Wir sind die Urheber – warum ich unterschrieben habe
Unter dem Titel “Wir sind die Urheber” kursiert derzeit ein Aufruf gegen die Aushöhlung der Urheberrechte, der bereits von mehreren hundert Autoren unterschrieben wurde. Auch ich habe den Aufruf mit unterzeichnet und möchte hier mal kurz meine Überlegungen dazu darlegen.
Hintergrund des Ganzen ist ja der Ruf nach einer faktischen Aufhebung des Kopierverbots von urheberrechtlich geschützten Werken für die so genannte “private Nutzung”, ausgehend von internetaffinen Leuten, teilweise aus dem Dunstkreis der Piratenpartei. Nun bin ich gewiss nicht derjenige, der gleich die Anwälte loshetzt, wenn irgend eine Privatperson z.B. einen Zeitungsartikel von mir auf ihre persönliche Website stellt.
Aber die Erfahrung – siehe Megaupload & Co. – hat gezeigt, dass jetzt schon das Raubkopieren in vielen Bereichen ein Volkssport ist. Und den massenhaften Tausch auf einschlägigen Börsen und Portalen sehe ich nicht als “privates Kopieren”, sondern als kommerzielles Geschäftsmodell. Geradezu abstrus ist in dem Zusammenhang die Behauptung, digitales Kopieren sei kein Diebstahl, weil die Originaldatei noch vorhanden sei. Daraus lässt sich ohne jeglichen Bruch in der Logik ableiten, dass Phishing keine Straftat ist, weil ja die Originalliste mit den Geheimnummern noch auf dem Schreibtisch des Kontoinhabers liegt. Das Leerräumen des Kontos ist dann nur das legale Kopieren von virtuellem Geld…
Ich habe einiges im Internet unter der Creative-Commons-Lizenz veröffentlicht. Ich nutze Linux und Wikipedia. Und ich spende regelmäßig für Open-Source-Projekte, deren Produkte ich nutze. Aber wenn ein Urheber mit seinen Werken Geld verdienen will und ich sie nutzen möchte, dann zahle ich dafür. Zum Beispiel für mp3-Downloads bei Amazon.
Die Forderung nach einer vollkommenen Legalisierung des zügellosen Kopierens von Musik, Software, Filmen oder Literatur ist ein unerträglicher Eingriff in die wirtschaftliche Freiheit der Künstler und Urheber. Schließlich habe ich heute schon die Möglichkeit, meine Werke als gemeinfrei oder unter der Creative-Commons-Lizenz zum Kopieren freizugeben. Und das mache ich auch bei Werken, die mit relativ wenig Aufwand entstanden sind. Aber dort, wo meine Arbeit drinsteckt und ich meinen Lebensunterhalt verdiene, will ich auch Sanktionsmöglichkeiten haben gegen diejenigen, die sich einfach alles kostenlos ziehen wollen. Genauso wie jeder Ladeninhaber das Recht hat, Ladendiebe zur Rechenschaft zu ziehen.
Ein konkretes Beispiel: Ich verfasse Sachbücher und Ratgeber für die Verbraucherzentralen, die teilweise auch als E-Book verkauft werden. Mittelfristig wird sich der Markt immer mehr in den Bereich der E-Books verlagern. Wenn nun die Leser die Bücher nicht mehr bezahlen, sondern sie ganz überwiegend für lau aus irgendeimen Kopierportal ziehen (das soll ja dann wohl ganz legal sein…), dann lohnt sich das Schreiben nicht mehr für mich. Damit schießt sich der Geizleser selber ins Knie: Es gibt dann nicht nur keine kostenlose Bücher mehr vom Hammer, sondern gar keine mehr. Weil das für alle Autoren gilt, sorgt das vermeintliche Gutmenschentum in Sachen Kopierschutz schon bald zu einer kompletten Austrocknung des Qualitätsmarktes. Bücher, Musik und Filme wird es genug geben – aber halt nur noch Ramsch.
Noch einmal: Die Open-Source-Philosophie hat meine große Wertschätzung. Aber genauso wie ich es jedem zugestehe, für seine Leistung einen angemessenen Lohn zu verlangen, will ich dieses Recht aus weiterhin für mich in Anspruch nehmen können.
Deshalb habe ich unterschrieben.
