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	<title>Finanzen-fuer-Freie.de &#187; Recht</title>
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	<description>Der kostenlose Finanzratgeber für Freelancer und Selbstständige</description>
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		<title>Was bringt die neue Mini-GmbH?</title>
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		<pubDate>Wed, 22 Oct 2008 16:11:42 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[News Steuern und Recht]]></category>
		<category><![CDATA[Recht]]></category>
		<category><![CDATA[Haftung]]></category>
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		<category><![CDATA[Risiko]]></category>

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		<description><![CDATA[Die Frage nach der passenden Rechtsform stellt sich sowohl für Existenzgründer wie auch für etablierte Unternehmer. Für diejenigen, die freiberuflich oder als 1-Mann/Frau-Unternehmen unterwegs sind, gibt es ab dem 1. November mit der „Unternehmergesellschaft (UG)“ &#8211; im Volksmund schon bekannt als Mini-GmbH – eine neue Variante. Die spannende Frage ist: Was wird sie taugen?
Erst mal [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Die Frage nach der passenden Rechtsform stellt sich sowohl für Existenzgründer wie auch für etablierte Unternehmer. Für diejenigen, die freiberuflich oder als 1-Mann/Frau-Unternehmen unterwegs sind, gibt es ab dem 1. November mit der „Unternehmergesellschaft (UG)“ &#8211; im Volksmund schon bekannt als Mini-GmbH – eine neue Variante. Die spannende Frage ist: Was wird sie taugen?</p>
<p>Erst mal die Eckpunkte des neuen Gebildes:</p>
<ul>
<li>Das Startkapital beträgt nicht mindstens 25.000 Euro wie bei der normalen GmbH, sondern kann ab einem Euro frei festgelegt werden.</li>
<li>Ein Gründungsset in Form von Muster-Gesellschaftsvertrag und weiterer Formulare hilft dabei, die Firma mit minimalen Zeitaufwand und Gebühren von insgesamt 120 bis 130 Euro zu gründen. Zum Vergleich: Die GmbH-Gründung frisst locker ein paar Tausender.</li>
<li> Jedes Jahr muss ein Viertel des Gewinns zurückgestellt werden, bis ein Stammkapital von 25.000 Euro erreicht ist. Dann kann die Umfirmierung in eine reguläre GmbH erfolgen.</li>
</ul>
<p>Ist das jetzt der große Knaller für Freie und Einzelunternehmer? Ich finde, man sollte die neue Mini-GmbH trotz der durchaus vorhandenen Vorteile nicht überbewerten.</p>
<p><strong>Lieber UG als Ltd.</strong></p>
<p>Als Vorteil sehe ich, dass es damit eine vernünftige Alternative zur britischen Limited gibt. Ich habe immer ein mulmiges Gefühl, wenn ich mit einem Unternehmen zusammenarbeiten soll, das die berüchtigte Ltd.-Endung im Firmennamen führt und in einem Postfach in Birmingham residiert. Ebenfalls vorteilhaft ist, dass die Kosten für die Gründung viel niedriger sind als bei der GmbH. Man kann das Geld dann investieren anstatt den Notar und das Gericht zu alimentieren. Und wer sein Kleinunternehmen auch mit 10.000 Euro Eigenkapital solide finanzieren kann, hat nun eine Möglichkeit der Haftungsbeschränkung.</p>
<p>Aber gerade die Haftungsbeschränkung wird oftmals überschätzt. Natürlich ist es gut, wenn bei einer großen Kundenpleite oder einem nicht abgesicherten Haftungsfall nur die Firma über den Jordan geht und nicht auch noch Haus und Hof wegversteigert wird. Aber es sollte sich niemand die Illusion machen, dass man per Haftungsbeschränkung auch aus dem Finanzierungsrisiko rauskommt: Eine Bank will Sicherheiten sehen, und ohne persönliche Bürgschaft kann man aus den meisten Kreditanträgen höchstens noch Papierflieger machen.</p>
<p>Ein weiterer Nachteil für Kreative: Die Gründung einer Unternehmergesellschaft dürfte, weil sie eine juristische Person ist, wahrscheinlich zum Rauswurf aus der Künstlersozialkasse führen. Also Vorsicht, liebe Kolleginnen und Kollegen aus der schreibenden, gestaltenden oder musizierenden Zunft.</p>
