Berufshaftpflichtversicherung im Fokus
Dass eine Berufshaftpflichtversicherung wichtig ist, wurde auf finanzen-fuer-freie.de schon mehrfach abgehandelt. Ein aktueller Beitrag in der Welt am Sonntag zeigt die Thematik an ein paar realistischen Haftungsfällen nochmals auf. Was in dem Text ein bisschen zu kurz kommt, ist die Tatsache, dass bei Selbstständigen ein beruflicher Haftungsfall nicht nur dann entsteht, wenn bei einem Auftrag etwas schiefläuft. Auch der banale Fall, dass beim Kundenbesuch ein Missgeschick passiert und der Laptop des Kunden auf dem Boden landet, fällt in dieselbe Rubrik.
Aktienverluste sind keine Betriebsausgabe
Die Finanzkrise als Steuersparmodell: Das hat ein selbstständiger Arzt wohl gedacht, als er seine verlustreichen Aktien kurzerhand vom Privat- ins Betriebsvermögen umschichtete und die Verluste als steuerlich wirksame Betriebsausgaben absetzen wollte.
Doch nach einer Meldung der FAZ kam er damit vor Gericht nicht durch. Leitsatz der Richter: Aktien zählen nur zum Betriebsvermögen, wenn ein “betrieblicher Veranlassungszusammenhang” besteht. Das merkwürdige Wort würde zum Beispiel dann zum Einsatz kommen, wenn ein Unternehmen ein anderes börsennotiertes Unternehmen übernimmt, was jedoch im Fall des Facharztes nicht gegeben war.
Langfristig könnte der steuersparende Mediziner indes vielleicht ganz froh sein, dass die Aktien per Gerichtsbeschluss dem Privatvermögen zuzurechnen sind. Wenn er die Papiere vor dem 1.1.2009 erworben hat, bleiben private Kursgewinne nach Ablauf der einjährigen Spekulationsfrist steuerfrei. Betriebliche Gewinne müssen hingegen bei der Realisierung versteuert werden.
Studie: Angst um Altersvorsorge wächst
Nach einer von der Postbank in Auftrag gegebenen Studie haben immer mehr Selbstständige Angst um ihre Altersvorsorge. Hier ein Auszug aus den Ergebnissen:
39 Prozent der selbstständig oder freiberuflich Tätigen in Deutschland sehen ihre Altervorsorge als „nicht ausreichend“. Zum Vergleich: 2003 lag dieser Wert bei 28 Prozent. Damals bewerteten noch 56 Prozent der Selbstständigen und Freiberufler die eigene Altersvorsorge als „ausreichend“. Dieser Wert ist nunmehr auf 47 Prozent gesunken. Dies ist das Ergebnis einer bundesweit repräsentativen Untersuchung des Instituts für Demoskopie Allensbach im Auftrag der Postbank. Danach sorgen sich Selbstständige und Freiberufler stärker um ihre Altersvorsorge als je zuvor seit Erhebung der ersten Studie zur Altersvorsorge in Deutschland im Jahr 2003.
Besorgniserregend ist zudem der Befund, dass laut aktueller Studie mehr als ein Drittel der Selbstständigen – exakt 38 Prozent – angeben, künftig nicht vermehrt in die private Altersvorsorge investieren zu wollen bzw. zu können. Mit einem im Alter angestrebten Ruhegeld für ein „gutes Auskommen“ von 2.400 Euro im Monat haben die Selbstständigen und Freiberufler dabei keineswegs weit größere Ziele vor Augen als Angestellte, die hier im Schnitt einen Betrag von 2.160 Euro nennen.
Welche Bedeutung das Thema Altersvorsorge für die Selbstständigen und Freiberufler hat, zeigt folgendes Studienergebnis: „Häufig“ spricht hierüber im Familien- und Freundeskreis demnach fast jeder Zehnte von ihnen. Zum Vergleich: Unter Angestellten liegt der Wert nur halb so hoch, unter Arbeitern beträgt er sogar nur ein Viertel dessen.
