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	<title>Finanzen-fuer-Freie.de &#187; News Steuern und Recht</title>
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	<description>Der kostenlose Finanzratgeber für Freelancer und Selbstständige</description>
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		<title>Chaos beim Abschreiben geringwertiger Wirtschaftsgüter (GWG)</title>
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		<pubDate>Thu, 15 Apr 2010 13:17:46 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[News Steuern und Recht]]></category>
		<category><![CDATA[GWG]]></category>

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		<description><![CDATA[Ein aktueller Artikel auf Handelsblatt online beschreibt anschaulich das derzeitige Chaos beim Abschreiben von kleineren betrieblichen Anschaffungen, den so genannten &#8220;Geringwertigen Wirtschaftsgütern&#8221; (GWG). Erinnern Sie sich noch an die gute alte Zeit, als alles, was weniger als 800 DM gekostet hat, sofort abgeschrieben werden durfte?
Schon längst ist die ebenso einfache wie effiziente Lösung verschlimmbessert worden. [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Ein aktueller Artikel auf <a href="http://blog.handelsblatt.com/steuerboard/2010/03/31/abschreibung-geringwertiger-wirtschaftguter-%E2%80%93-ein-chaos/" target="_blank">Handelsblatt online</a> beschreibt anschaulich das derzeitige Chaos beim Abschreiben von kleineren betrieblichen Anschaffungen, den so genannten &#8220;Geringwertigen Wirtschaftsgütern&#8221; (GWG). Erinnern Sie sich noch an die gute alte Zeit, als alles, was weniger als 800 DM gekostet hat, sofort abgeschrieben werden durfte?</p>
<p>Schon längst ist die ebenso einfache wie effiziente Lösung verschlimmbessert worden. Einige Zeit galt ausschließlich die Poolbildung für Anschaffungen zwischen 151 und 1.000 Euro, was dem Fiskus allenfalls ein zeitliche Verschiebung der steuermindernden Absetzung und dafür den Betroffenen jede Menge bürokratischen Aufwand brachte. Nun gibt es seit Jahresbeginn wieder ein Wahlrecht, demzufolge Anschaffungen bis zu einem Wert von 410 Euro (exklusive USt.) sofort abgesetzt werden können.</p>
<p>Ich will ja nicht unbedingt in die Früher-war-alles-besser-Kerbe schlagen, aber in diesem Fall war es definitiv so. Die sinnvollste Lösung des leidigen Problems wäreein einfaches &#8220;Back to the Roots&#8221;: Angesichts der seit 1965 bestehenden 800-DM-Regelung wäre eine Erhöhung der GWG-Grenze auf 1.000 Euro längst überfällig, am besten in Verbindung mit einer kompletten Abschaffung der Poolbildungs-Regelung &#8211; das wäre echter Bürokratieabbau.</p>
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		<title>IT-Freelancer sparen Gewerbesteuer</title>
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		<pubDate>Thu, 04 Feb 2010 17:04:56 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[News Steuern und Recht]]></category>
		<category><![CDATA[Gewerbesteuer]]></category>

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		<description><![CDATA[Wenn es um Steuern geht, gibt es nicht nur Hiobsmeldungen: Vor wenigen Tagen hat der Bundesfinanzhof als die oberste gerichtliche Instanz bei Steuerstreitigkeiten den Kreis der als Freiberufler anerkannten IT-Spezialisten erweitert &#8211; und diese können dadurch nicht nur Gewerbesteuer sparen, sondern gleich noch nebenbei den Zwangsbeitrag für die IHK einsparen.
