Gewinnermittlung: Freiberufler müssen nicht das EÜR-Formular verwenden

Seit 2005 besteht die Finanzverwaltung darauf, dass Freiberufler und Selbstständige beim Erstellen der Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) mit der Steuererklärung die Berechnung auf dem offiziellen Formular der Finanzverwaltung einreichen. Für Selbstständige und Freelancer ist das im Vergleich zu den meist selbstgestrickten, aber dafür umso praktikableren Excel- oder OpenOffice-Tabelle meist ein deutlich mühsameres Verfahren.

Nun hat jedoch ein Urteil des Finanzgerichts Münster für einen Lichtblick gesorgt. Dort hatte ein Freiberufler gegen das Finanzamt geklagt, das seine über das Datev-Programm erstellte Einnahmen-Überschuss-Rechnung nicht anerkennen wollte. Mit Erfolg: Die Richter entbanden den Kläger von der Pflicht zum Ausfüllen des Finanzamt-Formulars.

Dabei wurde der Fiskus gleich doppelt abgewatscht. Erstens, so die Urteilsbegründung, fehle es an einer ordnungsgemäßen Rechtsgrundlage, weil die Formularpflicht nur in einer Regierungsverordung und nicht in einem Gesetz steht. Und zweitens bringe die Anlage EÜR nur Nachteile für den Unternehmer, aber keine Vorteile für die Finanzverwaltung (Aktenzeichen 6 K2187/08).

Allerdings ist das letzte Wort noch nicht gesprochen. Die Finanzverwaltung will vor dem Bundesfinanzhof in Revision gehen.

Freelancer-Geschäftsindex: Umsatz gut, Auftragslage schlecht

Seit zwei Wochen ist die Umfrage zum Freelancer-Geschäftsindex online – Zeit also für ein erstes Zwischenfazit. Auch wenn die Erhebung nicht repräsentativ ist, zeichnen die Antworten der rund 120 Teilnehmer doch ein aussagefähiges Bild. Hier eine kurze Zusammenfassung und Bewertung:

Umsatz. In den vergangenen zwölf Monaten konnten immerhin noch 40 Prozent eine Umsatzsteigerung verbuchen, bei 26 Prozent waren die Umsätze rückläufig. Damit überwiegt in diesem Bereich noch das Positive.

Auftragsbestand. Während die Umsatzentwicklung den kurzfristigen Rückblick verkörpert, zeigt die Auftragslage den Blick nach vorne – und hier sieht es weitaus weniger gut aus. 41 Prozent melden einen sinkenden Auftragsbestand, bei weiteren 38 Prozent stagnieren die Aufträge. Damit ist zu erwarten, dass in den kommenden Monaten bei Freelancern und Selbstständigen die Umsatzkurver vermehrt nach unten zeigt.

Preise. Ein interessanter Indikator für das Verhältnis von Angebot und Nachfrage sind die Preise, die ein Selbstständiger bzw. Freelancer am Markt durchsetzen kann. Fast die Hälfte gibt an, dass die Preise / Honorare ungefähr gleich geblieben sind, jeweils ein Viertel musste die Preise senken oder konnte Preiserhöhungen durchsetzen. Insgesamt zeigt das unter Berücksichtigung der Inflation einen leichten Rückgang der Realpreise – und das könnte sich demnächst noch verstärken, wenn die Umsätze sinken und aus der Not heraus mehr Kampfpreis-Angebote auf den Markt kommen.

An dieser Stelle ein herzliches Dankeschön an alle, die mitgemacht haben. In einigen Monaten werde ich wieder eine neue Umfrage zum Freelancer-Geschäftsindex starten, und ich bin gespannt, wie sich dann die Situation darstellt.

Der neue Freelancer-Geschäftsindex

Wie stark haben Finanzkrise und Rezession Freelancer und Selbstständige schon erwischt? Diese Frage beschäftigt mich, und deshalb werde ich in regelmäßigen Abständen auf finanzen-fuer-freie.de eine Umfrage zum Geschäftsklima durchführen.

