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	<title>Finanzen-fuer-Freie.de &#187; Existenzgründung</title>
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	<description>Der kostenlose Finanzratgeber für Freelancer und Selbstständige</description>
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		<title>Kleinkredite für die Gründung im Nebenjob</title>
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		<pubDate>Mon, 20 Oct 2008 16:34:31 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
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		<category><![CDATA[Finanzierung]]></category>
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		<description><![CDATA[Wenn Sie nebenberuflich in die Selbstständigkeit starten, hält sich der Investitionsaufwand meist in Grenzen. Trotzdem kann es vorkommen, dass Sie für die Erstausrüstung einen kleinen Kredit benötigen. Dann werden Sie feststellen, dass die reißerisch beworbenen &#34;Ratenkredite zum Mini-Zins&#34; keine Existenzgründerdarlehen sind: Wenn Sie als Verwendungszweck &#34;Existenzgründung&#34; angeben, wird der Kreditantrag abgelehnt mit dem Hinweis, dass [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Wenn Sie nebenberuflich in die Selbstständigkeit starten, hält sich der Investitionsaufwand meist in Grenzen. Trotzdem kann es vorkommen, dass Sie für die Erstausrüstung einen kleinen Kredit benötigen. Dann werden Sie feststellen, dass die reißerisch beworbenen &quot;Ratenkredite zum Mini-Zins&quot; keine Existenzgründerdarlehen sind: Wenn Sie als Verwendungszweck &quot;Existenzgründung&quot; angeben, wird der Kreditantrag abgelehnt mit dem Hinweis, dass die Kredite ausschließlich für private Verwendungszwecke genehmigt wird.</p>
<p><strong>Bei Vollzeit-Anstellung hilft ein kleiner Umweg</strong></p>
<p>In diesem Fall kommt es darauf an, ob Sie Ihren Hauptberuf noch in Vollzeit ausüben und damit ein sicheres Einkommen als Arbeitnehmer vorweisen können. Falls ja, können Sie mit einem kleinen Umweg an das Ziel des günstigen Ratenkredites gelangen:</p>
<p>Nutzen Sie für die Finanzierung Ihrer Aufwendungen zunächst den Dispokredit auf Ihrem privaten Girokonto, der für eine dauerhafte Finanzierung natürlich viel zu teuer ist. Im Anschluss daran beantragen Sie einen zinsgünstigen Ratenkredit, der nun praktischerweise einen ganz anderen Verwendungszweck hat: nämlich die Ablösung Ihres privaten Dispokredites. Diese Verwendung wird von vielen Banken akzeptiert, und Sie haben mit einer kleinen Zwischenstation einen Kredit mit niedrigem Zins erhalten.</p>
<p><strong>Mikrokredite für Nebenjob-Gründer</strong></p>
<p>Die oben erläuterte Vorgehensweise funktioniert natürlich nur, wenn Sie eine feste Anstellung haben und aus dem regelmäßigen Einkommen der Bank die notwendige Bonität darlegen können. Schwieriger wird es, wenn die nebenberufliche Existenzgründung aus dem Studium oder aus der Elternpause heraus erfolgt.</p>
<p>In diesem Fall kann es sinnvoll sein, die staatliche Förderbank KfW anzuzapfen. Diese stellt für Gründer mit geringem Kreditbedarf das so genannte <b>StartGeld</b> bereit, das es in Form eines Darlehens bis zu einem Betrag von 50.000 Euro (und natürlich auch in kleinen Summen) gibt. Das StartGeld ist auch für nebenberufliche Existenzgründer zugänglich, die laut Kreditbedingungen mittelfristig eine Vollzeit-Existenz aufbauen wollen. Abgeschlossen wird dieser Kredit über die Hausbank. Die Erfahrung zeigt jedoch, dass Gründer oftmals hartnäckig nachbohren müssen, bis ihnen dieses Kreditangebot gemacht wird. Der Grund für die Unlust vieler Banken: Für die Vermittlung von kleinen Darlehen bekommen sie nur eine niedrige Provision von der KfW.</p>
<p>Als privatwirtschaftlich organisierte Alternative zur KfW gibt es speziell für die Finanzierung von Mini-Gründungen das Deutsche Mikrofinanz Institut (DMI), das ein Netzwerk aus lokalen und regionalen Kreditanbietern organisiert. Die Einzelprogramme sind oftmals zeitlich begrenzt und ändern sich häufig, so dass Sie sich über Details am besten auf der DMI-Website <a href="http://www.mikrofinanz.net/" target="_blank">www.mikrofinanz.net</a> informieren.</p>
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<p>
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		<title>Versicherungskosten minimieren als Existenzgründer</title>
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		<pubDate>Mon, 20 Oct 2008 14:45:15 +0000</pubDate>
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				<category><![CDATA[Existenzgründung]]></category>
		<category><![CDATA[Versicherungen]]></category>
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		<description><![CDATA[Die Existenzgründung ist in finanzieller Hinsicht eine schwierige Phase, weil das zuvor erzielte regelmäßige Einkommen wegfällt und die Umsätze erst im Lauf der Zeit eintrudeln. Auch wenn Sie ein finanzielles Polster für diese Durststrecke eingeplant haben, sollten Sie in der Gründungsphase Ihre Kosten so niedrig wie möglich halten.