Kosten sparen mit freier Software
Gründer und Kleinunternehmer müssen oft auf jeden Euro schauen, damit die selbstständige Existenz auf solidem Fundament steht. Das bedeutet, Kosten einzusparen, die nicht absolut notwendig sind.
Einsparpotenziale bietet unter anderem auch durch die Verwendung freier Software. Nein, die Rede ist jetzt nicht von Linux, obwohl ich schon seit Jahren mit Ubuntu arbeite und die Installation regelmäßig mindestens doppelt so schnell und halb so kompliziert ist wie die Windows-Installation.
Auch wenn Sie einen Windows-Rechner haben, können Sie mit freier Software ganz legal Geld sparen und ebenso kostenlos immer auf dem neuesten Stand bleiben: Statt eine teure Upgrade-CD zu installieren, laden Sie die neueste Programmversion einfach aus dem Internet herunter. Hier ein kleiner Überblick über drei beliebte freie Programme für Selbstständige:
OpenOffice. Das Paket aus Textverarbeitung, Tabellenkalkulation, Zeichen- und Präsentationsprogramm erfreut sich wachsender Beliebtheit und wurde schon über 100 Millionen mal installiert. Word- und Excel-Dokumente werden zumeist problemlos verarbeitet, und im Gegensatz zu den teuren Microsoft-Programmen wird eine Vielzahl unterschiedlicher Dokumentenformate unterstützt.
Einsparpotenzial: Im Vergleich zur MS Office Home & Student ca. 140,- Euro.
Website: de.openoffice.org
Gimp. Dies ist ein leistungsfähiges freies Programm zur Bearbeitung von Bildern und Fotos, mit dem Sie beispielsweise Anzeigen, Werbebanner, Postkarten oder andere grafische Elemente kreieren können. Es unterstützt alle gängigen Bildformate wie GIF, JPG, PDF oder PNG und ist im Vergleich zu kommerziellen Programmen wie Photoshop Elements absolut konkurrenzfähig.
Einsparpotenzial: Im Vergleich zu Photoshop Elements ca. 100,- Euro
Website: www.gimp.org
Scribus. Mit diesem Programm produzieren Sie professionelle Layouts. Im Gegensatz zur herkömmlichen Textverarbeitung haben Sie frei definierbare Textspalten, flexible Bildelemente mehrspaltige Überschriften und die Konvertierung in druckfähige Dateien nach Druckerei-Standards. Ideal geeignet ist Scribus für das Layouten von Newslettern, Broschüren, Flyern, Bedienungsanleitungen oder ähnlichen Drucksachen – und im Gegensatz zum Microsoft-Pendant Publisher ist die Software kostenlos.
Einsparpotenzial: Im Vergleich zu MS Publisher ca. 200,- Euro
Website: www.scribus.net
Smava-Chef im Interview: Selbstständige suchen Kredit-Alternativen
Bekommen Freelancer und Selbstständige die Kreditklemme besonders stark zu spüren? Hinweise darauf könnte die Geschäftsentwicklung bei smava liefern: Je knausriger die Banken sind, umso eher könnten Selbstständige überlegen, ob sie mit ihrem Kreditbedarf mal einen alternativen Anbieter testen, der Kredite direkt von privaten Investoren vermittelt.
Alexander Artopé, Mitgründer und Geschäftsführer des Kredit-Marktplatzes smava.de, steht im Interview mit finanzen-fuer-freie.de dazu Rede und Antwort.
Hat im Zuge der Finanz- und Kreditkrise die Zahl der Kreditanfragen von
Selbstständigen zugenommen?
