Alte Unterlagen jetzt entsorgen
Feng Shui und Finanzamt vertragen sich nicht immer: Während die fernöstliche Ordungslehre das frühzeitige Entsorgen nicht mehr benötigter Dinge empfiehlt, besteht das Finanzamt darauf, dass bestimmte Unterlagen über Jahre hinweg aufbewahrt werden. So müssen Jahresabschlüsse und Buchungsbelege zehn Jahre und Geschäftsbriefe sechs Jahre lang archiviert werden.
Der Bund der Steuerzahler weist darauf hin, dass mit dem Jahreswechsel jetzt Unterlagen aus den Jahren 1998 und 2002 entsorgt werden können. Welche Aufbewahrungsfristen im einzelnen gelten, ist unter anderem auf der Website des hessischen Steuerzahlerbunds nachzulesen.
Hier der Link zum Bund der Steuerzahler Hessen e.V.







