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	<title>Finanzen-fuer-Freie.de &#187; Geldmanagement</title>
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	<description>Der kostenlose Finanzratgeber für Freelancer und Selbstständige</description>
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		<title>Kontoführung für Feierabend-Unternehmer</title>
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		<pubDate>Mon, 20 Oct 2008 16:31:29 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Geldmanagement]]></category>
		<category><![CDATA[Nebenjob]]></category>
		<category><![CDATA[Kostensparen]]></category>

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		<description><![CDATA[Der Gesetzgeber verlangt, dass Selbstständige ihre privaten und beruflichen Finanzen sauber trennen. Dann kann nämlich bei der Prüfung der Steuererklärung oder bei einer Betriebsprüfung des Finanzamtes vermieden werden, dass die ohnehin oft schon strittige Abgrenzung zwischen privaten und betrieblichen Geldflüssen auch noch durch ein finanzielles Durcheinander erschwert wird.
Das muss jedoch nicht bedeuten, dass Sie zwangsläufig [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Der Gesetzgeber verlangt, dass Selbstständige ihre privaten und beruflichen Finanzen sauber trennen. Dann kann nämlich bei der Prüfung der Steuererklärung oder bei einer Betriebsprüfung des Finanzamtes vermieden werden, dass die ohnehin oft schon strittige Abgrenzung zwischen privaten und betrieblichen Geldflüssen auch noch durch ein finanzielles Durcheinander erschwert wird.</p>
<p>Das muss jedoch nicht bedeuten, dass Sie zwangsläufig ein extra Girokonto für Ihre nebenberufliche Selbstständigkeit anlegen müssen. Bei einer überschaubaren Zahl an Kontobewegungen können Sie Ihre beruflichen Geldgeschäfte auch über das Privatkonto abwickeln. Sinnvoll ist es in diesem Fall, die Buchungsposten auf den Kontoauszügen beispielsweise mit einem &quot;P&quot; für private Umsätze und &quot;S&quot; für Geldbewegungen aus Ihrer Selbstständigkeit zu kennzeichnen. Da Nebenjob-Selbstständige ihre Einnahme-Überschuss-Rechnung in der Regel mit allen dazugehörigen Belegen einreichen, hat das Finanzamt aufgrund der Einnahme- und Ausgabebelege schon einen realistischen Überblick.</p>
<p><strong>Extra-Girokonto ist übersichtlicher</strong></p>
<p>Wenn die Geschäfte florieren, kann jedoch die Abwicklung über das Privatkonto unübersichtlich werden. In diesem Fall ist es ratsam, ein zweites Konto einzurichten, über das ausschließlich Ihre Einnahmen und Ausgaben aus Ihrer selbstständigen Tätigkeit laufen.</p>
<p><b>Das Problem sind dabei die Kosten:</b> Für Privatkunden gibt es jede Menge kostenloser Girokonto-Angebote, aber über diese Konten dürfen Sie in aller Regel ausschließlich private Buchungen abwickeln. Da kann es schon mal vorkommen, dass Sie einen bösen Brief von der Bank erhalten, wenn einige größere Ebay-Zahlungen eintreffen oder sich Gutschriften im Begleittext auf Rechnungen von Ihnen beziehen. Dann droht die Bank mit Kontokündigung oder verlangt von Ihnen, hohe Gebühren für ein Firmenkonto zu zahlen.</p>
<p>Wenn Sie Ihr Selbstständigkeits-Konto an eine Bank ausgelagert haben, die nur Privatkunden aufnimmt, haben Sie schlechte Karten – wahrscheinlich kommen Sie um die Kontokündigung nicht herum.</p>
<p><strong>Akzeptieren Sie niemals ein teures Firmenkonto!</strong></p>
