So funktioniert die Sicherungsübereignung
Eine Sicherungsübereignung liegt dann vor, wenn der Kreditnehmer einen Vermögensgegenstand treuhänderisch an die Bank abtritt, diesen jedoch weiterhin selbst nutzt. Das mag kompliziert anmuten, läßt sich jedoch anhand eines einfachen Beispiels verdeutlichen:
Ein freiberuflicher PR-Berater hat ein neues Auto erworben und einen Teil des Kaufpreises über einen Bankkredit finanziert. Da die Bank nicht bereit ist, den Kredit als Blankokredit zur Verfügung zu stellen, schließt er mit dem Insitut einen Sicherungsübereignungsvertrag. Er muss den KFZ-Brief bei der Bank hinterlegen und den Wagen vollkaskoversichern, damit die Bank auch im Falle eines selbstverschuldeten Totalschadens auf den Gegenwert des Fahrzeugs zurückgreifen kann. Er darf jedoch den Wagen ohne Einschränkung selbst nutzen. Erst wenn er seine Kreditraten nicht mehr bezahlen würde, könnte die Bank das Auto in Besitz nehmen und zwangsversteigern lassen.
Das heißt konkret: Bei der Sicherungsübereignung räumen Sie der finanzierenden Bank das Recht ein, im Falle der Zahlungsunfähigkeit des Kunden das überschriebene Gut durch Eigennutzung, Verkauf oder Zwangsversteigerung zu verwerten. Sie hingegen können, solange Sie Ihre Verbindlichkeiten pünktlich begleichen, das finanzierte Gut weiterhin nutzen.
Beliebt bei der Finanzierung von Autos und Investitionsgütern
Die Sicherungsübereignung ist nicht nur beim Autokauf eine gängige Form der Absicherung, sondern auch beim Kauf betrieblich genutzter Produktionsanlagen oder technischer Geräte. Ergänzend zum Kreditvertrag wird ein Sicherungsübereignungsvertrag geschlossen, der die Modalitäten zu Nutzung und Verwertung regelt. Hierfür besteht keine gesetzliche Formvorschrift, allerdings werden solche Verträge in aller Regel schriftlich fixiert.
In welcher Höhe das übereignete Gut beliehen wird – also als echte Kreditsicherheit dienen kann -, hängt von der Lebensdauer und der Verwertbarkeit ab. Je länger die Nutzungsdauer und je einfacher der Verkauf bzw. die Versteigerung im Bedarfsfall, desto höher wird der beleihungsfähige Wert angesetzt. Der Beleihungswert beträgt bei Autos in Einzelfällen bis zu mehr als 80 Prozent des aktuellen Zeitwertes. Bei schnell veraltenden Computern oder nur schwierig zu verwertenden Spezialgeräten liegt die Beleihungsgrenze wesentlich niedriger – je nach Verhandlungsposition können etwa 40 bis 60 Prozent als Sicherheit dienen.
Wichtig: Wird eine Sicherungsübereignung vereinbart, muss in der Regel der Kredit innerhalb der Abschreibungsfrist des übereigneten Gutes zurückgezahlt werden. Diese beträgt bei Computern drei bis vier Jahre, bei Fahrzeugen sechs Jahre und bei technischen Geräten je nach spezifischer Nutzungsdauer etwa fünf bis zehn Jahre.







