Neue Förderregeln bei Gründung aus Arbeitslosigkeit

Sei dem 1.1.2009 gelten neue Regelungen bei der Förderung von Existenzgründungen durch die Bundesagentur für Arbeit, wenn der Gründer Arbeitslosengeld II bezieht. Für Existenzgründer können nunmehr neben dem Einstiegsgeld Darlehen und Zuschüsse für die Beschaffung von Sachgütern gewährt werden. Bei den nicht rückzahlbaren Zuschüssen gilt eine Obergrenze von 5.000 Euro.

Die Fördermittel können für Sachmittel und Investitionen gewährt werden, die der Gründer für den Start in die Selbstständigkeit braucht. Dazu können beispielsweise PC und Drucker zählen, eine angemessene Büroinrichtung oder Werkzeuge und Betriebsmittel. Über die Konditionen bei der Rückzahlung von Darlehen müssen Arbeitsagentur und Gründer gemeinsam eine Lösung vereinbaren, die die wirtschaftlichen Möglichkeiten des Existenzgründers berücksichtigt.

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