Hier die Pressemeldung des Bundesfinanzhofs im [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Wenn es um Steuern geht, gibt es nicht nur Hiobsmeldungen: Vor wenigen Tagen hat der Bundesfinanzhof als die oberste gerichtliche Instanz bei Steuerstreitigkeiten den Kreis der als Freiberufler anerkannten IT-Spezialisten erweitert &#8211; und diese können dadurch nicht nur Gewerbesteuer sparen, sondern gleich noch nebenbei den Zwangsbeitrag für die IHK einsparen.</p>
<p>Hier die Pressemeldung des Bundesfinanzhofs im Original:</p>
<blockquote>
<p align="justify">Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit Urteil vom 22. September 2009 VIII R 31/07 entschieden, dass ein Diplom-Ingenieur (Studienrichtung technische Informatik), der als Netz- oder Systemadministrator eine Vielzahl von Servern betreut, den Beruf des Ingenieurs ausübt und mithin freiberufliche, nicht der Gewerbesteuer unterliegende Einkünfte erzielt.</p>
<p align="justify">In zwei weiteren Revisionsverfahren hat der BFH mit Urteilen vom selben Tag (VIII R 63/06 und VIII R 79/06) weitere technische Dienstleistungen, die ausgewiesene Computerfachleute erbracht hatten, als ingenieurähnlich eingestuft.</p>
<p align="justify">In der bisherigen Rechtsprechung des BFH war geklärt, dass die Entwicklung von anspruchsvoller Software durch Diplom-Informatiker oder vergleichbar qualifizierte Autodidakten eine ingenieurähnliche und damit freie Berufstätigkeit darstellt. Für den technischen Bereich der elektronischen Datenverarbeitung hat der BFH nunmehr den Kreis der ingenieurähnlichen Tätigkeiten erweitert. Danach kann neben dem sogenannten software-engineering auch die Administratorentätigkeit, die Betreuung, individuelle Anpassung und Überwachung von Betriebssystemen oder die Tätigkeit als leitender Manager von großen IT-Projekten als freiberuflich zu qualifizieren sein.</p>
</blockquote>
<p align="justify">Quelle: <a href="http://www.bundesfinanzhof.de/www/index.html" target="_blank">BFH</a></p>
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		<title>Berlin will Gewerbesteuer für Freiberufler im Bundesrat durchboxen</title>
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		<pubDate>Wed, 20 May 2009 14:12:15 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[News Steuern und Recht]]></category>

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		<description><![CDATA[Arm, aber sexy &#8211; so präsentiert sich die chronisch klamme Hauptstadt gerne im Rest Deutschlands. Weniger sexy, sondern eher ein Armutszeugnis sind dagegen die jüngsten Überlegungen des neuen Berliner Finanzsenators Ulrich Nußbaum.
Der, so berichtet der Berliner Tagesspiegel,  denkt nur ein paar Tage nach seinem Amtsantritt schon laut darüber nach, die Gewerbesteuerpflicht für Freiberufler einzuführen. Seine [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Arm, aber sexy &#8211; so präsentiert sich die chronisch klamme Hauptstadt gerne im Rest Deutschlands. Weniger sexy, sondern eher ein Armutszeugnis sind dagegen die jüngsten Überlegungen des neuen Berliner Finanzsenators Ulrich Nußbaum.</p>
<p>Der, <a href="http://www.tagesspiegel.de/zeitung/Titelseite;art692,2802320" target="_blank">so berichtet der Berliner Tagesspiegel</a>,  denkt nur ein paar Tage nach seinem Amtsantritt schon laut darüber nach, die Gewerbesteuerpflicht für Freiberufler einzuführen. Seine Begründung: Apotheker, niedergelassene Ärzte und Anwälte würden sowieso gut verdienen, dann könnten sie auch die zusätzliche Gewerbesteuer verkraften.</p>
<p>Was sich auf den ersten Blick nach einer Schnapsidee aus den Niederungen der Neidkultur anhört, könnte jedoch zu einer ernsthaften Steuergefahr für Freie werden. Nußbaum erwägt nämlich, dazu eine Initiative im Bundesrat zu starten. Das wäre alles andere als uneigennützig: Die Gewerbesteuer kommt in erster Linie den Kommunen zugute, und Berlin als größte Stadt Deutschlands würde davon weit überdurchschnittlich profieren. Offenbar geht es dem Finanzsenator weniger darum, Steuergerechtigkeit zwischen Gewerbetreibenden und Freiberuflern zu schaffen, sondern vielmehr darum, auf Kosten der gerade in Berlin gut vertretenen Freiberufler die maroden Kassen der Stadt zu füllen.</p>
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		<title>Gewinnermittlung: Freiberufler müssen nicht das EÜR-Formular verwenden</title>
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		<pubDate>Fri, 03 Apr 2009 14:41:17 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[News Steuern und Recht]]></category>
		<category><![CDATA[E-Ü-Rechnung]]></category>
		<category><![CDATA[Urteile]]></category>

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		<description><![CDATA[Seit 2005 besteht die Finanzverwaltung darauf, dass Freiberufler und Selbstständige beim Erstellen der Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) mit der Steuererklärung die Berechnung auf dem offiziellen Formular der Finanzverwaltung einreichen. Für Selbstständige und Freelancer ist das im Vergleich zu den meist selbstgestrickten, aber dafür umso praktikableren Excel- oder OpenOffice-Tabelle meist ein deutlich mühsameres Verfahren.
