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	<title>Finanzen-fuer-Freie.de &#187; Versicherungen</title>
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	<description>Der kostenlose Finanzratgeber für Freelancer und Selbstständige</description>
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		<title>Krankenversicherung: Lückenhafter Schutz bei Geschäftsreisen ins Ausland</title>
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		<pubDate>Fri, 07 Nov 2008 15:31:14 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Versicherungen]]></category>
		<category><![CDATA[Geschäftsreise]]></category>
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		<description><![CDATA[Schön, wenn man zwischendurch auch mal als Freiberufler ein Auslandsprojekt hat. Schlecht, wenn man dann im Ausland krank wird oder einen Unfall hat. Und noch schlechter ist es dann festzustellen, dass womöglich ein Teil der Behandlungskosten nicht erstattet wird.
Egal ob ein Selbstständiger privat oder gesetzlich krankenversichert ist: Der Versicherungsschutz auf Auslandsreisen ist zunächst einmal nicht [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Schön, wenn man zwischendurch auch mal als Freiberufler ein Auslandsprojekt hat. Schlecht, wenn man dann im Ausland krank wird oder einen Unfall hat. Und noch schlechter ist es dann festzustellen, dass womöglich ein Teil der Behandlungskosten nicht erstattet wird.</p>
<p>Egal ob ein Selbstständiger privat oder gesetzlich krankenversichert ist: Der Versicherungsschutz auf Auslandsreisen ist zunächst einmal nicht lückenlos abgedeckt. Selbst in EU-Ländern kann es vorkommen, dass Ärzte und Krankenhäuser bei Ausländern den teureren Privattarif abrechnen. Wer dann Mitglied bei einer gesetzlichen Krankenkasse ist, muss dann einen Teil der Kosten selbst übernehmen. Bei privaten Krankenversicherungen kommt es darauf an, ob der Versicherungsschutz im Ausland ausdrücklich enthalten ist oder nicht – im Zweifelsfall sollten Sie lieber nachfragen anstatt sich auf Vermutungen zu verlassen.</p>
<p>Speziell für Auslandsreisen gibt es zu günstigen Tarifen von meist weniger als zehn Euro pro Jahr Auslandsreise-Krankenversicherungen, die diese Lücke scheinbar schließen. Scheinbar deshalb, weil die Frage nach beruflichen Auslandsreisen je nach Versicherer ganz unterschiedlich gehandhabt wird. Manche Versicherer decken sowohl private wie auch geschäftliche Auslandsreisen ab, andere beschränken den Schutz auf private Reisen.</p>
<p>Beschränkt ist die Absicherung überdies auf Reisen, die je nach Versicherer maximal sechs bis sieben Wochen dauern. Wer länger am Stück im Ausland bleibt, verliert nach Ablauf dieser Frist bis zu seiner Rückkehr den Versicherungsschutz. Bei längerem Auslandsaufenthalt sind dann spezielle Versicherung auf Tagessatzbasis abzuschließen, deren Gesamtkosten sich dann nach der Dauer der Reise richten.</p>
<p><strong>Tipp:</strong> Wenn Sie häufiger auch mal geschäftlich im Ausland unterwegs sind, sollten Sie beim Abschluss einer Auslandsreise-Krankenversicherung unbedingt darauf achten, dass ausdrücklich auch Geschäftsreisen mit eingeschlossen sind.</p>
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		<title>Krankentagegeld: Worauf es ab Januar 2009 ankommt</title>
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		<pubDate>Tue, 28 Oct 2008 12:05:35 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Versicherungen]]></category>
		<category><![CDATA[Krankenversicherung]]></category>

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		<description><![CDATA[Ab dem 1. Januar 2009 fällt für gesetzlich versicherte Selbstständige das Krankentagegeld weg. Bislang gab es ab der siebten Krankheitswoche Krankengeld von der Kasse – automatisch gilt bis Ende 2008 diese Regelung allerdings nur für diejenigen, die als Selbstständige pflichtversichert sind, also beispielsweise die Pflichtmitglieder der Künstlersozialkasse.