<p>Spielraum besteht hingegen, wenn Sie das Zweitkonto bei Ihrer Hausbank führen. In diesem Fall sollten Sie niemals ein teures Firmenkonto akzeptieren, für das Sie jährliche Gebühren von oftmals mehr als 100 Euro auf den Tresen blättern müssen. Ihre Argumente:</p>
<ul>
<li>Der geringe Umfang Ihrer Umsätze rechtfertigt es in keiner Weise, dass Sie die gleichen hohen Gebühren zahlen wie ein Unternehmen, das jeden Tag 20 oder 30 Buchungsposten hat.</li>
<li>Es ist marktüblich, dass Freiberufler ohne Angestellte bei der Kontoführung dieselben Konditionen erhalten wir Privatkunden. Wenn sich die Bank querstellt, wird es Ihnen nicht schwer fallen, ein Kreditinstitut zu finden, das sich darauf einlässt.</li>
<li>Wenn die Bank Sie jetzt mit einer sturen Gebührenpolitik vergrault, verliert sie einen Kunden, der für sie hochinteressant sein kann, wenn die Geschäftsidee erfolgreich ist. (Ob Sie dann auch wirklich bei der Bank bleiben, ist natürlich Ihre Sache)</li>
</ul>
<p>Wenn die Bank dann einlenkt und Ihnen die Privatkunden-Konditionen einräumt, kommt der <b>zweite Schritt</b>. Die meisten Banken bieten nämlich verschiedene Kontomodelle an, die auch höchst unterschiedliche Kosten verursachen. Weil Ihre Buchungsposten fast ausschließlich aus Geldeingängen, Überweisungen, Lastschriften und Transfers auf das Privatkonto bestehen, genügt ein – meist kostenloses – Onlinekonto vollauf. Wenn Gebühren für eine Bankkarte verlangt werden, können Sie auch auf diese verzichten, weil sich für die Bargeldbeschaffung am Automaten ja das Privatkonto nutzen lässt.</p>
<p><b>Tipp:</b> Die Preisverzeichnisse der Banken mit ihren Einzelposten-, Monats- und Jahresgebühren sind oft ziemlich intransparent. Mit dem Rechen-Tool für den Girokonten-Vergleich schaffen Sie Klarheit, denn anhand Ihrer Kontonutzung ermitteln Sie mit wenigen Eingaben direkt Ihre Jahreskosten. Hier geht es zum Download:</p>
<ul>
<li><a href="http://www.finanzen-fuer-freie.de/wp-content/data/n-f-girokonto-rechner.ods">Girokonto-Vergleichsrechner im Open-Document-Format</a></li>
<li><a href="http://www.finanzen-fuer-freie.de/wp-content/data/n-f-girokonto-rechner.xls">Girokonto-Vergleichsrechner als Excel-Tabelle</a></li>
</ul>
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		<title>Wie sich das schnelle Schreiben von Rechnungen auszahlt</title>
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		<pubDate>Mon, 20 Oct 2008 15:33:07 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Geldmanagement]]></category>
		<category><![CDATA[Liquidität]]></category>
		<category><![CDATA[Rechnung]]></category>

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		<description><![CDATA[Je länger Sie auf Ihr Geld warten, desto größer wird Ihr finanzielles Risiko. Daher sollten Sie zwischen dem Zeitpunkt der Ablieferung Ihrer Arbeit und dem Schreiben der Rechnung keine unnötige Zeit verstreichen lassen. Wenn noch Preise oder Konditionen zu klären sind, sollten Sie diese Aufgaben &#8211; auch wenn sie Ihnen unangenehm sein sollten &#8211; nicht [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Je länger Sie auf Ihr Geld warten, desto größer wird Ihr finanzielles Risiko. Daher sollten Sie zwischen dem Zeitpunkt der Ablieferung Ihrer Arbeit und dem Schreiben der Rechnung keine unnötige Zeit verstreichen lassen. Wenn noch Preise oder Konditionen zu klären sind, sollten Sie diese Aufgaben &#8211; auch wenn sie Ihnen unangenehm sein sollten &#8211; nicht vor sich herschieben, sondern am besten schon bei der Auftragserteilung lückenlos klären. Gerade bei Unklarheiten ist so mancher Kunde versucht, die Rechnung zuerst einmal liegen zu lassen. Halten Sie sich nochmals vor Augen:</p>