Unzuverlässigkeit ist KO-Kriterieum für Freelancer
Was viele in der beruflichen Praxis erleben, untermauert eine aktuelle Studie mit Zahlen: Wenn Auftraggeber die Wahl zwischen einem teuren, aber zuverlässigen und einem billigen, aber unzuverlässigen Freelancer haben, zahlen sie lieber mehr Honorar für die Zuverlässigkeit. Neun von zehn Entscheider würden nie wieder einen Freelancer beauftragen, der einfach kurz von dem Projektstart wieder abspringt, weil er keine Lust oder ein besseres Angebot hat.
Mehr Zahlen und Fakten zu Killerkriterien für die Freelancer-Beauftragung sind im Onlineportal des Fachmagazins CIO zu lesen.
Neuer Ratgeber: Nebenberuflich selbstständig
In Zusammenarbeit mit den Verbraucherzentralen habe ich einen Ratgeber geschrieben, der sich speziell an nebenberufliche Existenzgründer richtet. Denn: Ebenso wie Vollzeit-Existenzgründer müssen auch nebenberuflich Selbstständige die rechtlichen Spielregeln beachten und ihre Finanzen im Griff behalten.
Auf rund 180 Seiten bietet der neue Ratgeber „Nebenberuflich selbstständig“ leicht verständlichen und kompetenten Rat. Der Leser erfährt, was beim Umgang mit Finanzamt und Behörden zu beachten ist, wie wirtschaftlich kalkuliert und finanziert wird, welche Möglichkeiten sich für Werbung und Marketing bieten und welche rechtlichen Risiken bei Reklamationen oder säumigen Zahlern zu beachten sind. Anhand nützlicher Tipps und praktischer Beispiele begleitet das Buch den Gründer Schritt für Schritt auf dem Weg zum eigenen Teilzeit-Unternehmen.
Das Buch ist bei Amazon für günstige 9,90 Euro erhältlich: Nebenberuflich selbstständig: Steuern, Recht, Finanzierung, Marketing
PDF-Rechnungen gelten jetzt auch ohne Signatur
Nun ist es amtlich: Rückwirkend seit Anfang Juli 2011 dürfen Rechnungen als PDF auch ohne digitale Signatur verschickt werden. Ausschlaggebend ist jetzt nicht mehr das formale Bestehen einer elektronischen Unterschrift, sondern der schlüssige Zusammenhang zwischen erstellter Rechnung und erbrachter Leistung. Die bisherigen Anforderungen, insbesondere die gesetzliche Aufbewahrungspflicht, bleiben auch nach dem Wegfall der Signaturpflicht unverändert.
Neues Urteil zum Elterngeld für Selbstständige
Entgelte, die Selbstständige für eine bereits früher geleistete Arbeit erst während des Elterngeldbezugs erhalten, dürfen nicht auf das Elterngeld angerechnet werden. Mit diesem jetzt bekannt gewordenen Urteil des Landessozialgerichts (LSG) Nordrhein-Westfalen liege nun erstmals ein obergerichtliches Urteil zu diesem Thema vor, berichtet der Ratgeberdienst Mediafon.
Das Urteil beleuchtet ein für Selbstständige häufig auftretendes Problem: Die Arbeit ist schon längst geleistet, während vor allem bei größeren Projekten die Schlussrate oft erst Monate später eintrudelt. Bislang galt hingegen das so genannte Zuflussprinzip – wenn während der Elternzeit noch Zahlungen eintreffen, wird gekürzt. Und zwar unabhängig davon, wenn die Leistung erfolgte. Mit dieser familienunfreundlichen Praxis dürfte nach dem Urteil nun Schluss sein.
Freelancer-Honorare steigen wieder
Der Aufschwung hat nun auch die Freelancer in der IT-Branche erreicht. So meldet das Freelancer-Vermittlungsportal Gulp, dass die Honorare für IT-Freelancer so hoch sind wie zuletzt vor zehn Jahren. Hier geht es zum Artikel auf silicon.de …
Wirrwarr um Scheinselbstständigkeit in der IT-Branche
Der Vorstand des Bundesverbands der Selbstständigen in der Informatik (BVSI) hat einen interessanten Artikel über die Wirren der Scheinselbstständigkeit bei IT-Freelancern verfasst. Hier geht es zum Originaltext auf silicon.de …
Chaos beim Abschreiben geringwertiger Wirtschaftsgüter (GWG)
Ein aktueller Artikel auf Handelsblatt online beschreibt anschaulich das derzeitige Chaos beim Abschreiben von kleineren betrieblichen Anschaffungen, den so genannten “Geringwertigen Wirtschaftsgütern” (GWG). Erinnern Sie sich noch an die gute alte Zeit, als alles, was weniger als 800 DM gekostet hat, sofort abgeschrieben werden durfte?
