Schönredner im Freiberufler-Verband
Die Wirtschafts- und Finanzkrise wirkt sich kaum negativ auf die wirtschaftliche Lage der meisten Freien Berufe aus. Das belegen die Ergebnisse der aktuellen, halbjährlich erhobenen Stimmungsumfrage unter unseren Mitgliedern.
Dieses Zitat datiert vom 3. Januar stammt von Ulrich Oesingmann, dem Chef des Bundesverbands der Freien Berufe (BFB). In einer Pressemitteilung präsentiert der Verband die Umfrageergebnisse – doch die Ergebnisse sind längst nicht so optimistisch wie die Kommentare des Verbandspräsidenten. Mit Schulnoten sollten die Freiberufler ihre Erwartungen für 2010 bewerten, und der Durchschnitt von 3,39 entspricht allenfalls einer mäßig gelaufenen Klassenarbeit.
Während die Heilberufe im Vergleich zum Vorjahr nicht mehr ganz so schwarz sehen und ihre Einschätzung um fast einen ganzen Notenpunkt auf 3,29 nach oben korrigierten, sieht es in den wirtschaftsnahen Berufen umso düsterer aus. Dort stürzte im Lauf der vergangenen zwölf Monate der Wert von 2,8 auf 3,5 ab – wer vor diesem Hintergrund die Wirkung der Finanzkrise verneint, betreibt schlichtweg Schönrednerei. Auch bei den naturwissenschaftlichen und kulturellen Freiberuflern sieht es mit Noten zwischen 3,4 und 3,5 eher mau aus.
Wenn die Erwartungen der Befragten eintreten, dürfte es also eher ein durchwachsenes Jahr werden. Optimismus sieht anders aus.
Datenpanne bei Finanzen-fuer-Freie.de
Aufgrund einer Datenbank-Panne sind beim Umzug der Domain leider die Beiträge, die nach dem 1.7.2009 verfasst worden sind, verloren gegangen. Daher fehlen nun die letzen 5 bis 6 Postings – das ist ärgerlich, aber nicht mehr zu ändern.
Nach der Weihnachtspause über die Feiertage geht es im Januar mit neuem Nutzwert weiter. Bis dahin wünsche ich allen Leserinnen und Lesern ein schönes Weihnachtsfest und einen guten Start ins neue Jahr.
Berlin will Gewerbesteuer für Freiberufler im Bundesrat durchboxen
Arm, aber sexy – so präsentiert sich die chronisch klamme Hauptstadt gerne im Rest Deutschlands. Weniger sexy, sondern eher ein Armutszeugnis sind dagegen die jüngsten Überlegungen des neuen Berliner Finanzsenators Ulrich Nußbaum.
Der, so berichtet der Berliner Tagesspiegel, denkt nur ein paar Tage nach seinem Amtsantritt schon laut darüber nach, die Gewerbesteuerpflicht für Freiberufler einzuführen. Seine Begründung: Apotheker, niedergelassene Ärzte und Anwälte würden sowieso gut verdienen, dann könnten sie auch die zusätzliche Gewerbesteuer verkraften.
Was sich auf den ersten Blick nach einer Schnapsidee aus den Niederungen der Neidkultur anhört, könnte jedoch zu einer ernsthaften Steuergefahr für Freie werden. Nußbaum erwägt nämlich, dazu eine Initiative im Bundesrat zu starten. Das wäre alles andere als uneigennützig: Die Gewerbesteuer kommt in erster Linie den Kommunen zugute, und Berlin als größte Stadt Deutschlands würde davon weit überdurchschnittlich profieren. Offenbar geht es dem Finanzsenator weniger darum, Steuergerechtigkeit zwischen Gewerbetreibenden und Freiberuflern zu schaffen, sondern vielmehr darum, auf Kosten der gerade in Berlin gut vertretenen Freiberufler die maroden Kassen der Stadt zu füllen.
Unfallversicherung für Freie: Herrn Kaisers neue Kleider
Die Hamburg-Mannheimer Versicherung hat sich etwas Neues einfallen lassen: Seit kurzem wirbt deren Fernseh-Versicherungsvertreter Herr Kaiser für den “Kaiser-Unfallschutz Profi“. Speziell auf Selbstständige soll diese Unfallversicherung zugeschnitten sein, und deshalb haben Herr Kaiser und seine Kollegen ein paar Extras mit hineingepackt.