Versicherungen können auch bei Freelancern und Freiberuflern schnell [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Die Existenzgründung ist in finanzieller Hinsicht eine schwierige Phase, weil das zuvor erzielte regelmäßige Einkommen wegfällt und die Umsätze erst im Lauf der Zeit eintrudeln. Auch wenn Sie ein finanzielles Polster für diese Durststrecke eingeplant haben, sollten Sie in der Gründungsphase Ihre Kosten so niedrig wie möglich halten.</p>
<p>Versicherungen können auch bei Freelancern und Freiberuflern schnell einen hohen dreistelligen Betrag im Monat verursachen, der die Liquidität des kleinen Unternehmens stark belasten kann. Daher sollten Sie in dieser Phase jede einzelne Versicherungspolice auf den Prüfstand stellen und nur den wirklich notwendigen Schutz weiterlaufen lassen.</p>
<p><strong>Welche Versicherungen Sie sofort brauchen:</strong></p>
<p>Absolut unverzichtbar ist die <b>Krankenversicherung</b>, weil Sie sonst jeden Arztbesuch und jeden Krankenhausaufenthalt aus eigener Tasche zahlen müssen. Als freiwilliges Mitglied in der gesetzlichen Krankenversicherung können Sie in den ersten Jahren mit Verlusten oder Mini-Gewinn von günstigen Mindestsätzen und von der kostenlosen Ehepartner- und Kinder-Mitversicherung profitieren. Der sofortige Wechsel zu einem privaten Krankenversicherer ist dagegen wenig ratsam – diese Überlegungen haben Zeit, bis Sie sich mit Ihrer Geschäftsidee am Markt etabliert haben. </p>
<p>Auch die <b>Berufs-Haftpflichtversicherung</b> sollte so früh wie möglich abgeschlossen werden, denn sie bietet Ihnen zu einem überschaubaren Jahresbeitrag umfassenden Schutz gegen Haftungsansprüche. Weitere Informationen zu dieser Versicherung finden Sie im Beitrag <a href="h-v-berufs-haftpflichtversicherung.php">&quot;Berufs-Haftpflichtversicherung&quot;</a>.</p>
<p><strong>Welche Versicherungen Sie später brauchen:</strong></p>
<p>Die Absicherung gegen <b>Berufsunfähigkeit</b> ist zwar wichtig, kann aber in den klammen Startjahren noch etwas zurückgestellt werden. Grund sind die hohen Kosten, für die Sie rund 800 bis 1.200 Euro pro Jahr einkalkulieren müssen. Es ist auf jeden Fall sinnvoller, nach drei oder vier Jahren eine vernünftige Berufsunfähigkeitsversicherung abzuschließen, als mit einem Spartarif wichtige Lücken offen zu lassen.</p>
<p>Eine <b>Risko-Lebensversicherung</b> dient dazu, die Familienangehörigen beim Tod des Versicherten finanziell abzusichern. Der sofortige Abschluss kann sinnvoll sein, wenn Sie hohe Investitionen getätigt und kleine Kinder haben. Wo keine Kinder zu versorgen sind und der Schuldenstand gering ist, kann jedoch diese Versicherung problemlos aufgeschoben werden.</p>
<p><b>Krankenzusatzversicherungen</b> sind vor allem beim Zahnersatz eine gute Sache, müssen aber nicht gleich bei der Existenzgründung abgeschlossen werden. Begnügen Sie sich in den Startjahren lieber zu Gunsten Ihrer Liquidität mit dem gesetzlichen Mindesschutz.</p>