Artope: Ja deutlich. Im vierten Quartal 2008 haben wir eine große Steigerung bei Selbständigen gesehen. Das ist einfach nachvollziehbar: Bei den Selbständigen merkt man die restriktivere Haltung der Banken bei der Kreditvergabe – deshalb ist smava hier eine willkommene Alternative. Aber auch bei den Anlegern sieht man einen positiven Effekt. Im Zuge der Bankenkrise ist bei ihnen der Wunsch gestiegen, selbst zu entscheiden, wem man das Geld gibt und wofür. Im Ergebnis hat das zu einem steigenden Kreditvolumen von insgesamt über 6,3 Mio. EUR geführt.
Welchen Anteil machen Kredite an Freelancer und Selbstständige im
Gesamtportfolio aus?
Artope: Im Schnitt sind das rund 50 Prozent aller Kredite, die bei uns finanziert werden. Die durchschnittliche Kreditsumme ist in diesem Segment etwas höher und liegt bei rund 7.000 EUR, während die „normale“ Kreditsumme bei smava rund 5.500 EUR ausmacht.
Wie ermitteln Sie die Bonität bei der Kreditvergabe an Existenzgründer
und Selbstständige? Wird dabei auch das Geschäftsmodell in Bezug auf die
Erfolgsaussichten geprüft?
Artope: Wir stellen gewisse Anforderungen an Selbständige, die aber flexibler als bei Banken sind. Bei smava kann man unbesicherte Kredite aufnehmen, es gibt also unbesicherte Kredite mit einem freien Verwendungszweck. Dabei gilt die Mindestbetriebsdauer von 2 Jahren, somit können Existenzgründungen nicht über smava finanziert werden. Grundsätzlich prüfen wir die Identität, den SCHUFA-Score und die Kapitaldienstfähigkeit. Dazu benötigen wir die letzten beiden Jahresabschlüsse, einen Steuerbescheid sowie eine aktuelle betriebswirtschaftliche Auswertung (BWA). Der Verwendungszweck ist dabei frei.
Mit welchem Zinssatz müssen Selbstständige rechnen, wenn sie einen
Kredit bei Smava beantragen?
Artope: Das reicht von 6 bis 18 Prozent, je nach Bonität.
Das Interview führte Thomas Hammer.
Neue Förderregeln bei Gründung aus Arbeitslosigkeit
Sei dem 1.1.2009 gelten neue Regelungen bei der Förderung von Existenzgründungen durch die Bundesagentur für Arbeit, wenn der Gründer Arbeitslosengeld II bezieht. Für Existenzgründer können nunmehr neben dem Einstiegsgeld Darlehen und Zuschüsse für die Beschaffung von Sachgütern gewährt werden. Bei den nicht rückzahlbaren Zuschüssen gilt eine Obergrenze von 5.000 Euro.
Die Fördermittel können für Sachmittel und Investitionen gewährt werden, die der Gründer für den Start in die Selbstständigkeit braucht. Dazu können beispielsweise PC und Drucker zählen, eine angemessene Büroinrichtung oder Werkzeuge und Betriebsmittel. Über die Konditionen bei der Rückzahlung von Darlehen müssen Arbeitsagentur und Gründer gemeinsam eine Lösung vereinbaren, die die wirtschaftlichen Möglichkeiten des Existenzgründers berücksichtigt.
Für Serverloft ist Basicthinking ein Schnäppchen
Lange wurde gerätselt, wer wohl am Ende bereit ist, den höchsten Preis für basicthinking.de zu bezahlen. Ein engagierter Blogger mit reichem Erbonkel, der ordentlich Startkapital investiert und onlinepublizistisch durchstartet? Ein Suchmaschinenoptimierer, der aus Linkpopularität und Google-Prominenz den letzten Euro herauspresst? Oder ein Online-Shop, der aus treuen Lesern zahlende Kunden machen will?
Weit gefehlt: Nun ist es Serverloft, ein Hostinganbieter für professionelle Onlinepräsenzen. Und der Käufer kündigt schon mal artig an, das Blog im Sinne Roberts Basics weiterzuführen. Also doch ein Idealist aus der Onlinewelt, der einen Teil seines Vermögens für die gute Sache in den Ring geworfen hat?