Nun hat jedoch ein Urteil [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Seit 2005 besteht die Finanzverwaltung darauf, dass Freiberufler und Selbstständige beim Erstellen der Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) mit der Steuererklärung die Berechnung auf dem offiziellen Formular der Finanzverwaltung einreichen. Für Selbstständige und Freelancer ist das im Vergleich zu den meist selbstgestrickten, aber dafür umso praktikableren Excel- oder OpenOffice-Tabelle meist ein deutlich mühsameres Verfahren.</p>
<p>Nun hat jedoch ein Urteil des Finanzgerichts Münster für einen Lichtblick gesorgt. Dort hatte ein Freiberufler gegen das Finanzamt geklagt, das seine über das Datev-Programm erstellte Einnahmen-Überschuss-Rechnung nicht anerkennen wollte. Mit Erfolg: Die Richter entbanden den Kläger von der Pflicht zum Ausfüllen des Finanzamt-Formulars.</p>
<p>Dabei wurde der Fiskus gleich doppelt abgewatscht. Erstens, so die Urteilsbegründung, fehle es an einer ordnungsgemäßen Rechtsgrundlage, weil die Formularpflicht nur in einer Regierungsverordung und nicht in einem Gesetz steht. Und zweitens bringe die Anlage EÜR nur Nachteile für den Unternehmer, aber keine Vorteile für die Finanzverwaltung (Aktenzeichen 6 K2187/08).</p>
<p>Allerdings ist das letzte Wort noch nicht gesprochen. Die Finanzverwaltung will vor dem Bundesfinanzhof in Revision gehen.</p>
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		<title>Aktienverluste sind keine Betriebsausgabe</title>
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		<pubDate>Thu, 12 Feb 2009 13:42:57 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[News Steuern und Recht]]></category>

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		<description><![CDATA[Die Finanzkrise als Steuersparmodell: Das hat ein selbstständiger Arzt wohl gedacht, als er seine verlustreichen Aktien kurzerhand vom Privat- ins Betriebsvermögen umschichtete und die Verluste als steuerlich wirksame Betriebsausgaben absetzen wollte.
Doch nach einer Meldung der FAZ kam er damit vor Gericht nicht durch. Leitsatz der Richter: Aktien zählen nur zum Betriebsvermögen, wenn ein &#8220;betrieblicher Veranlassungszusammenhang&#8221; [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Die Finanzkrise als Steuersparmodell: Das hat ein selbstständiger Arzt wohl gedacht, als er seine verlustreichen Aktien kurzerhand vom Privat- ins Betriebsvermögen umschichtete und die Verluste als steuerlich wirksame Betriebsausgaben absetzen wollte.</p>
<p>Doch nach einer <a href="http://www.faz.net/s/RubD49D24F35F97418295DF414F94DF12B2/Doc~ECCCBFE8093594375AA5F96BC4366D66E~ATpl~Ecommon~Scontent.html" target="_blank">Meldung der FAZ</a> kam er damit vor Gericht nicht durch. Leitsatz der Richter: Aktien zählen nur zum Betriebsvermögen, wenn ein &#8220;betrieblicher Veranlassungszusammenhang&#8221; besteht. Das merkwürdige Wort würde zum Beispiel dann zum Einsatz kommen, wenn ein Unternehmen ein anderes börsennotiertes Unternehmen übernimmt, was jedoch im Fall des Facharztes nicht gegeben war.</p>
<p>Langfristig könnte der steuersparende Mediziner indes vielleicht ganz froh sein, dass die Aktien per Gerichtsbeschluss dem Privatvermögen zuzurechnen sind. Wenn er die Papiere vor dem 1.1.2009 erworben hat, bleiben private Kursgewinne nach Ablauf der einjährigen Spekulationsfrist steuerfrei. Betriebliche Gewinne müssen hingegen bei der Realisierung versteuert werden.</p>
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		<title>Freiberuflich oder gewerblich selbstständig?</title>
		<link>http://www.finanzen-fuer-freie.de/2009/01/freiberuflich-oder-gewerblich-selbststandig/</link>
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		<pubDate>Sat, 10 Jan 2009 14:31:21 +0000</pubDate>
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				<category><![CDATA[News Steuern und Recht]]></category>
		<category><![CDATA[Urteile]]></category>