<p><strong>Welche Versicherungen gekündigt oder ausgesetzt werden sollten:</strong></p>
<p><b>Kapitalbildende Lebens- und Rentenversicherungen</b> können zum Klotz am Bein werden, wenn Sie die monatlichen Sparraten anderweitig brauchen. Zwar ist die Kündigung oder Stilllegung mit Renditeeinbußen verbunden. Doch wenn Sie dadurch vermeiden können, dass Sie einen teuren Dispokredit mit zehn oder zwölf Prozent Zins aufnehmen müssen, ist das Aussetzen der Sparraten das kleinere Übel.</p>
<p><b>Rechtsschutzversicherungen</b> decken – sofern es sich nicht um eine explizite Versicherung für Selbstständige handelt – meist nur den privaten Bereich ab und bringen Ihnen damit als Existenzgründer keinen besonderen Nutzen. Mit der Kündigung können Sie einen dreistelligen Betrag im Jahr sparen.</p>
<p><b>Reiseversicherungen</b> zählen zu den Paketen, die oftmals irgendwann abgeschlossen worden sind und seitdem im Versicherungsordner schlummern. Vor allem Kombi-Pakete mit Reiserücktritt- und Gepäckversicherung können ganz schön teuer werden und sind nicht existenznotwendig. Deshalb: Kündigen Sie teuere Pakete und beschränken Sie sich auf eine Auslandsreise-Krankenversicherung, die für Singles weniger als zehn Euro pro Jahr und für Familien zwischen 15 und 20 Euro kostet.</p>
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		<title>Die Umsatzsteuerpflicht</title>
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		<pubDate>Mon, 20 Oct 2008 14:14:08 +0000</pubDate>
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		<category><![CDATA[Nebenjob]]></category>
		<category><![CDATA[Steuern]]></category>
		<category><![CDATA[Umsatzsteuer]]></category>

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		<description><![CDATA[Die Umsatzsteuer wird vom Fiskus auf viele Produkte aufgeschlagen, der Regelsatz liegt bei 19 Prozent. Für manche Leistungen und Produkte wie Lebensmittel, Zeitungen oder Bücher gilt ein ermäßigter Satz von 7 Prozent. Den größten Teil der Steuer zahlt letztlich der Endverbraucher, weil Unternehmen einen Teil wieder zurückholen können. Das Prinzip dabei: Umsatzsteuerpflichtige Unternehmen müssen die [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Die Umsatzsteuer wird vom Fiskus auf viele Produkte aufgeschlagen, der Regelsatz liegt bei 19 Prozent. Für manche Leistungen und Produkte wie Lebensmittel, Zeitungen oder Bücher gilt ein ermäßigter Satz von 7 Prozent. Den größten Teil der Steuer zahlt letztlich der Endverbraucher, weil Unternehmen einen Teil wieder zurückholen können. Das Prinzip dabei: Umsatzsteuerpflichtige Unternehmen müssen die Umsatzsteuer auf ihre verkauften Produkte und Leistungen zwar abführen, dürfen aber zuvor alle Umsatzsteuerbeträge, die sie selbst an ihre Lieferanten gezahlt haben, als so genannte Vorsteuer abziehen.</p>
