Gewerbeanmeldung bei nebenberuflicher Selbstständigkeit

Wenn Sie eine gewerbliche Tätigkeit aufnehmen, müssen Sie dies beim örtlichen Gewerbeamt anmelden. Das gilt auch dann, wenn die Selbstständigkeit nur nebenberuflich ausgeübt wird. Die Gebühren liegen je nach Wohnort bei etwa 20 bis 50 Euro. Das Amt informiert dann weitere Behörden wie Finanzamt, Berufsgenossenschaft und IHK über die Gründung. Im Jahr der Existenzgründung und im Folgejahr muss generell kein IHK-Beitrag gezahlt werden.

Tipp: Dauerhaft vom IHK-Beitrag befreit sind Gewerbetreibende, die weder im Handels- noch im Genossenschaftsregister eingetragen sind und deren jährlicher Gewerbeertrag 5.200 Euro nicht übersteigt.

Manche Berufe werden nicht als Gewerbe, sondern als freiberufliche Tätigkeit eingestuft. Dann besteht weder die Pflicht der gewerblichen Anmeldung noch die Zwangsmitgliedschaft in der IHK bei höheren Umsätzen. Allerdings werden nur solche Berufe als freie Berufe anerkannt, bei denen der Gewinn durch die persönliche Leistung und besondere Qualifikation erzielt wird. Dazu zählen die so genannten "Katalogberufe" wie Heilberufe, Anwälte, Steuerberater, Ingenieure, Lehrberufe und Künstler sowie ähnliche Berufe.

Besonderheiten für Freiberufler und Handwerker

Dabei ist jedoch nicht allein die Ausbildung, sondern vor allem die ausgeübte Tätigkeit entscheidend. Wenn beispielsweise ein Grafiker ausschließlich kreative Leistungen für Agenturen oder Unternehmen erbringt, ist er Freiberufler. Gründet er hingegen eine 1-Mann-Werbeagentur und bietet seinen Kunden die komplette Produktion von Werbemitteln – vor allem auch außerhalb seines angestammten Metiers – an, handelt es sich um einen Gewerbebetrieb.

Besonderheiten gelten bei der Selbstständigkeit in Handwerksberufen. In der Regel zieht auch die nebenberufliche Existenzgründung die Mitgliedschaft in der Handwerkskammer mit sich. Außerdem müssen die Gründer einen Meisterbrief vorweisen, wenn sie sich nicht in einem der so genannten "zulassungsfreien" Handwerksberufe selbstständig machen.

Ein Kommentar

  1. [...] Zu Beginn dieser Woche wurde hier im Blog auf die Problematik mit der Gewerbeanmeldung bei der Erzielung von Online-Einnnahmen hingewiesen. Heute wird aufgezeigt, wie man die Anmeldung vornimmt und welche Pflichten diese mit sich bringt. Im Grunde genommen ist es ganz einfach, ein Gewerbe anzumelden. Ein kurzer Besuch auf dem Rathaus bzw. auf dem Gewerbeamt reicht im Normalfall aus um eine Gewerbezulassung zu erhalten. Je nach Stadt oder Gemeinde liegen die Kosten für diesen Verwaltungsakt zwischen rund 20 bis 50 Euro. [...]

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