<ul>
<li>Wenn Sie Ihre Arbeit erledigt, aber noch nicht abgerechnet haben, müssen Sie dies in wirtschaftlicher Hinsicht schon als offene Forderung bewerten. Der Grund: Mit Ihrer Arbeit, den Rohstoffen und den sonstigen Kosten sind Sie bereits in Vorleistung getreten. Dazu kommt, dass das Risiko des Zahlungsausfalls steigt, je höher der Stand Ihrer offenen Forderungen ist.</li>
<li>Wenn Sie das Abrechnen Ihrer Leistungen auf die lange Bank schieben, kostet aufgrund des Zinsausfalls jeder verlorene Tag bares Geld &#8211; weil dann schaffen Sie es möglicherweise nicht, Ihr Girokonto ins Haben zu bringen oder einen Kredit vorzeitig zurückzuzahlen.</li>
</ul>
<p>Dazu ein Beispiel: Sie erwirtschafen einen jährlichen Umsatz von 90.000 Euro, aber weil Sie mit Ihrer Arbeit kaum nachkommen, schreiben Sie Ihre Rechnungen nur alle zwei Monate, und Ihr Girokonto ist deshalb oft in den roten Zahlen. Bei einem Dispo-Zinssatz von 13,5 Prozent und einer durchnittlichen Verzögerung bei der Rechnungserstellung von 30 Tagen entsteht Ihnen ein <b>Zinsverlust von 1.012,50 Euro</b> pro Jahr. Nicht eingerechnet wurde hier der zusätzliche Arbeitsaufwand, der dadurch entsteht, dass Sie mehrere Wochen alte Vorgänge nachvollziehen müssen.</p>
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		<title>So planen Sie Ihre Liquiditätsreserve</title>
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		<pubDate>Mon, 20 Oct 2008 15:16:06 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Geldmanagement]]></category>
		<category><![CDATA[Liquidität]]></category>

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		<description><![CDATA[Auch wenn Sie Ihre Kosten im Griff haben und sich über pünktlich zahlende Kunden freuen können: Als Selbstständiger haben Sie nicht das geregelte Einkommen eines Arbeitnehmers &#8211; und  entsprechend unruhig sind die Bewegungen auf Ihrem Girokonto. Da kann es schon einmal vorkommen, dass über einige Monate hinweg im Schnitt nur ein paar hundert Euro [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Auch wenn Sie Ihre Kosten im Griff haben und sich über pünktlich zahlende Kunden freuen können: Als Selbstständiger haben Sie nicht das geregelte Einkommen eines Arbeitnehmers &#8211; und  entsprechend unruhig sind die Bewegungen auf Ihrem Girokonto. Da kann es schon einmal vorkommen, dass über einige Monate hinweg im Schnitt nur ein paar hundert Euro eintrudeln und nach Abschluss eines großen Projektes der langersehnte 20.000-Euro-Scheck im Briefkasten liegt. Für Sie bedeutet das konkret: Je stärker die Schwankungen bei Ihrem Einkommen ausfallen, desto großzügiger müssen die finanziellen Pufferzonen bemessen sein, mit deren Hilfe Sie diese Schwankungen ausgleichen.</p>
<p><b>Tipp:</b> Führen Sie über Ihr Monatseinkommen der letzten zwölf Monate Buch, und errechnen Sie daraus das durchschnittliche Monatseinkommen. Dann prüfen Sie für jeden Monat, wie stark Ihr Einkommen von diesem Durchschnitt abgewichen ist. Summieren Sie die absoluten Abweichungen und teilen Sie diese durch zwölf. Anhand dieser Auswertung können Sie feststellen, wie groß die Schwankungsintensität Ihres Einkommens ist.</p>
