Neuer Ratgeber: Nebenberuflich selbstständig

In Zusammenarbeit mit den Verbraucherzentralen habe ich einen Ratgeber geschrieben, der sich speziell an nebenberufliche Existenzgründer richtet. Denn: Ebenso wie Vollzeit-Existenzgründer müssen auch nebenberuflich Selbstständige die rechtlichen Spielregeln beachten und ihre Finanzen im Griff behalten.

Auf rund 180 Seiten bietet der neue Ratgeber „Nebenberuflich selbstständig“ leicht verständlichen und kompetenten Rat. Der Leser erfährt, was beim Umgang mit Finanzamt und Behörden zu beachten ist, wie wirtschaftlich kalkuliert und finanziert wird, welche Möglichkeiten sich für Werbung und Marketing bieten und welche rechtlichen Risiken bei Reklamationen oder säumigen Zahlern zu beachten sind. Anhand nützlicher Tipps und praktischer Beispiele begleitet das Buch den Gründer Schritt für Schritt auf dem Weg zum eigenen Teilzeit-Unternehmen.

Das Buch ist bei Amazon für günstige 9,90 Euro erhältlich: Nebenberuflich selbstständig: Steuern, Recht, Finanzierung, Marketing

PDF-Rechnungen gelten jetzt auch ohne Signatur

Nun ist es amtlich: Rückwirkend seit Anfang Juli 2011 dürfen Rechnungen als PDF auch ohne digitale Signatur verschickt werden. Ausschlaggebend ist jetzt nicht mehr das formale Bestehen einer elektronischen Unterschrift, sondern der schlüssige Zusammenhang zwischen erstellter Rechnung und erbrachter Leistung. Die bisherigen Anforderungen, insbesondere die gesetzliche Aufbewahrungspflicht, bleiben auch nach dem Wegfall der Signaturpflicht unverändert.

Hier geht es zur Meldung auf grafiker.de

Neues Urteil zum Elterngeld für Selbstständige

Entgelte, die Selbstständige für eine bereits früher geleistete Arbeit erst während des Elterngeldbezugs erhalten, dürfen nicht auf das Elterngeld angerechnet werden. Mit diesem jetzt bekannt gewordenen Urteil des Landessozialgerichts (LSG) Nordrhein-Westfalen liege nun erstmals ein obergerichtliches Urteil zu diesem Thema vor, berichtet der Ratgeberdienst Mediafon.

Das Urteil beleuchtet ein für Selbstständige häufig auftretendes Problem: Die Arbeit ist schon längst geleistet, während vor allem bei größeren Projekten die Schlussrate oft erst Monate später eintrudelt. Bislang galt hingegen das so genannte Zuflussprinzip – wenn während der Elternzeit noch Zahlungen eintreffen, wird gekürzt. Und zwar unabhängig davon, wenn die Leistung erfolgte. Mit dieser familienunfreundlichen Praxis dürfte nach dem Urteil nun Schluss sein.

Hier die Meldung im Volltext bei mediafon.net

Freelancer-Honorare steigen wieder

Der Aufschwung hat nun auch die Freelancer in der IT-Branche erreicht. So meldet das Freelancer-Vermittlungsportal Gulp, dass die Honorare für IT-Freelancer so hoch sind wie zuletzt vor zehn Jahren. Hier geht es zum Artikel auf silicon.de …

Wirrwarr um Scheinselbstständigkeit in der IT-Branche

Der Vorstand des Bundesverbands der Selbstständigen in der Informatik (BVSI) hat einen interessanten Artikel über die Wirren der Scheinselbstständigkeit bei IT-Freelancern verfasst. Hier geht es zum Originaltext auf silicon.de …

Chaos beim Abschreiben geringwertiger Wirtschaftsgüter (GWG)

Ein aktueller Artikel auf Handelsblatt online beschreibt anschaulich das derzeitige Chaos beim Abschreiben von kleineren betrieblichen Anschaffungen, den so genannten “Geringwertigen Wirtschaftsgütern” (GWG). Erinnern Sie sich noch an die gute alte Zeit, als alles, was weniger als 800 DM gekostet hat, sofort abgeschrieben werden durfte?

Schon längst ist die ebenso einfache wie effiziente Lösung verschlimmbessert worden. Einige Zeit galt ausschließlich die Poolbildung für Anschaffungen zwischen 151 und 1.000 Euro, was dem Fiskus allenfalls ein zeitliche Verschiebung der steuermindernden Absetzung und dafür den Betroffenen jede Menge bürokratischen Aufwand brachte. Nun gibt es seit Jahresbeginn wieder ein Wahlrecht, demzufolge Anschaffungen bis zu einem Wert von 410 Euro (exklusive USt.) sofort abgesetzt werden können.

Ich will ja nicht unbedingt in die Früher-war-alles-besser-Kerbe schlagen, aber in diesem Fall war es definitiv so. Die sinnvollste Lösung des leidigen Problems wäreein einfaches “Back to the Roots”: Angesichts der seit 1965 bestehenden 800-DM-Regelung wäre eine Erhöhung der GWG-Grenze auf 1.000 Euro längst überfällig, am besten in Verbindung mit einer kompletten Abschaffung der Poolbildungs-Regelung – das wäre echter Bürokratieabbau.

Ein Dialog zur Zahlungsmoral

Dass es mit der Zahlungsmoral in den letzten Jahren nicht unbedingt besser geworden ist, ist nichts Neues. Auffällig ist jedoch, dass es offenbar immer mehr Leuten überhaupt nicht mehr peinlich ist, dass sie nicht zahlen können. Ich erinnere mich noch an Zeiten, als nach der ersten Mahnung regelmäßig die Ausrede kam, die Rechnung sei verschütt gegangen. Inzwischen spart man sich die Energie für Notlügen und gibt ganz lapidar zu, dass man gerade einfach keine Lust hat, Überweisungen auszufüllen.