Die Umfrage ist natürlich anonym und fragt in aller Kürze die drei wichtigsten Erfolgsfaktoren ab: Umsatzentwicklung, Auftragslage und Preisentwicklung. Ich bitte um zahlreiche Teilnahme, damit ein aussagekräftiges Stimmungsbild entstehen kann.

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Öffentliche Bürgschaft spart Kreditkosten

Mit den Milliarden-Bürgschaften des Bundes für klamme Banken ist die Bürgschaft als Kreditsicherung wieder in den Mittelpunkt gerückt. Doch nicht nur Großunternehmen und gewerbliche Mittelständler, sondern auch Existenzgründer und Freiberufler können bei der Finanzierung ihrer Investitionen auf öffentliche Bürgschaften zurückgreifen. Angeboten werden sie von den Bürgschaftsbanken der Länder. Dabei gilt der Grundsatz: Zuständig ist die Bürgschaftsbank des Bundeslandes, in dem der Unternehmer oder Freiberufler seinen Sitz hat.

Die öffentlichen Bürgschaftsbanken helfen Ihnen auf indirekte Weise bei der Finanzierung Ihres Unternehmens. Als Darlehensgeber fungiert in aller Regel die Hausbank, während die Bürgschaftsbank lediglich das Ausfallrisiko übernimmt. Auf diese Weise wird Ihnen bei der doch recht risikobehafteten Finanzierung Ihrer Selbstständigkeit der Zugang zu Krediten deutlich erleichtert. Der Grund: Weil im Fall der Zahlungsunfähigkeit des Kreditnehmers die Bürgschaftsbank einspringt, kann die kreditgebende Bank das Darlehen praktisch als risikolos einstufen.

Bürgschaft kann Kreditantrag retten

Wer den Aufbau oder die Erweiterung des eigenen Unternehmens zu finanzieren hat, kann mit Hilfe der Bürgschaftsbank die Finanzierung im Vergleich zum Kredit ohne Sicherheit meist zu weit günstigeren Konditionen realisieren. Mehr noch: Bei so manchem Investitionsvorhaben, dessen Finanzierung die Hausbank zunächst verweigert hatte, konnte mit Hilfe einer Bankbürgschaft die Kreditzusage doch noch erreicht werden.

Die Beantragung kann auf zwei Wegen erfolgen. Bei größeren Bürgschaften übernimmt üblicherweise die Hausbank die Weiterleitung des Antrags an die zuständige Bürgschaftsbank. Bei kleineren Finanzierungsvorhaben steht in vielen Bundesländern auch der direkte Weg zur Bürgschaftsbank offen. Die Institute wollen damit Kundennähe zeigen und die Unternehmer von ihrer Hausbank unabhängiger machen – ein Fakt, von dem nur wenige wissen. Der Vorteil dieser Vorgehensweise: Die Finanzierungsverhandlung kann deutlich abgekürzt werden, wenn die Bürgschaftszusage bereits vorliegt. Die Direkt-Bürgschaft läuft unter der Bezeichnung “Bürgschaft ohne Bank (BoB)”, und die Obergrenze liegt je nach Bundesland bei 50.000 bis 500.000 Euro.

Gleiche Unterlagen wie bei Kreditverhandlung

Um eine Bürgschaft zu erhalten, müssen Sie die gleichen Unterlagen wie bei der Kreditverhandlung vorlegen. Dazu gehören Bilanzen, die Aufstellung von Vermögenswerten und Schulden sowie die Gewinn- und Verlustrechnung. Auch die zu erwartenden Gewinne aus der zu finanzierenden Investition müssen schlüssig dargelegt werden, um die Bürgschaftsbank von einem Engagement zu überzeugen. Denn die Institute sehen sich nicht als Notnagel für Pleitekandidaten, sondern als Förderer für aussichtsreiche Investitionen.