<p>Sinnvoll könnte die UG für Kleinunternehmer sein, die aufgrund ihrer Tätigkeit – z.B. als Bauingenieure – ein relativ hohes Regressrisiko eingehen, wobei hier vieles über eine vernünftige Berufshaftpflichtversicherung abgedeckt werden kann. Zwiespältig ist die Begründung der Sinnhaftigkeit für Unternehmen, die als Großhändler oder ähnliches mit größeren Summen in finanzielle Vorleistung treten müssen und sich per Haftungsbeschränkung gegen eine Insolvenz von Großkunden absichern. Ich frage mich: Wird ein Einzelunternehmer, der in eine UG umfirmiert, noch denselben Lieferantenkredit erhalten? Ich vermute, eher nicht – und dann muss er über seine Bank vorfinanzieren, persönlich bürgen und hätte gleich Einzelunternehmer bleiben können.</p>
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		<title>Gewerbeanmeldung bei nebenberuflicher Selbstständigkeit</title>
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		<pubDate>Mon, 20 Oct 2008 16:40:36 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Recht]]></category>
		<category><![CDATA[Gewerbe]]></category>

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		<description><![CDATA[Wenn Sie eine gewerbliche Tätigkeit aufnehmen, müssen Sie dies beim örtlichen Gewerbeamt anmelden. Das gilt auch dann, wenn die Selbstständigkeit nur nebenberuflich ausgeübt wird. Die Gebühren liegen je nach Wohnort bei etwa 20 bis 50 Euro. Das Amt informiert dann weitere Behörden wie Finanzamt, Berufsgenossenschaft und IHK über die Gründung. Im Jahr der Existenzgründung und [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Wenn Sie eine gewerbliche Tätigkeit aufnehmen, müssen Sie dies beim örtlichen Gewerbeamt anmelden. Das gilt auch dann, wenn die Selbstständigkeit nur nebenberuflich ausgeübt wird. Die Gebühren liegen je nach Wohnort bei etwa 20 bis 50 Euro. Das Amt informiert dann weitere Behörden wie Finanzamt, Berufsgenossenschaft und IHK über die Gründung. Im Jahr der Existenzgründung und im Folgejahr muss generell kein IHK-Beitrag gezahlt werden.</p>
<p><b>Tipp:</b> Dauerhaft vom IHK-Beitrag befreit sind Gewerbetreibende, die weder im Handels- noch im Genossenschaftsregister eingetragen sind und deren jährlicher Gewerbeertrag 5.200 Euro nicht übersteigt.</p>
<p>Manche Berufe werden nicht als Gewerbe, sondern als freiberufliche Tätigkeit eingestuft. Dann besteht weder die Pflicht der gewerblichen Anmeldung noch die Zwangsmitgliedschaft in der IHK bei höheren Umsätzen. Allerdings werden nur solche Berufe als freie Berufe anerkannt, bei denen der Gewinn durch die persönliche Leistung und besondere Qualifikation erzielt wird. Dazu zählen die so genannten &quot;Katalogberufe&quot; wie Heilberufe, Anwälte, Steuerberater, Ingenieure, Lehrberufe und Künstler sowie ähnliche Berufe.</p>
<p><strong>Besonderheiten für Freiberufler und Handwerker</strong></p>
<p>Dabei ist jedoch nicht allein die Ausbildung, sondern vor allem die ausgeübte Tätigkeit entscheidend. Wenn beispielsweise ein Grafiker ausschließlich kreative Leistungen für Agenturen oder Unternehmen erbringt, ist er Freiberufler. Gründet er hingegen eine 1-Mann-Werbeagentur und bietet seinen Kunden die komplette Produktion von Werbemitteln &#8211; vor allem auch außerhalb seines angestammten Metiers &#8211; an, handelt es sich um einen Gewerbebetrieb.</p>
<p>Besonderheiten gelten bei der Selbstständigkeit in Handwerksberufen. In der Regel zieht auch die nebenberufliche Existenzgründung die Mitgliedschaft in der Handwerkskammer mit sich. Außerdem müssen die Gründer einen Meisterbrief vorweisen, wenn sie sich nicht in einem der so genannten &quot;zulassungsfreien&quot; Handwerksberufe selbstständig machen.</p>
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		<title>Was die Rechnung enthalten muss</title>
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		<pubDate>Mon, 20 Oct 2008 15:36:26 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Recht]]></category>
		<category><![CDATA[Rechnung]]></category>

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		<description><![CDATA[Ärgerlich, aber gar nicht so selten: Sie haben Ihre Leistung gebracht, der Kunde ist zufrieden, und Sie schicken ihm die Rechnung. Ein paar Tage später kommt der Anruf mit der Bitte, die Rechnung nochmals auszustellen, weil wichtige Angaben fehlen.
