Neues Urteil zum Elterngeld für Selbstständige

Entgelte, die Selbstständige für eine bereits früher geleistete Arbeit erst während des Elterngeldbezugs erhalten, dürfen nicht auf das Elterngeld angerechnet werden. Mit diesem jetzt bekannt gewordenen Urteil des Landessozialgerichts (LSG) Nordrhein-Westfalen liege nun erstmals ein obergerichtliches Urteil zu diesem Thema vor, berichtet der Ratgeberdienst Mediafon.

Das Urteil beleuchtet ein für Selbstständige häufig auftretendes Problem: Die Arbeit ist schon längst geleistet, während vor allem bei größeren Projekten die Schlussrate oft erst Monate später eintrudelt. Bislang galt hingegen das so genannte Zuflussprinzip – wenn während der Elternzeit noch Zahlungen eintreffen, wird gekürzt. Und zwar unabhängig davon, wenn die Leistung erfolgte. Mit dieser familienunfreundlichen Praxis dürfte nach dem Urteil nun Schluss sein.

Hier die Meldung im Volltext bei mediafon.net

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