Berufe als freie Berufe anerkannt, bei denen der Gewinn durch die persönliche Leistung und besondere Qualifikation erzielt wird. Dazu zählen die so genannten &quot;Katalogberufe&quot; wie Heilberufe, Anwälte, Steuerberater, Ingenieure, Lehrberufe und Künstler sowie ähnliche Berufe.</p>
<p><strong>Besonderheiten für Freiberufler und Handwerker</strong></p>
<p>Dabei ist jedoch nicht allein die Ausbildung, sondern vor allem die ausgeübte Tätigkeit entscheidend. Wenn beispielsweise ein Grafiker ausschließlich kreative Leistungen für Agenturen oder Unternehmen erbringt, ist er Freiberufler. Gründet er hingegen eine 1-Mann-Werbeagentur und bietet seinen Kunden die komplette Produktion von Werbemitteln &#8211; vor allem auch außerhalb seines angestammten Metiers &#8211; an, handelt es sich um einen Gewerbebetrieb.</p>
<p>Besonderheiten gelten bei der Selbstständigkeit in Handwerksberufen. In der Regel zieht auch die nebenberufliche Existenzgründung die Mitgliedschaft in der Handwerkskammer mit sich. Außerdem müssen die Gründer einen Meisterbrief vorweisen, wenn sie sich nicht in einem der so genannten &quot;zulassungsfreien&quot; Handwerksberufe selbstständig machen.</p>
]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://www.finanzen-fuer-freie.de/2008/10/gewerbeanmeldung-bei-nebenberuflicher-selbststandigkeit/feed/</wfw:commentRss>
		<slash:comments>1</slash:comments>
		</item>
		<item>
		<title>Gewerbe oder freier Beruf?</title>
		<link>http://www.finanzen-fuer-freie.de/2008/10/gewerbe-oder-freier-beruf/</link>
		<comments>http://www.finanzen-fuer-freie.de/2008/10/gewerbe-oder-freier-beruf/#comments</comments>
		<pubDate>Mon, 20 Oct 2008 14:11:49 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Recht]]></category>
		<category><![CDATA[Steuern]]></category>
		<category><![CDATA[Gewerbe]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.finanzen-fuer-freie.de/?p=61</guid>
		<description><![CDATA[Wenn Sie in die Selbstständigkeit starten, müssen Sie sich überlegen, ob Sie als Freiberufler oder Gewerbetreibender tätig werden. Als Freiberufler sind Sie eindeutig im Vorteil, weil Sie

auch bei hohen Umsätzen bei der Umsatzsteuer die liquiditätsschonende Ist-Versteuerung wählen dürfen,
keine Gewerbesteuer zahlen müssen,
keine teuren IHK-Beiträge zu entrichten haben und
die zeitsparende und praktische Einnahme-Überschuss-Rechnung anstatt der umständlichen doppelten [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Wenn Sie in die Selbstständigkeit starten, müssen Sie sich überlegen, ob Sie als Freiberufler oder Gewerbetreibender tätig werden. Als Freiberufler sind Sie eindeutig im Vorteil, weil Sie</p>
<ul>
<li>auch bei hohen Umsätzen bei der Umsatzsteuer die liquiditätsschonende Ist-Versteuerung wählen dürfen,</li>
<li>keine Gewerbesteuer zahlen müssen,</li>
<li>keine teuren IHK-Beiträge zu entrichten haben und</li>
<li>die zeitsparende und praktische Einnahme-Überschuss-Rechnung anstatt der umständlichen doppelten Buchführung verwenden dürfen.</li>
</ul>
<p>Allerdings hat das Finanzamt ein gewichtiges Wort mitzureden, denn dort wird entschieden, ob Sie Vater Staat als Freiberufler akzeptiert. Wenn Sie bestimmten Berufsgruppen wie Rechtsanwälte, Ärzte oder Künstler angehören, ist das kein Problem, weil das die so genannten <b>Katalogberufe</b> sind. Diese Berufe sind sogar gesetzlich im <a href="http://bundesrecht.juris.de/estg/__18.html" target="_blank">Paragraf 18 des Einkommensteuergesetzes (EStG)</a> aufgelistet.</p>
<p><strong>Es zählen nicht nur Katalogberufe</strong></p>
<p>Dann gibt es noch ähnliche Berufe, bei denen die Einstufung als Freiberufler ebenfalls problemlos möglich ist. Das sind Berufe, die zwar nicht explizit in der gesetzlichen Liste aufgeführt sind, aber mit einem der dort benannten Berufe eine große Ähnlichkeit vorweisen.</p>
<p>Lässt sich Ihr ausgeübter Beruf nicht eindeutig zuordnen, haben sich in einschlägigen Gerichtsurteilen drei Kriterien herauskristallisiert, die einen freien Beruf kennzeichnen:</p>
<ul>
<li><b>Dienstleistung.</b> Ein freier Beruf ist immer eine Dienstleistung. Serienproduktion und Warenhandel sind hingegen K.O.-Kriterien.</li>
<li><b>Bildung und Begabung.</b> Ein freier Beruf erfordert entweder eine Hochschul-Ausbildung oder eine besondere schöpferische Begabung &#8211; das heißt konkret: Ein Freiberufler ist entweder Akademiker oder kreativ-künstlerisch tätig.</li>
<li><b>Persönliche Leistung.</b> Ein Freiberufler erwirtschaftet seinen Gewinn größtenteils aus seiner persönlichen Leistung und übernimmt für jeden Auftrag die ganze Verantwortung. Eine Grafikerin, die selbst nur noch auf Kundenaquise geht und ihre angestellten Grafiker designen lässt, ist demzufolge keine Freiberuflerin mehr.</li>
</ul>
<p>Die Grenzen zwischen den Berufsbildern werden immer fließender. Grafiker bieten Komplett-Produktionen inklusive Satz und Druck an, Software-Ingenieure bringen ihre Programme selbst auf den Markt, und Berater vermitteln Produkte und Leistungen von Dritten.</p>
<p><strong>Der Umsatzanteil entscheidet</strong></p>
<p>In solchen Fällen greifen wieder die oben genannten Abgrenzungsmerkmale: Ist ein IT-Freelancer freiberuflich in der hochqualifizierten Entwicklung tätig oder übernimmt er gewerbliche Routine-Programmierarbeiten? Überwiegt bei Komplettangeboten von Grafikern oder Webdesignern die kreative Leistung oder die gewerbliche Dienstleistung und Produktion?</p>
<p>Zu guter Letzt gibt es noch die Mischfälle, und das wiederum in zwei Varianten. Wenn Ihre freiberufliche und gewerbliche Tätigkeit nichts miteinander zu tun haben, können Sie getrennte Gewinnrechnungen machen und werden nur für den gewerblichen Einkommensanteil gewerbesteuerpflichtig. Das ist etwa der Fall, wenn Sie Werbetexter sind und nebenbei noch ein Reisebüro betreiben. Dann gibt es jedoch die bereits genannten Komplettangebote &#8211; und hier wird Gewerbesteuer auf den gesamten Umsatz kassiert, wenn die gewerbliche Komponente den Hauptanteil ausmacht. </p>
]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://www.finanzen-fuer-freie.de/2008/10/gewerbe-oder-freier-beruf/feed/</wfw:commentRss>
		<slash:comments>0</slash:comments>
		</item>
	</channel>
</rss>
