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	<title>Finanzen-fuer-Freie.de &#187; News Steuern und Recht</title>
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	<description>Der kostenlose Finanzratgeber für Freelancer und Selbstständige</description>
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		<title>PDF-Rechnungen gelten jetzt auch ohne Signatur</title>
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		<pubDate>Thu, 20 Oct 2011 16:47:18 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[News Steuern und Recht]]></category>

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		<description><![CDATA[Nun ist es amtlich: Rückwirkend seit Anfang Juli 2011 dürfen Rechnungen als PDF auch ohne digitale Signatur verschickt werden. Ausschlaggebend ist jetzt nicht mehr das formale Bestehen einer elektronischen Unterschrift, sondern der schlüssige Zusammenhang zwischen erstellter Rechnung und erbrachter Leistung. Die bisherigen Anforderungen, insbesondere die gesetzliche Aufbewahrungspflicht, bleiben auch nach dem Wegfall der Signaturpflicht unverändert.
Hier [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Nun ist es amtlich: Rückwirkend seit Anfang Juli 2011 dürfen Rechnungen als PDF auch ohne digitale Signatur verschickt werden. Ausschlaggebend ist jetzt nicht mehr das formale Bestehen einer elektronischen Unterschrift, sondern der schlüssige Zusammenhang zwischen erstellter Rechnung und erbrachter Leistung. Die bisherigen Anforderungen, insbesondere die gesetzliche Aufbewahrungspflicht, bleiben auch nach dem Wegfall der Signaturpflicht unverändert.</p>
<p><a href="http://http://www.grafiker.de/kreativ-news/04102011/elektronische-rechnungen-nun-auch-ohne-digitale-signatur-wirksam" target="_blank">Hier geht es zur Meldung auf grafiker.de</a></p>
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		<title>Neues Urteil zum Elterngeld für Selbstständige</title>
		<link>http://www.finanzen-fuer-freie.de/2011/07/neues-urteil-zum-elterngeld-fur-selbststandige/</link>
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		<pubDate>Tue, 19 Jul 2011 08:14:15 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[News Steuern und Recht]]></category>
		<category><![CDATA[Elterngeld]]></category>

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		<description><![CDATA[Entgelte, die Selbstständige für eine bereits früher geleistete Arbeit erst während des Elterngeldbezugs erhalten, dürfen nicht auf das Elterngeld angerechnet werden. Mit diesem jetzt bekannt gewordenen Urteil des Landessozialgerichts (LSG) Nordrhein-Westfalen liege nun erstmals ein obergerichtliches Urteil zu diesem Thema vor, berichtet der Ratgeberdienst Mediafon.
Das Urteil beleuchtet ein für Selbstständige häufig auftretendes Problem: Die Arbeit ist [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Entgelte, die Selbstständige für eine bereits früher geleistete Arbeit erst während des Elterngeldbezugs erhalten, dürfen nicht auf das Elterngeld angerechnet werden. Mit diesem jetzt bekannt gewordenen Urteil des Landessozialgerichts (LSG) Nordrhein-Westfalen liege nun erstmals ein obergerichtliches Urteil zu diesem Thema vor, berichtet der Ratgeberdienst Mediafon.</p>
<p>Das Urteil beleuchtet ein für Selbstständige häufig auftretendes Problem: Die Arbeit ist schon längst geleistet, während vor allem bei größeren Projekten die Schlussrate oft erst Monate später eintrudelt. Bislang galt hingegen das so genannte Zuflussprinzip – wenn während der Elternzeit noch Zahlungen eintreffen, wird gekürzt. Und zwar unabhängig davon, wenn die Leistung erfolgte. Mit dieser familienunfreundlichen Praxis dürfte nach dem Urteil nun Schluss sein.</p>
<p><a href="http://www.mediafon.net/meldung_volltext.php3?id=4dff2689ebe8f&amp;akt=news_allgemein" target="_blank">Hier die Meldung im Volltext bei mediafon.net</a></p>
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		<title>Wirrwarr um Scheinselbstständigkeit in der IT-Branche</title>
		<link>http://www.finanzen-fuer-freie.de/2010/11/wirrwarr-um-scheinselbststandigkeit-in-der-it-branche/</link>
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		<pubDate>Fri, 19 Nov 2010 13:38:16 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[News Steuern und Recht]]></category>

