Chaos beim Abschreiben geringwertiger Wirtschaftsgüter (GWG)

Ein aktueller Artikel auf Handelsblatt online beschreibt anschaulich das derzeitige Chaos beim Abschreiben von kleineren betrieblichen Anschaffungen, den so genannten “Geringwertigen Wirtschaftsgütern” (GWG). Erinnern Sie sich noch an die gute alte Zeit, als alles, was weniger als 800 DM gekostet hat, sofort abgeschrieben werden durfte?

Schon längst ist die ebenso einfache wie effiziente Lösung verschlimmbessert worden. Einige Zeit galt ausschließlich die Poolbildung für Anschaffungen zwischen 151 und 1.000 Euro, was dem Fiskus allenfalls ein zeitliche Verschiebung der steuermindernden Absetzung und dafür den Betroffenen jede Menge bürokratischen Aufwand brachte. Nun gibt es seit Jahresbeginn wieder ein Wahlrecht, demzufolge Anschaffungen bis zu einem Wert von 410 Euro (exklusive USt.) sofort abgesetzt werden können.

Ich will ja nicht unbedingt in die Früher-war-alles-besser-Kerbe schlagen, aber in diesem Fall war es definitiv so. Die sinnvollste Lösung des leidigen Problems wäreein einfaches “Back to the Roots”: Angesichts der seit 1965 bestehenden 800-DM-Regelung wäre eine Erhöhung der GWG-Grenze auf 1.000 Euro längst überfällig, am besten in Verbindung mit einer kompletten Abschaffung der Poolbildungs-Regelung – das wäre echter Bürokratieabbau.

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