Krankenversicherung: Lückenhafter Schutz bei Geschäftsreisen ins Ausland
Schön, wenn man zwischendurch auch mal als Freiberufler ein Auslandsprojekt hat. Schlecht, wenn man dann im Ausland krank wird oder einen Unfall hat. Und noch schlechter ist es dann festzustellen, dass womöglich ein Teil der Behandlungskosten nicht erstattet wird.
Egal ob ein Selbstständiger privat oder gesetzlich krankenversichert ist: Der Versicherungsschutz auf Auslandsreisen ist zunächst einmal nicht lückenlos abgedeckt. Selbst in EU-Ländern kann es vorkommen, dass Ärzte und Krankenhäuser bei Ausländern den teureren Privattarif abrechnen. Wer dann Mitglied bei einer gesetzlichen Krankenkasse ist, muss dann einen Teil der Kosten selbst übernehmen. Bei privaten Krankenversicherungen kommt es darauf an, ob der Versicherungsschutz im Ausland ausdrücklich enthalten ist oder nicht – im Zweifelsfall sollten Sie lieber nachfragen anstatt sich auf Vermutungen zu verlassen.
Speziell für Auslandsreisen gibt es zu günstigen Tarifen von meist weniger als zehn Euro pro Jahr Auslandsreise-Krankenversicherungen, die diese Lücke scheinbar schließen. Scheinbar deshalb, weil die Frage nach beruflichen Auslandsreisen je nach Versicherer ganz unterschiedlich gehandhabt wird. Manche Versicherer decken sowohl private wie auch geschäftliche Auslandsreisen ab, andere beschränken den Schutz auf private Reisen.
Beschränkt ist die Absicherung überdies auf Reisen, die je nach Versicherer maximal sechs bis sieben Wochen dauern. Wer länger am Stück im Ausland bleibt, verliert nach Ablauf dieser Frist bis zu seiner Rückkehr den Versicherungsschutz. Bei längerem Auslandsaufenthalt sind dann spezielle Versicherung auf Tagessatzbasis abzuschließen, deren Gesamtkosten sich dann nach der Dauer der Reise richten.
Tipp: Wenn Sie häufiger auch mal geschäftlich im Ausland unterwegs sind, sollten Sie beim Abschluss einer Auslandsreise-Krankenversicherung unbedingt darauf achten, dass ausdrücklich auch Geschäftsreisen mit eingeschlossen sind.
Ein Kommentar
Kommentar hinterlassen
You must be logged in to post a comment.








Wichtig beim Abschluss einer Zusatzversicherung ist auch der kleine aber wichtige Unterschied ob ein medizinisch “sinnvoller” oder nur ein “notwendiger” Rücktransport dabei ist. Manche Unfälle mag man in diversen Ländern sicher nicht behandeln lassen, könnte das aber theoretisch, zumindest aus Sicht der Versicherung. Oft ergänzen die Privaten auch den Versicherungsschutz über den festgelegten Zeitraum (bei mir sind das z.b. 3 Monate – egal ob es sich um eine geschäftliche oder private Reise dreht) und verlangen dann einen Risikozuschlag (wenn mich nicht alles täuscht sind das bei mir 10%). Naja, am besten ist eh man bleibt gesund…