Chaos beim Krankengeld für Selbstständige

Wie funktioniert Management by Potatoes? Richtig: Rein in die Kartoffeln, raus aus den Kartoffeln. Nach diesem Prinzip scheint die Bundesregierung derzeit zu handeln, wenn es ums Krankengeld für Selbstständige geht.

Zunächst war beschlossen, für gesetzlich versicherte Selbstständige das Krankengeld in den Standardtarifen der Krankenkassen zum Jahreswechsel 2008/2009 abzuschaffen. Wer als Selbstständiger im Krankheitsfall eine Tagegeld von seiner Krankenkasse bekommen will, muss nun seit dem 1. Januar entweder einen teureren Wahltarif bei der gesetzlichen Krankenkasse oder eine Extraversicherung bei einer privaten Krankenversicherung abschließen.

Den Versicherern war dieser Umstand nicht unrecht, denn er sorgte für ordentliche Abschlusszahlen sowohl bei den gesetzlichen wie bei den privaten Anbietern. Sauer waren hingegen die Betroffenen, bei denen gerade jetzt im schwieriger werdenden wirtschaftlichen Umfeld hohe Zusatzkosten für die finanzielle Absicherung im Krankheitsfall hinzukommen.

Offenbar hat man in Berlin angesichts der in diesem Jahr bevorstehenden Wahlen nun kalte Füße bekommen, und womöglich wird kräftig zurückgerudert. Seit wenigen Tagen liegt nämlich ein Referentenentwurf des Gesundheitsministeriums vor, nach dem Freiberufler doch wieder über den Standardtarif der gesetzlichen Krankenkasse ihr Krankentagegeld absichern können. Der Vorteil: Beim Wechsel zu einer günstigeren Kasse steht dann nicht die beim Wahltarif geltende dreijährige Bindungsfrist im Weg.

Doch was ist mit denen, die bereits einen solchen Tarif oder gar eine private Zusatzversicherung abgeschlossen haben? Über Sonderkündigungsrechte oder Entschädigungen haben sich die Verantwortlichen offenbar noch keine Gedanken gemacht.

Fazit: Wer als Betroffener schon einen Wahltarif oder eine Zusatzversicherung abgeschlossen hat, muss die Entwicklung in der Gesetzgebung ständig beobachten, um den richtigen Ausstiegszeitpunkt nicht zu verpassen.

Freiberuflich oder gewerblich selbstständig?

Die Frage, ob eine selbstständige Tätigkeit als freiberuflich oder gewerblich einzustufen ist, sorgt immer wieder für Ärger zwischen Unternehmer und Finanzamt. Für Selbstständige ist die Freiberuflichkeit von Vorteil, weil dann keine IHK-Beiträge und keine Gewerbesteuer gezahlt werden müssen. Allerdings fallen sogar waschechte Freiberufler wie z.B. Rechtsanwälte manchmal durchs Raster, weil freiberufliche und gewerbliche Tätigkeiten vermischt werden.

Dabei droht die “Abfärbungs-Falle”: Wenn gewerbliche Erträge einen nennenswerten Anteil des Gesamtumsatzes ausmachen, kann urplötzlich das gesamte Einkommen aus selbstständiger Tätigkeit als gewerblich eingestuft werden. Die Financial Times Deutschland hat zu dieser Problematik einen interessanten Artikel veröffentlicht, der ein paar einschlägige Gerichtsurteile beschreibt.

Alte Unterlagen jetzt entsorgen

Feng Shui und Finanzamt vertragen sich nicht immer: Während die fernöstliche Ordungslehre das frühzeitige Entsorgen nicht mehr benötigter Dinge empfiehlt, besteht das Finanzamt darauf, dass bestimmte Unterlagen über Jahre hinweg aufbewahrt werden. So müssen Jahresabschlüsse und Buchungsbelege zehn Jahre und Geschäftsbriefe sechs Jahre lang archiviert werden.

Der Bund der Steuerzahler weist darauf hin, dass mit dem Jahreswechsel jetzt Unterlagen aus den Jahren 1998 und 2002 entsorgt werden können. Welche Aufbewahrungsfristen im einzelnen gelten, ist unter anderem auf der Website des hessischen Steuerzahlerbunds nachzulesen.

Hier der Link zum Bund der Steuerzahler Hessen e.V.

Was bringt die degressive AfA ab 2009?

Raus aus den Kartoffeln, rein in die Kartoffeln: Erst vor einem Jahr ist die degressive Absetzung für Abnutzung (AfA) abgeschafft worden, jetzt wird sie im Rahmen des Konjunkturpakets ab Januar 2009 wieder eingeführt.