Für freiwillig gesetzlich Versicherte gab es schon bislang unterschiedliche [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Ab dem 1. Januar 2009 fällt für gesetzlich versicherte Selbstständige das Krankentagegeld weg. Bislang gab es ab der siebten Krankheitswoche Krankengeld von der Kasse – automatisch gilt bis Ende 2008 diese Regelung allerdings nur für diejenigen, die als Selbstständige pflichtversichert sind, also beispielsweise die Pflichtmitglieder der Künstlersozialkasse.</p>
<p>Für freiwillig gesetzlich Versicherte gab es schon bislang unterschiedliche Regelungen. Manche Kassen boten ihren selbstständigen Mitgliedern nur einen so genannten ermäßigten Tarif an, der zu einem etwas geringeren Beitragssatz von vornherein kein Krankengeld bietet. Andere Kassen ließen den Kunden die Wahl zwischen dem Normaltarif mit und dem günstigeren Tarif ohne Krankengeld.</p>
<p>Nun wird ab Anfang 2009 das Krankengeld für Selbstständige aus dem Leistungskatalog der Standardtarife gestrichen. Darauf können Sie als Freelancer oder Selbstständiger auf unterschiedliche Weise reagieren.</p>
<p><strong>Alternative 1: Wahltarif bei der gesetzlichen Krankenkasse</strong></p>
<p>Jede Kasse wird ab Januar einen Wahltarif für Selbstständige anbieten, der gegen Aufpreis das Krankentagegeld einschließt. Allerdings binden Sie sich bei solchen Tarifen für drei Jahre an die Krankenkasse, und Sie können selbst bei einer Beitragserhöhung nicht vorzeitig kündigen.</p>
<p><strong>Alternative 2: Private Zusatzversicherung</strong></p>
<p>Wenn Sie im Standardtarif der Krankenkasse bleiben wollen, können Sie über eine private Zusatzversicherung das Krankentagegeld sichern. Vergleichen Sie dabei auf jeden Fall das Angebot Ihrer Krankenkasse mit den Konditionen privater Assekuranzen – und berücksichtigen Sie dabei, dass Sie sich mit einer privaten Zusatzversicherung die Flexibilität beim Kassenwechsel erhalten. Auf der anderen Seite wird die private Versicherung vor dem Abschluss eine Gesundheitsprüfung durchführen, so dass chronisch Kranke oder Allergiker möglicherweise mit höheren Kosten rechnen müssen.</p>
<p><strong>Alternative 3: Selbst vorsorgen</strong></p>
<p>Die Krankentagegeldversicherung ist sowohl bei den Krankenkassen wie auch bei privaten Versicherungen keine billige Angelegenheit: Je nach Alter, Höhe der Absicherung und Beginn der Krankentagegeldzahlung können monatliche Kosten von 20 bis 100 Euro auf Sie zukommen. Wenn Sie für den Krankheitsfall einige tausend Euro auf einem Tagesgeldkonto parken, können Sie damit einige Krankheitwochen überbrücken. Und wenn Sie gesund bleiben, ist das Geld nicht weg. Nachteil: Bei extrem langen Krankheiten kann eine solche Reserver möglicherweise nicht ausreichend sein.</p>
<p><strong>Tipp</strong>: Prüfen Sie Ihren Bedarf genau und holen Sie verschiedene Angebote ein. Um Kosten zu sparen, empfiehlt sich der Auszahlungsbeginn frühestens ab der fünften Krankheitswoche. Für die Überbrückung bis zu diesem Zeitpunkt sollte eine ausreichende Geldreserve vorhanden sein.</p>
<p>&#8212;&#8212;-</p>
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		<title>Sozialversicherung und nebenberufliche Selbstständigkeit</title>
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		<pubDate>Mon, 20 Oct 2008 16:44:43 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Nebenjob]]></category>
		<category><![CDATA[Versicherungen]]></category>
		<category><![CDATA[Krankenversicherung]]></category>

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		<description><![CDATA[Wenn Sie ein Mini-Unternehmen im Nebenjob führen, sind Sie in aller Regel bereits sozialversichert &#8211; entweder als Arbeitnehmer im Hauptberuf, als Student bei den Eltern oder als ansonsten nicht berufstätiger Ehepartner beim Ehemann oder bei der Ehefrau. Dabei stellt sich jedoch die Frage, ob Sie zusätzliche Sozialabgaben entrichten müssen, wenn Sie nebenbei noch Gewinne aus [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Wenn Sie ein Mini-Unternehmen im Nebenjob führen, sind Sie in aller Regel bereits sozialversichert &#8211; entweder als Arbeitnehmer im Hauptberuf, als Student bei den Eltern oder als ansonsten nicht berufstätiger Ehepartner beim Ehemann oder bei der Ehefrau. Dabei stellt sich jedoch die Frage, ob Sie zusätzliche Sozialabgaben entrichten müssen, wenn Sie nebenbei noch Gewinne aus Ihrer selbstständigen Tätigkeit erzielen.
<p><strong>Arbeitnehmer sind auf der sicheren Seite</strong></p>
<p>Allgemein gilt: Wer seinen Hauptberuf als Arbeitnehmer ausübt, über seinen Arbeitgeber sozialversichert ist und sich nebenher als Selbstständiger noch etwas hinzuverdient, muss als Solo-Unternehmer in der Regel mit keinen zusätzlichen Beiträgen für die Krankenkasse rechnen. Eine Beitragspflicht bei der Krankenkasse kann hingegen entstehen, wenn eine zusätzliche Arbeitskraft mit mehr als 400 Euro Monatslohn eingestellt wird. Eine Pflichtversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung gibt es für neben- und hauptberuflich Selbstständige nur in Ausnahmefällen.
<p><strong>Bei Mitversicherten kommt es auf den Gewinn an</strong></p>
<p>Für diejenigen, die eine Mini-Selbstständigkeit starten und als nicht berufstätige Ehepartner über den Ehemann oder die Ehefrau beitragsfrei krankenversichert sind, gilt die <b>355-Euro-Grenze</b>: Wenn das monatliche Einkommen diesen Betrag nicht übersteigt, bleibt die beitragsfreie Mitversicherung bestehen. Als monatliches Einkommen ist dabei der durch 12 geteilte Jahresgewinn definiert. Liegt der Gewinn über dieser Grenze, dann endet die kostenlose Mitversicherung in der Krankenkasse des Ehepartners.</p>
<p>Die Konsequenz: Wer sich nicht anderweitig krankenversichert, muss sämtliche Arzt-, Krankenhaus- und Medikamentenrechnungen selbst bezahlen. Daher ist beim Ausschluss aus der kostenlosen Mitversicherung schnelles Handeln angesagt; zur Wahl steht dabei die freiwillige Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung oder der Abschluss einer Privatversicherung. <b>Die gleichen Regeln gelten auch für Studenten</b>, die in der Krankenkasse ihrer Eltern kostenlos mitversichert sind. </p>
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		<title>Die Künstlersozialkasse</title>
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		<pubDate>Mon, 20 Oct 2008 16:28:20 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Versicherungen]]></category>
		<category><![CDATA[Künstlersozialkasse]]></category>

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		<description><![CDATA[Wenn Sie glauben, die Künstlersozialkasse würde nur Malern, Bildhauern, Schauspielern oder anderen Angehörigen der leider nur allzu oft brotlosen Kunstberufe offenstehen, täuschen Sie sich. Auch freie Journalisten, Werbetexter, Fotografen oder Grafikdesigner können die staatlich subventionierten Leistungen der Künstlersozialkasse zu ihrem Vorteil nutzen.