<p>Darüber hinaus sollten Sie noch die ebenfalls oft sporadischen Ausgaben berücksichtigen wie zum Beispiel Vorauszahlungen für Einkommens- und Umsatzsteuer, jährliche Versicherungsbeiträge oder einmalige Aufwendungen für größere Projekte.</p>
<p>Um die Schwankungen bei Ihrem Einkommen abzufedern, brauchen Sie finanzielle Reserven, die bei Bedarf schnell verfügbar sind. Als Faustregel gilt: Bei stetigem Einkommen sollten Sie zwei Monats-Bruttoeinnahmen auf der Seite haben, bei stark schwankendem Einkommen sollte es doppelt so viel sein. Allerdings: Wenn ein größerer Betrag über ein paar Wochen oder Monate geparkt werden soll, ist das Girokonto so ziemlich der ungeeignetste Aufbewahrungsort. Viele Banken bieten für Girokonten nämlich keine Guthabenzinsen, und Sie verschenken möglicherweise mehrere hundert Euro an Zinsen.</p>
<p><strong>Kombination aus Tages- und Festgeld</strong></p>
<p>Als &quot;Parkplatz&quot; für Ihre Liquiditätsreserve bieten sich Tagesgeldkonten an oder die <a href="https://www.tagesanleihe.de/" target="_blank">Tagesanleihe des Bundes</a> als sicheres staatliches Wertpapier. Zugang zu diesen Angeboten haben Sie auch bei Banken, die sich nur an Privatkunden wenden. Während bei Krediten oft pingelig nach privaten und selbstständigen Kunden unterschieden wird, sind bei der Geldanlage nämlich alle willkommen.</p>
<p>Bei größeren Anlagebeträgen können Sie einen Teil Ihres Guthabens auf ein Festgeldkonto mit drei bis sechs Monaten Laufzeit umschichten und dafür noch Extra-Zinsen kassieren. Achten Sie jedoch darauf, dass Ihr Girokonto nicht in die roten Zahlen rutscht, weil Sie nicht rechtzeitig an das Festgeld herankommen &#8211; dann wäre der Zinsvorteil schnell wieder aufgefressen.</p>
<p>Wenn Sie nicht als GmbH firmieren, werden reine Anlagekonten in steuerlicher Hinsicht regelmäßig dem Privatvermögen zugerechnet. Damit haben Sie den Vorteil, dass Sie den Sparerfreibetrag &#8211; ab 2009 den Sparerpauschbetrag &#8211; geltend machen können.</p>
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		<title>Sechs Argumente gegen Honorar-Geiz</title>
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		<pubDate>Mon, 20 Oct 2008 15:14:44 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Geldmanagement]]></category>
		<category><![CDATA[Honorar]]></category>

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		<description><![CDATA[Als Selbstständiger oder müssen Sie im Vergleich zu Angestellten höhere Risiken in Kauf nehmen. Am Kapitalmarkt gibt es ein einfaches Grundgesetz: Je höher das Risiko, desto höher muss die Rendite sein. Das gilt auch beim Lohn für Ihre Arbeit. Deshalb sollten Sie bei der Kalkulation Ihrer Honorare und Preise nicht nur den eigentlichen Wert Ihrer [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Als Selbstständiger oder müssen Sie im Vergleich zu Angestellten höhere Risiken in Kauf nehmen. Am Kapitalmarkt gibt es ein einfaches Grundgesetz: Je höher das Risiko, desto höher muss die Rendite sein. Das gilt auch beim Lohn für Ihre Arbeit. Deshalb sollten Sie bei der Kalkulation Ihrer Honorare und Preise nicht nur den eigentlichen Wert Ihrer Arbeit, sondern auch einen fairen finanziellen Ausgleich für die zusätzlichen Risiken berücksichtigen. Nachfolgend finden Sie ein paar Argumentationshilfen für Ihre Honorarverhandlung, wenn der Auftraggeber &#8211; was immer wieder vorkommt &#8211; behauptet, Sie seien mit Ihrem Honorar viel teurer als seine Angestellten.</p>