Wer ab dem 1. Januar 2009 ein bewegliches Wirtschaftsgut anschafft, kann das 2,5-fache der linearen AfA, maximal jedoch 25 Prozent in Form der degressiven AfA absetzen. Was bedeutet das konkret?

Zunächst einmal ein Wort zum „beweglichen Wirtschaftsgut“: Darunter ist alles zu verstehen, was keine Immobilie ist – also Fahrzeuge, Büroausstattung, Maschinen, Computer uns so weiter.

Dann zur linearen AfA: Das ist die Standardform der Abschreibung. Die jährliche AfA wird ganz einfach errechnet, indem der Kaufpreis durch die Lebensdauer geteilt wird. Die Lebensdauer wird übrigens vom Finanzministerium in Form der so genannten AfA-Tabellen vorgegeben. Daraus resultiert dann ein jährlich gleichbleibender Betrag, der den Unternehmensgewinn mindert.

Ein bisschen komplizierter ist die degressive AfA. Hier wird ein deutlich höherer Prozentsatz als bei der linearen Variante angesetzt. Dafür darf jedoch im jeweiligen Folgejahr nicht der Kaufpreis als Berechnungsbasis verwendet werden, sondern der Restwert nach Abzug der Abschreibung im Vorjahr.

Klarer wird das Prozedere mit einem Beispiel: Nehmen wir mal an, Sie haben eine hochwertige Digitalkamera für 1.200 Euro gekauft, die laut AfA-Tabelle auf sieben Jahre abgeschrieben wird. Die lineare AfA wäre dann jährlich gleichbleibend 14,3 Prozent oder 172 Euro.

Nun können Sie dafür die degressive Afa in Höhe von 25 Prozent nutzen, was Ihnen im ersten Jahr eine Abschreibung von 300 Euro bringt. Im zweiten Jahr setzen Sie den Restwert von 900 Euro als Basis an und ziehen davon 25 Prozent ab, das macht 225 Euro. So geht das Spiel weiter, bis Sie im letzten Jahr den Restwert ausbuchen.

Was bringt also die degressive AfA? Der wichtigste Vorteil ist die Verbesserung der Liquidität: Weil Sie in den ersten Jahren hohe Beträge steuerlich absetzen können, mindert sich Ihr Gewinn und damit die Steuerbelastung. Allerdings bleibt – ein konstantes Einkommen vorausgesetzt – die gesamte Steuersparnis ohne Berücksichtigung des Zinsvorteils gleich.

Diesen Vorteil entfaltet die degressive AfA jedoch nur bei langlebigen Gütern, die über mindestens fünf Jahre abgeschrieben werden. Bei Notebooks mit drei Jahren Nutzungsdauer haben Sie nämlich schon eine lineare Abschreibung von 33,3 Prozent, was deutlich mehr ist als die Obergrenze von 25 Prozent für die degressive Variante. Während der Laufzeit können Sie jederzeit auf Basis des letzten Restwertes von der degressiven zur linearen Abschreibung wechseln. Ein umgekehrter Wechsel ist jedoch nicht möglich.

Existenzgründung als Notausstieg?

Ein recht euphorischer Artikel in der Süddeutschen Zeitung sieht den Schritt in die Selbstständigkeit als “Chance in schwierigen Zeiten”. Bei allem Respekt vor den dort genannten Protagonisten – besser gesagt: Protagonistinnen – bin ich dennoch skeptisch.

Ich persönlich hatte bei meiner Existenzgründung Ende der neunziger Jahre das Glück, vom steigenden Bedarf an Wirtschafts- und Finanzinformationen zu profitieren. Als der Neue-Markt-Boom zu Ende war, hatte ich mich schon so etabliert, dass ich auch in schwierigen Zeiten einen großen Teil meiner Kunden halten konnte. Wer sich in den Abschwung hinein selbstständig macht, kann dagegen auf solchen Wellen nicht mitschwimmen und die Boom-Zeit zum Aufbau solider Kundenbeziehungen nutzen.

Die Existenzgründung mangels Job-Perspektive halte ich daher für ein ziemlich riskantes Unterfangen – vor allem wenn kein ordentliches Finanzpolster vorhanden ist. Gerade in Krisenzeiten gilt mehr denn je: Wer sich selbstständig machen will, braucht nicht nur eine richtig gute Idee, sondern auch einen langen finanziellen Atem.

