PDF-Rechnungen gelten jetzt auch ohne Signatur

Nun ist es amtlich: Rückwirkend seit Anfang Juli 2011 dürfen Rechnungen als PDF auch ohne digitale Signatur verschickt werden. Ausschlaggebend ist jetzt nicht mehr das formale Bestehen einer elektronischen Unterschrift, sondern der schlüssige Zusammenhang zwischen erstellter Rechnung und erbrachter Leistung. Die bisherigen Anforderungen, insbesondere die gesetzliche Aufbewahrungspflicht, bleiben auch nach dem Wegfall der Signaturpflicht unverändert.

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