<ul>
<li>Ihre Kunden können Ihnen von heute auf morgen Aufträge entziehen. Wer als Angestellter eine <b>feste Arbeitsstelle</b> hat, ist zumindest vor dem kurzfristigen Rauswurf einigermaßen geschützt. Er hat nicht nur die Kündigungsfrist, die sein Arbeitgeber einhalten muss, sondern je nach Betriebszugehörigkeit, Alter und Familienstand einen besonderen Kündigungsschutz. Will sein Arbeitgeber ihn entlassen, muss er die soziale Situation vorher berücksichtigen, und auch der Betriebsrat muss zustimmen. Außerdem gibt es je nach Dauer der Betriebszugehörigkeit ein Recht auf eine angemessene Abfindung. Diese Sicherheiten geben Sie beim Schritt in die berufliche Selbstständigkeit auf. Wenn Sie nicht mehr gebraucht werden, haben Sie unter Umständen innerhalb weniger Tage auch mal happige Umsatzeinbußen zu verbuchen.</li>
<li>Arbeitslosigkeit kann Ihre Existenz bedrohen. Als Selbstständiger zahlen Sie keine Beiträge mehr zur gesetzlichen <b>Arbeitslosenversicherung,</b> da Sie ja kein Arbeitnehmer mehr sind, sondern auf eigene Rechnung arbeiten. Wenn alle Stricke reißen und Ihnen sämtliche Kunden den Rücken kehren würden, könnten Sie sich nicht einfach arbeitslos melden.</li>
<li>Ihr Aufwand für die Sozialversicherung ist hoch, weil Sie die Beiträge Sie in voller Höhe selbst tragen müssen. Arbeitnehmer können sich bei der sozialen Absicherung auf den <b>Arbeitgeber-Zuschuss</b> verlassen: Die Prämien für Kranken-, Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung sind festgelegt und werden je zur Hälfte vom Arbeitnehmer und Arbeitgeber bezahlt. Als Selbstständiger haben Sie hingegen die Wahl zwischen einer Vielzahl von privaten und gesetzlichen Vorsorgeformen &#8211; und die dafür anfallenden Kosten müssen Sie komplett aus eigener Tasche bezahlen. Zwar erscheint manche Privatversicherung auf den ersten Blick günstig und attraktiv, doch wenn Sie am Ende die gleiche Leistung haben wollen, bezahlen Sie mehr als ein Angestellter, dessen Beiträge zur Hälfte vom Arbeitgeber finanziert werden.</li>
<li>Arbeitnehmer haben zusätzliche Vergünstigungen und Sonderzahlungen &#8211; Selbstständige nicht. Beim Angestellten besteht das Jahresgehalt nicht nur aus dem zwölffachen eines Monatslohns. <b>Zusätzliche Leistungen des Arbeitgebers</b> summieren sich meist zu einem erklecklichen Betrag: Urlaubs- und Weihnachtsgeld, Fahrtkostenerstattung, Vermögenswirksame Leistungen und Zuwendungen bei Heirat oder Geburt sind nur einige Beispiele. Vor allem in Großunternehmen kommen weitere Vergünstigungen wie Kantinenzuschüsse, Betriebskindergarten, betriebliche Altersvorsorge, Belegschaftsaktien oder Gewinnbeteiligung hinzu. Auf all diese zusätzlichen Einnahmequellen müssen Sie als Freiberufler oder Selbstständiger verzichten &#8211; und: Jeder Tag Urlaub, den Sie sich gönnen, ist unbezahlt!</li>