Allerdings steht die Künstlersozialkasse nicht allen Selbständigen offen. Aufgrund ihres gesetzlichen Auftrags versichert die [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Wenn Sie glauben, die Künstlersozialkasse würde nur Malern, Bildhauern, Schauspielern oder anderen Angehörigen der leider nur allzu oft brotlosen Kunstberufe offenstehen, täuschen Sie sich. Auch freie Journalisten, Werbetexter, Fotografen oder Grafikdesigner können die staatlich subventionierten Leistungen der Künstlersozialkasse zu ihrem Vorteil nutzen.</p>
<p>Allerdings steht die Künstlersozialkasse nicht allen Selbständigen offen. Aufgrund ihres gesetzlichen Auftrags versichert die Kasse nur Selbstständige in künstlerischen oder publizistischen Berufen. In den Künstlersozialkasse-Bestimmungen wird detailliert aufgelistet, welche Berufsgruppen Zugang zur günstigen Sozialversicherung haben. Die erste Unterteilung erfolgt in die Bereiche Wort, Musik, bildende Kunst und darstellende Kunst. Innerhalb der einzelnen Bereiche können sich dann Selbständige aus verschiedenen Berufen versichern. </p>
<p><strong>Schwerpunkt der Tätigkeit ist ausschlaggebend</strong></p>
<p>Weil sich bei freien Kreativen künstlerische und technische oder beratende Leistungen oft überschneiden, beurteilt die Künstlersozialkasse bei der Aufnahme, ob der Schwerpunkt der Tätigkeit in der Kreation anzusiedeln ist. Dabei wird die Arbeitsleistung als Ganzes betrachtet. Wer beispielsweise als freier Grafiker seinen Kunden ein Komplettpaket aus Beratung, Entwurf und Satz anbietet, schafft nach den Künstlersozialkasse-Bestimmungen aufgrund der kreativen Komponente insgesamt eine künstlerische Leistung. Ein Webdesigner, der überwiegend die Entwürfe von Grafikern in HTML-Programmierung umsetzt, ist hingegen auch dann von der Künstlersozialkasse ausgeschlossen, wenn er ein Grafikdesign-Studium absolviert hat.</p>
<p><b>Wichtig:</b> Grundvoraussetzung ist überdies, dass Sie keine Angestellten beschäftigen und nicht in einer Rechtsform wie GmbH oder Ltd. firmieren. Beschäftigt werden dürfen lediglich Minijobber und &#8211; sofern eine Berechtigung vorhanden ist &#8211; Auszubildende.</p>
<p>Wenn Sie in die Künstlersozialkasse aufgenommen werden, bleiben Sie auch als Selbstständiger Pflichtmitglied Ihrer gesetzlichen Kranken- oder Ersatzkasse. Die Künstlersozialkasse fungiert sozialversicherungstechnisch als Arbeitgeber, der von den Versicherten die üblichen Arbeitnehmerbeiträge zur Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung einsammelt. Der Clou: Als Versicherter müssen Sie nur den 50-prozentigen Arbeitnehmeranteil bezahlen, der Rest der Sozialversicherungsbeiträge wird aus pauschalen Abgaben von Verlagen und anderen Verwertern von Urheberrechten sowie aus staatlichen Zuschüssen bestritten. </p>
<p>Als gesetzliche Sozialversicherung errechnet die Künstlersozialkasse ihre Beiträge aus der Höhe Ihres Einkommens. Dabei zählen nicht die tatsächlich erzielten Einnahmen, sondern eigene Schätzungen des Versicherungsnehmers, die jedes Jahr bis Ende November für das Folgejahr abgegeben werden müssen. Wenn sich im Lauf des Jahres Korrekturbedarf ergibt, können die Versicherten ihre Einkommensschätzungen jederzeit korrigieren. Die Beitragsanpassung erfolgt jeweils zum Folgemonat, <b>rückwirkende Änderungen gibt es bei der Künstlersozialkasse nicht</b>. Die unterjährige Neueinschätzung des Einkommens ist keine Muss-, sondern eine Kann-Regelung.</p>
<p><strong>Fünf Jahre Wahlrecht</strong></p>
<p>In den ersten fünf Jahren nach der Existenzgründung haben Sie als freier Kreativer die Wahl: Sie können sich entweder in der Künstlersozialkasse oder privat versichern. Weil in den ersten Jahren das Einkommen meist recht niedrig ist, können Sie von den günstigen Beiträgen der Künstlersozialkasse profitieren. Falls Sie sich lieber privat versichern wollen, können Sie sich für die ersten fünf Jahre von der gesetzlichen Versicherung über die Künstlersozialkasse befreien lassen. Doch Vorsicht: Die Rückkehr in die Künstlersozialkasse ist nur bis zum Ende des fünften Jahres möglich. Wenn Sie bis dahin keinen Antrag auf Ende der Befreiung gestellt haben, müssen Sie sich künftig privat versichern.</p>
<p><b>Tipp:</b> Weil bei der Künstlersozialkasse die Hälfte der Sozialversicherungsbeiträge aus Verwerterabgaben und Staatszuschüssen bestritten wird, rechnet sich der Umstieg in die Privatvorsorge für die wenigsten &#8211; schließlich sind Familienmitglieder ohne eigenes Einkommen zum Nulltarif mitversichert, und es fließen Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung. Daher sollten Sie in der Künstlersozialkasse bleiben, wenn Sie hineindürfen. Die Grundversorgung der gesetzlichen Vorsorgekasse können Sie dann je nach Bedarf mit privaten Zusatzversicherungen oder Vorsorgesparplänen ergänzen.</p>
