Sozialversicherung und nebenberufliche Selbstständigkeit

Wenn Sie ein Mini-Unternehmen im Nebenjob führen, sind Sie in aller Regel bereits sozialversichert – entweder als Arbeitnehmer im Hauptberuf, als Student bei den Eltern oder als ansonsten nicht berufstätiger Ehepartner beim Ehemann oder bei der Ehefrau. Dabei stellt sich jedoch die Frage, ob Sie zusätzliche Sozialabgaben entrichten müssen, wenn Sie nebenbei noch Gewinne aus Ihrer selbstständigen Tätigkeit erzielen.

Arbeitnehmer sind auf der sicheren Seite

Allgemein gilt: Wer seinen Hauptberuf als Arbeitnehmer ausübt, über seinen Arbeitgeber sozialversichert ist und sich nebenher als Selbstständiger noch etwas hinzuverdient, muss als Solo-Unternehmer in der Regel mit keinen zusätzlichen Beiträgen für die Krankenkasse rechnen. Eine Beitragspflicht bei der Krankenkasse kann hingegen entstehen, wenn eine zusätzliche Arbeitskraft mit mehr als 400 Euro Monatslohn eingestellt wird. Eine Pflichtversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung gibt es für neben- und hauptberuflich Selbstständige nur in Ausnahmefällen.

Bei Mitversicherten kommt es auf den Gewinn an

Für diejenigen, die eine Mini-Selbstständigkeit starten und als nicht berufstätige Ehepartner über den Ehemann oder die Ehefrau beitragsfrei krankenversichert sind, gilt die 355-Euro-Grenze: Wenn das monatliche Einkommen diesen Betrag nicht übersteigt, bleibt die beitragsfreie Mitversicherung bestehen. Als monatliches Einkommen ist dabei der durch 12 geteilte Jahresgewinn definiert. Liegt der Gewinn über dieser Grenze, dann endet die kostenlose Mitversicherung in der Krankenkasse des Ehepartners.

Die Konsequenz: Wer sich nicht anderweitig krankenversichert, muss sämtliche Arzt-, Krankenhaus- und Medikamentenrechnungen selbst bezahlen. Daher ist beim Ausschluss aus der kostenlosen Mitversicherung schnelles Handeln angesagt; zur Wahl steht dabei die freiwillige Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung oder der Abschluss einer Privatversicherung. Die gleichen Regeln gelten auch für Studenten, die in der Krankenkasse ihrer Eltern kostenlos mitversichert sind.

Ein Kommentar

  1. Hallo, meine frage:
    gattin will freibreuflich musik unterrichten, bei mir mitversichert in GKV.
    z.zt Nebeneinkommen auf ca 150 Euro tätig. Was darf sie mtl an einkommen erzielén um dennoch weiter bei mir versichert zu sein? was müssen wir beachten bei der Steuer? zusammenveranlagt bei der Steuer, welche Dinge sind zu beachten? Max erzielbares EK mit NE ca 400Euro.

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