Das sind keine Schikanen des Kunden, sondern Anforderungen, die dessen Finanzamt stellt. Weil in den vergangenen Jahren [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Ärgerlich, aber gar nicht so selten: Sie haben Ihre Leistung gebracht, der Kunde ist zufrieden, und Sie schicken ihm die Rechnung. Ein paar Tage später kommt der Anruf mit der Bitte, die Rechnung nochmals auszustellen, weil wichtige Angaben fehlen.</p>
<p>Das sind keine Schikanen des Kunden, sondern Anforderungen, die dessen Finanzamt stellt. Weil in den vergangenen Jahren der Umsatzsteuerbetrug stark zugenommen hat, drücken Finanzämter bei der Steuerprüfung immer seltener ein Auge zu, weil Lieferantenrechnungen nicht hundertprozentig den formalen Anforderungen genügen. Daher sollten Sie lieber auf Nummer sicher gehen und Ihre Rechnungen mit allen erforderlichen Angaben versehen.</p>
<p>Eine Rechnung muss die folgenden Daten und Informationen enthalten:</p>
<ul>
<li>Den vollständigen Namen und die vollständige Anschrift des Rechnungsstellers.</li>
<li>Den vollständigen Namen und die vollständige Anschrift des Rechnungssempfängers.</li>
<li>Die komplette Steuernummer des Rechnungsstellers.</li>
<li>Eine fortlaufende Rechnungsnummer, die vom Rechnungssteller vergeben wird.</li>
<li>Die Art und Menge der gelieferten Ware oder der erbrachten Dienstleistung.</li>
<li>Das Datum der Lieferung oder der Leistungserbringung.</li>
<li>Das Datum der Rechnungsausstellung.</li>
<li>Den Nettobetrag ohne Umsatzsteuer.</li>
<li>Den Umsatzsteuersatz sowie den Umsatzsteuerbetrag.</li>
<li>Den zu zahlenden Gesamtbetrag inklusive Umsatzsteuer.</li>
</ul>
<p><strong>Kulantere Vorschriften bei Kleinbetragsrechnungen</strong></p>
<p>Bei der Abrechnung kleinerer Beträge gelten weniger scharfe Formvorschriften. Damit sollen Unternehmen entlastet werden, die wegen vieler kleiner Einzelrechnungen ohnehin schon einen hohen Verwaltungsaufwand haben. Der O-Ton aus der Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung (UStDV, Paragraf 33) lautet wie folgt:</p>
<p>Eine Rechnung, deren Gesamtbetrag 150 Euro nicht übersteigt, muss mindestens folgende Angaben enthalten:</p>
<ul>
<li>den vollständigen Namen und die vollständige Anschrift des leistenden Unternehmers,</li>
<li>das Ausstellungsdatum,</li>
<li>die Menge und die Art der gelieferten Gegenstände oder den Umfang und die Art der sonstigen Leistung und</li>
<li>das Entgelt und den darauf entfallenden Steuerbetrag für die Lieferung oder sonstige Leistung in einer Summe sowie den anzuwendenden Steuersatz oder im Fall einer Steuerbefreiung einen Hinweis darauf, dass für die Lieferung oder sonstige Leistung eine Steuerbefreiung gilt.</li>
</ul>
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		<title>Selbstständig oder scheinselbstständig?</title>
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		<pubDate>Mon, 20 Oct 2008 15:35:07 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Recht]]></category>
		<category><![CDATA[Scheinselbstständig]]></category>

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		<description><![CDATA[Viele Arbeitskonstellationen von Freelancern bewegen sich irgendwo zwischen der völligen Unabhängigkeit und dem Angestelltenverhältnis. Da gibt es &#34;feste Freie&#34;, deren regelmäßige Anwesenheit fast schon einen flexiblen Teilzeit-Arbeitsvertrag rechtfertigen könnte. Dann gibt es Projekt-Freelancer, die oft ein halbes oder ein ganzes Jahr beim gleichen Unternehmen an Entwicklungsprojekten mitarbeiten.