Auch wenn Thomas Strohe sicherlich – abgesehen vom einen oder anderen Schwenk auf seine persönlichen Präferenzen – das inhaltliche Niveau halten kann: Für den cleveren Unternehmer war der Deal letztlich ein Schnäppchen. Über Nacht ist der Name des Käufers und seines Unternehmens überall zu lesen und zumindest in der Onlineszene in aller Munde.
Betrachtet man das Ganze als Marketingaktion, dann wurden knapp 47.000 Euro investiert und dafür viele hunderttausend, wenn nicht gar Millionen Menschen erreicht. Zum Vergleich: Basicthinking.de hat fast exakt so viel gekostet wie zwei ganzseitige Anzeigen in der Computerwoche. Aus Sicht der Unternehmenskommunikation ein Volltreffer.
Natürlich bringt das auch Verpflichtungen mit sich, wenn Strohe am Ende nicht als der Mann dastehen will, der Deutschlands bekanntestes Blog den Bach runtergehen ließ. Aber so professionell dürfte er sein, um das zu wissen und seriös weiterzubloggen. Immerhin kann er dann mit Werbeeinahmen und dem Erhalt des Bekanntheitsgrades seiner Firma den Kaufpreis refinanzieren. Im Vergleich zu einem Kauf durch einen Suchmaschinenoptimierer ist das fürs Publikum allemal die weitaus bessere Alternative.
Was können Selbstständige daraus lernen? Marketingerfolg findet oftmals abseits der klassischen Wege statt, und man sollte sich bietende Gelegenheiten rasch einschätzen und konsequent nutzen. Allerdings lohnt es sich nicht, eine Aufsehen erregende Aktion nur um des Rummels willen durchzuführen – am Ende muss auch ein Sinn erkennbar sein.
Basicthinking.de bringt 46.902,00 Euro
Drei, zwei eins, Schluss: Robert Basic, einer der berühmtesten Freelancer Deutschlands, hat sein Blog basicthinking.de auf Ebay verkauft. Am Ende stand der Preis bei exak 46.902,– Euro, die Identität der Käufers wird sicherlich bald bekanntgegeben werden.
Nicht nur Blogger haben die Auktion mit Spannung verfolgt und kontrovers diskutiert – immerhin ging es letztlich auch um die Frage, wie viel Marken- und Firmenwert ein selbstständiger Einzelkämpfer aufbauen kann. Gerade bei einem Blog, das in hohem Maß von den Ideen und der Persönlichkeit des Schreibers lebt, haben Skeptiker vermutet, dass nach dem Abgang des Autors nur noch eine leere Hülle bleibt.
Aber Robert Basic hat bewiesen, dass mit einem cleveren Konzept und rührigem Marketing Markenwert unabhängig von der eigenen Person geschaffen werden kann. Offenbar sieht der Käufer reelle Chancen, dass sich sein Investment rentiert. Die Popularität ist immens und angesichts des Verkaufsrummels in den vergangenen Tagen nochmals deutlich gestiegen. Die spannende Aufgabe für den Neuen bzw. die Neue wird es nun sein, mit der eigenen Persönlichkeit starke Akzente zu setzen, ohne die Fans des Gründers zu verprellen.
Für Freelancer, die mit eigenen Onlineprojekten unterwegs sind, liefert die erfolgreiche Blog-Auktion auf jeden Fall einen Denkanstoß. Wer im Netz erfolgreich publiziert, kann nicht nur sein Ego pflegen, sondern auch echten Firmenwert schaffen. Allerdings braucht es dafür einen langen Atem, das hat basicthinking.de ebenfalls gezeigt. Einige Jahre konsequenter Denk- und Schreibarbeit sind erforderlich, bis ein Blog oder Online-Magazin eine Stammleserschaft aufgebaut hat.