<p>Zunächst gibt es für Sie als Existenzgründer drei Möglichkeiten: Sie können von der Umsatzsteuer befreit sein, ein Wahlrecht (Option) haben oder umsatzsteuerpflichtig sein. Was auf Sie zutrifft, hängt sowohl von Ihrer Branche als auch von Ihrem Umsatz ab. Zuerst die Branchen:</p>
<ul>
<li>Von der Umsatzsteuer befreit sind unter anderem Umsätze aus der Tätigkeit als Bausparvertreter, Versicherungsmakler oder aus einer heilberuflichen Tätigkeit wie Arzt, Hebamme oder Physiotherapeut (Ausnahme: Tierarzt).</li>
<li>Ein Wahlrecht für die Steuerpflicht haben Sie beispielsweise bei der Vermittlung von Geldanlagen sowie bei der Vermietung und Verpachtung von Grundstücken.</li>
<li>Umsatzsteuerpflichtig sind die meisten der Tätigkeiten des Gewerbetreibenden oder Freiberuflers: Handwerk, Handel, Produktion von Waren sowie die meisten Dienstleistungen.</li>
</ul>
<p>Keine Umsatzsteuer müssen Sie auf Ihre Produkte oder Dienstleistungen erheben, wenn Sie zu den <b>Kleinunternehmern</b> zählen &#8211; und das sind laut § 19 Umsatzsteuergesetz (UStG) Unternehmen, deren Umsatz im vorangegangenen Kalenderjahr weniger als 17.500 Euro und im laufenden Jahr voraussichtlich nicht mehr als 50.000 Euro beträgt. Auf Wunsch können Sie auf die Anwendung der Kleinunternehmerregelung verzichten, dies müssen Sie dann dem Finanzamt mitteilen. Diese Erklärung bindet Sie jedoch fünf Kalenderjahre.</p>
<p>Dabei sollten Sie bedenken: Die Umsatzsteuer-Befreiung ist nur dann interessant, wenn Sie überwiegend private Kunden haben. Diese können nämlich keine gezahlte Umsatzsteuer als Vorsteuer geltend machen und sind froh, wenn die Rechnung ohne Umsatzsteuer günstiger wird. Haben Sie hingegen vor allem umsatzsteuerpflichtige Unternehmen als Kunden, wirkt sich eine Steuerbefreiung für diese nicht aus. Beim Verzicht auf die Umsatzsteuer können Sie selbst jedoch beim Kauf Ihrer Betriebsmittel auch keine Vorsteuer mehr steuermindernd geltend machen. Damit verschenken Sie bares Geld, denn Ihre Umsatzsteuer können Ihre Kunden wiederum als Vorsteuer abziehen.</p>
<p><b>Fazit:</b> Wenn der Großteil Ihrer Kunden umsatzsteuerpflichtig ist, sollten Sie sich auch für die Vorteile des mit der Umsatzsteuer verbundenen Vorsteuerabzugs entscheiden.</p>
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		<title>Die Einnahmen-Überschuss-Rechnung</title>
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		<pubDate>Mon, 20 Oct 2008 14:08:44 +0000</pubDate>
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		<category><![CDATA[Steuern]]></category>
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		<description><![CDATA[Das Finanzamt verlangt von allen Selbstständigen, dass sie ihre Gewinne in nachvollziehbarer Weise ermitteln. Das erfolgt entweder in Form der komplizierten &#34;doppelten Buchführung&#34;, bei deren Einsatz Sie höchstwahrscheinlich die Hilfe eines Steuerberaters oder Buchhaltungsbüros benötigen. Viel Aufwand und Kosten können Sie hingegen sparen, wenn Sie die vereinfachte Gewinnermittlung in Form der Einnahmen-Überschussrechnung wählen können.