In diesem Zusammenhang fällt oft der Begriff der Scheinselbstständigkeit. [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Viele Arbeitskonstellationen von Freelancern bewegen sich irgendwo zwischen der völligen Unabhängigkeit und dem Angestelltenverhältnis. Da gibt es &quot;feste Freie&quot;, deren regelmäßige Anwesenheit fast schon einen flexiblen Teilzeit-Arbeitsvertrag rechtfertigen könnte. Dann gibt es Projekt-Freelancer, die oft ein halbes oder ein ganzes Jahr beim gleichen Unternehmen an Entwicklungsprojekten mitarbeiten.</p>
<p>In diesem Zusammenhang fällt oft der Begriff der Scheinselbstständigkeit. Hierbei handelt es sich um einen staatlichen Eingriff ins Vertragsverhältnis: Wenn die Sozialversicherung bei einer Betriebsprüfung zu dem Ergebnis kommt, dass freie Mitarbeiter praktisch dasselbe tun wie ein Arbeitnehmer, wird das Vertragsverhältnis als ein Arbeitsvertrag eingestuft.</p>
<p>In solchen Fällen müssen Auftraggeber oft über Jahre hinweg Sozialversicherungsbeiträge nachzahlen. Für Freelancer ist das Risiko hingegen begrenzt, weil sie maximal drei Monate Beiträge für die Kranken-, Renten-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung nachzahlen müssen. Ein Regressanspruch des Auftraggebers gegenüber dem Freelancer ist nicht möglich. Als Maßgabe für die Einordnung als Selbstständiger oder Arbeitnehmer dient <a href="http://bundesrecht.juris.de/sgb_4/__7.html" target="_blank">Paragraf 7 des Sozialgesetzbuches (SGB)</a>, wo die Weisungsabhängigkeit und die Eingliederung in die betriebliche Organisation als wichtigste Merkmale eines Arbeitnehmers genannt werden.</p>
<p><strong>Ein Langfrist-Projekt muss keine Scheinselbstständigkeit sein</strong></p>
<p>Was bedeutet das nun für Sie? Anhand dieser beiden Oberbegriffe haben sich einige Kriterien herauskristallisiert, die als Indizien bei der Trennung von Selbstständigkeit und Arbeitnehmertum dienen:</p>
<ul>
<li><b>Wirtschaftliche Abhängigkeit.</b> Wenn Sie mehr als 5/6 Ihres Gesamtumsatzes mit einem einzigen Auftraggeber erzielen, ist das ein Hinweis auf eine abhängige Beschäftigung – allerdings nicht zwingend.</li>
<li><b>Arbeitszeiten.</b> Feste Arbeitszeiten sprechen für eine abhängige Beschäftigung, freie Zeiteinteilung für Selbstständigkeit.</li>
<li><b>Einbindung.</b> Eigene Durchwahl, Auftreten gegenüber Geschäftspartnern des Auftraggebers als Mitarbeiter, Einbindung in Dienst- und Urlaubspläne, Anwesenheitspflicht bei jedem Abteilungs-Meeting: Das sind klare Merkmale eines Arbeitnehmers.</li>
<li><b>Persönliche Leistung.</b> Wenn Sie berechtigt sind, bei Bedarf Leistungen auch durch qualifizierte Dritte erbringen zu lassen, spricht das für eine echte Selbstständigkeit.</li>
<li><b>Verbote.</b> Verbietet Ihnen der Auftraggeber, für andere Unternehmen tätig zu werden? Dann wird er womöglich schneller Ihr Arbeitgeber als ihm lieb ist.</li>
</ul>
<p>Dabei kommt es nicht darauf an, dass eine bestimmte Anzahl der Kriterien erfüllt wird – entscheidend ist das Gesamtbild. So kann beispielsweise eine Grafikerin scheinselbstständig sein, wenn sie jeden Montag und Dienstag in der Werbeagentur erscheinen und nach Weisung des Abteilungsleiters arbeiten muss. Das wäre dann eine Teilzeitbeschäftigung, auch wenn sie die restlichen drei Arbeitstage mehr Umsatz mit anderen Auftraggebern macht.</p>
<p>Umgekehrt zieht die Einbindung in ein langfristiges Projekt nicht zwangsläufig die zwangsweise Arbeitnehmerschaft nach sich. Wenn Sie als IT-Entwickler an einem Ein-Jahres-Projekt mitarbeiten, aber innerhalb der fachlichen Vorgaben Ihre eigene Arbeitsweise selbstständig bestimmen können, sind Sie trotz der wirtschaftlichen Abhängigkeit während des Projektzeitraums selbstständig.</p>
