Was bringt die degressive AfA ab 2009?

Raus aus den Kartoffeln, rein in die Kartoffeln: Erst vor einem Jahr ist die degressive Absetzung für Abnutzung (AfA) abgeschafft worden, jetzt wird sie im Rahmen des Konjunkturpakets ab Januar 2009 wieder eingeführt.

Wer ab dem 1. Januar 2009 ein bewegliches Wirtschaftsgut anschafft, kann das 2,5-fache der linearen AfA, maximal jedoch 25 Prozent in Form der degressiven AfA absetzen. Was bedeutet das konkret?

Zunächst einmal ein Wort zum „beweglichen Wirtschaftsgut“: Darunter ist alles zu verstehen, was keine Immobilie ist – also Fahrzeuge, Büroausstattung, Maschinen, Computer uns so weiter.

Dann zur linearen AfA: Das ist die Standardform der Abschreibung. Die jährliche AfA wird ganz einfach errechnet, indem der Kaufpreis durch die Lebensdauer geteilt wird. Die Lebensdauer wird übrigens vom Finanzministerium in Form der so genannten AfA-Tabellen vorgegeben. Daraus resultiert dann ein jährlich gleichbleibender Betrag, der den Unternehmensgewinn mindert.

Ein bisschen komplizierter ist die degressive AfA. Hier wird ein deutlich höherer Prozentsatz als bei der linearen Variante angesetzt. Dafür darf jedoch im jeweiligen Folgejahr nicht der Kaufpreis als Berechnungsbasis verwendet werden, sondern der Restwert nach Abzug der Abschreibung im Vorjahr.

Klarer wird das Prozedere mit einem Beispiel: Nehmen wir mal an, Sie haben eine hochwertige Digitalkamera für 1.200 Euro gekauft, die laut AfA-Tabelle auf sieben Jahre abgeschrieben wird. Die lineare AfA wäre dann jährlich gleichbleibend 14,3 Prozent oder 172 Euro.

Nun können Sie dafür die degressive Afa in Höhe von 25 Prozent nutzen, was Ihnen im ersten Jahr eine Abschreibung von 300 Euro bringt. Im zweiten Jahr setzen Sie den Restwert von 900 Euro als Basis an und ziehen davon 25 Prozent ab, das macht 225 Euro. So geht das Spiel weiter, bis Sie im letzten Jahr den Restwert ausbuchen.

Was bringt also die degressive AfA? Der wichtigste Vorteil ist die Verbesserung der Liquidität: Weil Sie in den ersten Jahren hohe Beträge steuerlich absetzen können, mindert sich Ihr Gewinn und damit die Steuerbelastung. Allerdings bleibt – ein konstantes Einkommen vorausgesetzt – die gesamte Steuersparnis ohne Berücksichtigung des Zinsvorteils gleich.

Diesen Vorteil entfaltet die degressive AfA jedoch nur bei langlebigen Gütern, die über mindestens fünf Jahre abgeschrieben werden. Bei Notebooks mit drei Jahren Nutzungsdauer haben Sie nämlich schon eine lineare Abschreibung von 33,3 Prozent, was deutlich mehr ist als die Obergrenze von 25 Prozent für die degressive Variante. Während der Laufzeit können Sie jederzeit auf Basis des letzten Restwertes von der degressiven zur linearen Abschreibung wechseln. Ein umgekehrter Wechsel ist jedoch nicht möglich.

Ein Kommentar

  1. Das erwähnte Beispiel ist m.E. falsch, da ein selbstständig nutzbares Wirtschaftsgut mit 1000 Euro Anschaffungskosten in den AfA-Pool fällt, der linear auf 5 Jahre abzuschreiben ist!?
    —–
    Danke für den Hinweis, ich habe das Beispiel korrigiert. TH

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