Die Gewinnermittlung [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Das Finanzamt verlangt von allen Selbstständigen, dass sie ihre Gewinne in nachvollziehbarer Weise ermitteln. Das erfolgt entweder in Form der komplizierten &quot;doppelten Buchführung&quot;, bei deren Einsatz Sie höchstwahrscheinlich die Hilfe eines Steuerberaters oder Buchhaltungsbüros benötigen. Viel Aufwand und Kosten können Sie hingegen sparen, wenn Sie die vereinfachte Gewinnermittlung in Form der Einnahmen-Überschussrechnung wählen können.</p>
<p>Die Gewinnermittlung nach der Einnahmen-Überschussrechnung steht allen Freiberuflern zu sowie allen Gewerbetreibenden, die nicht im Handelsregister eingetragen sind, deren Jahresumsatz unter 500.000 Euro und deren Jahresgewinn unter 50.000 Euro liegt.</p>
<p><strong>Wie der Gewinn ermittelt wird</strong></p>
<p>Bei der Einnahmen-Überschussrechnung zählt der Zeitpunkt, an dem gezahlt wird. Eine Rechnung vom Dezember 2008, die erst im Januar 2009 bezahlt wird, fällt folglich in die Gewinnrechnung des Jahres 2009</p>
<p>Im ersten Schritt summieren Sie sämtliche Netto-Umsätze sowie die darauf berechnete Umsatzsteuer. Zu den Umsätzen zählen auch Privatverbrauchsanteile wie beispielsweise die anteilige Privatnutzung des Telefons.</p>
<p>Ein Beispiel zum Privatverbrauch: Sie haben mit dem Finanzamt vereinbart, dass ein Viertel Ihrer Telefon- und Internetgebühren als Privatverbrauch gezählt wird. Bei jährlichen Telefon- und Internetkosten von 800 Euro plus 19 Prozent Umsatzsteuer müssen Sie als gewinnerhöhenden Privatverbrauch 200 Euro plus 19 Prozent Umsatzsteuer aufführen. Gleiches gilt auch, wenn Sie Ihr Auto zu mehr als 50 Prozent betrieblich nutzen und dieses als Firmenwagen deklariert haben. Damm muss monatlich ein Prozent des Neuwertes als Privatverbrauch angegeben werden.</p>
<p>Ebenfalls als Umsatz zählt es, wenn Sie ein Anlagegut verkaufen und dieses mehr einbringt als der Restwert (Neupreis abzüglich Abschreibung). Dann müssen Sie die Differenz zwischen Restwert und Verkaufspreis als Veräußerungsgewinn angeben.</p>
<p>Die Summe aus Netto-Umsatz, Umsatzsteuer und Privatverbrauch ergibt nun Ihren Brutto-Umsatz, von dem Sie die betrieblichen Aufwendungen abziehen können. Dazu zählen insbesondere</p>
<ul>
<li>Büromaterial,</li>
<li>Fachliteratur,</li>
<li>ausschließlich betriebliche Versicherungen (keine Kranken- und Rentenversicherung, aber z.B. die Berufs-Haftpflichtversicherung),</li>
<li>Beiträge an Berufsverbände,</li>
<li>Telefon-, Internet- und Portokosten,</li>
<li>Abschreibung (AfA) auf betrieblich genutzte Anlagegüter wie z.B. Computer oder Firmenwagen,</li>
<li>Raumkosten für Ihr Büro,</li>
<li>betriebliche GEZ-Gebühren,</li>
<li>betrieblich verursachte Reisekosten, z.B. mit Bahn, Flugzeug, Taxi oder dem privaten PKW,</li>
<li>Kontogebühren für das betriebliche Bankkonto,</li>
<li>Kreditzinsen für die Finanzierung von betrieblichen Anlagegütern,</li>
<li>Ausgaben für Werbung.</li>
</ul>
<p>All diese Aufwendungen führen Sie separat mit Netto- und Vorsteuerbeträgen auf. Ebenfalls als gewinnmindernder Aufwand zählen die Vorsteuer aus dem Kauf von Anlagegütern sowie bei betrieblicher Nutzung des privaten Autos die Vorsteuer aus den betrieblich verursachten Benzinkosten (hierfür benötigen Sie eine Aufstellung der betrieblichen Fahrten).</p>
<p><strong>Komplizierte Umsatzsteuer-Rechnung</strong></p>
<p>Nun kommt ein Teil der Rechnung, der nicht ganz einfach nachvollziehbar ist – nämlich die Einbindung von Vor- und Umsatzsteuer in die Einnahmen-Überschussrechnung. Zunächst einmal haben alle Umsatzsteuereinnahmen (obwohl Sie diese schon per Umsatzsteuer-Voranmeldung ans Finanzamt abgeführt haben) den Umsatz und damit den steuerlichen Gewinn erhöht. Dafür dürfen Sie nicht nur Ihre an die Lieferanten gezahlte Vorsteuer abführen, sondern auch die im Rahmen der Umsatzsteuer-Voranmeldung und -erklärung gezahlten Abgaben ans Finanzamt.</p>