Luxus-Steuernachteil beim Firmenwagen

Wer ein zu dickes Auto fährt, dem droht bei der Steuererklärung ein dickes Ende – ist es in der Online-Ausgabe des Wirtschaftsmagazins Capital zu lesen. Fällt der Firmenwagen allzu luxuriös aus, dann erkennt das Finanzamt wegen Unangemessenheit einen Teil der Kosten und Leasingraten nicht mehr an. Also Vorsicht beim Autokauf – die Kosten für den Firmenwagen sollten nicht wie beim Capital-Präzedenzfall ein Drittel des Jahresumsatzes betragen. Sonst könnte der Fahrzeughalter nämlich ein steuerliches Luxusproblem bekommen.

Steuerberatung online

Vor ein paar Tagen erhielt ich eine Mail von einer Steuerberatungskanzlei, die sich auf die Online-Steuerberatung spezialisiert hat. Ich solle mir doch mal die Website anschauen und so weiter – eben die klassische PR-Anfrage.

Aber weil PR nicht per se böse ist, habe ich mir die Seite www.steuerberaten.de zu Gemüte geführt, immerhin dürfte das Steuerthema für meine Leserinnen und Leser ziemlich oben auf der Prioritätenliste stehen. Mein erster Eindruck war durchaus positiv. Natürlich wird heftig getrommelt und das Projekt soll “eines der ambitioniertesten Web-Projekte der letzten Zeit” sein. Aber das Konzept macht in der Tat einen ausgereiften Eindruck. Vor allem gefällt mir der anonyme Kalkulator, mit dem man ausrechnen kann, welche Kosten für bestimmte Leistungen entstehen.

Ob die Preise eher günstig oder teuer sind, kann ich nicht beurteilen, weil ich meinen Steuerkram selber erledige und das auch weiterhin vorhabe. Eine spannendere Frage wird wohl sein, wie die Zusammenarbeit auf Distanz bei einem sensiblen und beratungsintensiven Thema wie der Steuererklärung funktioniert. Aber Versicherungen sind oft auch nicht viel weniger kompliziert, und da gibt es schon länger Direktversicherer mit sehr guter Beratungskompetenz. Mit zusätzlicher Telefon-Beratung und Kundenzugang zur elektronischen Steuerakte hat steuerberaten.de auf jeden Fall die Voraussetzungen für Kundennähe geschaffen.

Ich gehe mal davon aus, dass über den Erfolg des Projekts weniger der Preis entscheidet (billiger kriegt man es ja immer irgendwo) als vielmehr die Kompetenz und Servicequalität. Wenn diese Faktoren stimmen, dann ist die geografische Nähe eher zweitrangig.

Krankenversicherung: Lückenhafter Schutz bei Geschäftsreisen ins Ausland

Schön, wenn man zwischendurch auch mal als Freiberufler ein Auslandsprojekt hat. Schlecht, wenn man dann im Ausland krank wird oder einen Unfall hat. Und noch schlechter ist es dann festzustellen, dass womöglich ein Teil der Behandlungskosten nicht erstattet wird.

Egal ob ein Selbstständiger privat oder gesetzlich krankenversichert ist: Der Versicherungsschutz auf Auslandsreisen ist zunächst einmal nicht lückenlos abgedeckt. Selbst in EU-Ländern kann es vorkommen, dass Ärzte und Krankenhäuser bei Ausländern den teureren Privattarif abrechnen. Wer dann Mitglied bei einer gesetzlichen Krankenkasse ist, muss dann einen Teil der Kosten selbst übernehmen. Bei privaten Krankenversicherungen kommt es darauf an, ob der Versicherungsschutz im Ausland ausdrücklich enthalten ist oder nicht – im Zweifelsfall sollten Sie lieber nachfragen anstatt sich auf Vermutungen zu verlassen.

Speziell für Auslandsreisen gibt es zu günstigen Tarifen von meist weniger als zehn Euro pro Jahr Auslandsreise-Krankenversicherungen, die diese Lücke scheinbar schließen. Scheinbar deshalb, weil die Frage nach beruflichen Auslandsreisen je nach Versicherer ganz unterschiedlich gehandhabt wird. Manche Versicherer decken sowohl private wie auch geschäftliche Auslandsreisen ab, andere beschränken den Schutz auf private Reisen.

Beschränkt ist die Absicherung überdies auf Reisen, die je nach Versicherer maximal sechs bis sieben Wochen dauern. Wer länger am Stück im Ausland bleibt, verliert nach Ablauf dieser Frist bis zu seiner Rückkehr den Versicherungsschutz. Bei längerem Auslandsaufenthalt sind dann spezielle Versicherung auf Tagessatzbasis abzuschließen, deren Gesamtkosten sich dann nach der Dauer der Reise richten.