<p><b>Tipp:</b> Unabhängig von der rechtlichen Frage der Scheinselbstständigkeit ist es natürlich sinnvoll, eine wirtschaftliche Abhängigkeit von einem einzelnen Kunden zu vermeiden. Je mehr Sie vom Auftraggeber abhängig sind, umso größer wird für ihn die Versuchung, die Daumenschrauben anzuziehen und Ihr Honorar zu drücken – und das können Sie vermeiden, wenn Sie genügend Ausweichmöglichkeiten haben.</p>
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		</item>
		<item>
		<title>Unbefristeter Leasingvertrag: Zahlen ohne Ende</title>
		<link>http://www.finanzen-fuer-freie.de/2008/10/unbefristeter-leasingvertrag-zahlen-ohne-ende/</link>
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		<pubDate>Mon, 20 Oct 2008 15:03:27 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Finanzierung]]></category>
		<category><![CDATA[Recht]]></category>
		<category><![CDATA[Leasing]]></category>

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		<description><![CDATA[Ein Fall aus der Praxis: Für den Internisten Rolf F. wurde das Leasing einer Telefonanlage zum kostspieligen Dauerbrenner. Weil er davon ausging, dass nach der vertraglich vereinbarten Amortisationsdauer von fünf Jahren die Anlage kostenlos in sein Eigentum übergehen werde, kümmerte er sich nicht um die Zahlung der monatlichen Raten. Doch die Leasinggesellschaft buchte die weitere [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Ein Fall aus der Praxis: Für den Internisten Rolf F. wurde das Leasing einer Telefonanlage zum kostspieligen Dauerbrenner. Weil er davon ausging, dass nach der vertraglich vereinbarten Amortisationsdauer von fünf Jahren die Anlage kostenlos in sein Eigentum übergehen werde, kümmerte er sich nicht um die Zahlung der monatlichen Raten. Doch die Leasinggesellschaft buchte die weitere drei Jahre ab – bis der Arzt die Zahlungen bemerkte und das Geld zurückfordern wollte.</p>
<p>Doch die Leasinggesellschaft stellte sich quer. Weil der Vertrag auf unbefristete Zeit abgeschlossen worden sei, müsse erst einmal fristgerecht zum Halbjahresende gekündigt werden. Auf die Rückzahlung der nach der Amortisationsfrist überwiesenen Raten habe der Kunde keinen Anspruch, weil er die Anlage weiter genutzt habe.</p>
<p><strong>Keine Ausgleichszahlung bei verspäteter Kündigung</strong></p>
<p>Mit dieser Aussage befindet sich die Leasinggesellschaft sogar juristisch auf der sicheren Seite, denn ein Urteil des Oberlandesgerichtes Hamm besagt sinngemäß: Der Zeitpunkt der Vollamortisation im unbefristeten Leasingvertrag ist nicht als Vertragsende auszulegen. Wer aussteigen will, muss fristgerecht kündigen – auch wenn wegen der vollen Amortisation der Anschaffungs- und Finanzierungskosten keine Ausgleichszahlung mehr zu leisten ist. (Aktenzeichen 13 U 132/98)</p>
<p>Weil viele Leasingverträge nach Ablauf der festen Grundmietdauer als unbefristeter Vertrag weitergeführt werden, lauert im Kleingedruckten eine Falle für unaufmerksame Zahler. Je nach Bedingungen der Gesellschaft sind manchmal sogar mehrmonatige Kündigungsfristen einzuhalten. Gerade bei Leasingverträgen mit kleinerem Volumen besteht die Gefahr, dass die Abbuchungen praktisch unkontrolliert durch die Buchhaltung laufen und damit im Extremfall über Jahre hinweg unbemerkt bleiben.</p>
<p><b>Tipp:</b> Wenn Sie sich bei der Finanzierung einer Investition für Leasing entscheiden, sollten Sie unbedingt die Amortisations- und Kündigungsfristen im Auge behalten, um unnötige Mehrausgaben zu vermeiden. Auf keinen Fall sollten Sie sich als Leasingnehmer darauf verlassen, dass sich zum gegebenen Zeitpunkt die Leasinggesellschaft bei Ihnen meldet. Zwar sprechen kundenfreundliche Anbieter ihre Klienten in Eigeninitiative an – doch für so manchen Leasinggeber sind die unbemerkt weiterlaufenden Zahlungen eine höchst willkommene Einnahmenquelle.</p>