<p>Weil aber das Zu- und Abfluss-Prinzip gilt, gibt es eine zeitliche Verschiebung. Beispiel: Wenn Sie quartalsweise Umsatzsteuer vorauszahlen, können Sie in der Einnahmen-Überschussrechnung für 2008 die ersten drei Quartalszahlungen aus 2008 steuermindernd abziehen. Das vierte Quartal 2008 wird jedoch erst im Jahr 2009 bei der Gewinnermittlung berücksichtigt, weil die Zahlung erst Anfang Januar 2009 erfolgen wird. Dafür dürfen Sie das letzte Quartal aus 2007 im Jahr 2008 mit hineinnehmen, weil ebenfalls im Januar gezahlt wurde. Auch eine Nach- oder Rückzahlung aus der Umsatzsteuererklärung des Vorjahrs wird im Jahr des Zu- oder Abflusses berücksichtigt.</p>
<p><strong>Bundesfinanzverwaltung bietet ausfüllbares PDF-Formular</strong></p>
<p>Seit 2005 soll die Einnahmen-Überschussrechnung auf dem offiziellen EÜR-Formular der Bundesfinanzverwaltung eingereicht werden. Manche Finanzämter akzeptieren noch selbstgestrickte Excel- oder OpenOffice-Tabellen, aber in den kommenden Jahren dürfte das offizielle Formular obligatorisch werden. Der Fiskus bietet für das Erklärungsjahr 2007 ein elektronisch ausfüllbares PDF-Formular an. Hier ist der Link zum <a href="https://www.formulare-bfinv.de/ffw/form/display.do?$context=0" target="_blank">offiziellen PDF-Formular EÜR 2007</a>.</p>
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		<title>Finanzplanung in der Startphase</title>
		<link>http://www.finanzen-fuer-freie.de/2008/10/finanzplanung-in-der-startphase/</link>
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		<pubDate>Mon, 20 Oct 2008 14:04:21 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
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		<category><![CDATA[Finanzierung]]></category>
		<category><![CDATA[Finanzplanung]]></category>
		<category><![CDATA[Rechner]]></category>

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		<description><![CDATA[Wenn Sie sich selbstständig machen, brauchen Sie einen soliden Finanzplan – nicht nur, weil kreditgebende Banken das verlangen. Auch für Sie selbst ist es immens wichtig, eine verlässliche Planungsgrundlage zu haben, damit Ihnen in der oft noch ziemlich wackligen Startphase die Finanzen nicht aus dem Ruder laufen.
Finanzbedarf und Reserven ermitteln
Im ersten Schritt sollten Sie genau [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Wenn Sie sich selbstständig machen, brauchen Sie einen soliden Finanzplan – nicht nur, weil kreditgebende Banken das verlangen. Auch für Sie selbst ist es immens wichtig, eine verlässliche Planungsgrundlage zu haben, damit Ihnen in der oft noch ziemlich wackligen Startphase die Finanzen nicht aus dem Ruder laufen.</p>
<p><strong>Finanzbedarf und Reserven ermitteln</strong></p>
<p>Im ersten Schritt sollten Sie genau durchrechnen, wie viel Geld Sie für laufende Ausgaben und die ersten Investitionen brauchen. Dazu kommt eine ausreichende Geldreserve, mit deren Hilfe Sie die Zeit bis zum Eintreffen der ersten größeren Umsätze überbrücken können. Auf jeden Fall sollte ein möglichst großer Teil dieser Gelder aus Eigenmitteln bestehen.</p>
<p>Am besten erstellen Sie eine Tabellenkalkulation, in der Sie das verfügbare Eigenkapital eingeben und dann Monat für Monat Ihre Investitionen und laufenden Lebenshaltungskosten auf der einen und die geplanten Zahlungseingänge auf der anderen Seite gegenüberstellen. Als Muster finden Sie hier zum Download eine vereinfachte Finanzbedarfs-Kalkulation:</p>
<ul>
<li><a href="http://www.finanzen-fuer-freie.de/wp-content/data/e-f-muster-finanzplanung.ods">Muster-Finanzplanung im Open-Document-Format</a></li>