Wenn nicht gleich von Beginn an die Werbeeinnahmen sprudeln, sollte der langfristige Wertzuwachs zum Weitermachen motivieren. Umgerechnet auf die dreieinhalb Jahre, die basicthinking.de zuletzt am Stück aktiv war, ist der Wert im Schnitt pro Jahr um Euro gestiegen. Unter der Annahme, dass das Blog in diesem Zeitraum 100.000 Euro an Werbeeinnahmen generiert hat, lässt sich daraus ableiten: Bei einer guten inhaltlichen Positionierung können etwa 70 Prozent des Verdienstes aus Werbeeinnahmen und 30 Prozent aus immaterieller Wertsteigerung bestehen.
Chaos beim Krankengeld für Selbstständige
Wie funktioniert Management by Potatoes? Richtig: Rein in die Kartoffeln, raus aus den Kartoffeln. Nach diesem Prinzip scheint die Bundesregierung derzeit zu handeln, wenn es ums Krankengeld für Selbstständige geht.
Zunächst war beschlossen, für gesetzlich versicherte Selbstständige das Krankengeld in den Standardtarifen der Krankenkassen zum Jahreswechsel 2008/2009 abzuschaffen. Wer als Selbstständiger im Krankheitsfall eine Tagegeld von seiner Krankenkasse bekommen will, muss nun seit dem 1. Januar entweder einen teureren Wahltarif bei der gesetzlichen Krankenkasse oder eine Extraversicherung bei einer privaten Krankenversicherung abschließen.
Den Versicherern war dieser Umstand nicht unrecht, denn er sorgte für ordentliche Abschlusszahlen sowohl bei den gesetzlichen wie bei den privaten Anbietern. Sauer waren hingegen die Betroffenen, bei denen gerade jetzt im schwieriger werdenden wirtschaftlichen Umfeld hohe Zusatzkosten für die finanzielle Absicherung im Krankheitsfall hinzukommen.
Offenbar hat man in Berlin angesichts der in diesem Jahr bevorstehenden Wahlen nun kalte Füße bekommen, und womöglich wird kräftig zurückgerudert. Seit wenigen Tagen liegt nämlich ein Referentenentwurf des Gesundheitsministeriums vor, nach dem Freiberufler doch wieder über den Standardtarif der gesetzlichen Krankenkasse ihr Krankentagegeld absichern können. Der Vorteil: Beim Wechsel zu einer günstigeren Kasse steht dann nicht die beim Wahltarif geltende dreijährige Bindungsfrist im Weg.
Doch was ist mit denen, die bereits einen solchen Tarif oder gar eine private Zusatzversicherung abgeschlossen haben? Über Sonderkündigungsrechte oder Entschädigungen haben sich die Verantwortlichen offenbar noch keine Gedanken gemacht.
Fazit: Wer als Betroffener schon einen Wahltarif oder eine Zusatzversicherung abgeschlossen hat, muss die Entwicklung in der Gesetzgebung ständig beobachten, um den richtigen Ausstiegszeitpunkt nicht zu verpassen.
Freiberuflich oder gewerblich selbstständig?
Die Frage, ob eine selbstständige Tätigkeit als freiberuflich oder gewerblich einzustufen ist, sorgt immer wieder für Ärger zwischen Unternehmer und Finanzamt. Für Selbstständige ist die Freiberuflichkeit von Vorteil, weil dann keine IHK-Beiträge und keine Gewerbesteuer gezahlt werden müssen. Allerdings fallen sogar waschechte Freiberufler wie z.B. Rechtsanwälte manchmal durchs Raster, weil freiberufliche und gewerbliche Tätigkeiten vermischt werden.
Dabei droht die “Abfärbungs-Falle”: Wenn gewerbliche Erträge einen nennenswerten Anteil des Gesamtumsatzes ausmachen, kann urplötzlich das gesamte Einkommen aus selbstständiger Tätigkeit als gewerblich eingestuft werden. Die Financial Times Deutschland hat zu dieser Problematik einen interessanten Artikel veröffentlicht, der ein paar einschlägige Gerichtsurteile beschreibt.