<li>Im Fall einer Krankheit gibt es <b>weder Lohnfortzahlung noch Krankengeld</b>. Wer als Angestellter das Bett hüten oder ins Krankenhaus muss, braucht sich um sein Gehalt keine Sorgen zu machen, weil er sechs Wochen lang vom Arbeitgeber Lohnfortzahlung und danach von der Krankenkasse Krankengeld bekommt. Als Selbstständiger können Sie solche Leistungen nicht beanspruchen &#8211; es sei denn, Sie haben zusätzlich zu Ihrer Krankenversicherung eine Krankentagegeldversicherung abgeschlossen, die Ihnen pro Tag eine vorher festgelegte Summe bezahlt, wenn Sie krank werden. Doch diese Versicherung kostet meist stattliche Prämien. Dennoch ist der Abschluss einer solchen Police empfehlenswert, um zumindest längere Krankheitsphasen finanziell überbrücken zu können.</li>
<li>Sie müssen sich entweder zu Hause einen <b>eigenen Arbeitsplatz</b> einrichten oder Räumlichkeiten anmieten, die Sie jeden Monat Geld kosten. Wenn Sie extern arbeiten, spart der Auftraggeber somit Raumkosten.</li>
</ul>
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		</item>
		<item>
		<title>So reduzieren Sie Ihre offenen Forderungen</title>
		<link>http://www.finanzen-fuer-freie.de/2008/10/so-reduzieren-sie-ihre-offenen-forderungen/</link>
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		<pubDate>Mon, 20 Oct 2008 15:13:16 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Geldmanagement]]></category>
		<category><![CDATA[Liquidität]]></category>
		<category><![CDATA[Mahnung]]></category>
		<category><![CDATA[Rechnung]]></category>

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		<description><![CDATA[Die Rechnung ist versandt &#8211; aber nun lautet die entscheidende Frage: Wie können Sie Ihre Kunden motivieren, möglichst schnell zu bezahlen? Zunächst einmal sollten Sie als Zahlungsziel ein konkretes Datum vorgeben. &#34;Zahlbar bis zum 13.02.2008&#34; ist besser als &#34;Zahlbar innerhalb von 14 Tagen&#34;. Der Grund: Bei einem klaren Datum beginnt ab diesem Zeitpunkt die Verzugsfrist [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Die Rechnung ist versandt &#8211; aber nun lautet die entscheidende Frage: Wie können Sie Ihre Kunden motivieren, möglichst schnell zu bezahlen? Zunächst einmal sollten Sie als Zahlungsziel ein konkretes Datum vorgeben. &quot;Zahlbar bis zum 13.02.2008&quot; ist besser als &quot;Zahlbar innerhalb von 14 Tagen&quot;. Der Grund: Bei einem klaren Datum beginnt ab diesem Zeitpunkt die Verzugsfrist zu laufen, und Sie können gegebenenfalls Verzugszinsen verlangen.</p>
<p>Beschleunigen kann die Zahlungen auch das Einräumen eines Skontos. Den Skontobetrag berücksichtigen Sie natürlich schon im voraus in Ihrer Kalkulation, so dass &#8211; aus Ihrer Sicht gesehen &#8211; derjenige einen Zuschlag bezahlt, der seine Rechnung später begleicht.</p>
<p><strong>Die richtige Strategie beim Mahnen</strong></p>
<p>Dann sollten Sie am besten wöchentlich Ihre überfälligen Außenstände durchgehen und prüfen, ob eine Mahnung geschrieben werden muss. Dabei stecken Sie zumeist in der Zwickmühle: Auf der einen Seite wollen Sie für die erbrachte Leistung Ihr wohlverdientes Geld sehen. Andererseits möchten Sie den Kunden mit allzu rüden Formulierungen auch nicht verärgern. Deshalb empfiehlt sich das Prinzip der schrittweisen Steigerung im Umgangston:</p>
<ul>
<li>1. Mahnung: Hier pflegen Sie noch einen sehr höflichem Ton und bezeichnen das Mahnschreiben als &quot;Zahlungserinnerung&quot;. Schließlich kann es ja auch vorkommen, dass Ihr Kunde aus irgendwelchen Gründen Ihre Rechnung nicht erhalten hat. Am Schluss sollten Sie ihn bitten, Ihre Rechnung innerhalb einer Woche zu begleichen.</li>