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		<item>
		<title>Gewerbe oder freier Beruf?</title>
		<link>http://www.finanzen-fuer-freie.de/2008/10/gewerbe-oder-freier-beruf/</link>
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		<pubDate>Mon, 20 Oct 2008 14:11:49 +0000</pubDate>
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				<category><![CDATA[Recht]]></category>
		<category><![CDATA[Steuern]]></category>
		<category><![CDATA[Gewerbe]]></category>

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		<description><![CDATA[Wenn Sie in die Selbstständigkeit starten, müssen Sie sich überlegen, ob Sie als Freiberufler oder Gewerbetreibender tätig werden. Als Freiberufler sind Sie eindeutig im Vorteil, weil Sie

auch bei hohen Umsätzen bei der Umsatzsteuer die liquiditätsschonende Ist-Versteuerung wählen dürfen,
keine Gewerbesteuer zahlen müssen,
keine teuren IHK-Beiträge zu entrichten haben und
die zeitsparende und praktische Einnahme-Überschuss-Rechnung anstatt der umständlichen doppelten [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Wenn Sie in die Selbstständigkeit starten, müssen Sie sich überlegen, ob Sie als Freiberufler oder Gewerbetreibender tätig werden. Als Freiberufler sind Sie eindeutig im Vorteil, weil Sie</p>
<ul>
<li>auch bei hohen Umsätzen bei der Umsatzsteuer die liquiditätsschonende Ist-Versteuerung wählen dürfen,</li>
<li>keine Gewerbesteuer zahlen müssen,</li>
<li>keine teuren IHK-Beiträge zu entrichten haben und</li>
<li>die zeitsparende und praktische Einnahme-Überschuss-Rechnung anstatt der umständlichen doppelten Buchführung verwenden dürfen.</li>
</ul>
<p>Allerdings hat das Finanzamt ein gewichtiges Wort mitzureden, denn dort wird entschieden, ob Sie Vater Staat als Freiberufler akzeptiert. Wenn Sie bestimmten Berufsgruppen wie Rechtsanwälte, Ärzte oder Künstler angehören, ist das kein Problem, weil das die so genannten <b>Katalogberufe</b> sind. Diese Berufe sind sogar gesetzlich im <a href="http://bundesrecht.juris.de/estg/__18.html" target="_blank">Paragraf 18 des Einkommensteuergesetzes (EStG)</a> aufgelistet.</p>
<p><strong>Es zählen nicht nur Katalogberufe</strong></p>
<p>Dann gibt es noch ähnliche Berufe, bei denen die Einstufung als Freiberufler ebenfalls problemlos möglich ist. Das sind Berufe, die zwar nicht explizit in der gesetzlichen Liste aufgeführt sind, aber mit einem der dort benannten Berufe eine große Ähnlichkeit vorweisen.</p>
<p>Lässt sich Ihr ausgeübter Beruf nicht eindeutig zuordnen, haben sich in einschlägigen Gerichtsurteilen drei Kriterien herauskristallisiert, die einen freien Beruf kennzeichnen:</p>
<ul>
<li><b>Dienstleistung.</b> Ein freier Beruf ist immer eine Dienstleistung. Serienproduktion und Warenhandel sind hingegen K.O.-Kriterien.</li>
<li><b>Bildung und Begabung.</b> Ein freier Beruf erfordert entweder eine Hochschul-Ausbildung oder eine besondere schöpferische Begabung &#8211; das heißt konkret: Ein Freiberufler ist entweder Akademiker oder kreativ-künstlerisch tätig.</li>
<li><b>Persönliche Leistung.</b> Ein Freiberufler erwirtschaftet seinen Gewinn größtenteils aus seiner persönlichen Leistung und übernimmt für jeden Auftrag die ganze Verantwortung. Eine Grafikerin, die selbst nur noch auf Kundenaquise geht und ihre angestellten Grafiker designen lässt, ist demzufolge keine Freiberuflerin mehr.</li>
</ul>
<p>Die Grenzen zwischen den Berufsbildern werden immer fließender. Grafiker bieten Komplett-Produktionen inklusive Satz und Druck an, Software-Ingenieure bringen ihre Programme selbst auf den Markt, und Berater vermitteln Produkte und Leistungen von Dritten.</p>