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		<description><![CDATA[Die Frage, ob eine selbstständige Tätigkeit als freiberuflich oder gewerblich einzustufen ist, sorgt immer wieder für Ärger zwischen Unternehmer und Finanzamt. Für Selbstständige ist die Freiberuflichkeit von Vorteil, weil dann keine IHK-Beiträge und keine Gewerbesteuer gezahlt werden müssen. Allerdings fallen sogar waschechte Freiberufler wie z.B. Rechtsanwälte manchmal durchs Raster, weil freiberufliche und gewerbliche Tätigkeiten vermischt [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Die Frage, ob eine selbstständige Tätigkeit als freiberuflich oder gewerblich einzustufen ist, sorgt immer wieder für Ärger zwischen Unternehmer und Finanzamt. Für Selbstständige ist die Freiberuflichkeit von Vorteil, weil dann keine IHK-Beiträge und keine Gewerbesteuer gezahlt werden müssen. Allerdings fallen sogar waschechte Freiberufler wie z.B. Rechtsanwälte manchmal durchs Raster, weil freiberufliche und gewerbliche Tätigkeiten vermischt werden.</p>
<p>Dabei droht die &#8220;Abfärbungs-Falle&#8221;: Wenn gewerbliche Erträge einen nennenswerten Anteil des Gesamtumsatzes ausmachen, kann urplötzlich das gesamte Einkommen aus selbstständiger Tätigkeit als gewerblich eingestuft werden. Die Financial Times Deutschland hat zu dieser Problematik <a href="http://www.ftd.de/karriere_management/recht_steuern/:Recht-Steuern-Wenn-das-Gewerbe-abf%E4rbt/457664.html" target="_blank">einen interessanten Artikel</a> veröffentlicht, der ein paar einschlägige Gerichtsurteile beschreibt.</p>
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		<title>Alte Unterlagen jetzt entsorgen</title>
		<link>http://www.finanzen-fuer-freie.de/2009/01/alte-unterlagen-jetzt-entsorgen/</link>
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		<pubDate>Mon, 05 Jan 2009 11:39:56 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Feng Shui und Finanzamt vertragen sich nicht immer: Während die fernöstliche Ordungslehre das frühzeitige Entsorgen nicht mehr benötigter Dinge empfiehlt, besteht das Finanzamt darauf, dass bestimmte Unterlagen über Jahre hinweg aufbewahrt werden. So müssen Jahresabschlüsse und Buchungsbelege zehn Jahre und Geschäftsbriefe sechs Jahre lang archiviert werden.
Der Bund der Steuerzahler weist darauf hin, dass mit dem [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Feng Shui und Finanzamt vertragen sich nicht immer: Während die fernöstliche Ordungslehre das frühzeitige Entsorgen nicht mehr benötigter Dinge empfiehlt, besteht das Finanzamt darauf, dass bestimmte Unterlagen über Jahre hinweg aufbewahrt werden. So müssen Jahresabschlüsse und Buchungsbelege zehn Jahre und Geschäftsbriefe sechs Jahre lang archiviert werden.</p>
<p>Der Bund der Steuerzahler weist darauf hin, dass mit dem Jahreswechsel jetzt Unterlagen aus den Jahren 1998 und 2002 entsorgt werden können. Welche Aufbewahrungsfristen im einzelnen gelten, ist unter anderem auf der Website des hessischen Steuerzahlerbunds nachzulesen.</p>
<p>Hier der Link zum <a href="http://www.steuerzahler-hessen.de/webcom/show_softlink.php/_c-101/i.html" target="_blank">Bund der Steuerzahler Hessen e.V. </a></p>
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		<title>Was bringt die degressive AfA ab 2009?</title>
		<link>http://www.finanzen-fuer-freie.de/2008/12/was-bringt-die-degressive-afa-ab-2009/</link>
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		<pubDate>Wed, 17 Dec 2008 17:02:19 +0000</pubDate>
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		<category><![CDATA[Steuern]]></category>
		<category><![CDATA[Abschreibung]]></category>

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		<description><![CDATA[Raus aus den Kartoffeln, rein in die Kartoffeln: Erst vor einem Jahr ist die degressive Absetzung für Abnutzung (AfA) abgeschafft worden, jetzt wird sie im Rahmen des Konjunkturpakets ab Januar 2009 wieder eingeführt.