Die Laufzeit der Bürgschaft hängt von der Lebensdauer der damit finanzierten Investition ab. So werden bei Gebäuden, Betriebseinrichtung oder Maschinen die üblichen Abschreibungsfristen zugrunde gelegt. Wichtig zu wissen: Wenn Sie mit Hilfe der Bürgschaftsbank Ihre Finanzierung optimieren wollen, sollten Sie auch die dafür anfallenden Kosten in Ihre Rechnung mit einkalkulieren. Trotz der Gebühren ist diese Finanzierungshilfe attraktiv – immerhin kann sie dabei helfen, die Kreditkonditionen um mehrere Prozentpunkte zu senken oder das Darlehen überhaupt erst möglich zu machen.

Mehr Infos gibt es beim Verband deutscher Bürgschaftsbanken.

Berufshaftpflichtversicherung im Fokus

Dass eine Berufshaftpflichtversicherung wichtig ist, wurde auf finanzen-fuer-freie.de schon mehrfach abgehandelt. Ein aktueller Beitrag in der Welt am Sonntag zeigt die Thematik an ein paar realistischen Haftungsfällen nochmals auf. Was in dem Text ein bisschen zu kurz kommt, ist die Tatsache, dass bei Selbstständigen ein beruflicher Haftungsfall nicht nur dann entsteht, wenn bei einem Auftrag etwas schiefläuft. Auch der banale Fall, dass beim Kundenbesuch ein Missgeschick passiert und der Laptop des Kunden auf dem Boden landet, fällt in dieselbe Rubrik.

Aktienverluste sind keine Betriebsausgabe

Die Finanzkrise als Steuersparmodell: Das hat ein selbstständiger Arzt wohl gedacht, als er seine verlustreichen Aktien kurzerhand vom Privat- ins Betriebsvermögen umschichtete und die Verluste als steuerlich wirksame Betriebsausgaben absetzen wollte.

Doch nach einer Meldung der FAZ kam er damit vor Gericht nicht durch. Leitsatz der Richter: Aktien zählen nur zum Betriebsvermögen, wenn ein “betrieblicher Veranlassungszusammenhang” besteht. Das merkwürdige Wort würde zum Beispiel dann zum Einsatz kommen, wenn ein Unternehmen ein anderes börsennotiertes Unternehmen übernimmt, was jedoch im Fall des Facharztes nicht gegeben war.

Langfristig könnte der steuersparende Mediziner indes vielleicht ganz froh sein, dass die Aktien per Gerichtsbeschluss dem Privatvermögen zuzurechnen sind. Wenn er die Papiere vor dem 1.1.2009 erworben hat, bleiben private Kursgewinne nach Ablauf der einjährigen Spekulationsfrist steuerfrei. Betriebliche Gewinne müssen hingegen bei der Realisierung versteuert werden.

Studie: Angst um Altersvorsorge wächst

Nach einer von der Postbank in Auftrag gegebenen Studie haben immer mehr Selbstständige Angst um ihre Altersvorsorge. Hier ein Auszug aus den Ergebnissen:

39 Prozent der selbstständig oder freiberuflich Tätigen in Deutschland sehen ihre Altervorsorge als „nicht ausreichend“. Zum Vergleich: 2003 lag dieser Wert bei 28 Prozent. Damals bewerteten noch 56 Prozent der Selbstständigen und Freiberufler die eigene Altersvorsorge als „ausreichend“. Dieser Wert ist nunmehr auf 47 Prozent gesunken. Dies ist das Ergebnis einer bundesweit repräsentativen Untersuchung des Instituts für Demoskopie Allensbach im Auftrag der Postbank. Danach sorgen sich Selbstständige und Freiberufler stärker um ihre Altersvorsorge als je zuvor seit Erhebung der ersten Studie zur Altersvorsorge in Deutschland im Jahr 2003.

