Freiberuflich oder gewerblich selbstständig?
Die Frage, ob eine selbstständige Tätigkeit als freiberuflich oder gewerblich einzustufen ist, sorgt immer wieder für Ärger zwischen Unternehmer und Finanzamt. Für Selbstständige ist die Freiberuflichkeit von Vorteil, weil dann keine IHK-Beiträge und keine Gewerbesteuer gezahlt werden müssen. Allerdings fallen sogar waschechte Freiberufler wie z.B. Rechtsanwälte manchmal durchs Raster, weil freiberufliche und gewerbliche Tätigkeiten vermischt werden.
Dabei droht die “Abfärbungs-Falle”: Wenn gewerbliche Erträge einen nennenswerten Anteil des Gesamtumsatzes ausmachen, kann urplötzlich das gesamte Einkommen aus selbstständiger Tätigkeit als gewerblich eingestuft werden. Die Financial Times Deutschland hat zu dieser Problematik einen interessanten Artikel veröffentlicht, der ein paar einschlägige Gerichtsurteile beschreibt.