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		<description><![CDATA[Der Vorstand des Bundesverbands der Selbstständigen in der Informatik (BVSI) hat einen interessanten Artikel über die Wirren der Scheinselbstständigkeit bei IT-Freelancern verfasst. Hier geht es zum Originaltext auf silicon.de &#8230;
]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Der Vorstand des Bundesverbands der Selbstständigen in der Informatik (BVSI) hat einen interessanten Artikel über die Wirren der Scheinselbstständigkeit bei IT-Freelancern verfasst. <a href="http://www.silicon.de/management/b2b/0,39044010,41540391,00/it_freiberufler_wirren_um_scheinselbstaendigkeit.htm">Hier geht es zum Originaltext auf silicon.de &#8230;</a></p>
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		<title>Chaos beim Abschreiben geringwertiger Wirtschaftsgüter (GWG)</title>
		<link>http://www.finanzen-fuer-freie.de/2010/04/chaos-beim-abschreiben-geringwertiger-wirtschaftsguter-gwg/</link>
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		<pubDate>Thu, 15 Apr 2010 13:17:46 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[News Steuern und Recht]]></category>
		<category><![CDATA[GWG]]></category>

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		<description><![CDATA[Ein aktueller Artikel auf Handelsblatt online beschreibt anschaulich das derzeitige Chaos beim Abschreiben von kleineren betrieblichen Anschaffungen, den so genannten &#8220;Geringwertigen Wirtschaftsgütern&#8221; (GWG). Erinnern Sie sich noch an die gute alte Zeit, als alles, was weniger als 800 DM gekostet hat, sofort abgeschrieben werden durfte?
Schon längst ist die ebenso einfache wie effiziente Lösung verschlimmbessert worden. [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Ein aktueller Artikel auf <a href="http://blog.handelsblatt.com/steuerboard/2010/03/31/abschreibung-geringwertiger-wirtschaftguter-%E2%80%93-ein-chaos/" target="_blank">Handelsblatt online</a> beschreibt anschaulich das derzeitige Chaos beim Abschreiben von kleineren betrieblichen Anschaffungen, den so genannten &#8220;Geringwertigen Wirtschaftsgütern&#8221; (GWG). Erinnern Sie sich noch an die gute alte Zeit, als alles, was weniger als 800 DM gekostet hat, sofort abgeschrieben werden durfte?</p>
<p>Schon längst ist die ebenso einfache wie effiziente Lösung verschlimmbessert worden. Einige Zeit galt ausschließlich die Poolbildung für Anschaffungen zwischen 151 und 1.000 Euro, was dem Fiskus allenfalls ein zeitliche Verschiebung der steuermindernden Absetzung und dafür den Betroffenen jede Menge bürokratischen Aufwand brachte. Nun gibt es seit Jahresbeginn wieder ein Wahlrecht, demzufolge Anschaffungen bis zu einem Wert von 410 Euro (exklusive USt.) sofort abgesetzt werden können.</p>
<p>Ich will ja nicht unbedingt in die Früher-war-alles-besser-Kerbe schlagen, aber in diesem Fall war es definitiv so. Die sinnvollste Lösung des leidigen Problems wäreein einfaches &#8220;Back to the Roots&#8221;: Angesichts der seit 1965 bestehenden 800-DM-Regelung wäre eine Erhöhung der GWG-Grenze auf 1.000 Euro längst überfällig, am besten in Verbindung mit einer kompletten Abschaffung der Poolbildungs-Regelung &#8211; das wäre echter Bürokratieabbau.</p>
]]></content:encoded>
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		<title>IT-Freelancer sparen Gewerbesteuer</title>
		<link>http://www.finanzen-fuer-freie.de/2010/02/it-freelancer-sparen-gewerbesteuer/</link>
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		<pubDate>Thu, 04 Feb 2010 17:04:56 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[News Steuern und Recht]]></category>
		<category><![CDATA[Gewerbesteuer]]></category>