Tipp: Wenn Sie häufiger auch mal geschäftlich im Ausland unterwegs sind, sollten Sie beim Abschluss einer Auslandsreise-Krankenversicherung unbedingt darauf achten, dass ausdrücklich auch Geschäftsreisen mit eingeschlossen sind.

Firmenwagen: Kleine Mängel beim Fahrtenbuch dürfen nicht bestraft werden

Wer vom Finanzamt dazu verpflichtet worden ist, ein Fahrtenbuch für seinen Firmenwagen zu führen, hat ziemlich heftigen Papierkrieg. Da kann es schon vorkommen, dass man mal eine kleinere Fahrt vergisst oder sich verrechnet. Der Hamburger Steuerberater Michael Fischer hat auf seiner Website einen ausführlichen Beitrag dazu veröffentlicht, unter welchen Voraussetzungen das Finanzamt ein Fahrtenbuch trotz kleinerer Mängel als “ordnungsgemäß geführt” anerkennen muss.

Hier geht es weiter zum Beitrag von Michael Fischer.

Krankentagegeld: Worauf es ab Januar 2009 ankommt

Ab dem 1. Januar 2009 fällt für gesetzlich versicherte Selbstständige das Krankentagegeld weg. Bislang gab es ab der siebten Krankheitswoche Krankengeld von der Kasse – automatisch gilt bis Ende 2008 diese Regelung allerdings nur für diejenigen, die als Selbstständige pflichtversichert sind, also beispielsweise die Pflichtmitglieder der Künstlersozialkasse.

Für freiwillig gesetzlich Versicherte gab es schon bislang unterschiedliche Regelungen. Manche Kassen boten ihren selbstständigen Mitgliedern nur einen so genannten ermäßigten Tarif an, der zu einem etwas geringeren Beitragssatz von vornherein kein Krankengeld bietet. Andere Kassen ließen den Kunden die Wahl zwischen dem Normaltarif mit und dem günstigeren Tarif ohne Krankengeld.

Nun wird ab Anfang 2009 das Krankengeld für Selbstständige aus dem Leistungskatalog der Standardtarife gestrichen. Darauf können Sie als Freelancer oder Selbstständiger auf unterschiedliche Weise reagieren.

Alternative 1: Wahltarif bei der gesetzlichen Krankenkasse

Jede Kasse wird ab Januar einen Wahltarif für Selbstständige anbieten, der gegen Aufpreis das Krankentagegeld einschließt. Allerdings binden Sie sich bei solchen Tarifen für drei Jahre an die Krankenkasse, und Sie können selbst bei einer Beitragserhöhung nicht vorzeitig kündigen.

Alternative 2: Private Zusatzversicherung

Wenn Sie im Standardtarif der Krankenkasse bleiben wollen, können Sie über eine private Zusatzversicherung das Krankentagegeld sichern. Vergleichen Sie dabei auf jeden Fall das Angebot Ihrer Krankenkasse mit den Konditionen privater Assekuranzen – und berücksichtigen Sie dabei, dass Sie sich mit einer privaten Zusatzversicherung die Flexibilität beim Kassenwechsel erhalten. Auf der anderen Seite wird die private Versicherung vor dem Abschluss eine Gesundheitsprüfung durchführen, so dass chronisch Kranke oder Allergiker möglicherweise mit höheren Kosten rechnen müssen.

Alternative 3: Selbst vorsorgen

Die Krankentagegeldversicherung ist sowohl bei den Krankenkassen wie auch bei privaten Versicherungen keine billige Angelegenheit: Je nach Alter, Höhe der Absicherung und Beginn der Krankentagegeldzahlung können monatliche Kosten von 20 bis 100 Euro auf Sie zukommen. Wenn Sie für den Krankheitsfall einige tausend Euro auf einem Tagesgeldkonto parken, können Sie damit einige Krankheitwochen überbrücken. Und wenn Sie gesund bleiben, ist das Geld nicht weg. Nachteil: Bei extrem langen Krankheiten kann eine solche Reserver möglicherweise nicht ausreichend sein.

Tipp: Prüfen Sie Ihren Bedarf genau und holen Sie verschiedene Angebote ein. Um Kosten zu sparen, empfiehlt sich der Auszahlungsbeginn frühestens ab der fünften Krankheitswoche. Für die Überbrückung bis zu diesem Zeitpunkt sollte eine ausreichende Geldreserve vorhanden sein.

——-

Anzeige: Krankentagegeld-Versicherungen vergleichen mit Aspect-Online.de:


Aspect Online-Finanzdienstleistungen im Vergleich