Besorgniserregend ist zudem der Befund, dass laut aktueller Studie mehr als ein Drittel der Selbstständigen – exakt 38 Prozent – angeben, künftig nicht vermehrt in die private Altersvorsorge investieren zu wollen bzw. zu können. Mit einem im Alter angestrebten Ruhegeld für ein „gutes Auskommen“ von 2.400 Euro im Monat haben die Selbstständigen und Freiberufler dabei keineswegs weit größere Ziele vor Augen als Angestellte, die hier im Schnitt einen Betrag von 2.160 Euro nennen.

Welche Bedeutung das Thema Altersvorsorge für die Selbstständigen und Freiberufler hat, zeigt folgendes Studienergebnis: „Häufig“ spricht hierüber im Familien- und Freundeskreis demnach fast jeder Zehnte von ihnen. Zum Vergleich: Unter Angestellten liegt der Wert nur halb so hoch, unter Arbeitern beträgt er sogar nur ein Viertel dessen.

Kosten sparen mit freier Software

Gründer und Kleinunternehmer müssen oft auf jeden Euro schauen, damit die selbstständige Existenz auf solidem Fundament steht. Das bedeutet, Kosten einzusparen, die nicht absolut notwendig sind.

Einsparpotenziale bietet unter anderem auch durch die Verwendung freier Software. Nein, die Rede ist jetzt nicht von Linux, obwohl ich schon seit Jahren mit Ubuntu arbeite und die Installation regelmäßig mindestens doppelt so schnell und halb so kompliziert ist wie die Windows-Installation.

Auch wenn Sie einen Windows-Rechner haben, können Sie mit freier Software ganz legal Geld sparen und ebenso kostenlos immer auf dem neuesten Stand bleiben: Statt eine teure Upgrade-CD zu installieren, laden Sie die neueste Programmversion einfach aus dem Internet herunter. Hier ein kleiner Überblick über drei beliebte freie Programme für Selbstständige:

OpenOffice. Das Paket aus Textverarbeitung, Tabellenkalkulation, Zeichen- und Präsentationsprogramm erfreut sich wachsender Beliebtheit und wurde schon über 100 Millionen mal installiert. Word- und Excel-Dokumente werden zumeist problemlos verarbeitet, und im Gegensatz zu den teuren Microsoft-Programmen wird eine Vielzahl unterschiedlicher Dokumentenformate unterstützt.
Einsparpotenzial: Im Vergleich zur MS Office Home & Student ca. 140,- Euro.
Website: de.openoffice.org

Gimp. Dies ist ein leistungsfähiges freies Programm zur Bearbeitung von Bildern und Fotos, mit dem Sie beispielsweise Anzeigen, Werbebanner, Postkarten oder andere grafische Elemente kreieren können. Es unterstützt alle gängigen Bildformate wie GIF, JPG, PDF oder PNG und ist im Vergleich zu kommerziellen Programmen wie Photoshop Elements absolut konkurrenzfähig.
Einsparpotenzial: Im Vergleich zu Photoshop Elements ca. 100,- Euro
Website:
www.gimp.org

Scribus. Mit diesem Programm produzieren Sie professionelle Layouts. Im Gegensatz zur herkömmlichen Textverarbeitung haben Sie frei definierbare Textspalten, flexible Bildelemente mehrspaltige Überschriften und die Konvertierung in druckfähige Dateien nach Druckerei-Standards. Ideal geeignet ist Scribus für das Layouten von Newslettern, Broschüren, Flyern, Bedienungsanleitungen oder ähnlichen Drucksachen – und im Gegensatz zum Microsoft-Pendant Publisher ist die Software kostenlos.
Einsparpotenzial: Im Vergleich zu MS Publisher ca. 200,- Euro
Website:
www.scribus.net

Smava-Chef im Interview: Selbstständige suchen Kredit-Alternativen

Bekommen Freelancer und Selbstständige die Kreditklemme besonders stark zu spüren? Hinweise darauf könnte die Geschäftsentwicklung bei smava liefern: Je knausriger die Banken sind, umso eher könnten Selbstständige überlegen, ob sie mit ihrem Kreditbedarf mal einen alternativen Anbieter testen, der Kredite direkt von privaten Investoren vermittelt.