<li><a href="http://www.finanzen-fuer-freie.de/wp-content/data/e-f-muster-finanzplanung.xls">Muster-Finanzplanung als Excel-Tabelle</a></li>
</ul>
<p><strong>Bei Investitionen Prioritäten setzen</strong></p>
<p>Wenn Sie die Muster-Kalkulation öffnen, sehen Sie, dass innerhalb weniger Monate das Eigenkapital aufgebraucht sein kann und eine Überbrückungsfinanzierung notwendig wird. Einige Monate nach dem Start kommt dann oft der Knackpunkt, an dem sich entscheidet, ob Sie mit Ihrer Geschäftsidee Fuß fassen oder nicht.</p>
<p>Um Ihr Risiko so weit wie möglich zu reduzieren, sollten Sie bei Ihren Ausgaben und Investitionen ganz klare Prioritäten setzen: Jede Investition muss den maximalen Ertrag erwirtschaften. Bei der Planung Ihrer Investitionsfinanzierung ist damit die Rangfolge klar: Was Ihrer Produktivität dient (z.B. Maschinen oder Computer), hat Vorrang gegenüber dem, was der Repräsentation dient (z.B. Büroeinrichtung, Geschäftswagen). Mit Designermöbeln im Büro und einem schnittigen Auto läßt sich zwar Eindruck schinden, aber unterm Strich eben kein Geld verdienen.</p>
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		</item>
		<item>
		<title>Was in den Businessplan gehört</title>
		<link>http://www.finanzen-fuer-freie.de/2008/10/was-in-den-businessplan-gehort/</link>
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		<pubDate>Mon, 20 Oct 2008 13:51:13 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Existenzgründung]]></category>
		<category><![CDATA[Finanzierung]]></category>
		<category><![CDATA[Businessplan]]></category>

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		<description><![CDATA[Die detaillierte Beschreibung Ihres Geschäftsmodells – auf Neudeutsch &#8220;Business-Plan&#8221; genannt – ist ein wichtiger Faktor für den erfolgreichen Zugang zu einem Kredit für Existenzgründer. Keine Bank wird Ihnen auf Basis der begeisterten mündlichen Schilderung Ihrer Geschäftsidee Geld leihen, sondern eine ausführliche schriftliche Ausarbeitung anfordern. Diese Anforderung sollten Sie nicht auf die leichte Schulter nehmen, denn [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Die detaillierte Beschreibung Ihres Geschäftsmodells – auf Neudeutsch &#8220;Business-Plan&#8221; genannt – ist ein wichtiger Faktor für den erfolgreichen Zugang zu einem Kredit für Existenzgründer. Keine Bank wird Ihnen auf Basis der begeisterten mündlichen Schilderung Ihrer Geschäftsidee Geld leihen, sondern eine ausführliche schriftliche Ausarbeitung anfordern. Diese Anforderung sollten Sie nicht auf die leichte Schulter nehmen, denn so manche Gründungsfinanzierung ist schon an ungenauen Beschreibungen und unrealistischen Prognoserechnungen gescheitert.</p>
<p><strong>Das sollte in Ihrem Business-Plan auf keinen Fall fehlen:</strong></p>
<ul>
<li><strong>Detaillierte Beschreibung Ihres Vorhabens.</strong> Schildern Sie so exakt wie möglich, was Sie in Ihrer Selbstständigkeit zu tun gedenken. Erläutern Sie die Ideen und Produkte, die Sie an den Markt bringen wollen. Geben Sie einen Überblick über die Vertriebswege und die Zielgruppe. Zeigen Sie, welchen Nutzen Ihre Produkte oder Dienstleistungen dem Kunden bringen.</li>
<li><strong>Markt- und Konkurrenzanalyse.</strong> Wie setzt sich Ihre Zielgruppe zusammen? Sind Sie in einem wachsenden, stagnierenden oder schrumpfenden Markt aktiv? Bieten Sie Ihre Leistung nur im Inland oder auch im Ausland an? Wer sind Ihre Konkurrenten, und zu welchen Konditionen bieten sie ihre Leistungen und Produkte an? Können Sie Ihren Kunden etwas bieten, das sie von der Konkurrenz nicht erhalten? All dies gehört in die Analyse des Marktes.</li>