Weil Selbstständige im Fall des Unfalls besonders schnell wieder auf die Beine kommen wollen, gibt es einen Personal Trainer, eine Mitgliedschaft in einem Fitnessclub und diverse Fahrdienste, damit Mitarbeiter zum Meeting ans Krankenbett kommen können. Exakt 39,27 Euro kostet die Police im Berechnungsbeispiel der Hamburg-Mannheimer.
Ist das die ultimative Lösung für Selbstständige oder nur ein neuer Marketing-Gag?
Für mich ist ganz klar letzteres der Fall, denn das Kleingedruckte hat es in sich. So werden die beworbenen Extras nur gewährt, wenn aufgrund eines Unfalls ein vollstationärer Krankenhausaufenthalt von mindestens 14 Tagen erforderlich ist. In Zeiten, in denen die Krankenhäuser ihre Patienten rauswerfen, sobald sie nicht mehr aus dem Rollstuhl fallen, dürfte dieses Kriterium nur bei extrem schweren Unfällen erfüllt werden. Dass die Versicherung in diesem Zusammenhang Bänderrisse anführt, die oft sogar ambulant behandelt werden, ist alles andere als seriös.
Abgesehen von Reha-Trainer, Fitnessclub und Fahrdiensten handelt es sich um eine ganz normale Unfallversicherung – und dafür erscheint der Preis entschieden zu hoch. Bei günstigen Direktversicherern lassen sich Unfallversicherungen mit vergleichbaren Deckungssummen für nur wenig mehr als 10 Euro pro Monat abschließen. Damit zahlt Herrn Kaisers Kunde im Lauf der im Rechenbeispiel genannten fünfjährigen Vertragsdauer gut 1.500 Euro alein für die fragwürdigen Extras.
Fazit: Wie in der Geschichte von des Kaisers neuen Kleidern wird viel Wirbel um wenig Substanz gemacht. Außerdem springen Unfallversicherungen nicht ein, wenn längere Ausfälle aus Krankheit resultieren. Sinnvoll ist es daher, entweder eine möglichst kostengünstige Unfallversicherung abzuschließen oder für deutlich mehr Geld eine private Berufsunfähigkeitsversicherung, die dann auch bei krankheitsbedingter Berufsunfähigkeit eine Rente zahlt.
Zahlungsmoral wird immer schlechter
Viele Selbstständige und Freiberufler leiden in doppelter Hinsicht unter der Wirtschaftskrise: Nicht nur die Auftragslage verschlechtert sich, sondern dazu noch die Zahlungsmoral der Kunden. Das berichtet die Welt am Sonntag (WamS) in einem aktuellen Artikel.
Wie können sich Unternehmer dagegen wehren? Die Zeitung gibt die üblichen Tipps, die sich in erster Linie auf das schnelle Versenden der Rechnungen und dem konsequenten Mahnen bei Zahlungsrückständen konzentrieren. Damit decken sich die Empfehlungen der WamS-Redaktion mit den Hinweisen, die Sie in ausführlicher Form auf finanzen-fuer-freie.de in diesem und jenem Ratgeber-Beitrag finden.
Zahlen mit Skonto lohnt sich auch bei überzogenem Konto
Was tun, wenn eine Rechnung mit Skontoabzug bezahlt werden kann, dann aber das Girokonto in die roten Zahlen rutschen würde? Auf den ersten Blick scheint es sinnvoller, auf den Skontoabzug zu verzichten und das reguläre Zahlungsziel auszunutzen, damit aufgrund der bis dahin zu erwartenden Geldeingänge kein teurer Dispokredit in Anspruch genommen werden muss.
Doch in Wirklichkeit ist es fast immer sinnvoller, einen angebotenen Skontoabzug bei schneller Zahlung auch in Anspruch zu nehmen – sogar dann, wenn kaum Guthaben auf dem Konto vorhanden ist. Grund dafür ist, dass die zusätzlichen Zinsen aufgrund der Kontoüberziehung nur auf die wenigen Tage zwischen Ablauf der Skontofrist und dem regulären Zahlungsziel herunterzurechnen sind.
Im untenstehenden Skontorechners lässt sich auf Basis individueller Vorgaben der Vorteil einer Skonto-Zahlung ermitteln.
Wichtiger Hinweis: Bitte setzen Sie bei Kommazahlen zur Trennung kein Komma, sondern einen Punkt. Für die Nutzung des Rechners muss Javascript aktiviert sein.