<p><a href="http://www.kuenstlersozialkasse.de/" target="_blank">Link zur Künstlersozialkasse</a></p>
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		<title>Krankenversicherung: Kasse oder privat?</title>
		<link>http://www.finanzen-fuer-freie.de/2008/10/krankenversicherung-kasse-oder-privat/</link>
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		<pubDate>Mon, 20 Oct 2008 16:26:55 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Versicherungen]]></category>
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		<description><![CDATA[Als Selbstständiger können Sie sich entweder als freiwilliges Mitglied bei einer gesetzlichen Krankenkasse oder bei einer privaten Krankenversicherung versichern. Dabei scheint auf den ersten Blick oft die Privatversicherung die bessere Alternative zu sein &#8211; schließlich bekommen Sie dort gerade als gutverdienender Selbstständiger oft zu niedrigeren Beiträgen bessere Leistungen. Allerdings fällt die Entscheidung nur selten eindeutig [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Als Selbstständiger können Sie sich entweder als freiwilliges Mitglied bei einer gesetzlichen Krankenkasse oder bei einer privaten Krankenversicherung versichern. Dabei scheint auf den ersten Blick oft die Privatversicherung die bessere Alternative zu sein &#8211; schließlich bekommen Sie dort gerade als gutverdienender Selbstständiger oft zu niedrigeren Beiträgen bessere Leistungen. Allerdings fällt die Entscheidung nur selten eindeutig zugunsten der privaten Police aus. Welche Alternative wirklich für Sie besser ist, hängt von einigen ganz individuellen Faktoren ab.</p>
<p>Das Argument &quot;Bessere Leistung für weniger Geld&quot; stimmt bei gutverdienenden Singles und kinderlosen Doppelverdienern: Ob Sie als Selbstständiger nur 2.000 Euro pro Monat verdienen oder Einkommensmillionär sind, spielt keine Rolle &#8211; die Prämien der Privatversicherer sind unabhängig vom Einkommen. Die Beiträge der privaten Anbieter sind dennoch sehr unterschiedlich, was nicht allein durch die unterschiedliche Kostensätze der einzelnen Gesellschaften bedingt ist. </p>
<p><strong>Private Krankenversicherung: Keine einheitliche Tarifstruktur</strong></p>
<p>Im Gegensatz zum weitgehend einheitlichen Leistung der gesetzlichen Kassen ist jede Privatversicherung ein individuell geschnürtes Versicherungspaket. Zwar ist darin auch die obligatorische Übernahme stationärer und ambulanter Behandlungen enthalten. Wie tief jedoch die Kasse bei Zahnersatz, Brillen, Krankentagegeld oder Heilpraktiker-Behandlungen in die Tasche greifen muss, hängt vom jeweiligen Tarif ab. Je umfangreicher die Leistung, desto teurer werden die Beiträge für den Versicherten. Umgekehrt kann jedoch ein verminderter Leistungsumfang oder ein Selbstbehalt vereinbart werden, um den Beitrag niedrig zu halten.</p>
<p>Besonders attraktiv für Privatversicherte sind die großzügigen Angebote der Versicherungen bei der Übernahme von Zahnersatzkosten oder Krankenhaustagegeld. Dazu kommt, dass Privatpatienten bei vielen Ärzten und Therapeuten eine bevorzugte Behandlung genießen. Das liegt schlichtweg daran, dass hier weitaus höhere Kostensätze als gegenüber den gesetzlichen Kassen abgerechnet werden dürfen.</p>
<p>Allerdings sollten Sie bedenken: Trotz günstiger Beiträge und attraktiver Leistungen ist die private Krankenversicherung auch für gutverdienende Selbstständige nicht zwangsläufig die beste Wahl. Während Kinder und Ehepartner ohne eigenes Einkommen bei der gesetzlichen Kasse zum Nulltarif mitversichert sind, kostet bei den Privatkassen jedes zusätzlich zu versichernde Familienmitglied extra. Selbst wenn Sie als freiwilliges Kassenmitglied den maximalen Beitrag zahlen, neigt sich zuweilen schon beim ersten Kind die Waage zugunsten der gesetzlichen Kasse.</p>
<p><strong>Gesetzliche Krankenkasse: Weniger Beiträge in schlechten Zeiten</strong>
<p>Überdies können Sie in schlechten Zeiten Ihre Beitragskosten als freiwilliges Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse senken. Die Kassen richten die Höhe der Monatsbeiträge an der Höhe Ihres Jahreseinkommens aus. Wenn Sie der Kasse gegenüber darlegen können, dass Sie im laufenden Jahr deutlich schlechter verdienen als bisher, erhalten Sie für solche Phasen einen Nachlass auf den Beitrag.</p>