<li>2. Mahnung: Sie bleiben zwar höflich, doch der Ton darf ruhig bestimmter sein als bei der ersten Mahnung. Dass Ihr Kunde sowohl Ihre Rechnung als auch die erste Mahnung nicht erhalten hat, ist eher unwahrscheinlich. Fordern Sie den säumigen Zahler mit Bestimmtheit auf, die Rechnung innerhalb einer Woche endgültig zu begleichen.</li>
<li>3. Mahnung: Jetzt wird es ernst. Weisen Sie Ihren Kunden darauf hin, dass Sie ihn bereits zwei Mal erfolglos gemahnt haben, setzen Sie ihm eine letzte Frist von einer Woche und kündigen Sie an, im Falle des weiteren Verzugs gerichtliche Schritte einzuleiten. Dies macht bei den meisten schlampigen Zahlern Eindruck und bringt sie auf die Beine.</li>
</ul>
<p>In allen Branchen gibt es schwarze Schafe, die sich auch nach der dritten Mahnung in Schweigen hüllen. Jetzt sind Sie im Zugzwang, denn Sie haben ja dem säumigen Zahler rechtliche Konsequenzen angedroht.</p>
<p>Was können Sie nun tun, um trotzdem noch Ihr Geld zu erhalten? Das hängt davon ab, welcher Gruppe Ihr Schuldner angehört: Der Gruppe derjenigen, die nicht bezahlen können oder derjenigen, die nicht bezahlen wollen. Das können Sie mit einem Anruf recht schnell herausfinden, denn die, die knapp bei Kasse sind, legen dann die Karten meist recht schnell auf den Tisch.</p>
<p><strong>Kann oder will der Kunde nicht zahlen?</strong></p>
<p>Ist Ihr Kunde in echten Geldnöten, sollten Sie es sich zwei Mal überlegen, ob Sie gleich den gerichtlichen Eintreibungsweg mit Mahnbescheid, Pfändung und Konkursverfahren einschlagen sollten. Bieten Sie ihm lieber mit einer teilweisen Stundung seiner Schulden oder Ratenzahlung die Möglichkeit, seine Verbindlichkeiten abzustottern.</p>
<p>Die Milde ist purer Selbstzweck: Wenn Sie dem säumigen Zahler den Gerichtsvollzieher ins Haus schicken und ihn zur Eröffnung eines Insolvenzverfahrens zwingen, bekommen Sie &#8211; wenn Sie Glück haben &#8211; vielleicht zehn oder zwanzig Prozent Ihrer ursprünglichen Forderung aus der Konkursmasse. Oft ist es auch schon vorgekommen, dass die Eröffnung eines Konkursverfahrens mangels Masse abgelehnt wird, und dann ist Ihre Forderung auf Nimmerwiedersehen verloren. Deshalb: Auch wenn Sie auf dem außergerichtlichen Weg nur noch die Hälfte des Rechnungsbetrages bekommen, haben Sie immerhin den Totalausfall vermieden.</p>
<p>Hart bleiben sollten Sie jedoch, wenn Ihr Kunde eigentlich zahlen könnte, sich aber vor dem Begleichen seiner Verbindlichkeiten drücken will. Das merken Sie dann, wenn plötzlich nach der dritten Mahnung ominöse Mängel reklamiert oder Vereinbarungen in Frage gestellt werden. Nehmen Sie nochmals alle Unterlagen des Auftrags zur Hand, und kontrollieren Sie, ob Ihre Forderung uneingeschränkt berechtigt ist. Achten Sie dabei auf die Einhaltung von Preisabsprachen, Lieferterminen und Ausführung und bieten Sie im Fall einer berechtigten Reklamation einen angemessenen Forderungsnachlass an.</p>
<p>Will der Kunde diesen Vorschlag nicht akzeptieren, lohnt sich auf jeden Fall der Gang zum Rechtsanwalt, der gemeinsam mit Ihnen die weiteren Schritte in Form von Mahnbescheid und Pfändung veranlasst und Sie auch bei einem eventuell fälligen Gerichtsverfahren vertritt. Wenn der Prozess für Sie erfolgreich ausgeht, muss Ihnen der Prozessgegner nicht nur die volle Forderung, sondern auch die daraus entstandenen Verzugszinsen, Anwalts- und Gerichtskosten erstatten.</p>
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