Alexander Artopé, Mitgründer und Geschäftsführer des Kredit-Marktplatzes smava.de, steht im Interview mit finanzen-fuer-freie.de dazu Rede und Antwort.

Hat im Zuge der Finanz- und Kreditkrise die Zahl der Kreditanfragen von
Selbstständigen zugenommen?

Artope: Ja deutlich. Im vierten Quartal 2008 haben wir eine große Steigerung bei Selbständigen gesehen. Das ist einfach nachvollziehbar: Bei den Selbständigen merkt man die restriktivere Haltung der Banken bei der Kreditvergabe – deshalb ist smava hier eine willkommene Alternative. Aber auch bei den Anlegern sieht man einen positiven Effekt. Im Zuge der Bankenkrise ist bei ihnen der Wunsch gestiegen, selbst zu entscheiden, wem man das Geld gibt und wofür. Im Ergebnis hat das zu einem steigenden Kreditvolumen von insgesamt über 6,3 Mio. EUR geführt.

Welchen Anteil machen Kredite an Freelancer und Selbstständige im
Gesamtportfolio aus?

Artope: Im Schnitt sind das rund 50 Prozent aller Kredite, die bei uns finanziert werden. Die durchschnittliche Kreditsumme ist in diesem Segment etwas höher und liegt bei rund 7.000 EUR, während die „normale“ Kreditsumme bei smava rund 5.500 EUR ausmacht.

Wie ermitteln Sie die Bonität bei der Kreditvergabe an Existenzgründer
und Selbstständige? Wird dabei auch das Geschäftsmodell in Bezug auf die
Erfolgsaussichten geprüft?

Artope: Wir stellen gewisse Anforderungen an Selbständige, die aber flexibler als bei Banken sind. Bei smava kann man unbesicherte Kredite aufnehmen, es gibt also unbesicherte Kredite mit einem freien Verwendungszweck. Dabei gilt die Mindestbetriebsdauer von 2 Jahren, somit können Existenzgründungen nicht über smava finanziert werden. Grundsätzlich prüfen wir die Identität, den SCHUFA-Score und die Kapitaldienstfähigkeit. Dazu benötigen wir die letzten beiden Jahresabschlüsse, einen Steuerbescheid sowie eine aktuelle betriebswirtschaftliche Auswertung (BWA). Der Verwendungszweck ist dabei frei.

Mit welchem Zinssatz müssen Selbstständige rechnen, wenn sie einen
Kredit bei Smava beantragen?

Artope: Das reicht von 6 bis 18 Prozent, je nach Bonität.

Das Interview führte Thomas Hammer.

Neue Förderregeln bei Gründung aus Arbeitslosigkeit

Sei dem 1.1.2009 gelten neue Regelungen bei der Förderung von Existenzgründungen durch die Bundesagentur für Arbeit, wenn der Gründer Arbeitslosengeld II bezieht. Für Existenzgründer können nunmehr neben dem Einstiegsgeld Darlehen und Zuschüsse für die Beschaffung von Sachgütern gewährt werden. Bei den nicht rückzahlbaren Zuschüssen gilt eine Obergrenze von 5.000 Euro.

Die Fördermittel können für Sachmittel und Investitionen gewährt werden, die der Gründer für den Start in die Selbstständigkeit braucht. Dazu können beispielsweise PC und Drucker zählen, eine angemessene Büroinrichtung oder Werkzeuge und Betriebsmittel. Über die Konditionen bei der Rückzahlung von Darlehen müssen Arbeitsagentur und Gründer gemeinsam eine Lösung vereinbaren, die die wirtschaftlichen Möglichkeiten des Existenzgründers berücksichtigt.