Unbefristeter Leasingvertrag: Zahlen ohne Ende
Ein Fall aus der Praxis: Für den Internisten Rolf F. wurde das Leasing einer Telefonanlage zum kostspieligen Dauerbrenner. Weil er davon ausging, dass nach der vertraglich vereinbarten Amortisationsdauer von fünf Jahren die Anlage kostenlos in sein Eigentum übergehen werde, kümmerte er sich nicht um die Zahlung der monatlichen Raten. Doch die Leasinggesellschaft buchte die weitere drei Jahre ab – bis der Arzt die Zahlungen bemerkte und das Geld zurückfordern wollte.
Doch die Leasinggesellschaft stellte sich quer. Weil der Vertrag auf unbefristete Zeit abgeschlossen worden sei, müsse erst einmal fristgerecht zum Halbjahresende gekündigt werden. Auf die Rückzahlung der nach der Amortisationsfrist überwiesenen Raten habe der Kunde keinen Anspruch, weil er die Anlage weiter genutzt habe.
Keine Ausgleichszahlung bei verspäteter Kündigung
Mit dieser Aussage befindet sich die Leasinggesellschaft sogar juristisch auf der sicheren Seite, denn ein Urteil des Oberlandesgerichtes Hamm besagt sinngemäß: Der Zeitpunkt der Vollamortisation im unbefristeten Leasingvertrag ist nicht als Vertragsende auszulegen. Wer aussteigen will, muss fristgerecht kündigen – auch wenn wegen der vollen Amortisation der Anschaffungs- und Finanzierungskosten keine Ausgleichszahlung mehr zu leisten ist. (Aktenzeichen 13 U 132/98)
Weil viele Leasingverträge nach Ablauf der festen Grundmietdauer als unbefristeter Vertrag weitergeführt werden, lauert im Kleingedruckten eine Falle für unaufmerksame Zahler. Je nach Bedingungen der Gesellschaft sind manchmal sogar mehrmonatige Kündigungsfristen einzuhalten. Gerade bei Leasingverträgen mit kleinerem Volumen besteht die Gefahr, dass die Abbuchungen praktisch unkontrolliert durch die Buchhaltung laufen und damit im Extremfall über Jahre hinweg unbemerkt bleiben.
Tipp: Wenn Sie sich bei der Finanzierung einer Investition für Leasing entscheiden, sollten Sie unbedingt die Amortisations- und Kündigungsfristen im Auge behalten, um unnötige Mehrausgaben zu vermeiden. Auf keinen Fall sollten Sie sich als Leasingnehmer darauf verlassen, dass sich zum gegebenen Zeitpunkt die Leasinggesellschaft bei Ihnen meldet. Zwar sprechen kundenfreundliche Anbieter ihre Klienten in Eigeninitiative an – doch für so manchen Leasinggeber sind die unbemerkt weiterlaufenden Zahlungen eine höchst willkommene Einnahmenquelle.