<p>Ebenfalls für die gesetzliche Kasse spricht die Tatsache, dass private Krankenversicherer ihre Kunden sorgfältig auswählen. Beim Aufnahmeantrag müssen Sie Daten und Fakten zum Gesundheitszustand offenlegen &#8211; wie beispielsweise chronische Krankheiten, Operationen oder Allergien. Ist Ihr Krankheitsregister zu lang, kann die Versicherung die Aufnahme verweigern oder einen happigen Risikozuschlag verlangen. </p>
<p><b>Achtung:</b> Wenn Sie dem privaten Versicherer wichtige Risikofaktoren verschwiegen, wird unter Umständen sogar nachträglich die Leistung verweigert. Daher ist es wichtig, alle Gesundheitsfragen lückenlos zu beantworten.</p>
<p>Die Entscheidung für oder gegen den Ausstieg aus der gesetzlichen Kasse sollte auf jeden Fall gründlich überlegt sein &#8211; denn diesen Schritt können Sie nicht ohne weiteres wieder rückgängig machen. Als &quot;Aussteiger&quot; sollten Sie sich darüber im klaren sein: Wer einmal draußen ist, bleibt auch draußen!</p>
<p></p>
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		<title>Die Berufsunfähigkeit-Versicherung</title>
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		<pubDate>Mon, 20 Oct 2008 15:48:10 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
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		<category><![CDATA[Berufsunfähigkeit]]></category>
		<category><![CDATA[Risiko]]></category>

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		<description><![CDATA[Die private Absicherung für den Fall der Berufsunfähigkeit zählt zu den wichtigsten Vorsorgemaßnahmen, die Sie treffen sollten. Selbst wenn Sie noch Mitglied in der gesetzlichen Rentenversicherung sein sollten, reichen deren Leistungen im Ernstfall zumeist bei weitem nicht aus. 
Dazu kommt: Für die gesetzliche Rentenversicherung zählt im Fall der eingeschränkten oder vollständigen Erwerbsunfähigkeit lediglich, wie viele [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Die private Absicherung für den Fall der Berufsunfähigkeit zählt zu den wichtigsten Vorsorgemaßnahmen, die Sie treffen sollten. Selbst wenn Sie noch Mitglied in der gesetzlichen Rentenversicherung sein sollten, reichen deren Leistungen im Ernstfall zumeist bei weitem nicht aus. </p>
<p>Dazu kommt: Für die gesetzliche Rentenversicherung zählt im Fall der eingeschränkten oder vollständigen Erwerbsunfähigkeit lediglich, wie viele Stunden pro Tag gearbeitet werden können. Weil dabei der bisher ausgeübte Beruf keine Rolle spielt, kann beispielsweise eine selbstständige Unternehmensberaterin gezwungen werden, zu niedrigerem Lohn eine Stelle als Pförtnerin anzutreten. Für die damit verbundene Einkommensminderung zahlt die Staatskasse keinen Ausgleich. Nur wer weniger als drei Stunden pro Tag arbeiten kann, hat Anspruch auf die staatliche Erwerbsunfähigkeitsrente. Bei drei bis sechs Stunden gibt es die Hälfte, und wer länger arbeiten kann, bekommt kein Geld von der gesetzlichen Rentenversicherung.</p>
<p><strong>Der billigste Anbieter ist nicht immer der beste</strong></p>
<p>Wenn Sie eine private Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen wollten, sollten Sie das Kleingedruckte sorgfältig vergleichen &#8211; denn der billigste Anbieter ist längst nicht immer die beste Alternative. Das beginnt schon bei der Antragstellung: Wenn Sie Allergien oder chronische Leiden haben, werden Sie von manchen Versicherungen entweder gar nicht erst aufgenommen oder mit happigen Risikozuschlägen belegt. Die Vorgehensweise ist dabei alles andere als einheitlich. Was der eine Anbieter noch großzügig akzeptiert, kann für seinen Konkurrenten schon ein Grund für die Ablehnung des Antrags sein. Aus diesem Grund ist es sinnvoll, bei mehreren Versicherern Probeanträge zu stellen &#8211; hierbei sollte der Antrag deutlich als &quot;unverbindlicher Probeantrag&quot; gekennzeichnet werden.</p>
<p>Auch bei den Leistungen gibt es große Unterschiede. Die private Berufsunfähigkeitsversicherung tritt nämlich nicht automatisch dann ein, wenn der Versicherte eine gesetzliche Erwerbsunfähigkeitsrente bezieht. Zwar gibt es für die Leistungen der Versicherer einen vorgeschriebenen Mindeststandard &#8211; aber der ist mehr als dürftig. Ob ein einzelner Versicherer seinen Kunden mehr Schutz bietet, lässt sich erst beim genauen Studieren der Vertragsklauseln erkennen.</p>