<li><strong>Investitionsplan.</strong> Erstellen Sie einen ausführlichen Plan, zu welchen Zeitpunkten Sie welche Investitionen tätigen wollen und warum die Investition notwendig ist. Enthalten sein sollte auch die voraussichtliche Nutzungsdauer der Anschaffungen.</li>
<li><strong>Umsatz-, Aufwands- und Gewinnprognose.</strong> Auch wenn Prognosen bekanntermaßen schwierig und oft ungenau sind, sollten Sie dennoch wenigstens drei Jahre in die Zukunft blicken. Fassen Sie Ihre Vorstellungen in konkrete Zahlen: Wie soll sich der Umsatz entwickeln? Werden die Aufwendungen mit dem Umsatz steigen, stagnieren oder nach der Startphase sogar rückläufig sein? Was wird Ihre persönliche Absicherung in Form von Altersvorsorge, Kranken- und Berufsunfähigkeitsversicherung kosten? Welche Beträge sollen für Zins und Tilgung von Investitionskrediten reserviert werden? Wie hoch ist dann der Gewinn, der am Ende übrig bleibt? Bleiben Sie bei diesen Rechnungen realistisch, und erstellen Sie je eine günstige und eine ungünstige Variante.</li>
<li><strong>Vertragsentwürfe.</strong> Wenn Sie sich mit Kolleginnen oder Kollegen in Form einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) zusammenschließen, sollten Sie die dazugehörigen Vertragsentwürfe in den Businessplan mit einfließen lassen.</li>
<li><strong>Fachliche Gutachten.</strong> Ideal ist es, wenn Ihre Fachkompetenz von unabhängigen Dritten bestätigt wird. Haben Sie schon einmal einen Wettbewerb gewonnen? Kann Ihnen einer Ihrer Uni- oder FH-Professoren eine Empfehlung ausstellen? Wenn ja: Rein damit in den Businessplan!</li>
<li><strong>Tabellarischer Lebenslauf des Gründers.</strong> Nicht fehlen darf der obligatorische Lebenslauf, der die wichtigen Stationen Ihres beruflichen Werdegangs und Ihre formalen Qualifikationen enthätl.</li>
<li><strong>Angaben und Nachweise zu Einkommen und Vermögen.</strong> Auch wenn es unangenehm ist: Die Bank verlangt Einblick in Ihre persönlichen Vermögensverhältnisse, und den sollten Sie ihr im Interesse einer zügigen Kreditzusage gewähren.</li>
<li><strong>Kreditsicherheiten.</strong> Können Sie der Bank Pfandrechte bieten, z.B. auf Ihr (noch nicht allzu altes) Auto oder auf fest angelegte Sparbriefe? Am liebsten sind den Banken natürlich Grundschulden – aber damit gefährden Sie im Fall eines Misserfolgs Ihre Immobilie. Grundschulden sollten Sie daher nur für Immobilienfinanzierungen einsetzen und als Alternative lieber einen bescheideneren Start einplanen.</li>
</ul>
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		<title>Kostenlose Businessplan-Vorlage</title>
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		<pubDate>Mon, 08 Sep 2008 06:18:40 +0000</pubDate>
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		<description><![CDATA[Auf der Website der IHK München gibt es eine kostenlose Businessplan-Vorlage zum Download, allerdings als PDF-Dokument ohne die Möglichkeit, auf Basis der dort aufgeführten Elemente den Businessplan direkt am PC zu erstellen. Besser wäre es gewesen, die Münchener IHK hätte daraus gleich eine Excel-Vorlage gemacht, wo die ganzen Vorschau-Zahlen automatisch durchgerechnet werden. Aber als Checkliste [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Auf der Website der IHK München gibt es eine kostenlose <a href="http://www.ihk-muenchen.de/internet/mike/ihk_geschaeftsfelder/starthilfe/Anhaenge/BPIHK.pdf" target="_blanke">Businessplan-Vorlage</a> zum Download, allerdings als PDF-Dokument ohne die Möglichkeit, auf Basis der dort aufgeführten Elemente den Businessplan direkt am PC zu erstellen. Besser wäre es gewesen, die Münchener IHK hätte daraus gleich eine Excel-Vorlage gemacht, wo die ganzen Vorschau-Zahlen automatisch durchgerechnet werden. Aber als Checkliste für den eigenen Businessplan ist die IHK-Vorlage durchaus brauchbar.</p>
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