Wer ab dem 1. Januar 2009 ein bewegliches Wirtschaftsgut anschafft, kann das 2,5-fache der linearen AfA, maximal jedoch 25 Prozent in Form der [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p style="margin-bottom: 0cm; font-style: normal;">Raus aus den Kartoffeln, rein in die Kartoffeln: Erst vor einem Jahr ist die degressive Absetzung für Abnutzung (AfA) abgeschafft worden, jetzt wird sie im Rahmen des Konjunkturpakets ab Januar 2009 wieder eingeführt.</p>
<p style="margin-bottom: 0cm;">Wer <strong>ab dem 1. Januar 2009</strong> ein bewegliches Wirtschaftsgut anschafft, kann das 2,5-fache der linearen AfA, maximal jedoch 25 Prozent in Form der degressiven AfA absetzen. Was bedeutet das konkret?</p>
<p style="margin-bottom: 0cm;">Zunächst einmal ein Wort zum „beweglichen Wirtschaftsgut“: Darunter ist alles zu verstehen, was keine Immobilie ist – also Fahrzeuge, Büroausstattung, Maschinen, Computer uns so weiter.</p>
<p style="margin-bottom: 0cm;">Dann zur linearen AfA: Das ist die Standardform der Abschreibung. Die jährliche AfA wird ganz einfach errechnet, indem der Kaufpreis durch die Lebensdauer geteilt wird. Die Lebensdauer wird übrigens vom Finanzministerium in Form der so genannten <a href="http://www.bundesfinanzministerium.de/nn_53848/sid_42A0B6E7B71657CF8DA71D31F04A7007/DE/Wirtschaft__und__Verwaltung/Steuern/Veroeffentlichungen__zu__Steuerarten/Betriebspruefung/005.html?__nnn=true" target="_blank">AfA-Tabellen</a> vorgegeben. Daraus resultiert dann ein jährlich gleichbleibender Betrag, der den Unternehmensgewinn mindert.</p>
<p style="margin-bottom: 0cm;">Ein bisschen komplizierter ist die degressive AfA. Hier wird ein deutlich höherer Prozentsatz als bei der linearen Variante angesetzt. Dafür darf jedoch im jeweiligen Folgejahr nicht der Kaufpreis als Berechnungsbasis verwendet werden, sondern der Restwert nach Abzug der Abschreibung im Vorjahr.</p>
<p style="margin-bottom: 0cm;"><strong>Klarer wird das Prozedere mit einem Beispiel:</strong> Nehmen wir mal an, Sie haben eine hochwertige Digitalkamera für 1.200 Euro gekauft, die laut AfA-Tabelle auf sieben Jahre abgeschrieben wird. Die lineare AfA wäre dann jährlich gleichbleibend 14,3 Prozent oder 172 Euro.</p>
<p style="margin-bottom: 0cm;">Nun können Sie dafür die degressive Afa in Höhe von 25 Prozent nutzen, was Ihnen im ersten Jahr eine Abschreibung von 300 Euro bringt. Im zweiten Jahr setzen Sie den Restwert von 900 Euro als Basis an und ziehen davon 25 Prozent ab, das macht 225 Euro. So geht das Spiel weiter, bis Sie im letzten Jahr den Restwert ausbuchen.</p>
<p style="margin-bottom: 0cm;"><strong>Was bringt also die degressive AfA?</strong> Der wichtigste Vorteil ist die Verbesserung der Liquidität: Weil Sie in den ersten Jahren hohe Beträge steuerlich absetzen können, mindert sich Ihr Gewinn und damit die Steuerbelastung. Allerdings bleibt – ein konstantes Einkommen vorausgesetzt – die gesamte Steuersparnis ohne Berücksichtigung des Zinsvorteils gleich.</p>
<p style="margin-bottom: 0cm;">Diesen Vorteil entfaltet die degressive AfA jedoch nur bei langlebigen Gütern, die über mindestens fünf Jahre abgeschrieben werden. Bei Notebooks mit drei Jahren Nutzungsdauer haben Sie nämlich schon eine lineare Abschreibung von 33,3 Prozent, was deutlich mehr ist als die Obergrenze von 25 Prozent für die degressive Variante. Während der Laufzeit können Sie jederzeit auf Basis des letzten Restwertes von der degressiven zur linearen Abschreibung wechseln. Ein umgekehrter Wechsel ist jedoch nicht möglich.</p>
<p style="margin-bottom: 0cm;">
]]></content:encoded>
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		<title>Luxus-Steuernachteil beim Firmenwagen</title>
		<link>http://www.finanzen-fuer-freie.de/2008/11/luxus-steuernachteil-beim-firmenwagen/</link>
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		<pubDate>Fri, 21 Nov 2008 10:03:48 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
