Kontoführung für Feierabend-Unternehmer
Der Gesetzgeber verlangt, dass Selbstständige ihre privaten und beruflichen Finanzen sauber trennen. Dann kann nämlich bei der Prüfung der Steuererklärung oder bei einer Betriebsprüfung des Finanzamtes vermieden werden, dass die ohnehin oft schon strittige Abgrenzung zwischen privaten und betrieblichen Geldflüssen auch noch durch ein finanzielles Durcheinander erschwert wird.
Das muss jedoch nicht bedeuten, dass Sie zwangsläufig ein extra Girokonto für Ihre nebenberufliche Selbstständigkeit anlegen müssen. Bei einer überschaubaren Zahl an Kontobewegungen können Sie Ihre beruflichen Geldgeschäfte auch über das Privatkonto abwickeln. Sinnvoll ist es in diesem Fall, die Buchungsposten auf den Kontoauszügen beispielsweise mit einem "P" für private Umsätze und "S" für Geldbewegungen aus Ihrer Selbstständigkeit zu kennzeichnen. Da Nebenjob-Selbstständige ihre Einnahme-Überschuss-Rechnung in der Regel mit allen dazugehörigen Belegen einreichen, hat das Finanzamt aufgrund der Einnahme- und Ausgabebelege schon einen realistischen Überblick.
Extra-Girokonto ist übersichtlicher
Wenn die Geschäfte florieren, kann jedoch die Abwicklung über das Privatkonto unübersichtlich werden. In diesem Fall ist es ratsam, ein zweites Konto einzurichten, über das ausschließlich Ihre Einnahmen und Ausgaben aus Ihrer selbstständigen Tätigkeit laufen.
Das Problem sind dabei die Kosten: Für Privatkunden gibt es jede Menge kostenloser Girokonto-Angebote, aber über diese Konten dürfen Sie in aller Regel ausschließlich private Buchungen abwickeln. Da kann es schon mal vorkommen, dass Sie einen bösen Brief von der Bank erhalten, wenn einige größere Ebay-Zahlungen eintreffen oder sich Gutschriften im Begleittext auf Rechnungen von Ihnen beziehen. Dann droht die Bank mit Kontokündigung oder verlangt von Ihnen, hohe Gebühren für ein Firmenkonto zu zahlen.
Wenn Sie Ihr Selbstständigkeits-Konto an eine Bank ausgelagert haben, die nur Privatkunden aufnimmt, haben Sie schlechte Karten – wahrscheinlich kommen Sie um die Kontokündigung nicht herum.
Akzeptieren Sie niemals ein teures Firmenkonto!
Spielraum besteht hingegen, wenn Sie das Zweitkonto bei Ihrer Hausbank führen. In diesem Fall sollten Sie niemals ein teures Firmenkonto akzeptieren, für das Sie jährliche Gebühren von oftmals mehr als 100 Euro auf den Tresen blättern müssen. Ihre Argumente:
- Der geringe Umfang Ihrer Umsätze rechtfertigt es in keiner Weise, dass Sie die gleichen hohen Gebühren zahlen wie ein Unternehmen, das jeden Tag 20 oder 30 Buchungsposten hat.
- Es ist marktüblich, dass Freiberufler ohne Angestellte bei der Kontoführung dieselben Konditionen erhalten wir Privatkunden. Wenn sich die Bank querstellt, wird es Ihnen nicht schwer fallen, ein Kreditinstitut zu finden, das sich darauf einlässt.
- Wenn die Bank Sie jetzt mit einer sturen Gebührenpolitik vergrault, verliert sie einen Kunden, der für sie hochinteressant sein kann, wenn die Geschäftsidee erfolgreich ist. (Ob Sie dann auch wirklich bei der Bank bleiben, ist natürlich Ihre Sache)
Wenn die Bank dann einlenkt und Ihnen die Privatkunden-Konditionen einräumt, kommt der zweite Schritt. Die meisten Banken bieten nämlich verschiedene Kontomodelle an, die auch höchst unterschiedliche Kosten verursachen. Weil Ihre Buchungsposten fast ausschließlich aus Geldeingängen, Überweisungen, Lastschriften und Transfers auf das Privatkonto bestehen, genügt ein – meist kostenloses – Onlinekonto vollauf. Wenn Gebühren für eine Bankkarte verlangt werden, können Sie auch auf diese verzichten, weil sich für die Bargeldbeschaffung am Automaten ja das Privatkonto nutzen lässt.
Tipp: Die Preisverzeichnisse der Banken mit ihren Einzelposten-, Monats- und Jahresgebühren sind oft ziemlich intransparent. Mit dem Rechen-Tool für den Girokonten-Vergleich schaffen Sie Klarheit, denn anhand Ihrer Kontonutzung ermitteln Sie mit wenigen Eingaben direkt Ihre Jahreskosten. Hier geht es zum Download:
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