Gewerbe oder freier Beruf?

Wenn Sie in die Selbstständigkeit starten, müssen Sie sich überlegen, ob Sie als Freiberufler oder Gewerbetreibender tätig werden. Als Freiberufler sind Sie eindeutig im Vorteil, weil Sie

  • auch bei hohen Umsätzen bei der Umsatzsteuer die liquiditätsschonende Ist-Versteuerung wählen dürfen,
  • keine Gewerbesteuer zahlen müssen,
  • keine teuren IHK-Beiträge zu entrichten haben und
  • die zeitsparende und praktische Einnahme-Überschuss-Rechnung anstatt der umständlichen doppelten Buchführung verwenden dürfen.

Allerdings hat das Finanzamt ein gewichtiges Wort mitzureden, denn dort wird entschieden, ob Sie Vater Staat als Freiberufler akzeptiert. Wenn Sie bestimmten Berufsgruppen wie Rechtsanwälte, Ärzte oder Künstler angehören, ist das kein Problem, weil das die so genannten Katalogberufe sind. Diese Berufe sind sogar gesetzlich im Paragraf 18 des Einkommensteuergesetzes (EStG) aufgelistet.

Es zählen nicht nur Katalogberufe

Dann gibt es noch ähnliche Berufe, bei denen die Einstufung als Freiberufler ebenfalls problemlos möglich ist. Das sind Berufe, die zwar nicht explizit in der gesetzlichen Liste aufgeführt sind, aber mit einem der dort benannten Berufe eine große Ähnlichkeit vorweisen.

Lässt sich Ihr ausgeübter Beruf nicht eindeutig zuordnen, haben sich in einschlägigen Gerichtsurteilen drei Kriterien herauskristallisiert, die einen freien Beruf kennzeichnen:

  • Dienstleistung. Ein freier Beruf ist immer eine Dienstleistung. Serienproduktion und Warenhandel sind hingegen K.O.-Kriterien.
  • Bildung und Begabung. Ein freier Beruf erfordert entweder eine Hochschul-Ausbildung oder eine besondere schöpferische Begabung – das heißt konkret: Ein Freiberufler ist entweder Akademiker oder kreativ-künstlerisch tätig.
  • Persönliche Leistung. Ein Freiberufler erwirtschaftet seinen Gewinn größtenteils aus seiner persönlichen Leistung und übernimmt für jeden Auftrag die ganze Verantwortung. Eine Grafikerin, die selbst nur noch auf Kundenaquise geht und ihre angestellten Grafiker designen lässt, ist demzufolge keine Freiberuflerin mehr.

Die Grenzen zwischen den Berufsbildern werden immer fließender. Grafiker bieten Komplett-Produktionen inklusive Satz und Druck an, Software-Ingenieure bringen ihre Programme selbst auf den Markt, und Berater vermitteln Produkte und Leistungen von Dritten.

Der Umsatzanteil entscheidet

In solchen Fällen greifen wieder die oben genannten Abgrenzungsmerkmale: Ist ein IT-Freelancer freiberuflich in der hochqualifizierten Entwicklung tätig oder übernimmt er gewerbliche Routine-Programmierarbeiten? Überwiegt bei Komplettangeboten von Grafikern oder Webdesignern die kreative Leistung oder die gewerbliche Dienstleistung und Produktion?

Zu guter Letzt gibt es noch die Mischfälle, und das wiederum in zwei Varianten. Wenn Ihre freiberufliche und gewerbliche Tätigkeit nichts miteinander zu tun haben, können Sie getrennte Gewinnrechnungen machen und werden nur für den gewerblichen Einkommensanteil gewerbesteuerpflichtig. Das ist etwa der Fall, wenn Sie Werbetexter sind und nebenbei noch ein Reisebüro betreiben. Dann gibt es jedoch die bereits genannten Komplettangebote – und hier wird Gewerbesteuer auf den gesamten Umsatz kassiert, wenn die gewerbliche Komponente den Hauptanteil ausmacht.

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