<p>Gerade für Selbstständige in hochqualifizierten Berufen ist es von großer Bedeutung, dass der Versicherer auf die so genannte <b>abstrakte Verweisung</b> verzichtet. Mit dem Vorbehalt des Verweisungsrechts lassen sich nämlich viele Anbieter eine Hintertür offen, durch die sie ihrer Zahlungspflicht entkommen können. Wie bei der gesetzlichen Versicherung können die Kunden dann dazu verpflichtet werden, im Fall der Berufsunfähigkeit auf einen geringer qualifizierten und schlechter bezahlten Job umzusatteln. Verzichtet der Anbieter auf diese Klausel, muss er schon dann bezahlen, wenn der Versicherungsnehmer seinem Beruf oder einer vergleichbaren Tätigkeit nicht mehr nachgehen kann. Kundenfreundliche Klauseln sehen daher vor, dass die Berufsunfähigkeit schon dann eintritt, wenn entweder ein konkret bezeichneter Beruf oder der &quot;Beruf, der der bisherigen Lebensstellung entspricht&quot; nicht mehr ausgeübt werden kann.</p>
<p>Ein weiteres wichtiges Kriterium ist die so genannte <b>6-Monats-Prognose</b>. Hier verpflichtet sich die Versicherung zur Zahlung der Rente, wenn ein Arzt die voraussichtliche Berufsunfähigkeit für die nächsten sechs Monate bescheinigt.</p>
<p><strong>Rückwirkende Rentenzahlung schützt vor finanziellen Verlusten</strong></p>
<p>Wird der Versicherte berufsunfähig, muss er dies innerhalb von drei Monaten der Versicherung melden. Üblicherweise steht dem Kunden bei verspäteter Mitteilung die Rentenzahlung erst ab dem Meldemonat zu. Manche Versicherer gewähren hingegen in solchen Fällen die <b>rückwirkende Rentenzahlung</b> ab dem tatsächlichen Eintritt der Berufsunfähigkeit. Diese kundenfreundliche Klausel schützt davor, dass wegen einer verspäteten Meldung bares Geld verloren geht. Bei den finanziellen Modalitäten ist es überdies von Vorteil, wenn die Versicherung beim Stellen des Leistungsantrags die Beiträge zinslos bis zur Entscheidung stundet.</p>
<p>Weil es bei der Berufsunfähigkeitsversicherung eher auf die tatsächliche Leistung im Bedarfsfall und weniger auf die Höhe der Beiträge ankommt, sollten Sie vor dem Abschluss vorrangig die Kundenfreundlichkeit der einzelnen Klauseln prüfen. Erst wenn bei vergleichbaren Leistungen unterschiedliche Beiträge verlangt werden, sollte die Wahl zu Gunsten des Anbieters mit der niedrigsten Prämie ausfallen. </p>
<p><b>Wichtig:</b> Achten Sie unbedingt darauf, dass beim Ausfüllen des Antrags die Fragen zur Gesundheit lückenlos beantwortet werden. Wenn Sie beispielsweise eine Allergie verschweigen, um den Prämienzuschlag zu sparen, graben Sie sich selbst eine Grube &#8211; denn wenn aufgrund einer nicht angegebenen Vorerkrankung der Beruf nicht mehr ausgeübt werden kann, darf die Versicherung die Rentenzahlung verweigern.</p>
<p><strong>Kombination nur mit Risiko-Lebensversicherung sinnvoll</strong></p>
<p>Die Versicherungen werden entweder als eigenständige Police oder in Kombination mit einer Lebens- oder Rentenversicherung angeboten. Die beste Alternative ist entweder die eigenständige Berufsunfähigkeitsversicherung oder die Kombination mit einer Risikolebensversicherung. Hier kann zu günstigen Beiträgen ein umfassender und flexibler Versicherungsschutz erzielt werden. </p>
<p><b>Vorsicht:</b> Unbedingt abzuraten ist die Verknüpfung mit einer kapitalbildenden Lebens- oder Rentenversicherung. Wenn nämlich aus irgendwelchen Gründen keine Sparraten mehr eingezahlt werden, verlieren Sie automatisch auch den Risikoschutz im Fall der Berufsunfähigkeit!</p>
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		<title>Warum die Berufs-Haftpflichtversicherung so wichtig ist</title>
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		<pubDate>Mon, 20 Oct 2008 15:43:05 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Versicherungen]]></category>
		<category><![CDATA[Haftung]]></category>

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		<description><![CDATA[Wer einen Schaden verursacht, muss dafür geradestehen – das ist die alltagstaugliche Beschreibung für den etwas sperrigen Begriff der Haftpflicht. In der Praxis hat sich schon des öfteren gezeigt, dass ein Missgeschick im schlimmsten Fall ruinöse Haftungsansprüche nach sich ziehen kann. Wenn durch einen versehentlich verursachten Unfall Menschen schwer verletzt werden und die Haftung in [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Wer einen Schaden verursacht, muss dafür geradestehen – das ist die alltagstaugliche Beschreibung für den etwas sperrigen Begriff der Haftpflicht. In der Praxis hat sich schon des öfteren gezeigt, dass ein Missgeschick im schlimmsten Fall ruinöse Haftungsansprüche nach sich ziehen kann. Wenn durch einen versehentlich verursachten Unfall Menschen schwer verletzt werden und die Haftung in einer lebenslangen Invaliditätsrente besteht, können durchaus sechsstellige Summen erreicht werden.</p>
<p>Die Haftpflichtversicherung schützt Sie vor solchen Ansprüchen: Sie prüft zunächst, ob der Anspruch überhaupt berechtigt ist – und wenn dies der Fall ist, übernimmt sie die geforderten Zahlungen. Im privaten Bereich braucht jeder Haushalt daher eine Privat-Haftpflichtversicherung, und bei Fahrzeugen ist die KFZ-Haftpflichtversicherung ohnehin obligatorisch.</p>
