Die Fallen beim Autoleasing
Leasing ist vor allem bei Selbstständigen eine beliebte Form der Autofinanzierung. Steuerliche Absetzbarkeit und geringe Höhe der Monatsraten – mit diesen Argumenten machen Autoverkäufer ihren selbstständigen Kunden diese Finanzierungsform schmackhaft. Allerdings stellt sich bei gründlichem Nachrechnen meist heraus, dass im Vergleich zur Barzahlung Leasing oft nicht die bessere Alternative ist.
Nicht zu verwechseln ist das Leasing mit dem Mietkauf, bei dem am Ende der Mietdauer das Eigentum automatisch an Sie übergeht. Im Prinzip handelt es sich bei Leasing um einen Mitvertrag mit fester Dauer und zusätzlichen Mietbedingungen. Im Vergleich zum klassichen Mieter sind Sie jedoch als Leasingnehmer schlechter gestellt. Wird ein gemietetes Fahrzeug durch Hagel beschädigt, kommt für die Reparatur der Eigentümer auf. Beim geleasten Auto ist die Reparatur oder die Zahlung einer entsprechenden Versicherung Sache des Leasingnehmers. Dazu kommen noch manche Klauseln, die unter Umständen ärgerlich und teuer werden können.
Diese Nachteile kann Leasing häufig mit sich bringen:
- Versicherungspflicht. Während man bei einer Kreditfinanzierung noch über die Notwendigkeit einer Vollkaskoversicherung verhandeln kann, ist diese beim Abschluss eines Leasingvertrags fast immer obligatorisch.
- Inspektionen. Der Kreditnehmer ist nicht zur Wahrnehmung jedes Inspektionstermins verpflichtet, der Leasingnehmer jedoch muss sein Fahrzeug stets im "scheckheftgepflegten" Zustand halten.
- Vorzeitige Rückzahlung. Autokredite können mit üblicherweise sechsmonatiger Frist auch vorzeitig getilgt werden, wenn Sie höhere Einnahmen als erwartet vorweisen können. Ein Leasingvertrag bindet Sie als Kunde auf die gesamte Laufzeit.
- Verkauf. Wenn Ihnen Ihr kreditfinanziertes Fahrzeug nicht mehr gefällt, können Sie es verkaufen und den Kredit vorzeitig kündigen oder in die Finanzierung Ihres neuen Autos mit einbeziehen. Den "Geleasten" müssen Sie fahren, solange der Vertrag läuft.
- Kilometerbegrenzung. Beim Leasing gelten oft Kilometerbeschränkungen (z.B. 30.000 km in drei Jahren). Wer mehr fährt, muß bei Vertragsende für jeden zusätzlichen Kilometer auf dem Zähler Gebühren an die Leasinggesellschaft bezahlen.
- Bagatellschäden. Leasinggesellschaften gelten bei der Rücknahme des Fahrzeugs bei Vertragsende als besonders pingelig. Für jeden kleinen Kratzer oder Abnutzungsspuren im Innenraum werden Ihnen Abschläge auf den Restwert angerechnet, die Sie sozusagen als Schadenersatz an die Leasinggesellschaft zahlen müssen.
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