Gewinnermittlung: Freiberufler müssen nicht das EÜR-Formular verwenden
Seit 2005 besteht die Finanzverwaltung darauf, dass Freiberufler und Selbstständige beim Erstellen der Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) mit der Steuererklärung die Berechnung auf dem offiziellen Formular der Finanzverwaltung einreichen. Für Selbstständige und Freelancer ist das im Vergleich zu den meist selbstgestrickten, aber dafür umso praktikableren Excel- oder OpenOffice-Tabelle meist ein deutlich mühsameres Verfahren.
Nun hat jedoch ein Urteil des Finanzgerichts Münster für einen Lichtblick gesorgt. Dort hatte ein Freiberufler gegen das Finanzamt geklagt, das seine über das Datev-Programm erstellte Einnahmen-Überschuss-Rechnung nicht anerkennen wollte. Mit Erfolg: Die Richter entbanden den Kläger von der Pflicht zum Ausfüllen des Finanzamt-Formulars.
Dabei wurde der Fiskus gleich doppelt abgewatscht. Erstens, so die Urteilsbegründung, fehle es an einer ordnungsgemäßen Rechtsgrundlage, weil die Formularpflicht nur in einer Regierungsverordung und nicht in einem Gesetz steht. Und zweitens bringe die Anlage EÜR nur Nachteile für den Unternehmer, aber keine Vorteile für die Finanzverwaltung (Aktenzeichen 6 K2187/08).
Allerdings ist das letzte Wort noch nicht gesprochen. Die Finanzverwaltung will vor dem Bundesfinanzhof in Revision gehen.
Freelancer-Geschäftsindex: Umsatz gut, Auftragslage schlecht
Seit zwei Wochen ist die Umfrage zum Freelancer-Geschäftsindex online – Zeit also für ein erstes Zwischenfazit. Auch wenn die Erhebung nicht repräsentativ ist, zeichnen die Antworten der rund 120 Teilnehmer doch ein aussagefähiges Bild. Hier eine kurze Zusammenfassung und Bewertung:
Umsatz. In den vergangenen zwölf Monaten konnten immerhin noch 40 Prozent eine Umsatzsteigerung verbuchen, bei 26 Prozent waren die Umsätze rückläufig. Damit überwiegt in diesem Bereich noch das Positive.
Auftragsbestand. Während die Umsatzentwicklung den kurzfristigen Rückblick verkörpert, zeigt die Auftragslage den Blick nach vorne – und hier sieht es weitaus weniger gut aus. 41 Prozent melden einen sinkenden Auftragsbestand, bei weiteren 38 Prozent stagnieren die Aufträge. Damit ist zu erwarten, dass in den kommenden Monaten bei Freelancern und Selbstständigen die Umsatzkurver vermehrt nach unten zeigt.
Preise. Ein interessanter Indikator für das Verhältnis von Angebot und Nachfrage sind die Preise, die ein Selbstständiger bzw. Freelancer am Markt durchsetzen kann. Fast die Hälfte gibt an, dass die Preise / Honorare ungefähr gleich geblieben sind, jeweils ein Viertel musste die Preise senken oder konnte Preiserhöhungen durchsetzen. Insgesamt zeigt das unter Berücksichtigung der Inflation einen leichten Rückgang der Realpreise – und das könnte sich demnächst noch verstärken, wenn die Umsätze sinken und aus der Not heraus mehr Kampfpreis-Angebote auf den Markt kommen.
An dieser Stelle ein herzliches Dankeschön an alle, die mitgemacht haben. In einigen Monaten werde ich wieder eine neue Umfrage zum Freelancer-Geschäftsindex starten, und ich bin gespannt, wie sich dann die Situation darstellt.
Der neue Freelancer-Geschäftsindex
Wie stark haben Finanzkrise und Rezession Freelancer und Selbstständige schon erwischt? Diese Frage beschäftigt mich, und deshalb werde ich in regelmäßigen Abständen auf finanzen-fuer-freie.de eine Umfrage zum Geschäftsklima durchführen.
Die Umfrage ist natürlich anonym und fragt in aller Kürze die drei wichtigsten Erfolgsfaktoren ab: Umsatzentwicklung, Auftragslage und Preisentwicklung. Ich bitte um zahlreiche Teilnahme, damit ein aussagekräftiges Stimmungsbild entstehen kann.