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		<description><![CDATA[Wenn es um Steuern geht, gibt es nicht nur Hiobsmeldungen: Vor wenigen Tagen hat der Bundesfinanzhof als die oberste gerichtliche Instanz bei Steuerstreitigkeiten den Kreis der als Freiberufler anerkannten IT-Spezialisten erweitert &#8211; und diese können dadurch nicht nur Gewerbesteuer sparen, sondern gleich noch nebenbei den Zwangsbeitrag für die IHK einsparen.
Hier die Pressemeldung des Bundesfinanzhofs im [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Wenn es um Steuern geht, gibt es nicht nur Hiobsmeldungen: Vor wenigen Tagen hat der Bundesfinanzhof als die oberste gerichtliche Instanz bei Steuerstreitigkeiten den Kreis der als Freiberufler anerkannten IT-Spezialisten erweitert &#8211; und diese können dadurch nicht nur Gewerbesteuer sparen, sondern gleich noch nebenbei den Zwangsbeitrag für die IHK einsparen.</p>
<p>Hier die Pressemeldung des Bundesfinanzhofs im Original:</p>
<blockquote>
<p align="justify">Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit Urteil vom 22. September 2009 VIII R 31/07 entschieden, dass ein Diplom-Ingenieur (Studienrichtung technische Informatik), der als Netz- oder Systemadministrator eine Vielzahl von Servern betreut, den Beruf des Ingenieurs ausübt und mithin freiberufliche, nicht der Gewerbesteuer unterliegende Einkünfte erzielt.</p>
<p align="justify">In zwei weiteren Revisionsverfahren hat der BFH mit Urteilen vom selben Tag (VIII R 63/06 und VIII R 79/06) weitere technische Dienstleistungen, die ausgewiesene Computerfachleute erbracht hatten, als ingenieurähnlich eingestuft.</p>
<p align="justify">In der bisherigen Rechtsprechung des BFH war geklärt, dass die Entwicklung von anspruchsvoller Software durch Diplom-Informatiker oder vergleichbar qualifizierte Autodidakten eine ingenieurähnliche und damit freie Berufstätigkeit darstellt. Für den technischen Bereich der elektronischen Datenverarbeitung hat der BFH nunmehr den Kreis der ingenieurähnlichen Tätigkeiten erweitert. Danach kann neben dem sogenannten software-engineering auch die Administratorentätigkeit, die Betreuung, individuelle Anpassung und Überwachung von Betriebssystemen oder die Tätigkeit als leitender Manager von großen IT-Projekten als freiberuflich zu qualifizieren sein.</p>
</blockquote>
<p align="justify">Quelle: <a href="http://www.bundesfinanzhof.de/www/index.html" target="_blank">BFH</a></p>
]]></content:encoded>
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		<title>Schönredner im Freiberufler-Verband</title>
		<link>http://www.finanzen-fuer-freie.de/2010/01/schonredner-im-freiberufler-verband/</link>
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		<pubDate>Tue, 05 Jan 2010 10:22:11 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[News Steuern und Recht]]></category>

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		<description><![CDATA[Die Wirtschafts- und Finanzkrise wirkt sich kaum negativ auf die wirtschaftliche Lage der meisten Freien Berufe aus. Das belegen die Ergebnisse der aktuellen, halbjährlich erhobenen Stimmungsumfrage unter unseren Mitgliedern.
Dieses Zitat datiert vom 3. Januar stammt von Ulrich Oesingmann, dem Chef des Bundesverbands der Freien Berufe (BFB). In einer Pressemitteilung präsentiert der Verband die Umfrageergebnisse &#8211; [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<blockquote><p><span>Die Wirtschafts- und Finanzkrise wirkt sich kaum negativ auf die wirtschaftliche Lage der meisten Freien Berufe aus. Das belegen die Ergebnisse der aktuellen, halbjährlich erhobenen Stimmungsumfrage unter unseren Mitgliedern.</span></p></blockquote>
<p><span>Dieses Zitat datiert vom 3. Januar stammt von Ulrich Oesingmann, dem Chef des Bundesverbands der Freien Berufe (BFB). In einer <a href="http://www.freie-berufe.de/index.php?id=143&amp;backPID=2&amp;tt_news=292" target="_blank">Pressemitteilung</a> präsentiert der Verband die Umfrageergebnisse &#8211; doch die Ergebnisse sind längst nicht so optimistisch wie die Kommentare des Verbandspräsidenten. Mit Schulnoten sollten die Freiberufler ihre Erwartungen für 2010 bewerten, und der Durchschnitt von 3,39 entspricht allenfalls einer mäßig gelaufenen Klassenarbeit. </span></p>
<p><span>Während die Heilberufe im Vergleich zum Vorjahr nicht mehr ganz so schwarz sehen und ihre Einschätzung um fast einen ganzen Notenpunkt auf 3,29 nach oben korrigierten, sieht es in den wirtschaftsnahen Berufen umso düsterer aus. Dort stürzte im Lauf der vergangenen zwölf Monate der Wert von 2,8 auf 3,5 ab &#8211; wer vor diesem Hintergrund die Wirkung der Finanzkrise verneint, betreibt schlichtweg Schönrednerei. Auch bei den naturwissenschaftlichen und kulturellen Freiberuflern sieht es mit Noten zwischen 3,4 und 3,5 eher mau aus.</span></p>
<p><span>Wenn die Erwartungen der Befragten eintreten, dürfte es also eher ein durchwachsenes Jahr werden. Optimismus sieht anders aus.<br />
</span></p>
]]></content:encoded>
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