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		<category><![CDATA[Firmenwagen]]></category>
		<category><![CDATA[Urteile]]></category>

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		<description><![CDATA[Wer ein zu dickes Auto fährt, dem droht bei der Steuererklärung ein dickes Ende &#8211; ist es in der Online-Ausgabe des Wirtschaftsmagazins Capital zu lesen. Fällt der Firmenwagen allzu luxuriös aus, dann erkennt das Finanzamt wegen Unangemessenheit einen Teil der Kosten und Leasingraten nicht mehr an. Also Vorsicht beim Autokauf &#8211; die Kosten für den [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Wer ein zu dickes Auto fährt, dem droht bei der Steuererklärung ein dickes Ende &#8211; ist es in der <a href="http://www.capital.de/finanzen/steuern/kolumne/100016953.html" target="_blank">Online-Ausgabe des Wirtschaftsmagazins Capital</a> zu lesen. Fällt der Firmenwagen allzu luxuriös aus, dann erkennt das Finanzamt wegen Unangemessenheit einen Teil der Kosten und Leasingraten nicht mehr an. Also Vorsicht beim Autokauf &#8211; die Kosten für den Firmenwagen sollten nicht wie beim Capital-Präzedenzfall ein Drittel des Jahresumsatzes betragen. Sonst könnte der Fahrzeughalter nämlich ein steuerliches Luxusproblem bekommen.</p>
]]></content:encoded>
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		<title>Steuerberatung online</title>
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		<pubDate>Thu, 13 Nov 2008 08:13:31 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[News Steuern und Recht]]></category>
		<category><![CDATA[Steuerberatung]]></category>

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		<description><![CDATA[Vor ein paar Tagen erhielt ich eine Mail von einer Steuerberatungskanzlei, die sich auf die Online-Steuerberatung spezialisiert hat. Ich solle mir doch mal die Website anschauen und so weiter &#8211; eben die klassische PR-Anfrage.
Aber weil PR nicht per se böse ist, habe ich mir die Seite www.steuerberaten.de zu Gemüte geführt, immerhin dürfte das Steuerthema für [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Vor ein paar Tagen erhielt ich eine Mail von einer Steuerberatungskanzlei, die sich auf die Online-Steuerberatung spezialisiert hat. Ich solle mir doch mal die Website anschauen und so weiter &#8211; eben die klassische PR-Anfrage.</p>
<p>Aber weil PR nicht per se böse ist, habe ich mir die Seite <a href="http://www.steuerberaten.de/" target="_blank">www.steuerberaten.de </a>zu Gemüte geführt, immerhin dürfte das Steuerthema für meine Leserinnen und Leser ziemlich oben auf der Prioritätenliste stehen. Mein erster Eindruck war durchaus positiv. Natürlich wird heftig getrommelt und das Projekt soll &#8220;eines der ambitioniertesten Web-Projekte der letzten Zeit&#8221; sein. Aber das Konzept macht in der Tat einen ausgereiften Eindruck. Vor allem gefällt mir der anonyme Kalkulator, mit dem man ausrechnen kann, welche Kosten für bestimmte Leistungen entstehen.</p>
<p>Ob die Preise eher günstig oder teuer sind, kann ich nicht beurteilen, weil ich meinen Steuerkram selber erledige und das auch weiterhin vorhabe. Eine spannendere Frage wird wohl sein, wie die Zusammenarbeit auf Distanz bei einem sensiblen und beratungsintensiven Thema wie der Steuererklärung funktioniert. Aber Versicherungen sind oft auch nicht viel weniger kompliziert, und da gibt es schon länger Direktversicherer mit sehr guter Beratungskompetenz. Mit zusätzlicher Telefon-Beratung und Kundenzugang zur elektronischen Steuerakte hat steuerberaten.de auf jeden Fall die Voraussetzungen für Kundennähe geschaffen.</p>
<p>Ich gehe mal davon aus, dass über den Erfolg des Projekts weniger der Preis entscheidet (billiger kriegt man es ja immer irgendwo) als vielmehr die Kompetenz und Servicequalität. Wenn diese Faktoren stimmen, dann ist die geografische Nähe eher zweitrangig.</p>
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