<p><strong>Der Umsatzanteil entscheidet</strong></p>
<p>In solchen Fällen greifen wieder die oben genannten Abgrenzungsmerkmale: Ist ein IT-Freelancer freiberuflich in der hochqualifizierten Entwicklung tätig oder übernimmt er gewerbliche Routine-Programmierarbeiten? Überwiegt bei Komplettangeboten von Grafikern oder Webdesignern die kreative Leistung oder die gewerbliche Dienstleistung und Produktion?</p>
<p>Zu guter Letzt gibt es noch die Mischfälle, und das wiederum in zwei Varianten. Wenn Ihre freiberufliche und gewerbliche Tätigkeit nichts miteinander zu tun haben, können Sie getrennte Gewinnrechnungen machen und werden nur für den gewerblichen Einkommensanteil gewerbesteuerpflichtig. Das ist etwa der Fall, wenn Sie Werbetexter sind und nebenbei noch ein Reisebüro betreiben. Dann gibt es jedoch die bereits genannten Komplettangebote &#8211; und hier wird Gewerbesteuer auf den gesamten Umsatz kassiert, wenn die gewerbliche Komponente den Hauptanteil ausmacht. </p>
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		</item>
		<item>
		<title>Kostenloses Rechnungs-Tool</title>
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		<pubDate>Thu, 18 Sep 2008 16:25:08 +0000</pubDate>
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		<category><![CDATA[Recht]]></category>
		<category><![CDATA[Kostensparen]]></category>
		<category><![CDATA[Rechnung]]></category>

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		<description><![CDATA[Dirk Swierkowski hat mit RechnungEasyDS ein einfaches Tool zum automatisierten Erstellen von Rechnungen entwickelt. Nicht nur das Tool ist kostenlos (GPL-Lizenz, keine Pseudo-Demo-Shareware), sondern es läuft unter der ebenfalls kostenlosen OpenOffice-Tabellenkalkulation.
Für die meisten Einzelkämpfer dürfte das Mini-Programm genug mitbringen. Das Anlegen von Artikeln ist ebenso möglich wie das Zuordnen von USt-Sätzen oder das automatische Erstellen [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Dirk Swierkowski hat mit<a href="http://www.swierkowski-online.de/programm.htm#rgedsooo" target="_blank"> RechnungEasyDS</a> ein einfaches Tool zum automatisierten Erstellen von Rechnungen entwickelt. Nicht nur das Tool ist kostenlos (GPL-Lizenz, keine Pseudo-Demo-Shareware), sondern es läuft unter der ebenfalls kostenlosen OpenOffice-Tabellenkalkulation.<br />
Für die meisten Einzelkämpfer dürfte das Mini-Programm genug mitbringen. Das Anlegen von Artikeln ist ebenso möglich wie das Zuordnen von USt-Sätzen oder das automatische Erstellen einer Rechnungsliste. Wem das nicht genügt, der kann später immer noch ein leistungsfähigeres Programm kaufen, ohne einen Cent in den Sand gesetzt zu haben. Danke, Dirk!</p>
]]></content:encoded>
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		</item>
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		<title>Impressum aus dem Generator</title>
		<link>http://www.finanzen-fuer-freie.de/2008/09/impressum-aus-dem-generator/</link>
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		<pubDate>Tue, 02 Sep 2008 07:23:13 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[News Steuern und Recht]]></category>
		<category><![CDATA[Recht]]></category>
		<category><![CDATA[Impressum]]></category>

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		<description><![CDATA[In diese Falle tappt so mancher Existenzgründer: Die Domain ist reserviert, eine schnelle Startseite nach dem Motto &#8220;demnächst der Rest&#8221; ins Netz gestellt &#8211; und wo ist das Impressum? Ein gefundenes Fressen für die Abmahn-Mafia, und der Formfehler kann teuer zu stehen kommen.