Hier ein realer Dialog, den ich vor kurzem mit einer Kundin geführt hatte. Es ging um einen kleinen Textauftag und die dazugehörige Rechnung, die seit sechs Wochen überfällig war.

Ich: Hallo Frau XY, ich rufe wegen einer Rechnung vom Januar an. Ihre Kollegin hat meine Mail ja sicher schon an Sie weitergeleitet.

Sie: Und was soll mit der Rechnung sein?

Ich: Sie ist noch nicht überwiesen. Ist sie vielleicht bei Ihnen verschüttgegangen?

Sie: Nein, ist sie nicht.

Ich: Wird sie dann in den nächsten Tagen überwiesen?

Sie: Wir haben jetzt so viel zu zahlen gehabt, da kann es schon dauern.

Ich: Aber die Rechnung war ja schon vor sechs Wochen fällig.

Sie: Wieviel ist es denn?

Ich: 69 Euro.

Sie: Also gut, dann zahlen wir eben.

Man darf gespannt sein…

Freelancer: Große Defizite beim Internetauftritt

Für Selbstständige und Freelancer gehört ein professioneller Internetauftritt genauso wie die Visitenkarte zu den Basics der Geschäftsausstattung. Erstaunlich groß ist jedoch das Defizit, das die Computerwoche ermittelt hat: 85 Prozent der IT-Freelancer verfügen über keine Website, die professionellen Ansprüchen genügt.

Aus meiner Arbeitspraxis als freier Texter und Kommunikationsberater ist mir das nicht ganz unbekannt: Eine eigene Website steht zwar irgendwo auf der Wunschliste, aber nicht allzu weit oben auf der Prioritätenliste. Eine Hemmschwelle ist oftmals der Zeitaufwand, der für Designentscheidung, Struktur und Text zu veranschlagen ist. Diese Konstellation hat mich bewogen, gerade für Freelancer und kleine Unternehmen eine Komplettlösung aus einer Hand anzubieten: Der Kunde braucht nur über die gestalterische Richtung zu entscheiden und ein paar Stichworte zu liefern, und ich mache den Rest (Layout, Programmierung, Text) komplett in Eigenregie. Weil damit die Abstimmungsschleifen zwischen Designer, Programmierer, Texter und Kunde größtenteils entfallen, spart das ordentlich Zeit und Geld und ist bei kleineren Webauftritten eine hocheffiziente Lösung.

Wer noch nicht zur den 15 Prozent der Freelancer mit professionellem Webauftritt zählt, kann sich hier ein paar Beispiele meiner Website-Komplettpakte ansehen.

IT-Freelancer sparen Gewerbesteuer

Wenn es um Steuern geht, gibt es nicht nur Hiobsmeldungen: Vor wenigen Tagen hat der Bundesfinanzhof als die oberste gerichtliche Instanz bei Steuerstreitigkeiten den Kreis der als Freiberufler anerkannten IT-Spezialisten erweitert – und diese können dadurch nicht nur Gewerbesteuer sparen, sondern gleich noch nebenbei den Zwangsbeitrag für die IHK einsparen.

Hier die Pressemeldung des Bundesfinanzhofs im Original:

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit Urteil vom 22. September 2009 VIII R 31/07 entschieden, dass ein Diplom-Ingenieur (Studienrichtung technische Informatik), der als Netz- oder Systemadministrator eine Vielzahl von Servern betreut, den Beruf des Ingenieurs ausübt und mithin freiberufliche, nicht der Gewerbesteuer unterliegende Einkünfte erzielt.

In zwei weiteren Revisionsverfahren hat der BFH mit Urteilen vom selben Tag (VIII R 63/06 und VIII R 79/06) weitere technische Dienstleistungen, die ausgewiesene Computerfachleute erbracht hatten, als ingenieurähnlich eingestuft.

In der bisherigen Rechtsprechung des BFH war geklärt, dass die Entwicklung von anspruchsvoller Software durch Diplom-Informatiker oder vergleichbar qualifizierte Autodidakten eine ingenieurähnliche und damit freie Berufstätigkeit darstellt. Für den technischen Bereich der elektronischen Datenverarbeitung hat der BFH nunmehr den Kreis der ingenieurähnlichen Tätigkeiten erweitert. Danach kann neben dem sogenannten software-engineering auch die Administratorentätigkeit, die Betreuung, individuelle Anpassung und Überwachung von Betriebssystemen oder die Tätigkeit als leitender Manager von großen IT-Projekten als freiberuflich zu qualifizieren sein.

Quelle: BFH

Finanzratgeber in vierter Auflage

Seit einigen Jahren bin ich für den Verlag der Verbraucherzentralen als Ratgeberautor tätig, Schwerpunktthemen sind dabei Geldanlage, Altervorsorge, Privatfinanzen und Baufinanzierung. Auch wenn die Zukunft wahrscheinlich Online-Ratgebern und E-Books gehört, ist momentan das gedruckte Sachbuch immer noch das Maß aller Dinge – vor allem dann, wenn man vertriebsstarke und renommierte Partner wie die Verbraucherzentralen und die Stiftung Warentest an der Seite hat.

Zu den Highlights meiner Arbeit als Buchautor zählt der Ratgeber “Wege zum Wohneigentum”, der nun bei einem Stand von 25.000 verkauften Exemplaren in die vierte Auflage geht. Diese Gelegenheit nutze ich gerne, um meiner Lektorin und dem Verlags-Team bei der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen für die erstklassige Zusammenarbeit zu danken.