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Öffentliche Bürgschaft spart Kreditkosten
Mit den Milliarden-Bürgschaften des Bundes für klamme Banken ist die Bürgschaft als Kreditsicherung wieder in den Mittelpunkt gerückt. Doch nicht nur Großunternehmen und gewerbliche Mittelständler, sondern auch Existenzgründer und Freiberufler können bei der Finanzierung ihrer Investitionen auf öffentliche Bürgschaften zurückgreifen. Angeboten werden sie von den Bürgschaftsbanken der Länder. Dabei gilt der Grundsatz: Zuständig ist die Bürgschaftsbank des Bundeslandes, in dem der Unternehmer oder Freiberufler seinen Sitz hat.
Die öffentlichen Bürgschaftsbanken helfen Ihnen auf indirekte Weise bei der Finanzierung Ihres Unternehmens. Als Darlehensgeber fungiert in aller Regel die Hausbank, während die Bürgschaftsbank lediglich das Ausfallrisiko übernimmt. Auf diese Weise wird Ihnen bei der doch recht risikobehafteten Finanzierung Ihrer Selbstständigkeit der Zugang zu Krediten deutlich erleichtert. Der Grund: Weil im Fall der Zahlungsunfähigkeit des Kreditnehmers die Bürgschaftsbank einspringt, kann die kreditgebende Bank das Darlehen praktisch als risikolos einstufen.
Bürgschaft kann Kreditantrag retten
Wer den Aufbau oder die Erweiterung des eigenen Unternehmens zu finanzieren hat, kann mit Hilfe der Bürgschaftsbank die Finanzierung im Vergleich zum Kredit ohne Sicherheit meist zu weit günstigeren Konditionen realisieren. Mehr noch: Bei so manchem Investitionsvorhaben, dessen Finanzierung die Hausbank zunächst verweigert hatte, konnte mit Hilfe einer Bankbürgschaft die Kreditzusage doch noch erreicht werden.
Die Beantragung kann auf zwei Wegen erfolgen. Bei größeren Bürgschaften übernimmt üblicherweise die Hausbank die Weiterleitung des Antrags an die zuständige Bürgschaftsbank. Bei kleineren Finanzierungsvorhaben steht in vielen Bundesländern auch der direkte Weg zur Bürgschaftsbank offen. Die Institute wollen damit Kundennähe zeigen und die Unternehmer von ihrer Hausbank unabhängiger machen – ein Fakt, von dem nur wenige wissen. Der Vorteil dieser Vorgehensweise: Die Finanzierungsverhandlung kann deutlich abgekürzt werden, wenn die Bürgschaftszusage bereits vorliegt. Die Direkt-Bürgschaft läuft unter der Bezeichnung “Bürgschaft ohne Bank (BoB)”, und die Obergrenze liegt je nach Bundesland bei 50.000 bis 500.000 Euro.
Gleiche Unterlagen wie bei Kreditverhandlung
Um eine Bürgschaft zu erhalten, müssen Sie die gleichen Unterlagen wie bei der Kreditverhandlung vorlegen. Dazu gehören Bilanzen, die Aufstellung von Vermögenswerten und Schulden sowie die Gewinn- und Verlustrechnung. Auch die zu erwartenden Gewinne aus der zu finanzierenden Investition müssen schlüssig dargelegt werden, um die Bürgschaftsbank von einem Engagement zu überzeugen. Denn die Institute sehen sich nicht als Notnagel für Pleitekandidaten, sondern als Förderer für aussichtsreiche Investitionen.
Die Laufzeit der Bürgschaft hängt von der Lebensdauer der damit finanzierten Investition ab. So werden bei Gebäuden, Betriebseinrichtung oder Maschinen die üblichen Abschreibungsfristen zugrunde gelegt. Wichtig zu wissen: Wenn Sie mit Hilfe der Bürgschaftsbank Ihre Finanzierung optimieren wollen, sollten Sie auch die dafür anfallenden Kosten in Ihre Rechnung mit einkalkulieren. Trotz der Gebühren ist diese Finanzierungshilfe attraktiv – immerhin kann sie dabei helfen, die Kreditkonditionen um mehrere Prozentpunkte zu senken oder das Darlehen überhaupt erst möglich zu machen.
Mehr Infos gibt es beim Verband deutscher Bürgschaftsbanken.







