Firmenwagen: Kleine Mängel beim Fahrtenbuch dürfen nicht bestraft werden

Wer vom Finanzamt dazu verpflichtet worden ist, ein Fahrtenbuch für seinen Firmenwagen zu führen, hat ziemlich heftigen Papierkrieg. Da kann es schon vorkommen, dass man mal eine kleinere Fahrt vergisst oder sich verrechnet. Der Hamburger Steuerberater Michael Fischer hat auf seiner Website einen ausführlichen Beitrag dazu veröffentlicht, unter welchen Voraussetzungen das Finanzamt ein Fahrtenbuch trotz kleinerer Mängel als “ordnungsgemäß geführt” anerkennen muss.

Hier geht es weiter zum Beitrag von Michael Fischer.

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