<p><strong>Keine Deckung über die Privat-Haftpflichtversicherung</strong></p>
<p>Wenn Sie selbstständig tätig sind, springt Ihre private Haftpflichtversicherung jedoch nicht ein, wenn der Haftungsanspruch im Rahmen Ihrer beruflichen Tätigkeit entstanden ist. Deshalb sollten Sie unbedingt eine Berufs-Haftpflichtversicherung abschließen.</p>
<p>Wie teuer eine solche Versicherung für Sie wird, hängt von mehreren Faktoren ab, nämlich von</p>
<ul>
<li>Ihrem ausgeübten Beruf,</li>
<li>der Größe Ihres Unternehmens,</li>
<li>der Vertragslaufzeit und</li>
<li>den Deckungssummen.</li>
</ul>
<p>Zum Beruf: Die Versicherungen kalkulieren ihre Tarife nach dem Berufsrisiko, und das kann je nach Berufsgruppe sehr unterschiedlich ausfallen. So stellen beispielsweise Freelancer aus der Werbebranche ein eher niedriges Risiko dar, weil die dort üblichen Streitigkeiten wie das Nichtgefallen eines Designs oder strittige Formulierungen im Text zwar ärgerlich sind, aber keine Haftungsfragen aufwerfen. Anders hingegen ist die Situation bei selbstständigen Bauingenieuren, wo Planungsfehler schon einmal Regressforderungen nach sich ziehen können.</p>
<p>Zur Größe des Unternehmens ist in diesem Zusammenhang eher Erfreuliches zu melden: Als Selbstständige ohne Angestellte werden Sie in aller Regel in die günstigste Tarifstufe innerhalb der Berufsgruppe eingeordnet.</p>
<p>Zur Vertragslaufzeit: In der Regel laufen Haftpflicht-Versicherungsverträge ein Jahr, und Sie können den Vertrag mit einer Frist von drei Monaten kündigen. Gerne werden aber auch Fünf-Jahres-Verträge angeboten, bei denen Sie deutlich weniger Prämie zahlen. Dafür binden Sie sich jedoch für fünf Jahre an denselben Versicherer.</p>
<p>Zu den Deckungssummen: Hier sollten Sie lieber auf Nummer sicher gehen und nicht mit der Einschränkung Ihres Versicherungschutzes ein paar Euro Jahresprämie sparen. Wenn nämlich die Deckungssumme auf 500.000 Euro begrenzt ist und der Schaden 750.000 Euro beträgt, müssen Sie die fehlende Viertelmillion aus eigener Tasche zahlen. Unterschieden wird dabei zumeist nach Sachschäden und Personenschäden. Jeweils drei bis fünf Millionen Euro sollten dabei auf jeden Fall abgedeckt sein. </p>
<p><strong>Sonderfall: Vermögensschaden-Haftpflicht</strong></p>
<p>Ein Sonderfall innerhalb der Haftpflichtversicherung ist die Vermögensschaden-Haftpflicht. Diese kommt immer dann zum Tragen, wenn keine Personen verletzt und keine Gegenstände beschädigt wurden, sondern der Geschädigte wegen Ihres Fehlers einen Teil seines Vermögens verloren hat. Alle Berufsgruppen mit beratender Funktion – zum Beispiel Anwälte, Finanzvermittler oder Unternehmensberater – sollten diesen Schutz in ihre Police mit einbeziehen.</p>
<p><b>Tipp:</b> Manche Versicherer bieten kostengünstige Kombinationen aus Privat- und Berufs-Haftpflichtversicherung an, oftmals bei bestimmten Berufsverbänden noch mit einem Gruppenrabatt bei Abschluss über den Versicherungsmakler des Verbands. Wenn Sie in einem Berufsverband organisiert sind, sollten Sie nach Möglichkeit auch dort ein Versicherungsangebot einholen.</p>
<p><strong>Umfrage: Was zahlen Sie?</strong></p>
<p>An dieser Stelle möchte ich gerne ein paar Daten aus der Praxis sammeln und veröffentlichen. Nutzen Sie einfach die Kommentarfunktion und nennen Sie &#8211; natürlich anonym &#8211; Ihre Versicherungskosten.</p>
<p><strong>Prämien aus der Praxis:</strong></p>
<p>Journalist, Mitglied im Deutschen Journalisten-Verband (DJV), Kombination aus Privat- und Berufs-Haftpflichtversicherung, Jahresprämie 93,70 Euro</p>
<p>Physiotherapeutin, nur Berufs-Haftpflichtversicherung, Jahresprämie 150,- Euro</p>
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		<title>Versicherungskosten minimieren als Existenzgründer</title>
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		<pubDate>Mon, 20 Oct 2008 14:45:15 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Existenzgründung]]></category>
		<category><![CDATA[Versicherungen]]></category>
		<category><![CDATA[Kostensparen]]></category>

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		<description><![CDATA[Die Existenzgründung ist in finanzieller Hinsicht eine schwierige Phase, weil das zuvor erzielte regelmäßige Einkommen wegfällt und die Umsätze erst im Lauf der Zeit eintrudeln. Auch wenn Sie ein finanzielles Polster für diese Durststrecke eingeplant haben, sollten Sie in der Gründungsphase Ihre Kosten so niedrig wie möglich halten.