Juristische Laien können ihr Impressum mit Hilfe eines kostenlosen Impressum-Generators zusammenstricken, zum Beispiel [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>In diese Falle tappt so mancher Existenzgründer: Die Domain ist reserviert, eine schnelle Startseite nach dem Motto &#8220;demnächst der Rest&#8221; ins Netz gestellt &#8211; und wo ist das Impressum? Ein gefundenes Fressen für die Abmahn-Mafia, und der Formfehler kann teuer zu stehen kommen.</p>
<p>Juristische Laien können ihr Impressum mit Hilfe eines kostenlosen Impressum-Generators zusammenstricken, zum Beispiel bei <a href="http://www.digi-info.de/de/netlaw/webimpressum/index.php" target="_blank">digi-info.de</a> oder bei <a href="http://www.e-recht24.de/impressum-generator/" target="_blank">eRecht24.de</a>. Natürlich ohne juristische Gewähr&#8230;</p>
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		<title>Abgemahnt?</title>
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		<pubDate>Mon, 01 Sep 2008 15:10:41 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[News Job und Alltag]]></category>
		<category><![CDATA[News Steuern und Recht]]></category>
		<category><![CDATA[Recht]]></category>
		<category><![CDATA[Abmahnung]]></category>

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		<description><![CDATA[Vom Verein zur Hilfe und Unterstützung gegen den Abmahnwahn gibt es ein Wiki und ein in der Online-Version kostenloses eBook für Abmahungs-Betroffene.
Meine Überlegung dazu: Es tummeln sich jede Menge halbseidener Abmahner herum, die schon wegen kleiner Formfehler in AGB/Impressum oder bei Nennung bestimmter Markennamen abkassiern. Das halte ich für Abzocke, auch wenn es vielleich juristisch [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Vom <a href="http://www.verein-gegen-den-abmahnwahn.de/" target="_blank">Verein zur Hilfe und Unterstützung gegen den Abmahnwahn</a> gibt es ein Wiki und ein in der Online-Version kostenloses eBook für Abmahungs-Betroffene.</p>
<p>Meine Überlegung dazu: Es tummeln sich jede Menge halbseidener Abmahner herum, die schon wegen kleiner Formfehler in AGB/Impressum oder bei Nennung bestimmter Markennamen abkassiern. Das halte ich für Abzocke, auch wenn es vielleich juristisch korrekt ist. Andererseits gibt es ein Urheberrecht auf Text und Bild, und das sollte schon auch respektiert werden. Wer einfach per Copy&amp;Paste ganze Zeitungstexte auf seine Website zieht, schadet nicht nur dem Verlag, sondern auch dem &#8211; oftmals freien &#8211; Autor bzw. Fotograf.</p>
<p>Ich werde selbst immer wieder mit Textklau konfrontiert und gehe dabei folgendermaßen vor: Bei Privatleuten oder Kleinunternehmern schicke ich eine Mail mit der Bitte, den Text von der Website zu nehmen. Das hat bisher auch funktioniert, oft waren die Leute einfach unwissend. Aber mir ist es auch schon passiert, dass große Unternehmen mit eigener Online-Redaktion (z.B. Finanzdienstleister oder Online-Provider) einfach meine Text auf ihre Website bzw. ihr News-Portal gestellt haben. Da fackle ich nicht lange und schicke eine Rechnung &#8211; und weil ich darin gleich mit dem Abmahn-Anwalt drohe, wird auch pünktlich gezahlt.</p>
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