Schon längst ist die ebenso einfache wie effiziente Lösung verschlimmbessert worden. Einige Zeit galt ausschließlich die Poolbildung für Anschaffungen zwischen 151 und 1.000 Euro, was dem Fiskus allenfalls ein zeitliche Verschiebung der steuermindernden Absetzung und dafür den Betroffenen jede Menge bürokratischen Aufwand brachte. Nun gibt es seit Jahresbeginn wieder ein Wahlrecht, demzufolge Anschaffungen bis zu einem Wert von 410 Euro (exklusive USt.) sofort abgesetzt werden können.
Ich will ja nicht unbedingt in die Früher-war-alles-besser-Kerbe schlagen, aber in diesem Fall war es definitiv so. Die sinnvollste Lösung des leidigen Problems wäreein einfaches “Back to the Roots”: Angesichts der seit 1965 bestehenden 800-DM-Regelung wäre eine Erhöhung der GWG-Grenze auf 1.000 Euro längst überfällig, am besten in Verbindung mit einer kompletten Abschaffung der Poolbildungs-Regelung – das wäre echter Bürokratieabbau.
Ein Dialog zur Zahlungsmoral
Dass es mit der Zahlungsmoral in den letzten Jahren nicht unbedingt besser geworden ist, ist nichts Neues. Auffällig ist jedoch, dass es offenbar immer mehr Leuten überhaupt nicht mehr peinlich ist, dass sie nicht zahlen können. Ich erinnere mich noch an Zeiten, als nach der ersten Mahnung regelmäßig die Ausrede kam, die Rechnung sei verschütt gegangen. Inzwischen spart man sich die Energie für Notlügen und gibt ganz lapidar zu, dass man gerade einfach keine Lust hat, Überweisungen auszufüllen.
Hier ein realer Dialog, den ich vor kurzem mit einer Kundin geführt hatte. Es ging um einen kleinen Textauftag und die dazugehörige Rechnung, die seit sechs Wochen überfällig war.
Ich: Hallo Frau XY, ich rufe wegen einer Rechnung vom Januar an. Ihre Kollegin hat meine Mail ja sicher schon an Sie weitergeleitet.
Sie: Und was soll mit der Rechnung sein?
Ich: Sie ist noch nicht überwiesen. Ist sie vielleicht bei Ihnen verschüttgegangen?
Sie: Nein, ist sie nicht.
Ich: Wird sie dann in den nächsten Tagen überwiesen?
Sie: Wir haben jetzt so viel zu zahlen gehabt, da kann es schon dauern.
Ich: Aber die Rechnung war ja schon vor sechs Wochen fällig.
Sie: Wieviel ist es denn?
Ich: 69 Euro.
Sie: Also gut, dann zahlen wir eben.
Man darf gespannt sein…
Freelancer: Große Defizite beim Internetauftritt
Für Selbstständige und Freelancer gehört ein professioneller Internetauftritt genauso wie die Visitenkarte zu den Basics der Geschäftsausstattung. Erstaunlich groß ist jedoch das Defizit, das die Computerwoche ermittelt hat: 85 Prozent der IT-Freelancer verfügen über keine Website, die professionellen Ansprüchen genügt.
Aus meiner Arbeitspraxis als freier Texter und Kommunikationsberater ist mir das nicht ganz unbekannt: Eine eigene Website steht zwar irgendwo auf der Wunschliste, aber nicht allzu weit oben auf der Prioritätenliste. Eine Hemmschwelle ist oftmals der Zeitaufwand, der für Designentscheidung, Struktur und Text zu veranschlagen ist. Diese Konstellation hat mich bewogen, gerade für Freelancer und kleine Unternehmen eine Komplettlösung aus einer Hand anzubieten: Der Kunde braucht nur über die gestalterische Richtung zu entscheiden und ein paar Stichworte zu liefern, und ich mache den Rest (Layout, Programmierung, Text) komplett in Eigenregie. Weil damit die Abstimmungsschleifen zwischen Designer, Programmierer, Texter und Kunde größtenteils entfallen, spart das ordentlich Zeit und Geld und ist bei kleineren Webauftritten eine hocheffiziente Lösung.
Wer noch nicht zur den 15 Prozent der Freelancer mit professionellem Webauftritt zählt, kann sich hier ein paar Beispiele meiner Website-Komplettpakte ansehen.