Versicherungen können auch bei Freelancern und Freiberuflern schnell [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Die Existenzgründung ist in finanzieller Hinsicht eine schwierige Phase, weil das zuvor erzielte regelmäßige Einkommen wegfällt und die Umsätze erst im Lauf der Zeit eintrudeln. Auch wenn Sie ein finanzielles Polster für diese Durststrecke eingeplant haben, sollten Sie in der Gründungsphase Ihre Kosten so niedrig wie möglich halten.</p>
<p>Versicherungen können auch bei Freelancern und Freiberuflern schnell einen hohen dreistelligen Betrag im Monat verursachen, der die Liquidität des kleinen Unternehmens stark belasten kann. Daher sollten Sie in dieser Phase jede einzelne Versicherungspolice auf den Prüfstand stellen und nur den wirklich notwendigen Schutz weiterlaufen lassen.</p>
<p><strong>Welche Versicherungen Sie sofort brauchen:</strong></p>
<p>Absolut unverzichtbar ist die <b>Krankenversicherung</b>, weil Sie sonst jeden Arztbesuch und jeden Krankenhausaufenthalt aus eigener Tasche zahlen müssen. Als freiwilliges Mitglied in der gesetzlichen Krankenversicherung können Sie in den ersten Jahren mit Verlusten oder Mini-Gewinn von günstigen Mindestsätzen und von der kostenlosen Ehepartner- und Kinder-Mitversicherung profitieren. Der sofortige Wechsel zu einem privaten Krankenversicherer ist dagegen wenig ratsam – diese Überlegungen haben Zeit, bis Sie sich mit Ihrer Geschäftsidee am Markt etabliert haben. </p>
<p>Auch die <b>Berufs-Haftpflichtversicherung</b> sollte so früh wie möglich abgeschlossen werden, denn sie bietet Ihnen zu einem überschaubaren Jahresbeitrag umfassenden Schutz gegen Haftungsansprüche. Weitere Informationen zu dieser Versicherung finden Sie im Beitrag <a href="h-v-berufs-haftpflichtversicherung.php">&quot;Berufs-Haftpflichtversicherung&quot;</a>.</p>
<p><strong>Welche Versicherungen Sie später brauchen:</strong></p>
<p>Die Absicherung gegen <b>Berufsunfähigkeit</b> ist zwar wichtig, kann aber in den klammen Startjahren noch etwas zurückgestellt werden. Grund sind die hohen Kosten, für die Sie rund 800 bis 1.200 Euro pro Jahr einkalkulieren müssen. Es ist auf jeden Fall sinnvoller, nach drei oder vier Jahren eine vernünftige Berufsunfähigkeitsversicherung abzuschließen, als mit einem Spartarif wichtige Lücken offen zu lassen.</p>
<p>Eine <b>Risko-Lebensversicherung</b> dient dazu, die Familienangehörigen beim Tod des Versicherten finanziell abzusichern. Der sofortige Abschluss kann sinnvoll sein, wenn Sie hohe Investitionen getätigt und kleine Kinder haben. Wo keine Kinder zu versorgen sind und der Schuldenstand gering ist, kann jedoch diese Versicherung problemlos aufgeschoben werden.</p>
<p><b>Krankenzusatzversicherungen</b> sind vor allem beim Zahnersatz eine gute Sache, müssen aber nicht gleich bei der Existenzgründung abgeschlossen werden. Begnügen Sie sich in den Startjahren lieber zu Gunsten Ihrer Liquidität mit dem gesetzlichen Mindesschutz.</p>
<p><strong>Welche Versicherungen gekündigt oder ausgesetzt werden sollten:</strong></p>
<p><b>Kapitalbildende Lebens- und Rentenversicherungen</b> können zum Klotz am Bein werden, wenn Sie die monatlichen Sparraten anderweitig brauchen. Zwar ist die Kündigung oder Stilllegung mit Renditeeinbußen verbunden. Doch wenn Sie dadurch vermeiden können, dass Sie einen teuren Dispokredit mit zehn oder zwölf Prozent Zins aufnehmen müssen, ist das Aussetzen der Sparraten das kleinere Übel.</p>
<p><b>Rechtsschutzversicherungen</b> decken – sofern es sich nicht um eine explizite Versicherung für Selbstständige handelt – meist nur den privaten Bereich ab und bringen Ihnen damit als Existenzgründer keinen besonderen Nutzen. Mit der Kündigung können Sie einen dreistelligen Betrag im Jahr sparen.</p>
<p><b>Reiseversicherungen</b> zählen zu den Paketen, die oftmals irgendwann abgeschlossen worden sind und seitdem im Versicherungsordner schlummern. Vor allem Kombi-Pakete mit Reiserücktritt- und Gepäckversicherung können ganz schön teuer werden und sind nicht existenznotwendig. Deshalb: Kündigen Sie teuere Pakete und beschränken Sie sich auf eine Auslandsreise-Krankenversicherung, die für Singles weniger als zehn Euro pro Jahr und für Familien zwischen 15 und 20 Euro kostet.</p>
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